Google Analytics und Website-Tracking: Bedeutung und Definition
Definition: Website-Tracking erfasst das Verhalten von Besuchern, etwa mit Google Analytics, Meta-Pixel oder ähnlichen Diensten, um Reichweite zu messen oder Werbung auszuspielen. Werden dafür Informationen im Endgerät gespeichert oder ausgelesen, ist nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung nötig.
Der EuGH verlangt für die Einwilligung ein aktives Verhalten; ein vorausgewähltes Kästchen genügt nicht (Urteil vom 01.10.2019, C-673/17, Planet49). Der BGH hat diese Vorgaben auf das deutsche Recht übertragen (Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16, Cookie-Einwilligung II). Neben § 25 TDDDG braucht die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Übermittlungen an zertifizierte US-Anbieter stützen sich seit dem 10.07.2023 auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework.
Bedeutung für Sie
Analyse- und Marketingdienste dürfen erst nach aktiver Zustimmung im Cookie-Banner laden. Prüfen Sie außerdem, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt und auf welcher Grundlage Daten in die USA fließen.
Mehr dazu: Datenschutz für Websites
Rechtsgrundlagen
- § 25 TDDDG Normtext § 25 TDDDG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Normtext Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 23 Urteile zu Art. 6 DSGVO
- Art. 45 DSGVO Normtext Art. 45 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu Art. 45 DSGVO
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.