Urheberrecht · Musikrecht · Abwehr von Abmahnungen
Fast 100.000 Euro für 14 Sekunden TikTok-Musik?
Ihr Unternehmen hat wegen Musik in einem TikTok- oder Instagram-Video eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung erhalten? Zahlen Sie nicht vorschnell, aber lassen Sie die Frist nicht verstreichen. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies eine Klage über 95.750 Euro für 14 Sekunden Musik ab.
Was Sie jetzt zuerst tun
- Fristen notieren. Eingangstag, Zahlungsfrist und, falls verlangt, die Frist für eine Unterlassungserklärung in den Kalender. Eine Bitte um Verlängerung hält die Frist erst an, wenn der Absender sie bestätigt.
- Absender prüfen. Klären Sie über Impressum und Handelsregister, wer für wen unter welcher Case ID schreibt, nicht über die Links im Schreiben. Antworten Sie schriftlich.
- Belege sichern. Video mit Datum und Statistik, Herkunft des Titels, Schreiben mit Anlagen und die Portalseite mit Betrag und Datum.
- Nutzung beenden. Nach der Sicherung das Video offline nehmen, auch auf anderen Kanälen.
- Nichts ungeprüft zahlen, annehmen oder unterschreiben. Das gilt für die Summe, den Portalpreis und jede vorformulierte Erklärung.
Oder direkt anrufen: +49 211 737 547-70. Läuft die Frist in wenigen Tagen ab, hilft auch der Abmahnungs-Notfallmodus.
Erstveröffentlicht am Rechtsstand: Änderungen anzeigen
Musik aus der allgemeinen TikTok-Bibliothek ist für Unternehmensvideos nicht freigegeben, doch wer Geld verlangt, muss seine Rechte und die Höhe belegen, sonst kann die Forderung vor Gericht scheitern.
Worum es geht
Wer fremde Musik mit einem eigenen Video verbindet und online stellt, braucht dafür Rechte.§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 16, § 19a, § 85 Abs. 1 UrhG Die allgemeine Musikbibliothek von TikTok gibt ihre Titel nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke frei.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 und 4, abgerufen am 24.9.2026 Rechteagenturen und Kanzleien suchen die Plattformen nach Unternehmensvideos ab und verlangen eine Lizenzgebühr als Schadensersatz, teils auch Unterlassung.§ 97 Abs. 1 und 2, § 97a UrhG In unserer Beratung wird meist über die Rechte des Absenders und über die Höhe gestritten.
Fall IlgnerStation 1 von 6Ein Schreiben mit Case ID≡›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Mara Ilgner führt in Krefeld die Ilgner Küchenwerk GmbH mit sechs Beschäftigten. Mitte Mai 2026 zeigt sie auf dem Firmenkonto zwölf Sekunden Küchenmontage im Zeitraffer, mit Logo und dem Titel „Night Runner“ der Band „Velvet Circuit“ aus der allgemeinen Bibliothek, 7.400 Aufrufe. Im September verlangt die Tonwacht Rechte GmbH per „Berechtigungsanfrage“ 18.600 Euro, 150 Euro je Tag für 124 Tage, zahlbar in vierzehn Tagen. Ihr Portal nennt zur Case ID 2.900 Euro, eine Unterlassungserklärung verlangt das Schreiben nicht.
Die Antwort in fünf Sätzen
Titel der allgemeinen TikTok-Bibliothek sind nach den Plattformbedingungen nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke freigegeben, für Werbung brauchen Unternehmen die kommerzielle Bibliothek oder eigene Rechte (TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 und 4). Das Gesetz erstreckt nur Erlaubnisse, die die Plattform tatsächlich hat, und nur auf Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen (§ 6 Abs. 1 UrhDaG). Wer als Unternehmen einen Titel der allgemeinen Bibliothek für Werbung nutzt und sich auf das Angebot der Plattform verlässt, handelt nach dem Landgericht Frankfurt a.M. fahrlässig (2-06 O 424/25, Gründe 1 d). Die Höhe muss der Absender mit eigener Lizenzpraxis, üblichen Sätzen oder belastbaren Umständen nachvollziehbar herleiten, sonst scheidet eine Schätzung aus (§ 287 ZPO, 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, anfechtbar). Einen Portalpreis sichern Sie sofort und prüfen vor jeder Zahlung, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Ansprüche damit erledigt sind (2-06 O 424/25, Gründe 1 e).
Was dieser Beitrag praktisch liefert
Welches Schreiben haben Sie erhalten? Hier geht es direkt zur passenden Stelle.
¶Berechtigungsanfrage erhalten: So prüfen Sie das Schreiben
Eine Berechtigungsanfrage bittet Sie, binnen kurzer Frist eine Lizenz für die Musik in Ihrem Video nachzuweisen. Können Sie das nicht, folgt die Zahlungsforderung, oft gerechnet als Tagessatz über die Dauer der Veröffentlichung, oder eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Verlangt das Schreiben nur Geld und keine Unterlassung, ist es nach unserer Lesart keine Abmahnung im Sinne des Gesetzes, die Prüfung bleibt dieselbe.§ 97a Abs. 1 und 2 UrhG Drei Dinge prüfen Sie, bevor Sie antworten.
Das Schreiben muss erkennen lassen, für wen es kommt und welches Recht verletzt sein soll. Dazu gehören Werk, Aufnahme oder beides, Version und Zeitraum. Mahnt eine Kanzlei ab, muss sie den Verletzten nennen, und auch bei einer bloßen Zahlungsforderung fragen Sie nach dem Auftraggeber.§ 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG Wie Sie gefälschte Schreiben erkennen, zeigt unser Beitrag zu Fake-Abmahnungen. Mehr in Abschnitt 4.
Klären Sie, aus welcher Bibliothek der Titel stammt und ob das Konto oder das Video einen Bezug zu Ihrem Unternehmen zeigt. Unternehmenskonto, Logo und Produkt sind Indizien für eine kommerzielle Nutzung, die TikTok nur mit der kommerziellen Bibliothek oder eigenen Rechten erlaubt.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 5 c, abgerufen am 24.9.2026
Die Agentur muss ihre Zahl nachvollziehbar herleiten, mit eigenen Lizenzverträgen, üblichen Sätzen oder belastbaren Umständen. Ein Tagessatz für drei Tage, linear auf vierzehn Monate hochgerechnet, reichte dem Landgericht Frankfurt a.M. für keine Schätzung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2 und Gründe 1 f cc, S. 9 f. Mehr in Abschnitt 7.
| Bereich | Was Sie sichern | Wofür |
|---|---|---|
| Veröffentlichung | URL oder Video-ID, Konto und Kontoart, Datum der Veröffentlichung, Zeitraum bis zur Löschung | Dauer und Umfang der Nutzung |
| Musik | Titel, Aufnahme oder Version, Sound-ID, Bibliothek (allgemein oder kommerziell) als Bildschirmfoto mit Datum | Gestattung durch die Plattform |
| Berechtigung | Lizenzen, Rechnungen, Verträge mit Agentur, Creator oder Musikanbieter | eigene Rechte, Rückgriff |
| Nutzung | organischer Beitrag oder bezahlte Anzeige, Aufrufe, Follower, Auftrag an eine Agentur | Umstände für die Höhe |
| Forderung | Schreiben mit Anlagen und Umschlag, Case ID, Portalseite mit Betrag, Datum und Bedingungen, alle Fristen | Frist, Angebot, Rechtekette |
Fall IlgnerStation 2 von 6Die ersten drei Tage‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Mara Ilgner notiert Eingangstag und Zahlungsfrist und fotografiert die Portalseite mit den 2.900 Euro samt Datum und Bedingungen. Aus der Statistik speichert sie Veröffentlichungsdatum, 7.400 Aufrufe und die Herkunft des Titels aus der allgemeinen Bibliothek, dann entfernt sie das Video. Sie hält fest, dass dem Schreiben weder ein Rechtenachweis noch eine Ermächtigung beiliegt, und plant ihre Antwort vor Fristablauf.
Drei Fragen, die schon am ersten Tag entscheiden
Prüfen Sie erstens, ob etwas für ein kommerzielles Video spricht. Kontoart, Logo und Produkt sind Indizien, keine feste Regel (Abschnitt 3).
Zweitens klären Sie, ob der Titel aus allgemeiner oder kommerzieller Bibliothek oder eigener Lizenz stammt (Abschnitt 2).
Drittens prüfen Sie, ob das Schreiben Unterlassung oder nur Geld verlangt (Abschnitt 6).
Was vor der Klärung unterbleibt
Erfahrung der Kanzlei Zahlen Sie nicht, bevor Rechte und Rechenweg geprüft sind, denn eine Zahlung lässt sich kaum zurückholen. Rufen Sie nicht spontan an, weil sich Angaben am Telefon später kaum korrigieren lassen. Löschen Sie nichts ohne Sicherung, sonst können Sie nicht mehr belegen, wie kurz die Nutzung war.
Die erste Antwort an die Agentur ist nach unserer Erfahrung am besten kurz und sachlich. Sie bestätigt den Eingang und fragt, welches Recht an welchem Werk oder welcher Aufnahme geltend gemacht wird, für welche Nutzung und Zeit, und auf welcher Grundlage. Verlangen Sie einen aussagekräftigen Nachweis, machen Sie den ungeschwärzten Lizenzvertrag aber nicht zur Bedingung jeder weiteren Antwort. Hält die Agentur nur ein einfaches Nutzungsrecht, fragen Sie auch nach der Ermächtigung des Rechteinhabers.
Angaben zu Reichweite, Kampagne und Dauer macht die erste Antwort noch nicht. Ob Sie Auskünfte zur Berechnung schulden, klären Sie vorher, belegte Zahlen, die Ihre Nutzung klein zeigen, bringen Sie später ein (Abschnitt 8). Die Kammer hält solche Umstände für Anhaltspunkte der Höhe.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 9 f.
