Zwei Anbieter von Reputationsmanagement bei Online-Bewertungen stritten über eine Internetwerbung. Der Antragsgegner, auf dessen Internetseite seine Rechtsanwaltskanzlei aufgeführt ist, bewarb dort Leistungen zur Löschung von Online-Bewertungen mit dem Hinweis „Honorar nur bei Erfolg“. Er wies eine Abmahnung vom 11.03.2026 am 13.03.2026 zurück. Daraufhin wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, zu der er vorab schriftlich Stellung nahm.
Zwei bundesweite Anbieter von DSL- und Glasfaseranschlüssen stritten über Tarife mit zwei Laufzeitmodellen: „24 Monate“ und „24 + 24 Monate“. Beim zweiten Modell war der ab dem elften Monat zu zahlende Preis um einen „Treuevorteil“ von 10 € ermäßigt. Nach 24 Monaten konnte der Kunde jederzeit kündigen, musste dann aber den bis dahin aufgelaufenen Treuevorteil erstatten. Die Antragstellerin erwirkte am 22.12.2025 eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter und die Betreiberin der Hauptdomain, wonach solche Verträge weder angeboten noch beworben werden dürfen. Dagegen legten die Antragsgegnerinnen Widerspruch ein.
1. Eine Marke kann täuschend und daher nichtig sein, wenn eine darin enthaltene Zahl als Gründungsjahr verstanden wird und auf ein tatsächlich nicht bestehendes langjähriges Know-how anspielt.
MarkenrechtArt. 3 Abs. 1 Buchst. g RL 2008/95Vorlage an EuGH / BVerfG
WettbewerbsrechtTeilweise stattgegeben
OLG Düsseldorf · Urteil vom 26.03.2026 · Az. 20 U 74/24
1. Die Nennung von Partner-Apotheken auf einer Telemedizin-Plattform ist keine unzulässige Zuweisung, wenn die Ärzte die Patienten weder einer bestimmten Apotheke zuweisen noch eine Apotheke empfehlen.
Wettbewerbsrecht§ 31 Abs. 2 BO Ärzte§ 3a UWG§ 13 Abs. 3 UWG§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPOTeilweise stattgegeben
1. Die Werbung mit einem Testsiegel für Kindersicherheitsprodukte ist unzulässig, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen an solche Angaben nicht erfüllt.
1. Eine Bearbeitungspauschale, die nur anfällt, wenn der Gesamtwert einer Bestellung einen Mindestbetrag unterschreitet, ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Verkaufspreises des einzelnen Erzeugnisses.
WettbewerbsrechtVorlage an EuGH / BVerfG
PresserechtAbgewiesen / zurückgewiesen
LG Köln 28. Zivilkammer · Urteil vom 25.03.2026 · Az. 28 O 198/25
1. Ein Bildnis darf ohne Einwilligung verbreitet werden, wenn es dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist und das Informationsinteresse an einem Ereignis von großer öffentlicher Bedeutung überwiegt.
1. Ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum darf sich in Deutschland nicht als Patentanwalt oder Markenanwalt bezeichnen.
1. Schon ein erster Auskunftsantrag kann exzessiv sein, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht der betroffenen Person nachweist; öffentlich bekannte Serienanträge dürfen dabei berücksichtigt werden.
1. Eine systematische Erhebung biometrischer Daten aller Tatverdächtigen ist unzulässig, wenn das nationale Recht keine konkreten Zwecke festlegt und die Behörde nicht im Einzelfall die unbedingte Erforderlichkeit prüft und begründet.
DatenschutzrechtVorlage an EuGH / BVerfG
TelekommunikationsrechtVorlage an EuGH / BVerfG
EuGH (Zweite Kammer) · Urteil vom 12.03.2026 · Az. C-514/24
1. Endnutzer dürfen einen Vertrag über elektronische Kommunikationsdienste ohne zusätzliche Kosten kündigen, wenn der Anbieter Änderungen vorschlägt, die nicht unmittelbar durch Unions- oder nationales Recht vorgeschrieben sind.
1. Die Werbung eines Versicherungsmaklers, unabhängig zu sein, ist eine nachprüfbare Tatsachenangabe über seine Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft.
Wettbewerbsrecht§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWGAbgewiesen / zurückgewiesen
WettbewerbsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
LG Köln · Beschluss vom 10.03.2026 · Az. 31 O 62/26
Die Antragsgegnerin bewarb auf einer Verkaufsplattform ein Balkonkraftwerk-Komplettpaket mit Kundenbewertungen. Die Antragstellerin meinte, eine dieser Bewertungen beziehe sich auf eine frühere Fassung des Pakets mit einem anderen Wechselrichtertyp. Sie beantragte eine einstweilige Verfügung wegen Irreführung und wegen gefälschter Verbraucherbewertungen.
Wettbewerbsrecht§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 23c des Anhangs§ 8 Abs. 1 UWGAbgewiesen / zurückgewiesen
DatenschutzrechtTeilweise stattgegeben
OLG Hamm 8. Zivilsenat · Urteil vom 09.03.2026 · Az. 8 U 21/25
1. Die Verwendung von Meta Business Tools durch die Beklagte verletzt in mehrfacher Hinsicht zum Nachteil der Nutzer der von der Beklagten betriebenen Social Media Plattform die Datenschutzgrundsätze der DSGVO.
