Doxing: Bedeutung und Definition
Definition: Doxing bezeichnet das gezielte Sammeln und Veröffentlichen persönlicher Daten wie Wohnanschrift, Telefonnummer oder Arbeitsplatz, um eine Person einzuschüchtern oder Angriffen auszusetzen. Seit dem 22.09.2021 ist das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten nach § 126a StGB strafbar.
Strafbar ist nach § 126a StGB, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet ist, diese oder ihr nahestehende Personen der Gefahr bestimmter Straftaten auszusetzen. Die Strafe reicht bis zu zwei Jahren, bei nicht allgemein zugänglichen Daten bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Datenschutzrechtlich kann die betroffene Person die Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen. Eine Auskunftssperre richtet sich nach § 51 Bundesmeldegesetz.
Bedeutung für Sie
Betroffene sollten Inhalte sichern, bei der Plattform melden und Strafanzeige erstatten. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche auf Löschung und Unterlassung gegen Verfasser und Plattform; zusätzlich kann eine Auskunftssperre im Melderegister beantragt werden.
Mehr dazu: Reputationsschutz
Rechtsgrundlagen
- § 126a StGB Normtext § 126a StGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu § 126a StGB
- Art. 17 DSGVO Normtext Art. 17 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 15 Urteile zu Art. 17 DSGVO
- § 1004 BGB Normtext § 1004 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 9 Urteile zu § 1004 BGB
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.