Formulieren Sie eine Nachfrage statt einer endgültigen Ablehnung, denn eine ernsthafte und endgültige Verweigerung kann bei berechtigter Forderung selbst Verzug auslösen.§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB Wie wir solche Fälle mit Mandat führen, beschreibt unsere Seite Abmahnung abwehren.
Welche Lage dieser Beitrag behandelt
Erfasst ist die Forderung einer Rechteagentur oder Kanzlei gegen ein Unternehmen wegen Musik in einem eigenen Video auf TikTok oder Instagram.
- Wann die Musikbibliothek ein Video deckt und wann ein Video kommerziell ist
- Welche Rechte der Absender belegen muss und wie das Landgericht Frankfurt a.M. die Höhe geprüft hat
- Berechtigungsanfrage und Abmahnung, Portalpreis, Kostenrisiko und zuständiges Gericht
- Wer solche Schreiben versendet und wie Sie Musik künftig richtig nutzen
Nicht erfasst sind diese Fragen, zu ihnen gibt es eigene Beiträge:
- Haftung der Plattform für hochgeladene Inhalte. Siehe Videorechte auf TikTok: Lizenz und Plattformhaftung.
- Tarife der Verwertungsgesellschaften, Musik in Livestreams. Siehe Musikrecht.
- Sampling, Remix und Pastiche. Siehe Metall auf Metall und Pastiche.
- Kennzeichnung bezahlter Inhalte. Siehe Werbekennzeichnung für Influencer.
- Gerichtsstand bei Veröffentlichungen im Internet. Siehe Fliegender Gerichtsstand.
- Einstweilige Verfügung im Einzelnen. Siehe Einstweilige Verfügung.
¶Deckt die TikTok-Bibliothek Musik im Firmenvideo?
In der Regel nicht. Die allgemeine Musikbibliothek von TikTok ist nach den Nutzerbedingungen nur für Videos zur persönlichen Unterhaltung freigegeben. Wer als Unternehmen wirbt, braucht einen Titel aus der kommerziellen Bibliothek oder eigene Rechte.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 und 4
Ob die Plattform Sie trotzdem schützt, hängt von drei Ebenen ab.
Die Nutzerbedingungen regeln Ihr Verhältnis zur Plattform. Kommerzielle Nutzer verweisen sie auf die kommerziellen Sounds oder auf eigene Rechte.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 5 c
Die Plattform muss bestmögliche Anstrengungen unternehmen, Rechte für die öffentliche Wiedergabe zu erwerben, etwa über repräsentative Rechtsinhaber oder Verwertungsgesellschaften. Welche Verträge TikTok geschlossen hat, legt es nicht offen.§ 4 Abs. 1 UrhDaG
Eine bestehende Erlaubnis der Plattform kann kraft Gesetzes auch für Sie wirken. Erstreckt wird nur, was TikTok tatsächlich erlaubt ist, und nur die öffentliche Wiedergabe.§ 6 Abs. 1 UrhDaG
Ist dem Diensteanbieter die öffentliche Wiedergabe eines Werkes erlaubt, so wirkt diese Erlaubnis auch zugunsten des Nutzers, sofern dieser nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt.
Darf TikTok einen Titel öffentlich wiedergeben, profitieren Sie davon, wenn Sie nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Nach dem Wortlaut genügt eine der beiden Bedingungen. Ein werbendes Unternehmen fällt also nicht von vornherein heraus. Das Urteil erwähnt § 6 UrhDaG nicht.
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
TikToks Bedingungen können eine Erstreckung nach § 6 UrhDaG nicht ausschließen. Umgekehrt entstehen so keine Rechte, die TikTok nicht hat.§ 6 Abs. 1, § 22 UrhDaG
Lesart des Verfassers Ob § 6 UrhDaG hilft, hängt von den Rechten der Plattform, der Art der Nutzung und Ihren Einnahmen ab, eine pauschale Freigabe für Werbevideos ist er nicht. Wer Musik mit einem Werbevideo verbindet, braucht zusätzlich das Recht zu dieser Verbindung, also zur Vervielfältigung von Werk und Aufnahme. Über § 21 UrhDaG erfasst die Erstreckung zwar auch die Aufnahme, aber nur ihre öffentliche Wiedergabe.§ 16, § 85 Abs. 1 UrhG Ob TikTok solche Rechte für Werbung hält, lässt sich aus den Nutzerbedingungen allein nicht abschließend beurteilen.
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat den Einwand der Gestattung knapp beantwortet.
Mehr sagt das Urteil dazu nicht, auch nicht zu Creatorn, Vereinen oder Mitarbeiterkonten (dazu Abschnitt 3). Auch Instagram verbietet nach den Richtlinien von Meta Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ohne Lizenz.Meta, Musik-Richtlinien, Inkrafttreten 26.3.2024
LG Frankfurt a.M.Station 1 von 5Das Video und die Bibliothek≡›
Die Beklagte vertreibt eine international angebotene Abnehm- und Ernährungsapp und wirbt dafür auch auf TikTok. Auf ihrem Konto unterlegte sie ein Video von 14 Sekunden mit „Freed from Desire“ in der Version der Künstlerin Gala. Es war mindestens von Mai 2024 bis Juni 2025 abrufbar. Der Titel stand in der allgemeinen Bibliothek, nicht unter den kommerziellen Sounds. Die Klägerin, eine 2024 gegründete Rechteagentur, erwarb die Rechte erst im November 2024.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1 f.
Die allgemeine Bibliothek ist nach TikToks Bedingungen nicht für kommerzielle Videos freigegeben. Auf diese Gestattung kann sich ein werbendes Unternehmen nicht berufen.
LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar
So nutzen Sie Musik auf TikTok künftig richtig
In unserer Beratung sehen wir oft, dass jemand im Team den Song in der App wählt und niemand die Bibliothek prüft.
Für geschäftliche Konten gibt TikTok zwei Wege vor.
- Kommerzielle Sounds wählen. Nehmen Sie für Unternehmensvideos Commercial Sounds und prüfen Sie beim Titel, für welche Regionen und Platzierungen er freigegeben ist.TikTok, Nutzungsbedingungen für die kommerzielle Musikbibliothek
- Auf TikTok bleiben. Kommerzielle Sounds gelten nur innerhalb der Plattform. Für dasselbe Video auf Instagram oder Ihrer Website brauchen Sie eigene Rechte.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 5
- Fremde Original Sounds meiden. Als kommerzieller Nutzer „sollten“ Sie nach den Musikbedingungen „keine Original Sounds verwenden, die von einem anderen Nutzer hochgeladen wurden“.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 Mit nachweislich geklärten Rechten aller Rechteinhaber ist die Nutzung nicht verboten, ohne diesen Nachweis ist der Verzicht der sichere Weg.
- Eigene Lizenz schriftlich fassen. Für einen bestimmten Song lizenzieren Sie das Werk beim Verlag und die Aufnahme beim Label, mit Nutzungsart, Kanälen, Region und Zeitraum.§ 31 Abs. 1, § 85 Abs. 2 UrhG
- Nachweis sichern. Speichern Sie die Sound-Seite mit Datum als Bildschirmfoto und legen Sie es mit Lizenz und Rechnung zum Video ab. Das Bildschirmfoto belegt, was TikTok angeboten hat, eine Lizenz ersetzt es nicht. Verliert TikTok die Rechte an einem kommerziellen Sound, kann es das Video stummschalten oder entfernen.TikTok, Nutzungsbedingungen für die kommerzielle Musikbibliothek
- Agenturen und Creator vertraglich binden. Vereinbaren Sie eine Rechtegarantie für die Musik und eine Freistellung von Ansprüchen Dritter.
Nach unserer Erfahrung lohnt es sich, die passende Lizenz vor dem Dreh zu klären, Näheres auf unserer Seite zum Musikrecht.
Im Fall Ilgner lief das Montagevideo mit Logo über die allgemeine Bibliothek. Ob TikTok eine Erlaubnis zur öffentlichen Wiedergabe hat, die § 6 UrhDaG auf die GmbH erstrecken könnte, ist offen, die Verbindung der Musik mit dem Video deckt die Vorschrift ohnehin nicht.
¶Wann ist ein TikTok-Video Werbung?
Früher, als viele Unternehmen annehmen. Nach TikToks Bedingungen genügt jede Verbindung zwischen Musik und Marke. Kaufaufruf, Preis, Link oder Rabattcode sind dafür nicht nötig.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 4, abgerufen 24. September 2026
Ähnlich weit fassen die Bedingungen für die geschäftliche Nutzung den Kreis der Betroffenen. Sie gelten für alle, die die Plattform zu Zwecken nutzen, „die im Rahmen Ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen“. Dazu zählt die Verwaltung des eigenen Geschäfts über das Konto.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 1
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat den kommerziellen Zweck nicht näher geprüft. Ihm genügten die zwei Worte „wie hier“. Die Beklagte hatte auf ihrem eigenen Konto für ihre App geworben.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6 Zu Creatorn, Vereinen oder Mitarbeiterkonten sagt das Urteil nichts.
