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Vertragsstrafe: Bedeutung und Definition

Definition: Die Vertragsstrafe ist der Betrag, den der Unterlassungsschuldner bei einem erneuten Verstoß gegen seine Unterlassungserklärung zahlen muss. Beim „neuen Hamburger Brauch“ bestimmt der Gläubiger die Höhe nach billigem Ermessen, die ein Gericht überprüfen kann.

Bedeutung für Sie

Wenn eine Vertragsstrafe gefordert wird, lohnt die Prüfung, ob überhaupt ein kerngleicher Verstoß vorliegt und ob die Höhe angemessen ist.

Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen

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