DORA (Digital Operational Resilience Act): Bedeutung und Definition
Definition: DORA ist eine EU-Verordnung, die seit dem 17. Januar 2025 einheitliche Anforderungen an die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen wie Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleistern stellt. Sie erfasst auch IT-Dienstleister, die diese Unternehmen beliefern.
DORA verlangt von Finanzunternehmen einen Rahmen für das IKT-Risikomanagement, die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle, regelmäßige Tests der digitalen Resilienz und ein Management der Risiken durch IKT-Drittdienstleister (VO (EU) 2022/2554). Verträge mit IKT-Dienstleistern müssen bestimmte Mindestinhalte enthalten, etwa Leistungsbeschreibung, Standorte der Datenverarbeitung, Zugangs-, Prüf- und Kündigungsrechte sowie Ausstiegsstrategien (Art. 30 VO (EU) 2022/2554). Kritische IKT-Drittdienstleister unterliegen einer direkten Aufsicht durch die europäischen Finanzaufsichtsbehörden. DORA geht als spezielleres Recht den allgemeinen NIS-2-Regeln vor. Die Verordnung gilt seit dem 17.01.2025. Schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle müssen in mehreren Stufen gemeldet werden: eine Erstmeldung, eine Zwischenmeldung und ein Abschlussbericht. Die konkreten Fristen ergeben sich aus den technischen Regulierungsstandards; für die Erstmeldung gilt danach grundsätzlich eine Frist von vier Stunden nach Einstufung als schwerwiegend und höchstens 24 Stunden nach Kenntnis. Finanzunternehmen müssen ein Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern führen und den Aufsichtsbehörden vorlegen (Art. 28 Abs. 3 DORA). Bestimmte Finanzunternehmen müssen mindestens alle drei Jahre bedrohungsorientierte Penetrationstests durchführen (Art. 26 DORA). Für IT-Dienstleister bedeutet das konkret, dass Kunden aus dem Finanzsektor Vertragsanpassungen verlangen werden, etwa zu Unterauftragnehmern, Meldewegen und Teilnahme an Tests. Wer kritische oder wichtige Funktionen unterstützt, muss mit besonders umfangreichen Anforderungen rechnen. In Deutschland ist die BaFin die zuständige Aufsichtsbehörde. Die frühere Ausrichtung an den BAIT und VAIT wurde durch DORA weitgehend abgelöst. Finanzunternehmen sollten ihre Verträge mit IKT-Dienstleistern auf die Pflichtinhalte prüfen und ein Informationsregister aller vertraglichen Vereinbarungen führen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme.
Bedeutung für Sie
Wer IT-Leistungen an Finanzunternehmen erbringt, muss mit strengeren Vertragsklauseln, Prüfrechten und Ausstiegsregeln rechnen. Prüfen Sie Ihre Verträge mit Finanzkunden auf die von DORA verlangten Mindestinhalte.
Mehr dazu: Cybersecurity
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.
Weiterführende Inhalte
Rechtsgebiet und Leistung
Im Blog erklärt
- Cybervorfall melden: Fristen nach NIS2, DSGVO, DORA + CRABeitrag vom 19.08.2026