Die Beschränkung des fliegenden Gerichtsstandes gemäß § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG greift ein, wenn ausschließlich ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr beanstandet wird, wie es bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht nach Art. 246a § 1 Nr. 12 EGBGB (Informationen über Garantien) der Fall ist. Die – zusätzliche – Feststellung eines besonderen Missbrauchspotentials ist dann nicht erforderlich.
Nach einer vom Lizenznehmer bestrittenen Kündigung eines Markenlizenzvertrages kann der Lizenznehmer nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom Markeninhaber Duldung der weiteren Nutzung der Marke verlangen.
Der Kläger ist ein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragener Verein. Die Beklagte hatte sich im Januar 2024 nach einer Abmahnung wegen eines fehlenden Grundpreises bei Bonbons in ihrem Onlineshop strafbewehrt verpflichtet, für Lebensmittel in Fertigpackungen nicht ohne Grundpreis zu werben, „wenn dies geschieht wie“ in der beanstandeten Angebotsseite. Im Juli 2024 bewarb sie ein als alkoholfreier Gin bezeichnetes Getränk in einer 500-ml-Flasche zu 18,00 € ohne Grundpreis; im Dezember 2024 bot sie ein weiteres alkoholfreies Getränk unter der Bezeichnung Gin an. Der Kläger verlangte Unterlassung, eine Vertragsstrafe von 5.000 € und Abmahnkosten. Die Beklagte bestritt die Screenshots, hielt die Unterlassungserklärung für auf Bonbons beschränkt, erhob die Einrede der Verjährung und hielt die Spirituosen-Verordnung für nicht anwendbar.
Der Antragsgegner veröffentlichte am 23.05.2026 auf seinem Instagram-Account mit über 2.000 Followern den Screenshot einer privaten WhatsApp-Nachricht, die ihm der Antragsteller geschickt hatte. Er empfand die Nachricht als Bedrohung und schrieb dazu, sollte ihm etwas passieren, wisse man, von wem sie stamme. Der Antragsteller mahnte drei Tage später ab und beantragte kurz nach dem Antwortschreiben eine einstweilige Verfügung. Der Antragsgegner gab an, den Beitrag inzwischen entfernt zu haben.
1. Speichert eine Behörde in der Personalakte eines Bediensteten dessen Status als Verdächtiger in einem Ermittlungsverfahren, gilt die Datenschutz-Grundverordnung und nicht die Richtlinie für Polizei und Justiz; unerheblich ist, dass die Daten von einer zu Ermittlungen befugten Stelle derselben Behörde stammen.
DatenschutzrechtVorlage an EuGH / BVerfG
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
EuG (Siebte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) · Urteil vom 03.06.2026 · Az. T-104/25
Der Ausschlussgrund für technisch bedingte Formen erfasst auch Formen, deren technische Wirkung sich im Herstellungsverfahren der Ware zeigt; eine Unterscheidung zwischen Herstellung und Nutzung der Ware ist nicht angezeigt.
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
IT-RechtTeilweise stattgegeben
EuG (Achte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) · Urteil vom 03.06.2026 · Az. T-1078/23
Benennt die Kommission einen Dienst als zentralen Plattformdienst, muss sie nachvollziehbar begründen, weshalb nachträgliche Änderungen der Nutzungsbedingungen dessen Einordnung nicht berühren; fehlt eine solche Begründung, ist die Benennung insoweit für nichtig zu erklären.
IT-RechtArt. 3 VO 2022/1925Teilweise stattgegeben
WettbewerbsrechtStattgegeben
OLG Düsseldorf · Urteil vom 28.05.2026 · Az. 20 U 178/24
1. Ein Mitgliedstaat darf den Fernabsatz nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel über das Internet nicht allgemein verbieten und nur für eine Unterkategorie zulassen.
E-CommerceVorlage an EuGH / BVerfG
PresserechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Fünfte Kammer) · Urteil vom 21.05.2026 · Az. C-843/24
1. Die Vorschrift des Medienfreiheitsgesetzes über das Recht auf Medienvielfalt ist auf einen Gegendarstellungsstreit nicht anwendbar, wenn der Artikel vor ihrem Geltungsbeginn veröffentlicht wurde.
