Ist eine Marke entgegen den absoluten Eintragungshindernissen eingetragen worden, kann sie nur für die Waren und Dienstleistungen aufrechterhalten werden, für die sie infolge Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat.
MarkenrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
WettbewerbsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Düsseldorf · Urteil vom 23.10.2025 · Az. 20 U 152/24
Eine Zeitung hatte in drei Berichten identifizierend über einen Musiker berichtet und ihm unter anderem unter Berufung auf einen veröffentlichten Untersuchungsbericht ein sexuelles Fehlverhalten gegenüber Jugendlichen vorgeworfen. Der Musiker bestritt den Vorwurf; ein früheres Ermittlungsverfahren war nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Vor den Berichten im Jahr 2025 war er nicht angehört worden. Das Landgericht Siegen hatte eine einstweilige Verfügung nur teilweise erlassen.
Lässt das EUIPO das genaue Ausmaß der Bekanntheit einer älteren Marke offen, muss es bei der Prüfung der gedanklichen Verknüpfung ausdrücklich von dem für deren Inhaber günstigsten Bekanntheitsgrad ausgehen.
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
E-CommerceStattgegeben
LG Bochum · Urteil vom 15.10.2025 · Az. 13 O 72/25
Der Kläger ist ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragener Verein. Die Beklagte vertreibt im Onlinehandel über ihre Plattform vor allem Kleidung. Eine Kundin bestellte im April 2025 ein Kleid und widerrief den Kauf innerhalb der Frist; sie verlangte ausdrücklich die Rückzahlung auf demselben Zahlungsweg und lehnte einen Gutschein ab. Die Beklagte antwortete per E-Mail, bei jedem Kleid erfolge die Rückerstattung in Form eines Gutscheins, der ein Jahr gültig sei. Nach einer Abmahnung zahlte die Beklagte die Abmahnkosten, gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Sie meinte, eine vorgerichtliche Weigerung liege nicht vor, weil der Abmahnung keine gesondert vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt gewesen sei.
1. Bei einem täglich erscheinenden Medium ist ein Gegendarstellungsverlangen nicht mehr unverzüglich, wenn es erst nach längerem Zuwarten zugeleitet wird.
Veröffentlicht das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung eine Pressemitteilung, anhand derer eine untersuchte Person identifiziert werden kann, liegt darin eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, die einen hinreichend qualifizierten Verstoß darstellt und einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens begründen kann.
DatenschutzrechtStattgegeben
WettbewerbsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Düsseldorf · Beschluss vom 25.09.2025 · Az. 20 W 66/25
Ein weltweit führender Sportartikelhersteller, Inhaber einer Unionsbildmarke für einen geschwungenen Formstreifen auf der Schuhseite, ging im Eilverfahren gegen einen spanischen Schuhhersteller vor, der drei Sneaker-Modelle mit seitlichen Streifen online auch nach Deutschland vertrieb. Das LG Düsseldorf erließ zunächst per Beschluss ein auf Deutschland beschränktes Verbot und wies den weitergehenden Antrag für die gesamte EU zurück. Auf den Widerspruch hob es die Verfügung auf, weil die Schuhstreifen nicht markenmäßig benutzt würden.
1. Die Musikwiedergabe über Kopfhörer an Sonnenbänken ist eine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe, weil sie bestimmungsgemäß eine nicht ganz geringe Zahl von Personen über längere Zeit erreicht.
1. Erkennbarkeit ist schon gegeben, wenn die Betroffene in ihrem beruflichen Umfeld identifiziert werden kann; nicht erforderlich ist, dass Leser die Umstände bereits kannten.
1. Ein Angebotsschreiben, das bewusst wie Geschäftspost des bisherigen Anbieters aufgemacht ist, begründet eine arglistige Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB; der so geschlossene Vertrag ist nach Anfechtung von Anfang an nichtig.
Ein Verbraucherverband beanstandete die Online-Kündigung einer Betreiberin von Fitnessstudios. Nach Klick auf „Vertrag kündigen“ gelangten Verbraucher auf eine Bestätigungsseite, deren Bestätigungsschaltfläche mit „Vertrag finden“ beschriftet war. Oben auf der Seite warb die Betreiberin zudem mit einem orangefarbenen Button dafür, den Vertrag im Selfservice zu pausieren. Der Verband sah darin Verstöße gegen § 312k Abs. 2 BGB und ein Dark Pattern.
1. Es ist durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu klären, ob nationale Pflichten zu bestimmten Rechnungsangaben für Telekommunikationsdienste mit der Vollharmonisierung des europäischen Kodex vereinbar sind.