1. Die Verwendung von Meta Business Tools durch die Beklagte verletzt in mehrfacher Hinsicht zum Nachteil der Nutzer der von der Beklagten betriebenen Social Media Plattform die Datenschutzgrundsätze der DSGVO.
1. Zur Prüfung der Schutzfähigkeit von Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG nach den Grundsätzen des unionsrechtlichen Werkbegriffs. Vorliegend Schutzfähigkeit von Symbolen in Bauzeichnungen verneint, u.a. wegen eines beachtlichen Freihaltebedürfnisses.
1. Ein Fernabsatzvertrag liegt auch vor, wenn der Verbraucher vor und bei Vertragsschluss von einem anderen Unternehmer seiner Wahl unterstützt wurde; auch eine allein per Fernkommunikation getroffene Nachtragsvereinbarung kann ein solcher Vertrag sein.
VertragsrechtArt. 2 Nr. 7 RL 2011/83Vorlage an EuGH / BVerfG
PersönlichkeitsrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
LG Wuppertal · Urteil vom 04.03.2026 · Az. 2 O 141/24
Die Veröffentlichung von Bonitätsbewertungen stellt eine Meinungsäußerung dar. Sie kann grundsätzlich nur dann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründen, wenn sie auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruht.Anbieter von Bonitätsbewertungen in Bezug auf Unternehmen sind im Zivilprozess nicht dazu verpflichtet, die Tatsachengrundlage ihrer Bewertung offenzulegen.Der den Bewertungen zu Grunde liegende Mechanismus ist im Zivilprozess durch die Gerichte grundsätzlich nicht überprüfbar.
Ein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragener Verein mahnte einen Apotheker ab, der im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Mückenschutzmittel bewarb. Bei zwei Mückenschutzprodukten fehlten in der Werbung Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers. Der Apotheker gab nur eine Teilunterlassungserklärung ab und meinte, für Biozidprodukte gelte wegen der Biozidverordnung die Produktsicherheitsverordnung nicht. Mit einer Widerklage wollte er feststellen lassen, dass auch für ein beworbenes Nahrungsergänzungsmittel kein Unterlassungsanspruch besteht. Gegen ein klageabweisendes Versäumnisurteil legte der Verein Einspruch ein.
1. Die Übernahme von Videos und Metadaten aus der Mediathek eines Rundfunkanbieters durch eine Streaming-Plattform verletzt das Recht des Datenbankherstellers.
Die Teilnahme von Europol und Eurojust an Koordinierungssitzungen nationaler Ermittlungsbehörden ist keine anfechtbare Handlung; anders kann es bei einer konkreten Übermittlung personenbezogener Daten durch Europol liegen, wenn sie eigenständige Rechtswirkungen entfaltet.
DatenschutzrechtAbgewiesen / zurückgewiesen
WettbewerbsrechtVorlage an EuGH / BVerfG
OLG Düsseldorf · Beschluss vom 18.02.2026 · Az. 20 U 105/25
1. Es ist dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen, ob die Abmahnung eines Mitbewerbers eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie ist.
Zwei Unternehmen der Abfallverwertung und -entsorgung stritten um eine Mobilfunknummer. Die frühere Geschäftsführerin der Antragstellerin, die bis zum 23.12.2025 im Amt war, hatte die Nummer während ihrer Tätigkeit geschäftlich und privat verwendet; der Umfang der Nutzung war streitig. Die Antragsgegnerin gab die Nummer auf ihrer Website als Kontakt an. Die Antragstellerin hielt sich für gewerblich nutzungsberechtigt, weil die Nummer seit Jahren ihrem Firmenkundengeschäft diene, und sah darin eine gezielte Behinderung. Die Antragsgegnerin trug vor, die frühere Geschäftsführerin habe die Nummer 2013 privat erworben, in ihre spätere Tätigkeit mitgebracht und nur als Ziel für Rufumleitungen der geschäftlichen Festnetznummer genutzt.
Wettbewerbsrecht§ 4 Nr. 4 UWG§ 3 UWG§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG§§ 935, 940 ZPOAbgewiesen / zurückgewiesen
DatenschutzrechtAufgehoben und zurückverwiesen
EuGH (Große Kammer) · Urteil vom 10.02.2026 · Az. C-97/23 P
1. Ein verbindlicher Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses im Streitbeilegungsverfahren ist eine anfechtbare Handlung, weil er Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten soll und den endgültigen Standpunkt des Ausschusses ausdrückt.
DatenschutzrechtAufgehoben und zurückverwiesen
WettbewerbsrechtStattgegeben
LG Düsseldorf 8. Kammer für Handelssache · Urteil vom 06.02.2026 · Az. 38 O 243/23
1. Werbeschreiben zum Providerwechsel sind unlauter, wenn die Anschriften und Telefonnummern der Empfänger ohne Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage verarbeitet werden; Direktwerbung begründet nicht stets ein berechtigtes Interesse.
