Zum Inhalt springen
DEEN

Gegenabmahnung: Bedeutung und Definition

Definition: Eine Gegenabmahnung ist die Antwort des Abgemahnten, mit der er die Abmahnung zurückweist und den Abmahnenden seinerseits auffordert, von seiner Forderung Abstand zu nehmen. Gelegentlich wird sie mit einer eigenen Abmahnung wegen eines Verstoßes des Gegners verbunden.

Vor einer negativen Feststellungsklage ist eine Gegenabmahnung grundsätzlich nicht erforderlich; ihre Kosten sind deshalb nur ausnahmsweise erstattungsfähig, etwa wenn die Abmahnung auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht. Unabhängig davon gibt § 13 Abs. 5 UWG dem Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz seiner erforderlichen Rechtsverteidigungskosten, wenn die Abmahnung unberechtigt war oder nicht den Formvorgaben des § 13 Abs. 2 UWG entsprach. Im Rahmen des § 8c UWG kann eine Gegenabmahnung zudem dazu dienen, Anhaltspunkte für einen Missbrauch zu dokumentieren.

Bedeutung für Sie

Ein solches Schreiben kann eine negative Feststellungsklage vorbereiten und dem Gegner seine Fehler aufzeigen. Eine pauschale Gegenabmahnung als bloße Retourkutsche ist dagegen riskant, weil sie selbst rechtsmissbräuchlich sein kann.

Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen

Rechtsgrundlagen

Passende Urteile

Zur Urteilsdatenbank

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.