Urban Technology bewirbt auf ihrer Internetseite unsichtbare Aligner der Marke DrSmile. Kunden können einen Termin bei einem in Österreich ansässigen Partnerzahnarzt anfragen, der Anamnese und 3D-Scan durchführt und das Bildmaterial an die DZK Deutsche Zahnklinik übermittelt, die allein den Behandlungsvertrag schließt. Die österreichische Zahnärztekammer erhob beim Landesgericht Klagenfurt Unterlassungsklage gegen eine Partnerzahnärztin. Der Oberste Gerichtshof (Österreich) legte dem EuGH vor.
E-CommerceArt. 3 Buchst. d, e RL 2011/24/EUArt. 3 Abs. 1 RL 2000/31/EGArt. 5 RL 2005/36/EGVorlage an EuGH / BVerfG
Wird ein Beschluss über die DSA-Aufsichtsgebühr wegen einer nicht ordnungsgemäß geregelten Berechnungsmethode für nichtig erklärt, kann das Gericht seine Wirkungen bis zum Erlass eines neuen Rechtsakts innerhalb angemessener Frist aufrechterhalten.
IT-RechtArt. 43 Abs. 3 VO 2022/2065Stattgegeben
WerberechtStattgegeben
LG Bochum · Urteil vom 10.09.2025 · Az. 13 O 12/25
Der Kläger ist ein in die Liste nach § 8b UWG eingetragener qualifizierter Wirtschaftsverband. Die Beklagte vertreibt Angel- und Jagdartikel, auch über einen Onlineshop. Am 7. Oktober 2024 und unverändert am 11. November 2024 bewarb sie mehrere Produkte mit einem hervorgehobenen Preis, einem kleiner gedruckten Streichpreis und einer prozentualen Ermäßigung. Bei einem Produkt stand neben dem Streichpreis von 169,99 € und dem Preis von 99,99 € zusätzlich der Hinweis „neu“. Nach der Abmahnung lehnte die Beklagte eine Unterlassungserklärung ab. Sie meinte, § 11 PAngV solle nur kurzfristige Preiserhöhungen vor einer Ermäßigung verhindern; das Produkt sei wegen längerer Innovationszyklen in der Jagdausstattung auch nach mehreren Monaten noch neu.
Eine kurze Melodie kann als Hörmarke unterscheidungskräftig sein, wenn sie über einen bloßen Signalton hinaus einprägsam ist; gerade im Verkehrssektor ist es üblich, Klänge zur Erkennung des Dienstleisters einzusetzen.
Die Methodik zur Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer ist wesentlicher Bestandteil der Festlegung der Aufsichtsgebühr nach dem DSA; die Kommission muss sie deshalb in einem delegierten Rechtsakt regeln und darf sie nicht erst in einem Durchführungsbeschluss festlegen.
IT-RechtArt. 43 Abs. 3 VO 2022/2065Stattgegeben
PersönlichkeitsrechtStattgegeben
OLG Köln · Beschluss vom 09.09.2025 · Az. 15 W 88/25
1. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt keinen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen künftige unrechtmäßige Verarbeitungen, wenn die betroffene Person keine Löschung beantragt; die Mitgliedstaaten können einen solchen Rechtsbehelf aber vorsehen.
Die Verordnung Nr. 6/2002 regelt nicht, wie ein Markeninhaber die Verwendung seines Zeichens in einem jüngeren Geschmacksmuster abwehrt; insoweit ist das Markenrecht anzuwenden, das ihm ein solches Verbietungsrecht verleiht.
DesignrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
DesignrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
EuG (Dritte Kammer) · Urteil vom 03.09.2025 · Az. T-92/24
Der Nichtigkeitsgrund wegen Verwendung eines älteren Zeichens setzt keine identische Wiedergabe des Zeichens im Geschmacksmuster voraus; es genügt eine ähnliche Verwendung, wenn der Markeninhaber sie nach dem Umfang seines Markenschutzes untersagen kann.
Auch ein Onlinehändler, der auf seiner Plattform zugleich Produktangebote von Drittverkäufern speichert, kann als Anbieter eines Vermittlungsdienstes zur sehr großen Online-Plattform zu benennen sein; die Sorgfaltspflichten des DSA gelten unabhängig von der Haftung für diese Inhalte.
IT-RechtAbgewiesen / zurückgewiesen
DesignrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
EuG (Dritte Kammer) · Urteil vom 03.09.2025 · Az. T-83/24
Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 6/2002 für nichtig zu erklären, wenn darin ein unterscheidungskräftiges Zeichen verwendet wird, dessen Benutzung der Inhaber einer älteren Marke untersagen darf.
Eine vorherige unabhängige Genehmigung ist nicht die einzige zulässige Garantie bei massenhafter Erhebung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste; eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle kann in einem Gesamtsystem von Garantien ein angemessenes Schutzniveau sichern.
