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Werkvertrag oder Dienstvertrag im IT-Projekt: Bedeutung und Definition

Definition: Ob ein IT-Projekt als Werkvertrag oder als Dienstvertrag einzuordnen ist, entscheidet darüber, ob der Auftragnehmer einen Erfolg, also funktionierende Software, oder nur sorgfältige Tätigkeit schuldet. Davon hängen Abnahme, Mängelrechte, Vergütung und Kündigung ab.

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des versprochenen Werks (§ 631 BGB); erst mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB), und bei Mängeln bestehen die Rechte aus § 634 BGB. Beim Dienstvertrag wird die Tätigkeit als solche geschuldet (§ 611 BGB); Mängelrechte gibt es nicht, wohl aber Schadensersatz bei Pflichtverletzungen (§ 280 BGB). Typisch werkvertraglich sind Individualentwicklung und Anpassungsprogrammierung, typisch dienstvertraglich Beratung, Schulung und Support nach Aufwand. Bei der Lieferung herzustellender beweglicher Sachen kann Kaufrecht anwendbar sein (§ 650 BGB).

Bedeutung für Sie

Die Bezeichnung im Vertrag allein ist nicht entscheidend; maßgeblich ist, was tatsächlich vereinbart und gelebt wird. Legen Sie fest, ob ein Ergebnis oder Aufwand geschuldet ist, und gestalten Sie Vergütung und Leistungsbeschreibung passend.

Mehr dazu: Softwareentwicklungsvertrag

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.