Selbstständiges Beweisverfahren: Bedeutung und Definition
Definition: Mit einem selbstständigen Beweisverfahren lassen sich Beweise gerichtlich sichern, bevor oder ohne dass ein Prozess geführt wird, etwa durch ein Sachverständigengutachten über Mängel einer Software. Es ist besonders sinnvoll, wenn ein Zustand sich zu verändern droht.
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zulässig, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird (§ 485 Abs. 1 ZPO). Ohne Rechtsstreit kann eine Partei die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse hat, etwa am Zustand einer Sache oder an der Ursache eines Mangels (§ 485 Abs. 2 ZPO). Die Beweiserhebung steht einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich (§ 493 ZPO). Die Zustellung des Antrags hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB). Im Urheber- und Patentrecht gibt es zusätzlich besondere Besichtigungsansprüche (§ 101a UrhG, § 140c PatG).
Bedeutung für Sie
Das Gutachten aus dem Beweisverfahren kann in einem späteren Prozess verwendet werden. Zudem hemmt der Antrag die Verjährung; das schafft Zeit für Verhandlungen.
Mehr dazu: Prozessrecht und Litigation-PR
Rechtsgrundlagen
- § 485 ZPO Normtext § 485 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 493 ZPO Normtext § 493 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 204 BGB Normtext § 204 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 101a UrhG Normtext § 101a UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
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