Modifizierte Unterlassungserklärung: Bedeutung und Definition
Definition: Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine vom Abgemahnten selbst angepasste Fassung der vorformulierten Erklärung. Sie beschränkt sich auf den konkreten Verstoß, verzichtet auf ein Schuldanerkenntnis und sieht meist eine Vertragsstrafe nach „neuem Hamburger Brauch“ vor.
Bedeutung für Sie
So lässt sich ein Gerichtsverfahren oft vermeiden, ohne mehr zuzugestehen als nötig. Die Formulierung muss aber ernsthaft genug sein, sonst bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen.
Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen
Rechtsgrundlagen
- § 13 UWG Normtext § 13 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu § 13 UWG
- § 97a UrhG Normtext § 97a UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 97a UrhG
- § 315 BGB Normtext § 315 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
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