1. Der Grundstückseigentümer muss die Verlegung von Telekommunikationslinien nach § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TKG dulden, wenn die Arbeiten das Grundstück nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Namen, die im geschäftlichen Verkehr zur Identifizierung einer Person oder eines Unternehmens als solche benutzt werden, können ein älteres Namensrecht im Sinne von Art. 60 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung 2017/1001 begründen; das nationale Namensrecht ist nicht auf außergeschäftliche Sachverhalte beschränkt.
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
WettbewerbsrechtStattgegeben
LG Bochum 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - · Urteil vom 14.01.2026 · Az. 15 O 125/25
1. Wer in Preisvergleichs- oder Shopping-Anzeigen einen Preis nennt, ohne auf einen Mindestbestellwert hinzuweisen, wirbt irreführend, weil Verbraucher erwarten, zum angegebenen Preis bestellen zu können.
Ein Anspruch aus Art. 82 DSGVO setzt voraus, dass sich ein Verstoß des Verantwortlichen gegen seine Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen feststellen lässt; fehlt es daran, scheidet Schadensersatz aus.
1. Das Gericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vor, ob das Teilen eines rechtsverletzenden Beitrags über die Teilen-Funktion eines sozialen Netzwerks eine öffentliche Wiedergabe oder Vervielfältigung darstellt.
Eine Streamerin wollte einer anderen Nutzerin derselben Streaming-Plattform per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, einen etwa zwei Sekunden langen Ausschnitt mit einer derben Aussage aus ihrem Livestream zu senden oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Antragsgegnerin hatte den Ausschnitt in einem eigenen Livestream dreimal eingespielt. Die Antragstellerin berief sich unter anderem darauf, als Sendeunternehmen nach § 87 UrhG geschützt zu sein.
Die Antragsgegnerin berichtete in einem Artikel vom 23.12.2025 unter Nennung des Namens und mit einem Bild über ein Ermittlungsverfahren gegen eine Hausärztin wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen. Die Ärztin hatte sich zuvor selbst mehrfach in den sozialen Medien zu dem Verfahren geäußert. Sie beantragte, die Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren unter Nennung ihres Namens und mit ihrem Bild zu verbieten, hilfsweise eine bestimmte Äußerung in dem Artikel.
1. Eine Mobilfunkoption zur Optimierung von Spieleverbindungen ist an der Regelung für Spezialdienste und nicht am allgemeinen Gleichbehandlungsgebot der Netzneutralität zu messen.
1. Ein Anspruch auf weitere Beteiligung an der Ausstrahlung älterer Filme besteht nur bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Vergütung und Erträgen.
1. Lässt eine Verwertungsgesellschaft bei Lizenzgebühren für Hotels deren Belegungsrate unberücksichtigt, kann dies zur Feststellung unangemessener Preise beitragen.
KartellrechtVorlage an EuGH / BVerfG
UrheberrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Erste Kammer) · Urteil vom 18.12.2025 · Az. C-182/24
1. Eine aus dem Namen eines Modedesigners bestehende Marke kann für verfallen erklärt werden, wenn ihre Benutzung den Durchschnittsverbraucher irrig annehmen lässt, der Designer habe an der Gestaltung der Waren mitgewirkt.
MarkenrechtArt. 12 Abs. 2 Buchst. b RL 2008/95Art. 20 Buchst. b RL 2015/2436Vorlage an EuGH / BVerfG
DesignrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Zweite Kammer) · Urteil vom 18.12.2025 · Az. C-323/24
1. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist bei Neuheit und Eigenart geschützt, ohne dass zusätzlich ein Mindestmaß an Gestaltung nachgewiesen werden muss.
DesignrechtVorlage an EuGH / BVerfG
IT-RechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Siebte Kammer) · Urteil vom 18.12.2025 · Az. C-353/24
Eine nationale Regelung verpflichtete Wartungsdienstleister von Zahlungsautomaten, der Kontrollstelle den Quellcode der registrierten Software zur Verfügung zu stellen.
