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Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bedeutung und Definition

Definition: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Ehre, Privatsphäre, Selbstbestimmung und das eigene Bild einer Person. Bei Veröffentlichungen ist es stets mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen.

Bedeutung für Sie

Gegen herabsetzende oder private Berichte und Posts können Sie Unterlassung, Löschung, Gegendarstellung und in schweren Fällen Geldentschädigung verlangen.

Mehr dazu: Reputationsschutz

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