Erstbegehungsgefahr: Bedeutung und Definition
Definition: Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht schon vor einer Verletzung, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass sie unmittelbar bevorsteht, etwa bei einer angekündigten Veröffentlichung oder einer Markenanmeldung.
Bedeutung für Sie
Sie können gegen eine drohende Rechtsverletzung vorgehen, bevor der Schaden entsteht. Umgekehrt kann schon eine Ankündigung eine Abmahnung auslösen.
Mehr dazu: Einstweilige Verfügung (Leistungsseite)
Rechtsgrundlagen
- § 8 Abs. 1 S. 2 UWG Normtext § 8 Abs. 1 S. 2 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 29 Urteile zu § 8 UWG
- § 14 Abs. 5 S. 2 MarkenG Normtext § 14 Abs. 5 S. 2 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 14 MarkenG
- § 97 Abs. 1 S. 2 UrhG Normtext § 97 Abs. 1 S. 2 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu § 97 UrhG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.