IT-RechtVorlage an EuGH / BVerfG
DatenschutzrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Düsseldorf · Hinweisbeschluss vom 17.12.2025 · Az. 14 U 16/25
1. Ein Schadensersatzanspruch wegen eines Scraping-Vorfalls scheitert, wenn der Kläger weder den Zeitpunkt nach Geltung der Datenschutz-Grundverordnung noch seine Betroffenheit hinreichend darlegt.
Der Dachverband der Verbraucherzentralen, eine qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG, nahm eine Fluggesellschaft wegen ihrer Werbung bei der Flugbuchung im Internet in Anspruch. Kunden konnten dort gegen einen Aufpreis die für ihren Flug berechneten CO2-Emissionen über Klimaschutzprojekte kompensieren lassen. Hinzu kamen ein „Nachhaltigkeitsversprechen“ mit dem Hinweis auf die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens und Werbung für Sustainable Aviation Fuel (SAF). Das LG Düsseldorf hatte die Klage auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnpauschale abgewiesen.
1. Für Gegenstände der angewandten Kunst gelten keine strengeren Anforderungen an die Originalität als für andere Werke; zwischen Design- und Urheberrechtsschutz besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis.
UrheberrechtArt. 4 Abs. 1 RL 2001/29Vorlage an EuGH / BVerfG
DatenschutzrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
BVerwG 6. Senat · Urteil vom 02.12.2025 · Az. 6 C 1.25
Eine längerfristige Observation und verdeckte Bildaufzeichnung von Kontaktpersonen eines Gefährders nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen konnte auch auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Fortgeltung rechtmäßig sein, wenn die dafür geltenden einschränkenden Maßgaben eingehalten wurden.
1. Der Betreiber eines Online-Marktplatzes ist für personenbezogene Daten in Nutzeranzeigen datenschutzrechtlich verantwortlich und muss vor der Veröffentlichung Anzeigen mit sensiblen Daten erkennen sowie die Identität des Inserenten prüfen.
DatenschutzrechtArt. 24 DSGVOArt. 32 DSGVOArt. 1 Abs. 5 Buchst. b RL 2000/31Art. 2 Abs. 4 DSGVOArt. 4 Nr. 7 DSGVOArt. 12 RL 2000/31Vorlage an EuGH / BVerfG
KartellrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Große Kammer) · Urteil vom 02.12.2025 · Az. C-34/24
1. Erhebt eine Einrichtung eine Verbandsklage wegen überhöhter Provisionen einer auf das ganze Inland ausgerichteten App-Plattform, ist jedes sachlich zuständige Gericht dieses Mitgliedstaats am Ort des Schadenserfolgs international und örtlich zuständig.
KartellrechtVorlage an EuGH / BVerfG
WettbewerbsrechtStattgegeben
LG Düsseldorf 8. Kammer für Handelssachen · Urteil vom 28.11.2025 · Az. 38 O 120/25
1. Bezieht sich eine beworbene Preisermäßigung auf einen lediglich errechneten Durchschnittspreis, ist die Werbung irreführend, weil Verbraucher einen tatsächlich zuvor verlangten Preis erwarten.
Zum Feststellungsinteresse für eine mit einem Datenschutzverstoß begründete Schadensersatzklage nach der rechtskräftigen Abweisung eines mit dem Datenschutzverstoß begründeten Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz. Das rein hypothetische Risiko eines Kontrollverlusts und die unter Hinweis auf dieses Risiko vorgetragene Besorgnis begründen keinen Schaden im Sinne der DSGVO oder des DSG NRW.
1. Richtet ein ausländischer Anbieter seine Tätigkeit auf Deutschland aus, kann der Verbraucher an seinem Wohnsitz klagen, und es gilt deutsches Recht.
1. Als Recht der Mitgliedstaaten für die polizeiliche Verarbeitung biometrischer und genetischer Daten genügt auch eine allgemeine Vorschrift in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung, sofern diese zugänglich und hinreichend vorhersehbar ist.
