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Wiederholungsgefahr: Bedeutung und Definition

Definition: Die Wiederholungsgefahr ist Voraussetzung jedes Unterlassungsanspruchs. Nach einer Rechtsverletzung wird sie vermutet und entfällt grundsätzlich nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder ein rechtskräftiges Urteil.

Bedeutung für Sie

Allein das Löschen eines Inhalts oder eine Entschuldigung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Ohne passende Erklärung bleibt das Risiko eines Gerichtsverfahrens.

Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.