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Modifizierte Unterlassungserklärung: Bedeutung und Definition

Definition: Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine vom Abgemahnten selbst angepasste Fassung der vorformulierten Erklärung. Sie beschränkt sich auf den konkreten Verstoß, verzichtet auf ein Schuldanerkenntnis und sieht meist eine Vertragsstrafe nach „neuem Hamburger Brauch“ vor.

Bedeutung für Sie

So lässt sich ein Gerichtsverfahren oft vermeiden, ohne mehr zuzugestehen als nötig. Die Formulierung muss aber ernsthaft genug sein, sonst bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen.

Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.