PresserechtVorlage an EuGH / BVerfG
UrheberrechtStattgegeben
LG Köln 14. Zivilkammer · Urteil vom 21.05.2026 · Az. 14 O 101/26
1. Zu den Anforderungen an eine erforderliche Quellen- und Urheberangabe gemäß § 63 Abs. 2 UrhG eines Zitats gem. § 51 UrhG. Im Streitfall eines Reaction Videos auf der Plattform YouTube liegt keine ausreichend deutliche Angabe vor, wenn in der vom Internetnutzer aktiv zu öffnenden Infobox eines YouTube-Videos mehrere Quellen verlinkt bzw. angegeben sind und keine klare Zuordnung der einzelnen Quellen zu bestimmten Zeitpunkten des zitierenden Videos vorgenommen wird.
Der Antragsteller bietet Autokennzeichen an. Eine Mitbewerberin schaltete über Google Ads Anzeigen, die den Eindruck erweckten, sie sei eine staatliche oder staatlich autorisierte Einrichtung. Ende Februar 2026 meldete der Antragsteller die Anzeigen über das Meldesystem der Antragsgegnerin, einer Gesellschaft der Alphabet-Gruppe, die in der EU Google Ads anbietet. Diese kündigte Maßnahmen wegen eines Richtlinienverstoßes an, die Anzeigen wurden aber weiter ausgeliefert. Auch ein Anwaltsschreiben im April änderte daran nichts. Die Zivilkammer wies den Verfügungsantrag zunächst zurück und gab die Sache auf die sofortige Beschwerde hin an die Kammer für Handelssachen ab.
1. Fehlende Ursprungsangaben für Obst bei einem Online-Lieferdienst sind an den Regeln über unionsrechtliche Informationspflichten und nicht am Rechtsbruchtatbestand zu messen.
Die Klägerin ist eine gemeinnützige Organisation, die sich europaweit für Tierheim- und Straßentiere einsetzt. Sie förderte den beklagten Tierschutzverein vom 27.07.2023 bis zum 25.08.2025 als Partnerverein, seit 2024 mit insgesamt 52.000 kg Futter sowie 49.000 € für Baumaßnahmen und medizinische Versorgung. Im Juli 2025 hatte sie mitgeteilt, Entscheidungen würden nun von einer strategischen Leitungsrunde gemeinsam getroffen. Nach Ende der Partnerschaft veröffentlichte der Verein am 26.08.2025 einen Beitrag über seinen früheren Partner. Darin hieß es, seine Unterstützungsanfragen seien zuletzt immer abgelehnt worden, und die Klägerin habe ein neues Konzept, das offenbar nicht zu seiner Arbeitsweise passe. Die Klägerin verlangte Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten.
1. Eine Stornoregelung für Sparpreis-Unterkünfte, die das Blockieren von Kapazitäten auf Vorrat verhindern soll, benachteiligt den Kunden nicht unangemessen.
1. Das Unionsrecht lässt einen nationalen Vergütungsanspruch der Presseverleger gegen Online-Plattformen zu, einschließlich einer Verhandlungspflicht, der Pflicht zur Beibehaltung der Sichtbarkeit und einer behördlichen Festsetzung der Vergütung.
UrheberrechtArt. 15 RL 2019/790Vorlage an EuGH / BVerfG
Der Kläger ist ein in die Liste nach § 8b UWG eingetragener Wirtschaftsverband mit rund 2.000 Mitgliedern. Die Beklagte betreibt eine bundesweite Plattform mit Empfehlungen zu Veranstaltungen und unterhält auf einem sozialen Netzwerk mehrere Business-Profile, auf denen sie redaktionelle und werbliche Beiträge veröffentlicht. In der Kachelübersicht eines Profils, dem Grid, sehen Nutzer von jedem Beitrag zunächst nur ein Vorschaubild. Im Juli und August 2025 veröffentlichte die Beklagte zwei Video-Beiträge, in denen sie einen Feriendeal eines Kinobetreibers bewarb und bei einem Konzert den Account eines Spirituosenherstellers verlinkte. Beide Beiträge waren in der Caption als „Anzeige“ gekennzeichnet, im Vorschaubild war die Werbung aber nicht erkennbar. Der Verband verlangte Unterlassung und Abmahnkosten; die Beklagte hielt ihm Rechtsmissbrauch vor und verwies darauf, dass die meisten Nutzer das Netzwerk mobil und nicht über den Grid nutzten.
