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Streichpreis und Preisermäßigung: Bedeutung und Definition

Definition: Ein Streichpreis ist ein durchgestrichener früherer Preis, der neben einem niedrigeren aktuellen Preis angezeigt wird, um einen Rabatt zu zeigen. Bei Preisermäßigungen gegenüber Verbrauchern muss als Vergleich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden.

Wer gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung angewandt hat (§ 11 PAngV). Ausnahmen gelten etwa für schnell verderbliche Waren und für allgemeine Preisangaben ohne Bezug auf einen früheren Preis. Ein Streichpreis, der nicht ernsthaft verlangt wurde, ist zudem eine irreführende Angabe über den Preis (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Bei UVP-Vergleichen muss erkennbar sein, dass es sich um eine Herstellerempfehlung handelt, und diese muss aktuell sein.

Bedeutung für Sie

Wer mit Rabatten wirbt, sollte die Preishistorie dokumentieren. Ein Bezug auf einen künstlich überhöhten oder nur kurz verlangten Preis ist irreführend und wird häufig abgemahnt.

Mehr dazu: E-Commerce-Abmahnrisiko-Check

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.