Ein Händler für Freizeitfahrzeuge wollte per einstweiliger Verfügung erreichen, dass ein Bewertungsportal eine negative Bewertung entfernt. Der Verfasser hatte unter einem vollständigen Namen geschildert, ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und danach Mängel festgestellt zu haben. Das Unternehmen hatte gegenüber dem Portal nur erklärt, es könne die Bewertung keinem Kunden zuordnen. Das Landgericht Dortmund hatte den Antrag zurückgewiesen.
Ein weltweit führender Sportartikelhersteller stellte bei Testkäufen in Onlineshops fest, dass markenverletzende Fußballtrikots mit seinen Unionsbildmarken unter der Anschrift eines deutschen Logistikdienstleisters als Absenderadresse verschickt wurden. Das Unternehmen stellt nicht im Binnenmarkt ansässigen Logistikern, vor allem einer verbundenen Gesellschaft in China, seine Adresse für den Postversand und als Rücksendelager für unzustellbare Pakete zur Verfügung. Das LG Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung und bestätigte sie durch Urteil.
Eine Herstellerin von Haushaltsgeräten, unter anderem Staubsaugern, die Staubsaugerbeutel auch unter einer Unionswortmarke vertreibt, verklagte eine Händlerin, die auf einer großen Handelsplattform kompatible Staubsaugerbeutel und -filter verkauft. Wer dort die Marke als Suchbegriff eingab, erhielt ausschließlich Angebote der Händlerin ohne Originalware und ohne Hinweis darauf, obwohl die Marke in den Angeboten selbst nicht vorkam. Die Herstellerin ging davon aus, die Händlerin habe die Marke als internes Keyword hinterlegt, und verlangte Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Anwaltskosten. Das LG Düsseldorf wies die Klage ab.
1. Eine nur aus formalen Gründen unwirksame, in der Sache aber berechtigte urheberrechtliche Abmahnung begründet keinen vollen Gegenanspruch auf Erstattung der Verteidigungskosten.
Eine Frau hatte eine Streamerin angerufen, ohne zu wissen, dass diese gerade live sendete. Die Antragsgegnerin gab Aussagen der Anruferin aus einer Aufzeichnung dieses Telefonats in einem Livestream auf ihrem eigenen Account einer Online-Plattform wieder. Die Anruferin beantragte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Löschung. Das Landgericht Essen hatte den Antrag zurückgewiesen.
1. Eine Kanzlei wirbt irreführend um Mandanten, wenn ihre Berichterstattung über Urteile ein stark verzerrtes Bild von deren Bedeutung und der Rechtslage vermittelt.
PH ist Inhaber deutscher Wort-Bild-Marken für Tauchausrüstung. Die in Spanien ansässige Tradeinn Retail Services bewarb über www.scubastore.com und www.amazon.de Tauchzubehör mit identischen Zeichen. PH klagte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth; der Bundesgerichtshof (Deutschland) legte dem EuGH vor.
MarkenrechtArt. 10 Abs. 2 und 3 Buchst. b RL (EU) 2015/2436Vorlage an EuGH / BVerfG
MarkenrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Achte Kammer) · Urteil vom 01.08.2025 · Az. C-452/24
Lunapark Scandinavia ist Inhaberin der finnischen Marke DRACULA für Süßwaren. Schon vor der Eintragung vertrieb Karkkimies Süßwaren mit dem Zeichen Dracula; im Ausgangsverfahren stritt Lunapark mit Hardeco Finland über die Benutzung des Zeichens. Der Korkein oikeus (Oberstes Gericht, Finnland) legte dem EuGH vor.
1. Wer eine veraltete Anschrift nicht vollständig löscht, verstößt gegen den Grundsatz der Richtigkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO; dass eine Software die alte Adresse automatisch einsetzt, entlastet nicht.
DatenschutzrechtArt. 82 Abs. 1 DSGVOArt. 5 Abs. 1 lit. d DSGVOArt. 4 Nr. 7 DSGVO§ 721 BGB§ 287 ZPOTeilweise stattgegeben
WettbewerbsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Düsseldorf · Beschluss vom 22.07.2025 · Az. 20 W 47/25
Einer Unternehmerin war per einstweiliger Verfügung untersagt worden, mit Kundenrezensionen zu werben, die nicht von Verbrauchern stammen, die ihre Produkte erworben haben (Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG); ihre Berufung dagegen blieb erfolglos (I-20 U 135/23). Danach waren drei der beanstandeten Fake-Bewertungen auf ihrem Profil bei einer Online-Plattform weiter sichtbar. Auf einer zweiten Website erschienen weitere Fake-Bewertungen, die sie mit eigenen Dankeskommentaren versehen hatte. Das LG Düsseldorf setzte ein Ordnungsgeld von insgesamt 25.000 € fest.