1. Ein Verlag verwirkt die Vertragsstrafe, wenn ein Foto nach der Unterlassungserklärung in einem mit seinem Wissen und Willen verbreiteten E-Paper abrufbar bleibt.
Ob der Anspruch auf offenen Netzzugang nach § 155 TKG einen Informationsanspruch umfasst und welche verallgemeinerungsfähigen Vorgaben für seine Konkretisierung bestehen, ist eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung und rechtfertigt deshalb die Zulassung der Revision.
Telekommunikationsrecht§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO§ 155 Abs. 1 TKG 2021§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG 2021Stattgegeben
WettbewerbsrechtStattgegeben
AG Düsseldorf Abteilung 38 · Urteil vom 30.04.2026 · Az. 38 C 135/25
1. Für Ansprüche wegen unerwünschter Werbe-E-Mails besteht eine internationale Zuständigkeit am Sitz des Empfängers, weil dort die Betriebsstörung eintritt.
Wettbewerbsrecht§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG§§ 823 Abs. 1, 1004 BGBArt. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VOStattgegeben
UrheberrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Erste Kammer) · Urteil vom 30.04.2026 · Az. C-127/24
1. Leitet ein Seniorenheim Rundfunksendungen zeitgleich, vollständig und unverändert über ein hausinternes Kabelnetz in die Zimmer der Bewohner weiter, liegt keine öffentliche Wiedergabe vor.
UrheberrechtArt. 3 Abs. 1 RL 2001/29Vorlage an EuGH / BVerfG
WettbewerbsrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Erste Kammer) · Urteil vom 30.04.2026 · Az. C-301/25
1. Eine irreführende Geschäftspraxis darf nach dem nationalen Lauterkeitsrecht geahndet werden, auch wenn sie zugleich gegen das Irreführungsverbot der Lebensmittelinformationsverordnung verstößt.
WettbewerbsrechtArt. 3 Abs. 4 RL 2005/29Art. 6 Abs. 1 RL 2005/29Art. 7 VO 1169/2011Vorlage an EuGH / BVerfG
Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen der Apotheken in ihrem Kammerbezirk. Die Beklagte betreibt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Versandapotheke, die vor allem an Kunden in Deutschland liefert. Sie warb 2022 in Suchmaschinenanzeigen damit, dass man verschreibungspflichtige Potenzmittel ohne vorheriges Rezept erwerben könne, weil sich das Rezept ebenfalls online erlangen lasse. Über einen Button mit Altersabfrage leitete sie Interessenten auf die Website einer Schwestergesellschaft mit Sitz in Deutschland weiter, wo sie per Fragebogen ein Online-Rezept ohne Videosprechstunde erhalten und dieses direkt bei der Beklagten einlösen konnten. Die Klägerin beanstandete die Werbung als unzulässige Werbung für Fernbehandlungen und die Weiterleitung als unzulässiges Zuführen von Patienten. Das Gericht holte ein Sachverständigengutachten ein; die Beklagte legte ein Gegengutachten vor und erhob die Einrede der Verjährung.
§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG eröffnet keine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts für Urheberrechtsstreitsachen. Die Formulierung "Veröffentlichung durch Druckerzeugnisse und Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen sowie im Internet" umfasst vielmehr Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Veröffentlichungen unabhängig vom Medium.
Urheberrecht§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG§ 281 ZPOohne Angabe
1. Die Präsentation von Schuhen im Onlineshop kann über die betriebliche Herkunft irreführen, weil Verbraucher Wert auf die Kennzeichnung des Produkts legen.
Wettbewerbsrecht§ 5 UWG§ 3a UWGStattgegeben
MarkenrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Düsseldorf · Urteil vom 23.04.2026 · Az. 20 U 173/24
Die Interessenvertretung der niedergelassenen Apotheken im Kammerbezirk Nordrhein ging gegen eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke vor, die Arzneimittel nach Deutschland versendet. Diese warb auf ihrer Facebookseite mit der Aussage „Mit persönlicher Beratung, Wechselwirkungscheck und allem, was eine echte Apotheke ausmacht.“ Nach einer Abmahnung vom 10.04.2026 und einer Stellungnahme der Versandapotheke vom 17.04.2026 wurde eine einstweilige Verfügung beantragt.