Lesart des Verfassers Für alle anderen Fälle arbeiten wir mit Indizien, nicht mit festen Regeln. Unternehmenskonto, Logo und Produkt im Bild sprechen für eine geschäftliche Nutzung. Ein eigenes Werbevideo wiegt aber schwerer als ein Logo, das nur beiläufig durchs Bild läuft. Umgekehrt beweist ein privates Konto noch keine private Nutzung.
| Konstellation | Indizien für kommerziell | Was dagegen sprechen kann | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Unternehmenskonto zeigt Produkt, Leistung oder Logo | Konto des Unternehmens, Marke im Bild, Verbindung von Musik und Angebot | kaum etwas | hohes Risiko, entspricht dem entschiedenen Fall |
| Mitarbeiterin zeigt auf ihrem privaten Konto den Betrieb | Logo, Arbeitskleidung, Auftrag oder Anregung des Arbeitgebers | eigene Initiative, Betrieb nur beiläufig zu sehen | offen, hängt von Auftrag und Bildinhalt ab |
| Creator mit bezahlter Kooperation oder Affiliate-Link | Zahlung oder Provision, Werbung für eine fremde Marke | wenig, allenfalls Beiträge ohne Bezug zur Kooperation | hohes Risiko |
| Verein oder Behörde | Sponsor im Bild, Werbung für Veranstaltungen, Einnahmen | kein Produkt, keine Marke, keine Einnahmen | offen, nicht entschieden |
| Privatkonto ohne Bezug zu einem Unternehmen | keine erkennbar | persönliche Unterhaltung im Sinne der Musikbedingungen | geringes Risiko |
In unserer Beratung klären wir deshalb zuerst, wer das Video veranlasst hat, auf welchem Konto es erschien und was darauf zu sehen ist. Handelt eine Mitarbeiterin für den Betrieb, richten sich Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche auch gegen den Inhaber des Unternehmens.§ 97 Abs. 1, § 99 UrhG
Nach § 6 Abs. 1 UrhDaG entfällt die gesetzliche Erstreckung erst, wenn Sie kommerziell handeln und zugleich erhebliche Einnahmen erzielen.§ 6 Abs. 1 UrhDaG Auch kurze Ausschnitte bis 15 Sekunden gelten nur dann als geringfügig, wenn sie „nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen“.§ 10 Nr. 2 UrhDaG Selbst dann schützt das Gesetz den Nutzer nur unter weiteren Bedingungen und nur bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens.§ 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3 UrhDaG Warum das keine Erlaubnis ist, erklärt Abschnitt 14.
Die Kontoart ersetzt keine Rechteprüfung
Wer sein Konto „in erster Linie für geschäftliche Zwecke“ nutzt, muss nach TikToks Bedingungen ein Geschäftskonto führen.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 6 Diese Einstellung ist eine technische Entscheidung in der App. Sie macht ein Werbevideo auf einem persönlichen Konto nicht privat. Es kommt darauf an, was das einzelne Video zeigt und wofür es wirbt.
Fall IlgnerStation 3 von 6Ein Montagevideo ist Werbung‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Das Video der Ilgner Küchenwerk GmbH nennt keinen Preis und ruft nicht zum Kauf auf. Es zeigt zwölf Sekunden lang eine Küchenmontage im Zeitraffer, auf dem Unternehmenskonto und mit Logo. Konto, Logo und gezeigte Leistung weisen als Indizien in dieselbe Richtung. Mara Ilgner verzichtet deshalb auf das Argument mit der Bibliothek und prüft Rechtekette und Höhe.
¶Welche Rechte muss die Agentur belegen?
Das Recht, auf das sie ihre Forderung stützt, und zwar für den Zeitraum Ihrer Nutzung. Sie muss nicht alle Rechte an dem Song halten. Sie muss aber sagen, welches Recht sie geltend macht und woher sie es hat.§ 97 Abs. 1 und 2 UrhG
Das Werk
Komposition und Text gehören dem Komponisten und dem Textdichter, die ihre Rechte meist einem Musikverlag einräumen.§ 2 Abs. 1, § 31 Abs. 1 UrhG Das Recht, ein Werk für Werbung mit Bildern zu verbinden, vergibt nach eigener Auskunft nicht die GEMA, sondern der Urheber oder sein Verlag.GEMA, Das Herstellungsrecht für Werbung auf Social Media
Die Aufnahme
Die Aufnahme gehört dem Tonträgerhersteller, meist dem Label. Er darf sie vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen und kann anderen Nutzungsrechte daran einräumen.§ 85 Abs. 1 und 2 UrhG Daneben stehen die Rechte der Musiker und Sänger.§ 73 UrhG
Welche Art von Recht die Klägerin im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. hielt, beschreibt der Tatbestand so.
Ob damit Rechte am Werk, an der Aufnahme oder an beidem gemeint waren, sagt das Urteil nicht. Die Berechtigung der Klägerin war unstreitig, die Kammer hat sie deshalb nicht weiter geprüft.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 a, S. 6 Für andere Agenturen und andere Titel belegt das Urteil die Berechtigung deshalb nicht. Fragen Sie in Ihrem Fall nach.
- Welches Recht? Das Recht am Werk, an der Aufnahme oder das Recht, Musik mit dem Video zu verbinden (Synchronisation).
- Welche Aufnahme? Titel, Interpret und Version, denn ein Song kann in vielen Fassungen vorliegen.
- Welche Nutzungsart? Ob das Recht Werbung in sozialen Medien deckt oder nur andere Verwertungen.
- Welche Region und welcher Zeitraum? Nutzungsrechte können räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt sein.§ 31 Abs. 1 UrhG
- Auf welcher Grundlage? Rechteerwerb mit Datum und, für die Zeit davor, eine Ermächtigung der früheren Inhaberin.
Auch eine Agentur mit einem einfachen Nutzungsrecht kann vorgehen, wenn der Rechteinhaber sie ermächtigt hat, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.OLG Köln, Dombilder, Rn. 69 und 73 Dann gehört auch die Ermächtigung zu den Belegen.
Lesart des Verfassers Einen ungeschwärzten Lizenzvertrag müssen Sie nicht als Bedingung jeder weiteren Antwort verlangen. Ein aussagekräftiger Nachweis oder ein Vertragsauszug, der Inhaber, Umfang und Datum erkennen lässt, reicht in der Regel als Ausgangspunkt. Fehlt eine Anlage, ist die Berechtigung damit noch nicht widerlegt.
Der Zeitpunkt des Erwerbs wirkt auch auf die Höhe. Im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. hatte die Agentur die Rechte erst nach Beginn der Nutzung erworben. Die Kammer gab der Beklagten recht, dass es „maßgeblich auf die Lizenzpraxis der Lizenzgeberin der Klägerin zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung ankäme“. Dazu hatte die Klägerin nichts dargelegt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 9
Umgekehrt gilt dieselbe Sorgfalt für Sie, wenn Sie Musik einkaufen. Wer eine Lizenz erwirbt, muss prüfen, woher der Lizenzgeber seine Rechte hat.
Die Agentur muss das Recht belegen, auf das sie ihre Forderung stützt. Erwarb sie es erst nach der Nutzung, zählt für die Höhe die Lizenzpraxis der früheren Inhaberin.
Fall IlgnerStation 4 von 6Was sie von der Agentur verlangt‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Mara Ilgner antwortet der Tonwacht Rechte GmbH schriftlich innerhalb der Frist, ohne zu zahlen und zunächst ohne Zahlen zur Nutzung. Sie fragt, welches Recht die Agentur für welche Aufnahme von „Night Runner“ geltend macht, seit wann und auf welcher Grundlage. Zugleich bittet sie um Fristverlängerung bis zur Antwort. Solange die Agentur die Verlängerung nicht bestätigt, rechnet sie weiter mit der ursprünglichen Frist.
Der Briefkopf sagt nichts über die Berechtigung. Welche Absender solche Schreiben versenden, steht in Abschnitt 13.
¶Haften Sie, obwohl TikTok den Song angeboten hat?
In aller Regel ja. Wer einen Titel aus TikToks allgemeiner Bibliothek in ein Unternehmensvideo einbindet, handelt nach dem Landgericht Frankfurt a.M. fahrlässig. Dass die Plattform den Song zur Auswahl anbot, entlastet nicht.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6 Die beklagte App-Anbieterin hatte eingewandt, für sie sei nicht erkennbar gewesen, dass die angebotene Tonspur Rechte Dritter verletzen könnte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 5 Die Kammer ließ das nicht gelten.
Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Schadensersatz schulden Sie also nur, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben. Fahrlässigkeit genügt, und die Messlatte liegt hoch, denn der Bundesgerichtshof verlangt von jedem Nutzer, selbst zu klären, ob er ein fremdes Werk verwenden darf.BGH, marions-kochbuch.de, Rn. 40 Die Kammer hat diesen Satz wörtlich übernommen. Für die Unterlassung kommt es auf Verschulden gar nicht an. Dafür reichen eine widerrechtliche Verletzung und Wiederholungsgefahr.§ 97 Abs. 1 UrhG
Auch TikTok selbst schiebt die Verantwortung dem Nutzer zu. Wer Musik außerhalb der lizenzierten Bibliothek verwendet, bestätigt nach den Musikbedingungen, dass er „über alle Rechte und Genehmigungen“ verfügt. Im Übrigen werden ihm danach keine Rechte an der Musik lizenziert, soweit die Bedingungen nichts anderes regeln.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 2 Nach den Regeln zum geistigen Eigentum sind Nutzer für ihre veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich.TikTok, Regeln zum geistigen Eigentum Ob die gesetzliche Erstreckung nach § 6 UrhDaG trotzdem hilft, ist eine eigene Frage (mehr dazu in Abschnitt 2).
Wer fremde Musik nutzt, muss selbst prüfen, ob er es darf. Dass TikTok den Titel zur Auswahl anbietet, ersetzt diese Prüfung nicht.
LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar
Und wenn die Agentur oder ein Mitarbeiter das Video gemacht hat?
In unserer Beratung hören wir oft, das Video habe eine Werbeagentur, ein Freelancer oder eine Werkstudentin produziert. Gegenüber dem Rechteinhaber ändert das nach unserer Erfahrung wenig, denn erscheint das Video auf dem eigenen Konto, ist das Unternehmen in der Regel selbst Verletzer. Für Unterlassung und Beseitigung haftet es zudem für Arbeitnehmer und Beauftragte, für Schadensersatz kommt es auf Verschulden und Zurechnung an.§ 97 Abs. 1 und 2, § 99 UrhG Ob Sie sich das Geld beim Dienstleister zurückholen, hängt vom Vertrag ab, vor allem von der Pflicht zur Rechteklärung und der Haftung. Bei eigenen Mitarbeitern setzt das Arbeitsrecht dem Rückgriff enge Grenzen.
Holen Sie den Produktionsvertrag deshalb früh hervor. Informieren Sie den Dienstleister, bevor Sie zahlen oder sich vergleichen, und lassen Sie sich seine Lizenznachweise geben. Gegen den Grund des Anspruchs hilft der Hinweis auf das Angebot der Plattform kaum weiter. Die Verteidigung verlagert sich auf die Rechte der Agentur und auf die Höhe (Abschnitt 7).
