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Presserechtlicher Auskunftsanspruch: Bedeutung und Definition

Definition: Der presserechtliche Auskunftsanspruch gibt Journalistinnen und Journalisten das Recht, von Behörden Auskünfte zu verlangen, die sie für ihre Berichterstattung benötigen. Gegenüber Landesbehörden ergibt er sich aus den Landespressegesetzen, gegenüber Bundesbehörden unmittelbar aus der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Das BVerwG hat entschieden, dass die Landespressegesetze auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind und der Anspruch insoweit direkt aus dem Grundgesetz folgt (Urteil vom 20.02.2013, 6 A 2.12). Der Anspruch richtet sich auf vorhandenes Wissen der Behörde, nicht auf die Herausgabe von Akten. Daneben steht jedem, also auch Nicht-Journalisten, der Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen offen. Unternehmen, die von einer Presseanfrage an eine Behörde betroffen sind, können ihre Geheimhaltungsinteressen geltend machen.

Bedeutung für Sie

Behörden dürfen die Auskunft nur aus gesetzlich anerkannten Gründen verweigern, etwa zum Schutz laufender Verfahren, von Geheimhaltungsvorschriften oder überwiegender privater Interessen. Gegen eine Ablehnung können Medien vor den Verwaltungsgerichten klagen, bei Eilbedürftigkeit auch im Eilverfahren.

Mehr dazu: Presserecht

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.