1. Die Werbung einer Plattform für verschreibungspflichtiges Medizinal-Cannabis gegenüber allgemeinen Verbrauchern verstößt gegen das heilmittelwerberechtliche Publikumswerbeverbot und ist unlauter.
1. Ein Mitgliedstaat verstößt gegen das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie, wenn er Diensteanbietern aus anderen Mitgliedstaaten allgemein Beschränkungen für Inhalte über sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität auferlegt.
MedienrechtStattgegeben
PresserechtStattgegeben
LG Köln 14. Zivilkammer · Beschluss vom 21.04.2026 · Az. 14 O 100/26
1. Wer fremde Lichtbilder ohne Zustimmung öffentlich zugänglich macht, kann im Eilverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Urheberschaft eidesstattlich glaubhaft gemacht ist.
1. Eine Offline-Kopie, die ein Streamingdienst auf Abruf des Nutzers erstellt, fällt nicht unter die Privatkopieschranke, wenn der Nutzer außerhalb des Dienstes nicht über sie verfügen kann und der Rechteinhaber sie kontrolliert.
UrheberrechtVorlage an EuGH / BVerfG
WettbewerbsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Köln · Beschluss vom 16.04.2026 · Az. 6 W 22/26
Die gemäß § 12 Abs. 1 UWG vermutete Dringlichkeit kann entfallen, wenn der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Beschwerdefrist bis zum letzten Tag ausschöpft und die Beschwerde nicht unmittelbar, sondern erst weitere vier Wochen später begründet.
1. Bei einer unberechtigten Infringement-Meldung eines Patentinhabers gegenüber einem Plattformbetreiber, die ein endgültiges Unterlassungsbegehren nicht beinhaltet, kann es sich um eine mit einer Schutzrechtsverwarnung vergleichbare Maßnahme handeln, die nach den Grundsätzen der unberechtigten Abnehmerschutzrechtsverwarnung gemäß §§ 823, 1004 BGB zu behandeln ist.
Patentrecht§§ 823, 1004 BGB§ 4 Nr. 4 UWGAbgewiesen / zurückgewiesen
Die Gewährung von Rabatten für angebotene Waren ausschließlich über eine eigene "App" durch einen Lebensmittelhändler verstößt im vorliegenden Einzelfall nicht gegen § 19 AGG. Eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von älteren und / oder behinderten Menschen i.S.d. § 3 AGG ließ sich nicht feststellen.
1. Der Begriff des Pastiches ist kein Auffangtatbestand, sondern erfasst Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, sich wahrnehmbar von ihm unterscheiden und einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit ihm führen; dazu kann auch Sampling gehören.
UrheberrechtVorlage an EuGH / BVerfG
Markenrechtohne Angabe
AG Viersen · Urteil vom 13.04.2026 · Az. 4 Ds 358/24
1. Der gewerbsmäßige Vertrieb markenverletzender Ware ist nach § 143 Abs. 1, 2 MarkenG strafbar; der erlangte Wert unterliegt der Einziehung von Wertersatz.
Markenrecht§ 143 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 MarkenG§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 MarkenG§ 27 StGB§ 52 StGB§ 73c StGBohne Angabe
PersönlichkeitsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
OLG Köln · Beschluss vom 09.04.2026 · Az. 15 W 13/26
1. Eine Bestandsdatenauskunft darf gemäß § 21 Abs. 3 TDDDG grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn das Gericht von der Richtigkeit der Feststellungen, die es seiner Entscheidung zugrunde legen will, überzeugt ist.2. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit es bei der Prüfung, ob der Straftatbestand des § 185 StGB erfüllt ist, auf den Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile einer Meinungsäußerung ankommt.3. Die Unwahrheit darf nicht alleine deshalb festgestellt werden, weil der Nutzer auf eine Aufforderung des Anbieters zur Vorlage von Belegen nicht reagiert hat.
1. Es ist dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen, ob gemeinsam Verantwortliche das Wesentliche ihrer Vereinbarung auf der aufgerufenen Webseite selbst bereitstellen müssen.