Recht auf Löschung: Bedeutung und Definition
Definition: Betroffene können die Löschung ihrer Daten verlangen, etwa wenn diese für den Zweck nicht mehr nötig sind, eine Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist. Im Internet wird dies oft als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet.
Bedeutung für Sie
Das Recht hilft gegen Einträge in Suchmaschinen, Auskunfteien oder Portalen. Es wird aber mit der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen.
Mehr dazu: Reputationsschutz
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- OLG Köln: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschine erst nach Verletzung von PrüfpflichtenOLG Köln, 24.09.2026, Az. 15 U 340/25
- OLG Köln: Kein Anspruch auf Löschung von Sperrvermerken nach KontodeaktivierungOLG Köln, 25.01.2024, Az. 15 U 45/23
- EuGH (GC u. a.): Auslistung bei Suchmaschinen und besondere Kategorien personenbezogener DatenEuGH (Große Kammer), 24.09.2019, Az. C-136/17
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.