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YouTube-Haftung (Plattformhaftung für Uploads): Bedeutung und Definition

Definition: Nach EuGH (22.06.2021, C-682/18 und C-683/18 – YouTube/Cyando) und BGH (02.06.2022, I ZR 140/15 – YouTube II) haften Plattformbetreiber für urheberrechtsverletzende Uploads ihrer Nutzer selbst, wenn sie über die bloße Bereitstellung hinaus zur Verletzung beitragen, etwa trotz Kenntnis nicht unverzüglich sperren. Seit August 2021 gilt für große Upload-Plattformen das UrhDaG: Sie nutzen die Inhalte selbst öffentlich und müssen Lizenzen erwerben oder Uploads nach Hinweis sperren.

Bedeutung für Sie

Rechteinhaber können Plattformen direkt in Anspruch nehmen; Plattformen brauchen Lizenz-, Sperr- und Beschwerdeverfahren. Für Nutzer gelten erlaubte Bagatellnutzungen und ein Beschwerderecht gegen Sperren.

Mehr dazu: Urheberrecht (Leistungsseite)

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.