Unterlassungserklärung: Bedeutung und Definition
Definition: Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte vertraglich, ein Verhalten nicht zu wiederholen, und verspricht für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr und damit den Grund für ein gerichtliches Verfahren.
Bedeutung für Sie
Die Erklärung bindet Sie in der Regel lebenslang. Ein zu weit gefasster Text kann später teure Vertragsstrafen auslösen, deshalb sollte er vor der Abgabe geprüft und angepasst werden.
Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen
Rechtsgrundlagen
- § 13 Abs. 1 UWG Normtext § 13 Abs. 1 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu § 13 UWG
- § 97 Abs. 1 UrhG Normtext § 97 Abs. 1 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu § 97 UrhG
- § 339 BGB Normtext § 339 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 4 Urteile zu § 339 BGB
Passende Urteile
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