Werkvertrag oder Dienstvertrag im IT-Projekt: Bedeutung und Definition
Definition: Ob ein IT-Projekt als Werkvertrag oder als Dienstvertrag einzuordnen ist, entscheidet darüber, ob der Auftragnehmer einen Erfolg, also funktionierende Software, oder nur sorgfältige Tätigkeit schuldet. Davon hängen Abnahme, Mängelrechte, Vergütung und Kündigung ab.
Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des versprochenen Werks (§ 631 BGB); erst mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB), und bei Mängeln bestehen die Rechte aus § 634 BGB. Beim Dienstvertrag wird die Tätigkeit als solche geschuldet (§ 611 BGB); Mängelrechte gibt es nicht, wohl aber Schadensersatz bei Pflichtverletzungen (§ 280 BGB). Typisch werkvertraglich sind Individualentwicklung und Anpassungsprogrammierung, typisch dienstvertraglich Beratung, Schulung und Support nach Aufwand. Bei der Lieferung herzustellender beweglicher Sachen kann Kaufrecht anwendbar sein (§ 650 BGB).
Bedeutung für Sie
Die Bezeichnung im Vertrag allein ist nicht entscheidend; maßgeblich ist, was tatsächlich vereinbart und gelebt wird. Legen Sie fest, ob ein Ergebnis oder Aufwand geschuldet ist, und gestalten Sie Vergütung und Leistungsbeschreibung passend.
Mehr dazu: Softwareentwicklungsvertrag
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB Normtext § 611 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 611 BGB
- § 631 BGB Normtext § 631 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 634 BGB Normtext § 634 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 650 BGB Normtext § 650 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.