Im Fall Ilgner entlastet es die GmbH nicht, dass TikTok den Titel angeboten hat. Am Verschulden scheitert die Forderung also nicht.
¶Geld, Unterlassung, Kosten: Was steht der Agentur zu?
Das Schreiben nennt meist nur eine Gesamtsumme. Rechtlich stecken dahinter bis zu drei Ansprüche mit eigenen Voraussetzungen. Prüfen Sie jeden getrennt, denn danach richtet sich Ihre Antwort.
Setzt kein Verschulden voraus, nur eine widerrechtliche Verletzung und Wiederholungsgefahr.§ 97 Abs. 1 UrhG Nach unserer Erfahrung verlangen Rechteinhaber dafür eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, das Löschen des Videos allein genügt ihnen nicht.
Setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Die Agentur berechnet ihn in der Regel als fiktive Lizenzgebühr und muss deren Höhe nachvollziehbar herleiten (Abschnitt 7).§ 97 Abs. 2 Satz 1 und 3 UrhG
Anwaltskosten einer Abmahnung sind zu ersetzen, soweit sie berechtigt ist und die Formvorgaben erfüllt. Dazu gehören der Name des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt, und die genaue Bezeichnung der Verletzung. Hinzu kommen aufgeschlüsselte Zahlungsansprüche und die Angabe, ob die Erklärung erheblich zu weit geht.§ 97a Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 UrhG
Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
Eine Abmahnung im Sinne des Gesetzes ist also die Aufforderung, künftig zu unterlassen und das mit einer Vertragsstrafe abzusichern. Mahnt die Agentur in diesem Sinne berechtigt und formgerecht ab, kann sie die dafür erforderlichen Anwaltskosten verlangen.
Berechtigungsanfrage oder Abmahnung?
Viele Schreiben heißen Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsangebot. Sie verlangen Geld, setzen eine Frist und kündigen weitere Schritte an. Wir halten ein Schreiben, das nur Zahlung verlangt und keine Unterlassungserklärung, nicht für eine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG kann der Absender dafür nicht verlangen.
Kostenfrei bleiben Sie damit aber nicht unbedingt. Kommen Sie mit einer berechtigten Forderung in Verzug, kann der Gläubiger den Verzögerungsschaden ersetzt verlangen, dazu können Anwaltskosten gehören.§ 280 Abs. 2, § 286 Abs. 1 BGB Im Fall „Foto eines Sportwagens“ hatte das Berufungsgericht Anwaltskosten für eine erneute Zahlungsaufforderung zugesprochen, weil der Beklagte mit den Abmahnkosten schon in Verzug war. Der Bundesgerichtshof sah darin keinen Rechtsfehler.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 30
Verweigern Sie die Zahlung, beseitigt das einen bestehenden Verzug nicht. Eine ernsthafte und endgültige Weigerung kann ihn auch erst auslösen.§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB Nach unserer Lesart sind die Kosten des ersten Schreibens, das den Verzug erst auslöst, in der Regel kein Verzugsschaden. Beim Bundesgerichtshof ging es um eine erneute Aufforderung.
Eine Vertragsstrafe droht nur, wenn Sie bereits vertraglich zur Unterlassung verpflichtet sind, etwa aus einer früheren Erklärung, und dagegen verstoßen. Einen Gegenstandswert von 1.000 Euro für die Anwaltsgebühren einer Abmahnung sieht das Gesetz nur bei natürlichen Personen vor, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden. Auch dann gilt er nicht, wenn sie schon zur Unterlassung verpflichtet sind oder der Wert im Einzelfall unbillig ist.§ 97a Abs. 3 Satz 2 und 4 UrhG Für Ihr Unternehmenskonto gilt diese Grenze nicht, und für die Lizenzforderung selbst gilt sie ohnehin nicht. Ist eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, können Sie umgekehrt Ihre Verteidigungskosten ersetzt verlangen, es sei denn, der Abmahnende konnte bei ihrem Versand nicht erkennen, dass sie unberechtigt war.§ 97a Abs. 4 UrhG
Ein bloßes Zahlungsverlangen ist nicht ohne Weiteres eine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Ob Kosten auf anderer Grundlage geschuldet sind, etwa wegen Verzugs, ist getrennt zu prüfen.
Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten?
- Empfehlung des Verfassers Nehmen Sie die Frist ernst. Eine Bitte um Verlängerung setzt sie nicht von selbst außer Kraft. Bis zur Bestätigung gilt die bisherige Frist.
- Unterschreiben Sie die vorformulierte Erklärung nicht ungeprüft. Sie bindet als Vertrag, in der Regel ohne zeitliche Grenze. Nach unserer Erfahrung geht sie häufig weiter als nötig.
- In vielen Fällen ist eine modifizierte Erklärung der bessere Weg. Wie das funktioniert, zeigen wir am Beispiel der Filesharing-Abmahnung.
- Reagieren Sie nicht, kann der Rechteinhaber schnell gerichtlich vorgehen, auch per einstweiliger Verfügung.
Wann verjähren die Ansprüche?
Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Für die Verjährung gelten die allgemeinen Regeln des BGB.§ 102 Satz 1 UrhG Die Frist dauert drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und vom Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.§ 195, § 199 Abs. 1 BGB Danach bleibt ein Restanspruch nach § 852 BGB, wenn der Verpflichtete „durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt“ hat.§ 102 Satz 2 UrhG Er ist auf die Herausgabe des Erlangten beschränkt, nach unserer Lesart meist die ersparte Lizenzgebühr, erfasst weitere Schäden und Anwaltskosten nicht und verjährt erst zehn Jahre nach seiner Entstehung.§ 852 BGB
Wann die Agentur von Ihrem Video wusste, ist eine Tatsachenfrage, allgemeines Monitoring belegt noch kein Kenntnisdatum (Abschnitt 12).
Im fiktiven Fall Ilgner verlangt die Tonwacht Rechte GmbH nur Geld. Eine Frist für eine Unterlassungserklärung läuft deshalb nicht, und eine Vertragsstrafe steht nicht im Raum. Offen bleiben der Unterlassungsanspruch, den die Agentur noch geltend machen kann, und der Streit über die Höhe.
¶Das Landgericht Frankfurt a.M. wies 95.750 Euro ab
Eine Rechteagentur hatte im November 2024 die ausschließlichen Rechte zur Vergabe von Synchronisationsrechten an „Freed from Desire“ in der Version von Gala erworben. Sie war auch für frühere Verletzungen ermächtigt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1 Die Anbieterin einer Abnehm-App hatte den Titel mit einem Video von 14 Sekunden verbunden, das mindestens vom 28. Mai 2024 bis Juni 2025 auf ihrem TikTok-Konto abrufbar war.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 2 Die Agentur verlangte 250 Euro je Tag für 383 Nutzungstage, zusammen 95.750 Euro.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 3
Die Rechte der Klägerin waren unstreitig, Verletzung und Fahrlässigkeit bejahte die Kammer. Trotzdem wies sie die Klage ab, weil die Klägerin ihren Schaden „nicht schlüssig dargelegt“ hatte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tenor, S. 1, Gründe 1 a bis f, S. 5 bis 7
Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.
Das Gesetz kennt drei Arten, den Schaden zu berechnen: den konkreten Schaden, den Verletzergewinn und die Lizenzanalogie. Die Agentur darf also wählen und verlangen, was eine Lizenz gekostet hätte. Maßstab ist nach dem Urteil, was vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten. Ob Sie selbst so viel gezahlt hätten, ist unerheblich.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 7
Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung.
Das Gericht darf die Höhe also schätzen, braucht dafür aber Tatsachen, an die es anknüpfen kann. Fehlen sie, scheidet eine Schätzung aus, weil sie „mangels greifbarer Anhaltspunkte in der Luft hängen“ würde.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 7
Der Bundesgerichtshof zieht diese Grenze eng. An die Anknüpfungstatsachen sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen, nur ohne jede Grundlage bleibt es bei der Beweislast des Klägers.BGH, Deltamethrin II, Rn. 26 Fehlen Tarife, genügen nach ihm geringe Anforderungen an die Schätzgrundlagen, und der Tatrichter hat einen großen Spielraum.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 24 Dass die Kammer dennoch nicht geschätzt hat, dürfte eine Berufung vor allem angreifen (Abschnitt 15).
Vier Stufen, auf keiner ein Anhaltspunkt
Die Kammer folgt damit der Stufenfolge des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Köln.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 19 Es kommt auf den Zeitpunkt des Eingriffs an. Erst wenn sich keine üblichen Honorare ermitteln lassen, wird nach den Umständen des Einzelfalls geschätzt.OLG Köln, Dombilder, Rn. 87, 88 und 95 Fehlende Vergleichsverträge allein bringen eine Forderung deshalb nicht zu Fall. Einen Tarif, der nicht unmittelbar passt, übernimmt das Gericht aber auch nicht ungeprüft.OLG Köln, Dombilder, Rn. 95
LG Frankfurt a.M.Station 2 von 5Was die Klägerin vorbrachte‹›
Die Klägerin sagte selbst, es gebe keine branchenübliche Praxis für Synchronisationsrechte in sozialen Medien, Rechte würden nur individuell verhandelt. Ihren Preis bestimme sie nach Bekanntheit des Titels, gewerblicher Nutzung, Dauer und Bezug des Songs zur Abnehm-App. Ein Marketingchef hätte für drei Tage 250 Euro je Tag akzeptiert, das gelte für alle 383 Tage.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 3
Auf der ersten Stufe fehlte jeder Beleg, kein Lizenzvertrag, keine Sätze von Wettbewerbern. Zur Praxis der Lizenzgeberin zur Zeit der Verletzung, auf die es nach der Kammer ankam, legte die Klägerin ebenfalls nichts dar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (1), S. 8 f.