1. Die Vorschrift über Gebühren für Reparatur- und Wartungsinformationen ist eine Marktverhaltensregel, schreibt aber kein ausschließlich zeit- oder transaktionsbasiertes Gebührenmodell vor.
Wettbewerbsrecht§ 3a UWG§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGArt. 61 VO (EU) 2018/858Art. 63 VO (EU) 2018/858Abgewiesen / zurückgewiesen
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
EuGH (Fünfte Kammer) · Urteil vom 05.02.2026 · Az. C-337/22 P
1. Ein relatives Eintragungshindernis gegen eine Unionsmarke ist nicht allein zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung zu beurteilen; das ältere Recht muss auch noch bei der Entscheidung über den Widerspruch bestehen.
MarkenrechtAufgehoben (ohne Zurückverweisung)
WettbewerbsrechtAufgehoben und zurückverwiesen
OLG Hamm · Beschluss vom 03.02.2026 · Az. 4 W 65/25
1. Die Presse darf ein Standbild aus einem selbst veröffentlichten Video für einen Bericht nutzen, wenn es nicht in einem gänzlich anderen Kontext verwendet wird.
Auf einer Social-Media-Plattform trat ein Account unter dem Namen eines Moderators und mit dem Titel seiner Sendung auf; die zahlreichen Beiträge waren durchgängig in der Ich-Perspektive verfasst. Im Nutzernamen stand zunächst am Ende, später in der Mitte der Zusatz „Parody“. Der Moderator, der das Profil nicht betreibt, meldete es der Plattformbetreiberin am 13. und 14.01.2026 über Meldeformular, App, E-Mail und ein Service-Portal. Als das Profil weiter abrufbar blieb, beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin.
Ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugter Verein ging gegen eine Fahrschulbetreiberin vor. Sie hatte am 30.09.2025 in einem Videopost auf einer Online-Plattform ein „MEGA-ANGEBOT“ beworben: 20 Fahrstunden im Paket für 1.100 €, dazu der Hinweis „Statt 60 € → nur 55 €“. Angaben zum Grundbetrag und zu den Entgelten für die Vorstellung zur theoretischen und zur praktischen Prüfung fehlten. Die Fahrschule hielt die Werbung für zulässig und verwies darauf, das Video längst entfernt zu haben.
1. Die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten trifft nur den Anbieter, der tatsächlich oder rechtlich die Kontrolle über den Dienst ausübt.
Anbieter im Sinne des NetzDG ist nur, wer tatsächlich oder rechtlich die Kontrolle über den Dienst hat; die Stellung als Vertragspartnerin der Nutzer oder ein bloßer Rechtsschein reicht dafür nicht.
1. Ein Logistikunternehmen benutzt eine Marke im geschäftlichen Verkehr, wenn es markenverletzende Ware im Auftrag eines wirtschaftlich verbundenen Händlers erneut versendet.
Die Parteien sind führende Hersteller von Produkten für die Geschirrspülmaschine wie Tabs, Salz und Reiniger. Die Beklagte warb auf der Verpackung mehrerer Produkte mit der Angabe „Empfohlen No. 1*“ und den Namen bekannter Hersteller von Spülmaschinen oder Gläsern. Erst ein Sternchenhinweis auf der Rückseite oder in kleiner Schrift am unteren Rand der Vorderseite erläuterte, ihre Marke sei die von führenden Herstellern am häufigsten empfohlene Marke. Die Empfehlungen beruhten zumindest teilweise auf Marketingkooperationen; vergleichende Tests mit Produkten anderer Hersteller lagen ihnen regelmäßig nicht zugrunde. Die Klägerin hielt die Werbung für irreführend, die Beklagte berief sich auf die mehr als 15 Jahre lange Verwendung und auf Verwirkung. Die Kammer holte demoskopische Gutachten zur Verkehrsauffassung ein.
Zwei Händler bieten im Internet, unter anderem auf einer großen Verkaufsplattform, Reisebackgammonspiele an. Das Spiel der Klägerin besteht aus einem aufrollbaren Lederspielfeld mit einem per Reißverschluss verschließbaren Etui an einem Ende, einem Lederstreifen in der Mitte und Lederriemen mit Druckknöpfen am anderen Ende. Die Beklagte bot seit Januar 2025 ein sehr ähnliches Spiel mit eigenem Herstellerzeichen an. Nach erfolgloser Abmahnung klagte die Klägerin auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung der Abmahnkosten.
Wettbewerbsrecht§ 4 Nr. 3 lit. a UWG§ 8 Abs. 1 UWG§ 9 UWG§ 13 Abs. 3 UWGStattgegeben
WettbewerbsrechtStattgegeben
AG Düsseldorf · Urteil vom 19.01.2026 · Az. 290c C 153/25
1. Eine E-Mail, mit der ein Unternehmen sich vorstellt, um seine Dienste anzubieten, ist Werbung; ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung greift sie rechtswidrig in den Gewerbebetrieb des Empfängers ein.
1. Erhält ein Autor für die Online-Verwertung die vereinbarte Vergütung von 22 Prozent bezogen auf seinen Seitenanteil, besteht kein weiterer Vergütungsanspruch.