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Recht am eigenen Bild: Bedeutung und Definition

Definition: Bildnisse von Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Ausnahmen gelten etwa für Bilder der Zeitgeschichte oder Versammlungen, nicht aber, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden.

Bedeutung für Sie

Ob Fotos von Mitarbeitenden auf der Website oder Aufnahmen in sozialen Medien: Holen Sie Einwilligungen nachweisbar ein.

Mehr dazu: Bild- und Fotorecht

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.