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Verwechslungsgefahr: Bedeutung und Definition

Definition: Verwechslungsgefahr besteht, wenn das Publikum annehmen könnte, Waren stammen aus demselben oder einem verbundenen Unternehmen. Sie wird nach Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft beurteilt.

Bedeutung für Sie

Sie ist die zentrale Frage in fast jedem Markenstreit, ob bei Abmahnung, Widerspruch oder Klage.

Mehr dazu: Markenrecht

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