Auf der zweiten und dritten Stufe versperrte sich die Klägerin selbst den Weg. Zu den Erfahrungsregeln des Deutschen Musikverleger-Verbands erklärte sie ausdrücklich, „dass diese keine Anwendung finden sollten“, ihr eigener Gutachter kritisierte sie. Marktangebote aus anderen Verfahren der Kammer hielt sie ebenfalls für nicht anwendbar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (2), S. 9
Blieb die vierte Stufe, die Umstände des Einzelfalls. Die Kammer hielt Bekanntheit, Reichweite der Plattform und Dauer als Anhaltspunkte „nicht für abwegig“. Offen blieb für sie aber schon die grobe Größenordnung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f. Der Gutachter der Klägerin schloss Tagessätze aus, Aufruf- und Followerzahlen blieben außen vor, höhere Anfragen belegte die Klägerin nicht. Warum der Tagessatz nicht ausreichte, erklärt Abschnitt 8.
Fehlen Lizenzpraxis und anwendbare Sätze, darf der Rechteinhaber den Wert nicht nach Belieben festlegen.
LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar
Welche Nachweise braucht die Agentur für die Schadenshöhe?
Aus den Gründen ergeben sich vor allem diese Belege:LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 8 bis 10
- eigene Lizenzverträge für vergleichbare Nutzungen, bei späterem Rechteerwerb auch die der Lizenzgeberin
- Lizenzsätze von Wettbewerbern oder anderen Rechteinhabern
- passende Branchensätze, etwa Erfahrungsregeln eines Verbands, oder vergleichbare Marktangebote
- Umstände des Einzelfalls: Bekanntheit des Titels, Reichweite, Dauer, Aufruf- und Followerzahlen
- belegte Anfragen und Angebote zu höheren Preisen
Zwei Vergleichsfälle mit demselben Maßstab
Ein Werbejingle lief 21 Monate auf drei Websites, die Rechte waren nur für das Fernsehen eingeräumt. Die Kammer schätzte trotzdem und nahm die Erfahrungsregeln des Musikverleger-Verbands als Ausgangspunkt, 125 Euro je Monat und Website. Sie korrigierte um die geringe Schöpfungshöhe, den Annexcharakter zur Fernsehwerbung und die Bündelung der Websites. Statt der verlangten Verdreifachung gewährte sie einen Aufschlag von 50 Prozent, also 3.937,50 Euro statt 15.750 Euro.LG Köln, 28 O 128/08, Rn. 30 bis 36
Ein Fotograf hatte sein Bild kostenlos unter einer Creative-Commons-Lizenz angeboten, der Verwender nutzte es ohne Bildtitel und Lizenzlink. Die 3. Zivilkammer wandte die Tabelle der Berufsfotografen nicht an, weil das Bild auch kostenlos zu haben war. Für eine Schätzung fand sie keinen Anhaltspunkt, weil der Anspruchsteller sich nur auf diese Tabelle stützte. Der Lizenzsatz hätte in der Luft gehangen.LG Frankfurt a.M., 2-03 O 32/17, Leitsatz 2 und 3, Gründe 2 d, S. 9 bis 11
Die Klage scheiterte an der Darlegung der Schadenshöhe. Daraus folgt nicht, dass vergleichbare Nutzungen kostenlos wären. Die Kammer hielt fest, dass „irgendeine Form von Vergütung zu leisten wäre“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 Das Urteil ist anfechtbar, seine Rechtskraft ist nicht bekannt.
Im fiktiven Fall Ilgner rechnet die Tonwacht Rechte GmbH ebenfalls mit Tagessätzen, 150 Euro je Tag für 124 Tage.
¶Ist ein Tagessatz von 250 Euro angemessen?
Die Agentur im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. verlangte 95.750 Euro, also 250 Euro je Tag für 383 Tage, abgeleitet aus einem angenommenen Preis für drei Tage Werbemusik. Die Kammer ließ offen, ob dieser Preis realistisch ist. Sie fragte, welchen Betrag ein lizenzwilliger Nutzer und die Klägerin für den tatsächlich streitigen Zeitraum von 14 Monaten vereinbart hätten. Einen Satz für drei Tage darf man darauf nicht linear hochrechnen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f.
Selbst wenn man Tagessätze zugrunde legt, wäre nach Ansicht der Kammer für eine so lange Nutzung „ein ganz erheblicher Rabatt“ vereinbart worden. Das Parteigutachten der Klägerin ging selbst davon aus, dass Rechteinhaber pauschale Sätze annehmen und sich auf tages- oder monatsbasierte Abrechnung nicht einlassen. Im entschiedenen Fall schied die Rechnung mit einem Tagessatz deshalb schon nach den eigenen Angaben der Klägerin aus.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f.
Hinzu kommt die Ausspielung auf TikTok. Videos laufen nach relativ kurzer Zeit seltener, und viele werden nur Sekunden angezeigt. Dieses Argument der Beklagten wäre nach der Kammer „nicht von der Hand zu weisen“. Falls überhaupt zeitabhängig abgerechnet würde, würde nach ihren Erwägungen ein Satz vereinbart, der die ersten Tage stark gewichtet und später niedrig ausläuft. Weil das kompliziert ist, „spricht auch aus Sicht der Kammer einiges für einen pauschalen Lizenzsatz“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 11
Das alles sind Erwägungen der Kammer. Einen Betrag hat sie nicht geschätzt, die Klage scheiterte an der Darlegung der Höhe. Auch die 4.200 Euro des Portals sind kein vom Gericht festgesetzter Preis, und die Abweisung setzt den Wert der Nutzung nicht auf null.
LG Frankfurt a.M.Station 3 von 5Wie die Kammer rechnete‹›
Die Kammer sah sich das Video von 14 Sekunden selbst an. Den Text „Freed from Desire“ könne man auf eine Abnehm-App beziehen, offensichtlich sei das aber nicht, zumal im Video auch Süßigkeiten zu sehen sind. Einen „Signature Sound“, der eine Vervielfachung des Satzes rechtfertigen sollte, sah sie in einem Video unter vielen auf dem Kanal der Beklagten nicht. Dafür hätte es etwa das offensiv beworbene Hauptvideo der App sein und der Titel in vielen Videos laufen müssen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 10 f.
Das Urteil begründet keinen allgemein verbindlichen Tarif. Eine Schadensforderung muss anhand geeigneter Vergleichswerte oder anderer belastbarer Umstände nachvollziehbar hergeleitet werden. Ob Pauschale, zeitbezogene Vergütung oder andere Berechnung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wovon die Höhe abhängt
| Umstand | Was die Kammer erwogen hat |
|---|---|
| Bekanntheit des Titels | als Anhaltspunkt „nicht für abwegig“ gehalten, von der Klägerin angeführt (S. 9) |
| Reichweite der Plattform | ebenso, möglicherweise ergänzt um Besonderheiten der Plattform (S. 9) |
| Dauer der Nutzung | Anhaltspunkt, aber keine lineare Hochrechnung eines Satzes für drei Tage (S. 9 f.) |
| Abrufzahl und Followerzahl | nach Erfahrung der Kammer bei anderen Nutzungen nicht selten einbezogen (S. 10) |
| Signature Sound | setzt etwa den Einsatz als Hauptwerbung und die Nutzung in vielen Videos voraus (S. 10 f.) |
Was Sie in einer Verhandlung anführen können
Nach unserer Erfahrung gehen Agenturen auf belegte Umstände eher ein als auf allgemeine Kritik an ihrer Rechnung. Legen Sie deshalb mit Belegen dar, was Ihre Nutzung klein macht:
- kurze Laufzeit, etwa durch sofortiges Löschen oder Stummschalten
- geringe Reichweite, belegt durch die Statistik zu Aufrufen und Ausspielung
- ein einzelnes Video, kein wiederkehrender Einsatz des Titels
- kein Einsatz als Hauptwerbung, keine bezahlte Anzeige, keine Kampagne
- Musik als Hintergrund, ohne erkennbaren Bezug zum Produkt
Im Fall Ilgner rechnet auch die Tonwacht Rechte GmbH einen Tagessatz auf 124 Tage hoch. Sie muss erklären, warum ein Unternehmen das für zwölf Sekunden Montagevideo gezahlt hätte.
¶Den Portalpreis zahlen oder verhandeln?
Zur Case ID im Schreiben nennt die Webseite der Agentur manchmal einen viel niedrigeren Betrag. Vor dem Landgericht Frankfurt a.M. ging es um ein Schreiben vom 16. Juni 2025, das 95.750 Euro bis zum 4. Juli verlangte. Das Portal nannte zur selben Case ID eine Lizenzzahlung von 300 Euro je Monat, insgesamt 4.200 Euro. Am 9. Juli 2025 löschte die Agentur die Angabe und erklärte sie zum Irrtum eines Praktikanten.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 2 f.
Am 14. August 2025 bot die Beklagte schriftlich an, „zur vollumfänglichen Erledigung“ eine pauschale Lizenzgebühr von 4.200 Euro zu zahlen. Am 20. August 2025 erklärte die Agentur die Anfechtung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 3
LG Frankfurt a.M.Station 4 von 5Portalpreis und Vertrag‹›
Einen Vertrag über 4.200 Euro verneinte die Kammer aus vier Gründen. Das Schreiben verlangte ausdrücklich 95.750 Euro und widersprach damit dem Portal, eine eindeutige Erklärung der Agentur fehlte. Das Portalangebot wäre zudem durch das Schreiben überholt gewesen. Die Annahme im August kam nach der Frist zu spät. Schließlich hatte die Agentur erklärt, an die Portalangabe nicht mehr gebunden sein zu wollen (im Urteil heißt es „die Beklagte“, nach dem Zusammenhang ist wohl die Klägerin gemeint).LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6
Ob die Agentur ihre Portalangabe wirksam angefochten hatte, ließ die Kammer offen, darauf kam es nicht mehr an.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6
Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, sofern er das nicht ausgeschlossen hat.§ 145 BGB Annehmen lässt es sich nur rechtzeitig, also innerhalb einer gesetzten Frist oder solange der Anbieter eine Antwort erwarten darf.§ 147 Abs. 2, § 148 BGB Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot. Wer mit Zusätzen annimmt, etwa „zahlbar nach Nachweis der Rechte“, lehnt ab und macht selbst ein neues Angebot.§ 150 Abs. 1 und 2 BGB Ob ein Portalpreis ein verbindliches Angebot ist, hängt deshalb von Inhalt, Umständen und zeitlichem Ablauf ab.
