Made in Germany: Bedeutung und Definition
Definition: Die Angabe Made in Germany ist eine geografische Herkunftsangabe, die nur verwendet werden darf, wenn die Ware ihre wesentlichen, qualitätsbestimmenden Eigenschaften in Deutschland erhalten hat. Andernfalls ist sie irreführend nach § 5 UWG und verletzt den Schutz geografischer Herkunftsangaben nach § 127 MarkenG.
Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung: Verbraucher erwarten, dass die Leistungen, die nach ihrer Vorstellung den Wert der Ware ausmachen, in Deutschland erbracht wurden. Zulieferteile aus dem Ausland sind nicht schädlich, solange die entscheidenden Herstellungsschritte im Inland liegen; die Abgrenzung ist eine Frage des Einzelfalls. Zollrechtliche Ursprungsregeln richten sich nach eigenen Kriterien und sind für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung nicht allein entscheidend. Ansprüche können Mitbewerber und Verbände nach § 128 MarkenG und § 8 UWG geltend machen.
Bedeutung für Sie
Es genügt nicht, dass ein im Ausland gefertigtes Produkt in Deutschland nur verpackt, geprüft oder endmontiert wird. Unternehmen mit internationaler Lieferkette sollten genau prüfen, welche Fertigungsschritte wo stattfinden, bevor sie mit der Angabe werben.
Mehr dazu: Wettbewerbsrecht
Rechtsgrundlagen
- § 127 MarkenG Normtext § 127 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 128 MarkenG Normtext § 128 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 5 UWG Normtext § 5 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 31 Urteile zu § 5 UWG
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