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Schleichwerbung und Trennungsgebot: Bedeutung und Definition

Definition: Schleichwerbung ist Werbung, die als redaktioneller Inhalt, neutraler Bericht oder private Meinung getarnt ist. Das Trennungsgebot verlangt, dass Werbung als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt deutlich getrennt ist, in Presse, Rundfunk, Online-Medien und sozialen Netzwerken.

Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Redaktionell getarnte, vom Unternehmer bezahlte Verkaufsförderung ist stets unzulässig (Nr. 11 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG). Für Telemedien schreibt der Medienstaatsvertrag vor, dass Werbung als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt sein muss (§ 22 MStV). Für Presse ergibt sich das Gebot aus den Landespressegesetzen und dem Pressekodex. Bei Influencern genügt ein Hinweis nur, wenn er auf den ersten Blick erkennbar ist.

Bedeutung für Sie

Leser und Zuschauer sollen wissen, wann jemand bezahlt wurde. Kennzeichnen Sie Werbung, Kooperationen und gesponserte Beiträge deutlich mit Begriffen wie Anzeige oder Werbung.

Mehr dazu: Influencer-Marketing

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.