Sichern Sie den Portalinhalt einschließlich Betrag, Datum und Bedingungen. Prüfen Sie vor einer Annahme, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Ansprüche mit der Zahlung tatsächlich erledigt werden.
§ 145, § 147, § 150 BGB, dazu LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6
Lesart des Verfassers Dass ein höheres Schreiben das Portalangebot verdrängt, lesen wir nicht als allgemeine Regel. Ein bindendes Angebot oder ein geschlossener Vertrag entfällt dadurch nicht ohne Weiteres.
Was ein Vergleich regeln sollte
Einigen Sie sich mit der Agentur auf einen Betrag, ist das meist ein Vergleich, der Streit oder Ungewissheit „im Wege gegenseitigen Nachgebens“ beseitigt.§ 779 Abs. 1 BGB Günstiger zahlen und den Fall abschließend erledigen sind zwei verschiedene Ziele. Klären Sie vor der Zahlung schriftlich:
- Videos und Zeiträume: welche Videos, auf welchen Konten, von wann bis wann
- Rechte: Musikwerk, Aufnahme oder beides
- Vergangene und künftige Nutzung: nur Abgeltung der Vergangenheit oder auch Erlaubnis für die Zukunft
- Unterlassung: ob und mit welcher Vertragsstrafe Sie Unterlassung erklären
- Kosten: ob Anwaltskosten der Agentur abgegolten sind
- Umfang der Erledigung: eine Abgeltungsklausel für alle Ansprüche aus der beschriebenen Nutzung
- Weitere Rechteinhaber: ob die Agentur für Werk und Aufnahme handeln darf, denn Ansprüche anderer Rechteinhaber erledigt die Abgeltung nicht
Fall IlgnerStation 5 von 6Die 2.900 Euro des Portals‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Das Portal der Tonwacht Rechte GmbH nennt zur Case ID 2.900 Euro, das Schreiben 18.600 Euro. Mara Ilgner sichert die Portalseite mit Betrag, Datum und Bedingungen. Ob die Angabe bindet, ist offen, weil das Schreiben mehr verlangt, und eine Annahme mit Zusätzen gälte ohnehin als neues Angebot. Innerhalb der Frist bietet sie deshalb in Textform selbst 2.900 Euro an, zahlbar nach Nachweis der Rechte. Das Angebot erfasst das Montagevideo bis zur Löschung, Werk und Aufnahme sowie die Kosten und enthält eine Abgeltungsklausel.
Nicht ohne Erklärung zahlen
In unserer Beratung sehen wir Zahlungen des Portalpreises ohne Angabe ihres Zwecks. Nach einer Anfechtung ist eine solche Zahlung schwer einzuordnen, Unterlassung und Kosten bleiben ungeregelt. Zahlen Sie erst, wenn schriftlich feststeht, was erledigt ist.
¶Was kostet eine Klage?
Zahlen Sie nicht, kann die Agentur klagen. Dann entscheidet das Gericht über die Forderung und darüber, wer die Kosten des Verfahrens zahlt.
Die unterliegende Partei hat […] insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite. Bei Anwälten sind das die gesetzlichen Gebühren und Auslagen.§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO Ein vereinbartes Honorar, das darüber hinausgeht, bekommt auch die Seite nicht erstattet, die gewinnt. Das Risiko trifft beide Seiten. Verlieren Sie, zahlen Sie neben dem zugesprochenen Betrag auch die Kosten der Agentur.
Wer verliert, zahlt die Kosten des Rechtsstreits. Erstattet werden die notwendigen Kosten, bei Anwälten die gesetzlichen Gebühren, kein vereinbartes Honorar darüber hinaus.
Amtsgericht oder Landgericht?
Bis einschließlich 10.000 Euro Streitwert ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht.§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG Ansprüche aus Veröffentlichungen „im Internet“ weist das Gesetz zwar dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zu.§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG Für Urheberrechtsstreitsachen gilt das nach dem Landgericht Köln aber nicht.
Die Zuständigkeit für urheberrechtliche Ansprüche ist danach weiter „nach §§ 23, 71 Abs. 1 GVG streitwertabhängig zu bewerten“.LG Köln, 14 O 113/26, Gründe Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat diese Abgrenzung bestätigt und einen Streit über rund 5.300 Euro beim Amtsgericht belassen.OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2.7.2026, 11 UH 25/26 Viele Länder bündeln Urheberrechtsstreitsachen zudem bei einzelnen Gerichten.§ 105 Abs. 1 und 2 UrhG
Eine Zahlungsklage wegen Musik im Unternehmensvideo gehört bis 10.000 Euro grundsätzlich vor das Amtsgericht, darüber vor das Landgericht. Dass das Video im Internet lief, ändert daran nach dem Landgericht Köln nichts.
LG Köln, 14 O 113/26, Leitsatz, Entscheidung eines Landgerichts
Örtlich kann die Agentur Ihr Unternehmen an seinem Sitz verklagen oder, weil eine Urheberrechtsverletzung eine unerlaubte Handlung ist, am Ort der Handlung, und sie hat die Wahl.§ 12, § 17 Abs. 1, § 32, § 35 ZPO Nur an ihrem Wohnsitz verklagt werden können Privatpersonen, die die Musik nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden.§ 104a Abs. 1 Satz 1 UrhG Wie weit der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Internet reicht, erklären wir im Beitrag zum fliegenden Gerichtsstand.
Vor dem Landgericht müssen sich beide Seiten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.§ 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO Den Streitwert setzt das Gericht nach freiem Ermessen fest, bei einer Zahlungsklage richtet er sich in der Regel nach der eingeklagten Summe.§ 3 ZPO Nach diesem Wert bemessen sich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
Wenn die Agentur nur einen Teil bekommt
Gewinnt jede Seite teilweise, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben oder im Verhältnis geteilt.§ 92 Abs. 1 ZPO Verlangt eine Agentur einen hohen Betrag und erhält sie nur einen kleinen Teil, muss sie danach den größeren Teil der Kosten zahlen. Für die Lizenzanalogie gibt es eine Ausnahme, nach der das Gericht einer Seite alle Kosten auferlegen kann, wenn der Betrag „von der Festsetzung durch richterliches Ermessen“ abhing.§ 92 Abs. 2 Nr. 2, § 287 Abs. 1 ZPO Ob das Gericht davon bei einer weit überhöhten Forderung Gebrauch macht, entscheidet es im Einzelfall.
LG Frankfurt a.M.Station 5 von 5Ausgang und Kosten‹≡
Die Klage über 95.750 Euro wurde abgewiesen. Die Klägerin muss als voll unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zahlen, der Streitwert wurde auf 95.750 Euro festgesetzt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent vorläufig vollstreckbar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tenor, Gründe 2 bis 4, S. 1 und 11 Einen weiteren Schriftsatznachlass für die Klägerin lehnte die Kammer ab. Den bedingten Antrag der Beklagten auf Vorlage der Überwachungsprotokolle nach § 142 ZPO musste sie nicht bescheiden.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e und 5, S. 6 f. und 11
Die Entscheidung ist anfechtbar, die Berufung ginge zum Oberlandesgericht.§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Anmerkung, S. 1
Nach unserer Erfahrung zählt vor Gericht, was früh und belegt auf dem Tisch liegt. Eine gut begründete Antwort auf das erste Schreiben wird im Prozess zum Gerüst der Klageerwiderung. Wie Sie diese Antwort aufbauen, steht in Abschnitt 11.
Im Fall Ilgner übersteigt eine Klage der Tonwacht Rechte GmbH über 18.600 Euro die Grenze von 10.000 Euro und gehört vor das Landgericht. Verlangte die Agentur nur 2.900 Euro, wäre das Amtsgericht zuständig, auch wenn das Video auf TikTok lief.
¶In sieben Schritten zur Antwort an die Agentur
Erfahrung der Kanzlei Wer mit der Höhe beginnt, verhandelt über eine Zahl, bevor feststeht, ob der Absender überhaupt fordern darf. Gehen Sie die Fragen deshalb in dieser Reihenfolge durch. Den Einzelfall ersetzt der Prüfweg nicht.
Nein: Prüfen Sie den Absender über Impressum und Handelsregister, nicht über Links im Schreiben. Lassen Sie sich darlegen, welches Recht betroffen ist (Werk, Aufnahme, Synchronisation), für welche Version, welchen Zeitraum und auf welcher Grundlage.§ 31 Abs. 1, § 97 Abs. 1 UrhG Ja: weiter zu Schritt 2 (Abschnitt 4).
Nein, ein privater Beitrag ohne Bezug zu Produkt oder Unternehmen: Dann kommen die Freigabe der allgemeinen Bibliothek und die gesetzliche Erstreckung der Plattformerlaubnis in Betracht.§ 6 Abs. 1 UrhDaG Ja: Unternehmenskonto, Logo oder Produkt im Bild sind Indizien dafür. Ob eine Plattformerlaubnis nach § 6 UrhDaG für Sie wirkt, prüfen Sie gesondert, die Verbindung von Musik und Video deckt sie nicht. Weiter zu Schritt 3 (Abschnitt 3).
Prüfen Sie Aufnahme oder Version, Plattform, Nutzungsart, Gebiet und Zeitraum. Ja: Weisen Sie die Forderung mit geeigneten Nachweisen zurück. Die bloße Existenz einer Lizenz oder die heutige Verfügbarkeit eines Titels in der kommerziellen Bibliothek genügt dafür nicht. Nein: Nach dem Landgericht Frankfurt a.M. muss sich, wer ein fremdes Werk nutzt, „sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6 Weiter zu Schritt 4 (Abschnitt 5).
