Rechteklärung bei Film und Video: Bedeutung und Definition
Definition: Rechteklärung bedeutet, vor der Veröffentlichung eines Films oder Videos alle nötigen Rechte einzuholen: von Drehbuchautoren, Regie, Kamera, Darstellern, Musik, gezeigten Personen, Marken und Drehorten. Bei Produktionen für Sender oder Streamingdienste ist eine lückenlose Dokumentation (Chain of Title) üblich.
Wer ein Filmwerk herstellen möchte, erhält von den Mitwirkenden im Zweifel umfassende ausschließliche Nutzungsrechte an ihren Beiträgen (§ 89 UrhG); für die Verfilmung vorbestehender Werke wie Romane oder Musik gilt eine eigene Auslegungsregel (§ 88 UrhG). Darsteller sind ausübende Künstler mit eigenen Rechten (§ 92 UrhG). Für die Veröffentlichung erkennbarer Personen ist grundsätzlich deren Einwilligung nötig (§ 22 KUG), soweit keine Ausnahme greift (§ 23 KUG). Der Filmhersteller hat ein eigenes Leistungsschutzrecht an der Aufzeichnung (§ 94 UrhG).
Bedeutung für Sie
Fehlende Rechte können die Auswertung eines Films blockieren und zu Abmahnungen führen, etwa wegen Hintergrundmusik in Social-Media-Videos. Klären Sie Rechte vor dem Dreh und halten Sie Einwilligungen und Lizenzen schriftlich fest.
Mehr dazu: Urheberrecht (Leistungsseite)
Rechtsgrundlagen
- § 88 UrhG Normtext § 88 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 89 UrhG Normtext § 89 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 94 UrhG Normtext § 94 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 22 KUG Normtext § 22 KUG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 22 KUG
Passende Urteile
- EuGH: Verwertungsrechte am Filmwerk stehen originär dem Hauptregisseur zuEuGH (Dritte Kammer), 09.02.2012, Az. C-277/10
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.