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Gefälschte Bewertungen: Bedeutung und Definition

Definition: Gefälschte Bewertungen sind Kundenbewertungen, die nicht von echten Käufern oder Nutzern stammen oder deren Inhalt verfälscht wurde. Seit dem 28.05.2022 ist es nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG stets unzulässig, gefälschte Bewertungen abzugeben, in Auftrag zu geben oder echte Bewertungen falsch darzustellen.

Nr. 23b des Anhangs verbietet die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, wenn keine angemessenen und verhältnismäßigen Schritte zur Prüfung unternommen wurden. Nr. 23c erfasst das Abgeben oder Beauftragen gefälschter Bewertungen und das Manipulieren von Bewertungen, etwa das Weglassen negativer Stimmen. Incentivierte Bewertungen sind nicht automatisch unzulässig, müssen aber als solche erkennbar sein. Gegen falsche Bewertungen über das eigene Unternehmen helfen dagegen äußerungsrechtliche Ansprüche gegen Verfasser und Portal.

Bedeutung für Sie

Händler, die Bewertungen anzeigen, müssen nach § 5b Abs. 3 UWG informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass diese von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt oder erworben haben. Gekaufte Bewertungspakete und Bewertungen gegen Gutschein ohne Kennzeichnung bergen ein hohes Abmahnrisiko.

Mehr dazu: E-Commerce

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.