Nur Geld: Eine Vertragsstrafe droht erst, wenn Sie sich vertraglich zur Unterlassung verpflichtet haben. Ob Kosten auf anderer Grundlage anfallen, etwa wegen Verzugs, ist gesondert zu prüfen. Unterlassung: Die vorformulierte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben.§ 97 Abs. 1, § 97a Abs. 1 UrhG In beiden Fällen den Ton stummschalten. Weiter zu Schritt 5 (Abschnitt 6).
Nein, nur Tagessatz mal Tage: Weisen Sie die Rechenweise zurück und fragen Sie nach Verträgen, Vergleichswerten oder anderen belastbaren Umständen. Kostenlos war die Nutzung deshalb nicht. Ja: Verhandeln Sie über den Betrag und legen Sie Dauer, Aufrufe und Ausspielung dar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, Gründe 1 f cc, S. 8 bis 11 Weiter zu Schritt 6 (Abschnitt 7).
Ja: Sichern Sie den Portalinhalt mit Betrag, Datum und Bedingungen. Ein Angebot über das Portal hält die Kammer für „durchaus möglich“, im entschiedenen Fall schied ein Vertrag aber „von vornherein aus“, weil das Schreiben mehr verlangte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6 Nein: Ein eigenes, begründetes Angebot bleibt möglich. Weiter zu Schritt 7 (Abschnitt 9).
Entscheiden Sie nach Prüfung von Berechtigung, Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Kostenrisiko, ob Sie zahlen, verhandeln oder die Forderung zurückweisen. Soll eine Zahlung einen streitigen Fall abschließend erledigen, halten Sie den Umfang der Einigung vorher eindeutig fest.§ 779 Abs. 1 BGB Ansprüche anderer Rechteinhaber erledigt sie nur, wenn die Agentur auch für diese handeln darf. Wer nicht zahlt, beseitigt damit keinen Verzug, falls die Forderung berechtigt ist.§ 286 Abs. 1 BGB Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, zum Kostenrisiko siehe Abschnitt 10.§ 78 Abs. 1 ZPO
Fall IlgnerStation 6 von 6Ihr Weg durch die Stationen‹≡
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Für die Ilgner Küchenwerk GmbH endet der Weg nicht an Schritt 2 oder 3. Das Montagevideo warb für das Unternehmen, „Night Runner“ stammte aus der allgemeinen Bibliothek. Offen bleibt, welches Recht die Tonwacht Rechte GmbH hält, und ihre 150 Euro mal 124 Tage sind nicht hergeleitet. Mara Ilgner hat den Portalpreis von 2.900 Euro mit Bedingungen gesichert. Vor Fristablauf erkennt sie den Tagessatz nicht an und bietet 2.900 Euro zur Erledigung aller Ansprüche aus dem Video, zahlbar nach Nachweis der Berechtigung.
Der Umsetzungsplan bis zum Fristablauf
Nach unserer Erfahrung passen die Schritte für ein Unternehmen, das wegen eines eigenen Videos angeschrieben wurde. Mehrere Videos oder eine Kampagne mit Creatorn verlangen mehr.
- Frist notieren und Berechtigung erfragenEingang und Frist festhalten, dann schriftlich um Darlegung des Rechts bitten. Zur Fristverlängerung siehe Ersthilfe.
- Zweck und Herkunft dokumentierenKonto, Videoinhalt, Bibliothek, Sound-ID, Aufrufe und Ausspielung mit Datum sichern.
- Schreiben einordnenPrüfen, ob Unterlassung verlangt wird oder nur Zahlung, und die Antwort danach planen.
- Portalinhalt sichern und Angebot prüfenBetrag, Datum und Bedingungen festhalten. Vor einer Annahme klären, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Ansprüche die Zahlung tatsächlich erledigt.
- Antwort absenden und Zugang sichernZurückweisung, Nachfrage oder Gegenangebot so senden, dass der Zugang vor Fristablauf nachweisbar ist.
- Musik künftig richtig einsetzenFür neue Videos die kommerzielle Bibliothek oder eine dokumentierte Lizenz vorschreiben und Dienstleister vertraglich zum Rechtenachweis verpflichten (mehr unter Musik künftig richtig nutzen).
Wir raten, die Rechteprüfung nicht durch Verhandlungen über den Betrag zu ersetzen. Ein Vergleich bei noch ungeklärter Berechtigung braucht eine bewusste Entscheidung und eindeutige Bedingungen. Ohne Dokumentation fehlen Ihre Gegenargumente. Der letzte Schritt kostet wenig und verhindert das nächste Schreiben.
¶Legt die Agentur Lizenzen vor, sieht es anders aus
Die Klägerin im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. verlor, weil sie ihre Zahl nicht nachvollziehbar hergeleitet hatte. Für eine Schätzung nach § 287 ZPO fehlten der Kammer die Anhaltspunkte:§ 287 Abs. 1 ZPO
Lesart des Verfassers Eine gut vorbereitete Agentur kann mehr vorlegen. Dann hilft Ihnen das Urteil kaum noch, denn es betrifft die fehlende Herleitung, nicht die Frage, ob eine Vergütung geschuldet ist.
Was eine vorbereitete Agentur vorlegen kann
Verträge über vergleichbare Videos in sozialen Medien, mit Datum, Dauer, Reichweite und Preis. Die Lizenzpraxis des Verletzten ist nach der Kammer „vorrangig zu berücksichtigen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 8
Fehlt eine eigene Praxis, zählen branchenübliche Sätze oder die Vergütung, die der Nutzung am nächsten liegt, etwa Erfahrungsregeln eines Verbands. Hat die Agentur die Rechte erst später erworben, kommt es auf die Praxis ihrer Lizenzgeberin zur Zeit der Verletzung an.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa und cc (1), S. 8 f.
Dauer, Aufrufe, Ausspielung und die Bekanntheit des Titels. Diese Anhaltspunkte hält die Kammer „nicht für abwegig“, ergänzt um Besonderheiten der Plattform.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9
Zur Verwendung von Musik in der Werbung ist nach der Kammer „bisher wenig Rechtsprechung ergangen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f bb, S. 8 Mit besseren Unterlagen kann ein Rechteinhaber in einem anderen Verfahren zu einer Schätzung kommen, etwa wegen eines anderen Videos, einen rechtskräftig abgewiesenen Anspruch aber nicht erneut einklagen.§ 322 Abs. 1 ZPO In der Berufung prüft das Oberlandesgericht die Schätzung neu, neue Tatsachen sind dort aber nur eingeschränkt zulässig. Das Urteil ist anfechtbar.
Die Abweisung ist kein Freibrief
Die Abweisung betrifft nur den eingeklagten Zahlungsanspruch, Rechtskraft erfasst nur den Anspruch, über den entschieden ist.§ 322 Abs. 1 ZPO Kostenlos werden vergleichbare Nutzungen dadurch nicht (Abschnitt 7).
Unterlassung war nicht eingeklagt, dieser Anspruch setzt kein Verschulden voraus.§ 97 Abs. 1 UrhG
Wann wusste die Agentur von Ihrem Video?
Die Beklagte machte geltend, die Klägerin überwache ihre Titel und habe die Nutzung lange vor der Forderung gekannt. Sie beantragte deshalb, die Monitoring-Protokolle vorlegen zu lassen. Über diesen Antrag musste die Kammer nicht entscheiden.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 4, Gründe 1 e, S. 6 f. Der Zeitpunkt der Kenntnis zählt für den Beginn der Verjährung.§ 199 Abs. 1 BGB Die Beklagte stützte darauf außerdem den Einwand, die Klägerin habe ihre Schadensminderungspflicht verletzt, darüber hat die Kammer nicht entschieden.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 5
Die bloße Überwachung durch eine Agentur belegt nach unserer Lesart noch kein Kenntnisdatum für Ihr Video. Das ist eine Tatsachenfrage. Fragen Sie deshalb nach, seit wann die Nutzung bekannt war.
Das Urteil hilft, solange die Agentur ihre Zahl nicht herleitet. Legt sie Verträge oder Vergleichswerte vor, geht der Streit um die Höhe.
Wir raten Rechteinhabern, Lizenzpraxis und Nutzungsumfang von Anfang an zu dokumentieren. Die Sicht der fordernden Seite beschreibt unsere Seite Abmahnung versenden.
Im Fall Ilgner verbessert die Tonwacht Rechte GmbH ihre Grundlage für die Höhe, wenn sie geeignete Vergleichsverträge vorlegt. Ob sie das geltend gemachte Recht hält und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt gesondert zu prüfen.
¶Abmahnung von IPPC LAW, Mathé oder SoundGuardian?
