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Produkthaftung für Software: Bedeutung und Definition

Definition: Hersteller haften verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Nach der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie gilt auch Software, einschließlich KI-Systemen, ausdrücklich als Produkt.

Bislang haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Sachen, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht (§ 1 ProdHaftG); ob Software allein ein Produkt ist, war umstritten. Die neue Produkthaftungsrichtlinie (RL (EU) 2024/2853) stellt klar, dass Software unabhängig von der Art der Bereitstellung ein Produkt ist, erfasst auch die Vernichtung oder Beschädigung von Daten und lässt die Haftung fortbestehen, wenn Sicherheitsupdates unterbleiben. Sie ist bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen und gilt für danach in Verkehr gebrachte Produkte. Freie Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit ist ausgenommen. Neu ist auch, dass Hersteller bei wesentlichen Änderungen eines Produkts nach dem Inverkehrbringen, etwa durch Updates, erneut als Hersteller gelten können. Wer ein Produkt außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers wesentlich verändert, wird selbst als Hersteller behandelt. Die Richtlinie sieht Offenlegungspflichten im Prozess vor: Der Beklagte kann verpflichtet werden, relevante Beweismittel vorzulegen. Verweigert er dies, wird die Fehlerhaftigkeit vermutet. Eine Vermutung gilt auch, wenn der Kläger wegen technischer oder wissenschaftlicher Komplexität übermäßige Schwierigkeiten hat, den Fehler nachzuweisen. Der bisherige Selbstbehalt bei Sachschäden entfällt. Ansprüche erlöschen in der Regel zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, bei latenten Personenschäden bis zu 25 Jahre. Nach der neuen Produkthaftungsrichtlinie (RL (EU) 2024/2853) gilt Software ausdrücklich als Produkt, und zwar unabhängig davon, ob sie installiert oder als Dienst bereitgestellt wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Dezember 2026 umsetzen. Hersteller haften auch für Fehler, die durch fehlende Sicherheitsupdates entstehen. Prüfen Sie Ihre Update-Prozesse, Ihre Dokumentation und Ihre Versicherung rechtzeitig. Beziehen Sie auch Zulieferer in die Prüfung ein.

Bedeutung für Sie

Softwareanbieter müssen künftig mit einer Haftung rechnen, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Achten Sie auf Sicherheitsupdates, Dokumentation und Versicherungsschutz, besonders bei vernetzten Produkten.

Mehr dazu: Produkthaftungsrecht

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.

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