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Selbstständiges Beweisverfahren: Bedeutung und Definition

Definition: Mit einem selbstständigen Beweisverfahren lassen sich Beweise gerichtlich sichern, bevor oder ohne dass ein Prozess geführt wird, etwa durch ein Sachverständigengutachten über Mängel einer Software. Es ist besonders sinnvoll, wenn ein Zustand sich zu verändern droht.

Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zulässig, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird (§ 485 Abs. 1 ZPO). Ohne Rechtsstreit kann eine Partei die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse hat, etwa am Zustand einer Sache oder an der Ursache eines Mangels (§ 485 Abs. 2 ZPO). Die Beweiserhebung steht einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich (§ 493 ZPO). Die Zustellung des Antrags hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB). Im Urheber- und Patentrecht gibt es zusätzlich besondere Besichtigungsansprüche (§ 101a UrhG, § 140c PatG).

Bedeutung für Sie

Das Gutachten aus dem Beweisverfahren kann in einem späteren Prozess verwendet werden. Zudem hemmt der Antrag die Verjährung; das schafft Zeit für Verhandlungen.

Mehr dazu: Prozessrecht und Litigation-PR

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.