DatenschutzrechtVorlage an EuGH / BVerfG
WettbewerbsrechtStattgegeben
AG Düsseldorf Abteilung 23 · Urteil vom 20.11.2025 · Az. 23 C 120/25
1. Wer ohne Einwilligung Werbung an ein Unternehmen versendet, greift rechtswidrig in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein; dabei sind die Maßstäbe des § 7 UWG heranzuziehen.
1. Bevor die Regulierungsbehörde einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht den Zugang zu baulichen Anlagen auferlegt, muss sie prüfen, ob ohne diese Pflicht ein nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt behindert würde und die Interessen der Endnutzer leiden würden; das gilt unabhängig davon, ob die Anlagen zum relevanten Markt gehören.
TelekommunikationsrechtVorlage an EuGH / BVerfG
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
EuG (Dritte Kammer) · Urteil vom 19.11.2025 · Az. T-563/24
Beim Nachweis der ernsthaften Benutzung darf das EUIPO keine überzogenen Anforderungen stellen; verlangt die Beschwerdekammer eine lückenlose Zuordnung zwischen internen Produktcodes und den Waren, verkennt sie, dass die vorgelegten Beweise in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind.
Die Benennung als sehr große Online-Plattform steht in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang mit Art. 33 Abs. 1 DSA, dessen Rechtmäßigkeit inzident geprüft werden kann; die damit verbundenen zusätzlichen Pflichten berühren zwar die unternehmerische Freiheit, stellen die Gültigkeit der Vorschrift aber nicht in Frage.
IT-RechtAbgewiesen / zurückgewiesen
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
EuG (Dritte Kammer) · Urteil vom 19.11.2025 · Az. T-564/24
Eine widersprüchlich begründete Entscheidung, die zudem den Umfang der Benutzungsbeweise zu eng prüft und ein unverhältnismäßig strenges Beweismaß anlegt, ist aufzuheben, auch wenn die einzelnen Belege für sich genommen lückenhaft erscheinen.
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
PersönlichkeitsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Köln · Beschluss vom 18.11.2025 · Az. 15 W 121/25
1. Richtet ein Nutzer ein kostenloses Konto bei einem Onlinemedium ein, das auch kostenpflichtige Inhalte anbietet, erhält der Herausgeber die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Dienstleistung; ein täglicher Newsletter kann daher Direktwerbung für ähnliche Dienstleistungen ohne Einwilligung sein.
1. Bei einem Lichtbildwerk, das eine gestellte Szenerie zum Motiv hat, kommt eine Miturheberschaft zwischen Fotografen und Gestalter der Szenerie in Betracht. Im vorliegenden Fall ist Miturheberschaft anzunehmen, weil die Beklagten zum Motiv im Rahmen eines Briefings klare Vorgaben gemacht haben, an die sich der Fotograf auch gehalten hat.2. Miturheber untereinander dürfen nach § 8 Abs. 2 S. 2 UrhG einander die Nutzung zur Darstellung des Werks als Teil des eigenen Werkschaffens im Rahmen eines Portfolios nicht untersagen. Dies gilt erst recht, wenn einer der Miturheber selbst eine solche Referenznutzung vornimmt und diese den anderen Miturhebern untersagen möchte.
1. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, nicht aber die vollständige Beseitigung jedes Risikos; bei der Auswahl steht dem Verantwortlichen ein Spielraum zu.
1. Nach einem Cyberangriff auf eine marktübliche Plattform besteht kein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz, wenn den Verantwortlichen kein Verschulden an dem unbefugten Zugriff trifft.
Ein Verbraucherverband ging gegen eine Klausel vor, mit der ein großer Online-Händler sich in den Teilnahmebedingungen seines kostenpflichtigen Zusatzdienstes (schnellerer Versand sowie Video-, Musik- und weitere digitale Angebote) eine Anpassung der Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen vorbehielt. 2022 erhöhte der Händler die Gebühren unter Berufung auf Inflation. Der Verband verlangte Unterlassung der Klausel und der Preiserhöhungsschreiben sowie Abmahnkosten; der Händler forderte widerklagend Ersatz seiner eigenen Kosten.