Verwechslungsgefahr: Bedeutung und Definition
Definition: Verwechslungsgefahr besteht, wenn das Publikum annehmen könnte, Waren stammen aus demselben oder einem verbundenen Unternehmen. Sie wird nach Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft beurteilt.
Bedeutung für Sie
Sie ist die zentrale Frage in fast jedem Markenstreit, ob bei Abmahnung, Widerspruch oder Klage.
Mehr dazu: Markenrecht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen WALLAPOP und älteren Bildmarken WALA WEuG (Achte Kammer), 09.09.2026, Az. T-551/24
- LG Düsseldorf: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „A“-Bildmarke ohne Querbalken und ModelogoLG Düsseldorf 8. Kammer für Handelssachen, 31.08.2026, Az. 38 O 44/25
- OLG Düsseldorf: Keine Verwechslungsgefahr mit Unionsbildmarke für Pflegedienste; Lizenznehmer nicht neben Markeninhaber klagebefugtOLG Düsseldorf, 23.04.2026, Az. 20 U 173/24
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