Bewertungsportale: Bedeutung und Definition
Definition: Bewertungen auf Google, Jameda oder Arbeitgeberportalen sind Meinungsäußerungen, solange sie nicht auf falschen Tatsachen beruhen. Fehlt ein Kundenkontakt, muss das Portal nach Beanstandung prüfen und gegebenenfalls löschen.
Bedeutung für Sie
Gefälschte oder unwahre Bewertungen lassen sich oft entfernen. Wichtig ist eine präzise Beanstandung beim Plattformbetreiber.
Mehr dazu: Bewertung löschen
Rechtsgrundlagen
- § 1004 BGB Normtext § 1004 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 9 Urteile zu § 1004 BGB
- § 823 BGB Normtext § 823 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 27 Urteile zu § 823 BGB
- Art. 16 DSA Normtext Art. 16 DSA (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
- OLG Köln: Hinweis eines Bewertungsportals auf entfernte BewertungenOLG Köln, 12.06.2026, Az. 15 W 55/26
- AG Dortmund: Negative Google-Rezension über Hausverwaltung durch Ex-Mieter zulässig – keine eigene Vertragsbeziehung nötigAG Dortmund, 28.02.2025, Az. 436 C 7614/24
- OLG Köln: Ordnungsgeld nach erneutem Einstellen einer gelöschten Google-RezensionOLG Köln, 21.05.2024, Az. 15 W 38/24
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.