NFT (Non-Fungible Token): Bedeutung und Definition
Definition: Ein Non-Fungible Token (NFT) ist ein einzigartiger Eintrag auf einer Blockchain, der meist auf eine digitale Datei wie ein Bild, ein Musikstück oder einen Gegenstand in einem Spiel verweist. Der Erwerb eines NFT verschafft nicht automatisch Urheber- oder Nutzungsrechte an dem verknüpften Werk.
Das Prägen (Minting) eines NFT mit einem fremden Werk kann eine Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung darstellen, die der Zustimmung des Urhebers bedarf (§§ 16, 19a UrhG). Welche Nutzungsrechte der Käufer erhält, ergibt sich allein aus den vereinbarten Bedingungen; im Zweifel nur in dem für den Vertragszweck erforderlichen Umfang (§ 31 Abs. 5 UrhG). Die Verwendung fremder Marken in NFT-Sammlungen kann eine Markenverletzung sein (§ 14 MarkenG). Einzigartige NFTs sind grundsätzlich von MiCA ausgenommen; als Serie ausgegebene, faktisch austauschbare Token können aber als Kryptowerte gelten.
Bedeutung für Sie
Wer NFTs erstellt oder verkauft, braucht die Rechte an dem zugrunde liegenden Werk und sollte klar regeln, welche Nutzung der Käufer erhält. Wer NFTs erwirbt, sollte die Lizenzbedingungen genau lesen.
Mehr dazu: Lizenzierung
Rechtsgrundlagen
- § 16 UrhG Normtext § 16 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu § 16 UrhG
- § 19a UrhG Normtext § 19a UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 6 Urteile zu § 19a UrhG
- § 31 UrhG Normtext § 31 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 14 MarkenG Normtext § 14 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 14 MarkenG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.