Ein qualifizierter Verbraucherverband beanstandete die Prospektwerbung eines bundesweit tätigen Lebensmitteldiscounters. Bei einem Joghurt standen ein gestrichener Preis von 0,79 €, der Blickfang „-58%“ und darunter klein die Angabe „UVP“; der gestrichene Preis war also die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, nicht der niedrigste Preis der letzten 30 Tage. Bei einem weiteren Markenprodukt galt der hervorgehobene Preis von 1,11 € nur für Nutzer der App des Discounters, während der gestrichene Preis von 1,75 € der normale Verkaufspreis war; angegeben war nur der Grundpreis zum App-Preis. Den zweiten Antrag erkannte die Beklagte an. Zum Joghurt meinte sie, es liege gar keine Preisreduktion vor, sondern eine für jeden erkennbare Gegenüberstellung mit der UVP.
Das Recht auf Zugang zu den eigenen Akten nach Art. 41 Abs. 2 Buchst. b der Charta setzt nicht voraus, dass sich die betroffene Person in einer kontradiktorischen Situation befindet; es steht auch einer Beschwerdeführerin im Verfahren des Europäischen Datenschutzausschusses zu.
DatenschutzrechtStattgegeben
MarkenrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
EuG (Siebte Kammer) · Urteil vom 16.07.2025 · Az. T-105/23
Eine geografische Bezeichnung ist als beschreibend von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie von den beteiligten Verkehrskreisen mit der betreffenden Warengattung in Verbindung gebracht wird oder vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden kann; der Name eines Staates ist dafür regelmäßig geeignet.
MarkenrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
WettbewerbsrechtStattgegeben
AG Langenfeld · Urteil vom 14.07.2025 · Az. 11 C 58/25
1. Die Zusendung unverlangter Werbung an die Firmen-E-Mailadresse stellt regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB dar. Dabei finden die Maßstäbe des § 7 UWG zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen Anwendung.2. Der Gegenstandswert im Rahmen einer einmalig unverlangten Zusendung einer Werbe-E-Mail an die Firmenadresse richtet sich nach dem Interesse des Klägers, der sich gegen die Zusendung von E-Mail-Werbung richtet. Die Streitwertangabe des Klägers stellt dabei ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Klägerinteresses dar.
Doggy AB, Herstellerin von Hundefutter und Inhaberin der Unternehmensbezeichnung „Doggy AB“ und der schwedischen Marke DOGGY, verklagte Purefun Group, die Hundefutter über die Domain „doggie.se“ unter dem Zeichen DOGGIE verkaufte. Der Svea hovrätt, Patent- och marknadsöverdomstolen (Patent- und Marktobergericht, Schweden) legte dem EuGH vor.
MarkenrechtRL (EU) 2015/2436Art. 34, 36 AEUVVorlage an EuGH / BVerfG
MarkenrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Achte Kammer) · Urteil vom 10.07.2025 · Az. C-322/24
Sánchez Romero Carvajal Jabugo, Inhaberin der Unionsmarken 5J Cinco Jotas und 5J, mahnte Embutidos Monells als Inhaberin der spanischen Marken 5Ms und 5Ps ab und nannte ein Datum für eine Nichtigkeitsklage, das dem Ablauf der fünfjährigen Duldungsfrist entsprach. Der Juzgado de lo Mercantil n o 1 de Alicante (Handelsgericht Nr. 1 Alicante, Spanien) legte dem EuGH vor.
MarkenrechtArt. 9 Abs. 1 RL 2008/95/EGVorlage an EuGH / BVerfG
DatenschutzrechtTeilweise stattgegeben
OLG Düsseldorf · Urteil vom 10.07.2025 · Az. 16 U 83/24
Ein Musikstreamingdienst hatte Kundendaten an einen Auftragsverarbeiter gegeben. Nach Vertragsende 2020 wurden die Daten entgegen der Vereinbarung nicht gelöscht, sondern von Mitarbeitern eines Unterauftragsverarbeiters in eine andere Umgebung verschoben. Bei einem Hackerangriff im Jahr 2022 wurden sie erbeutet und danach im Darknet angeboten. Ein betroffener Kunde klagte auf Schadensersatz, Feststellung, Unterlassung und Anwaltskosten; das Landgericht Duisburg hatte die Klage abgewiesen.
Von der Eintragung ausgeschlossen ist jede Form, die in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung der angestrebten technischen Wirkung erforderlich ist; das gilt auch dann, wenn dieselbe Wirkung mit anderen Formen erzielt werden könnte.
MarkenrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
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