In unserer Beratung kommen zwei Arten von Absendern vor: Rechteagenturen, die selbst Nachlizenzierungen anbieten, und Kanzleien, die im Auftrag von Labels und Verlagen abmahnen. Beide berufen sich auf Rechte an Musik, die in Unternehmensvideos auf TikTok oder Instagram lief. Wer im Namen eines anderen abmahnt, muss diesen benennen:
Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise 1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
Schreibt eine Kanzlei, muss also erkennbar sein, für wen. Fehlt der Name, ist die Abmahnung unwirksam. Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt.§ 97a Abs. 2 Satz 2 UrhG
| Absender | Für wen (nach veröffentlichten Berichten) | Typisches Schreiben | Worauf Sie achten | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin | Unter anderem B1 Recordings GmbH, B.D.B. Media GmbH, Embassy of Music GmbH, Mach I Records GmbH & Co. KG, voodoo music GmbH, The Other Songs Records Limited, Defend Music, Inc. | Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, Löschung, Auskunft, Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Anwalts- und Ermittlungskosten. Forderungen, die „häufig den mittleren vierstelligen Bereich erreichen“ (nach getlaw.de), Titel wie „Pretty (Sped Up)“ von MEYY oder „Prada“ von cassö x RAYE x D-Block Europe | Die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, sie bindet auf Dauer. Fragen, für welche Aufnahme das Label die Rechte hält | sievers-kollegen.de, 7.9.2026, geändert 13.9.2026 getlaw.de, 7.6.2024, aktualisiert 17.4.2025 |
| Mathé Law Firm, Hamburg, Rechtsanwalt Stephan Mathé | ROBA Music Verlag, Universal Music Publishing, Sony Music Publishing, EMI Music Publishing, daneben Essex Musikvertrieb GmbH, Filmkunst Musikverlag GmbH, Intersong Musikverlag GmbH | Zuerst eine Berechtigungsanfrage mit der Bitte um Lizenznachweis, noch „keine Unterlassungsaufforderung oder Kostenrechnung“. Ohne Nachweis folgt die Abmahnung. Fristen häufig „etwa 7 bis 14 Tage“, Beträge „oft im vier- bis fünfstelligen Bereich“ (nach nimrod-rechtsanwaelte.de), Titel wie „Pieces“ von Avaion | Musikverlage halten in der Regel Rechte am Werk, nicht an der Aufnahme. Klären Sie, welches Recht der Verlag geltend macht | nimrod-rechtsanwaelte.de, 9.6.2025, geändert 4.8.2025 odclegal.de, 28.7.2026 |
| SoundGuardian GmbH | Labels, genannt wird Kontor Records | Berechtigungsanfrage oder Angebot zur Nachlizenzierung wegen Musik in TikTok- und Instagram-Videos | Fragen Sie, für welches Label und welche Aufnahme die Agentur Rechte hält und seit wann. | it-recht-kanzlei.de, 30.10.2025 drnewerla.de, Stand 23.9.2026 |
| Frommer Legal | Ein Musikproduzent und sein Studio, Titel „Elfe“ von Dario Lessing | Abmahnung von Unternehmen wegen Musik aus der Instagram-Bibliothek, mit Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten | Auch Meta erlaubt die Musik nicht für gewerbliche Zwecke ohne eigene Lizenz, es gilt dieselbe Prüfung wie bei TikTok | wbs.legal, 23.4.2025 Meta, Musik-Richtlinien, abgerufen 24. September 2026 |
Wer in der Tabelle steht, ist damit weder im Recht noch im Unrecht. Ob ein Absender im Einzelfall berechtigt ist, ergibt sich aus der Rechtekette (Abschnitt 4).
Was die Schreiben gemeinsam haben
Nach unserer Erfahrung enthalten die Schreiben meist Folgendes:
- eine Case ID oder ein Aktenzeichen zu jedem Video
- Bildschirmfotos des Beitrags mit Datum
- eine kurze Frist zur Zahlung oder Antwort
- eine Berechnung nach Lizenzanalogie, teils als Tagessatz
- ein Portal oder ein Zahlungslink
- bei Kanzleien häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung
Die ersten Schritte stehen in der Ersthilfe, den Weg bis zur Antwort finden Sie in Abschnitt 11.
Wie andere das Urteil lesen
| Was die Stimme sagt | Was daran zutrifft | Was daran überzieht |
|---|---|---|
| „Kein Schadensersatz bei TikTok-Abmahnung“, so die Überschrift eines Kanzleiberichtsra-plutte.de, 23.9.2026 | Die Klage über 95.750 Euro ist abgewiesen. Eine Schätzung braucht greifbare Anhaltspunkte | Die Kammer bejaht die Verletzung und sieht, dass „irgendeine Form von Vergütung zu leisten wäre“ (Gründe 1 f cc (3), S. 9). Eingeklagt war nur Zahlung, über Unterlassung hat die Kammer nicht entschieden |
| Überhöhte Forderungen ließen sich vor Gericht erfolgreich abwehren, Rechteinhaber müssten marktübliche Vergleichsverträge nachweisenohn.haendlerbund.de, 24.9.2026 | Ein Tagessatz für drei Tage lässt sich nach der Kammer nicht linear auf 14 Monate hochrechnen (Gründe 1 f cc (3), S. 10) | Vergleichsverträge sind ein möglicher Beleg unter mehreren. Geeignet sind auch Tarife der nächstliegenden Nutzung und andere nachprüfbare Umstände. Das Urteil ist anfechtbar |
Die überzeugendste Lesart
Wir halten das Urteil als Entscheidung über die Darlegung für gut begründet. Selbst der Privatgutachter der Klägerin hielt Tagessätze für ausgeschlossen, und Abrufzahlen ließ sie außen vor.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f. Ob die Abweisung in voller Höhe Bestand hat, ist offen. Der Bundesgerichtshof stellt bei fehlenden Tarifen an die Schätzgrundlagen „nur geringe Anforderungen“.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 24
Rechnen Sie in Ihrer Antwort damit, dass über eine Vergütung gestritten wird. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Das Urteil begründet keinen allgemein verbindlichen Tarif, es verlangt eine nachvollziehbare Herleitung.
Im Fall Ilgner ist der Absender zwar erfunden, geprüft wird er aber nach derselben Liste wie jedes Schreiben aus der Tabelle.
¶Zehn Irrtümer über Musik in TikTok-Videos
Diese zehn Annahmen hören wir in unserer Beratung oft nach einem Schreiben wegen Musik im Unternehmensvideo. Jede klingt plausibel und kann Sie Zeit oder Geld kosten.
| Annahme | Was gilt | Folge für Sie |
|---|---|---|
| Der Titel stand in der TikTok-Bibliothek, also durfte mein Unternehmen ihn nutzen | Musik aus der allgemeinen Bibliothek darf „nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden“.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 4 Eine Gestattung durch TikTok verneinte das LG Frankfurt a.M. für ein Werbevideo.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6 | Logo, Unternehmenskonto oder Produkt im Bild sind Indizien für kommerzielle Nutzung. Dann sind Berechtigung und Höhe zu prüfen (Abschnitt 2). |
| TikTok hat Lizenzverträge, damit ist die Musik bezahlt | Zu trennen sind TikToks Nutzerbedingungen, die tatsächlichen Lizenzen der Plattform und die gesetzliche Erstreckung. Diese wirkt nur, soweit TikTok die Wiedergabe erlaubt ist, und nur für einen Nutzer, der „nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt“.§ 6 Abs. 1 UrhDaG | Die Rechte, Musik mit einem Werbevideo zu verbinden und die Aufnahme zu verwenden, sind gesondert zu prüfen (Abschnitt 2). |
| Bis 15 Sekunden ist Musik frei | Kurze Nutzungen gelten nur als geringfügig, „sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen“ (§ 10 UrhDaG). Hinzu kommen weitere Bedingungen, etwa weniger als die Hälfte des Werkes und die Kombination mit anderem Inhalt (§ 9 Abs. 2 UrhDaG). Dann ist der Nutzer bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens nicht verantwortlich (§ 12 Abs. 3 UrhDaG), eine Erlaubnis ist das nicht. | Ein Werbevideo mit 14 Sekunden Musik ist nicht frei. So lang war das Video im Fall des Landgerichts (Abschnitt 3). |
| TikTok erlaubt Musik bis zu einer Minute | Der Satz „im Allgemeinen ist die Verwendung von Musik bis zu einer Minute Länge erlaubt“ steht unter der nicht kommerziellen Nutzung (Musikbedingungen, Ziff. 4). | Für Unternehmensvideos gilt er nicht. Nutzen Sie die kommerzielle Bibliothek oder eine eigene Lizenz (Abschnitt 2). |
| Die Agentur hat die Rechte, weil sie es schreibt | Ansprüche hat der Verletzte (§ 97 Abs. 1 UrhG). Im Fall des Landgerichts erwarb die Agentur die Rechte im November 2024 und war für die Zeit davor ermächtigt (2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1). | Fragen Sie, welches Recht für welche Aufnahme, Nutzungsart, Region und Zeit auf welcher Grundlage besteht. Ein aussagekräftiger Nachweis genügt (Abschnitt 4). |
| Ohne Vorsatz kein Schadensersatz | Es haftet, wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ handelt (§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG). Auf das Angebot von TikTok durfte sich die Werbende nicht verlassen (LG Frankfurt a.M., Gründe 1 d, S. 6, BGH, marions-kochbuch.de, Rn. 40). | Unkenntnis entlastet nicht. Verteidigen Sie sich bei Berechtigung und Höhe (Abschnitt 5). |
| Keine Abmahnung, also keine Kosten | Ohne Abmahnung entfällt der Kostenersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG. Kosten können aber aus Verzug entstehen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB). Eine Vertragsstrafe setzt eine vertragliche Unterlassungspflicht voraus. | Nehmen Sie die Frist ernst. Geklagt werden kann auch ohne Abmahnung (Abschnitt 6). |
| Nach dem Löschen ist die Sache erledigt | Löschen beendet die Nutzung. Schadensersatz für die Vergangenheit bleibt (§ 97 Abs. 2 UrhG), die Wiederholungsgefahr für die Unterlassung entfällt nicht ohne Weiteres (§ 97 Abs. 1 UrhG). | Sichern Sie zuerst Datum, Aufrufe und Herkunft des Titels, dann schalten Sie stumm (Abschnitt 1). |
| Wer den Portalpreis zahlt, hat alles erledigt | Ein Angebot über das Portal hielt die Kammer für „durchaus möglich“. Ein Vertrag scheiterte, weil das Schreiben mehr verlangte (LG Frankfurt a.M., Gründe 1 e, S. 6). Was eine Zahlung erledigt, folgt erst aus der Vereinbarung. | Sichern Sie Betrag, Datum und Bedingungen. Klären Sie vorher, welche Videos, Rechte und Ansprüche erledigt sind (Abschnitt 9). |
| Nach dem Urteil sind solche Nutzungen kostenlos | Die Klage scheiterte an der Darlegung der Schadenshöhe. „Die Kammer verkennt auch nicht, dass hierfür irgendeine Form von Vergütung zu leisten wäre“ (LG Frankfurt a.M., Gründe 1 f cc (3), S. 9, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar). | Rechnen Sie mit einer Vergütung dem Grunde nach. Gestritten wird über Berechtigung und Herleitung (Abschnitt 7). |
¶Was das Urteil offenlässt und was Sie heute tun
Das Urteil des LG Frankfurt a.M. ist die erste uns bekannte veröffentlichte Entscheidung zur Schadenshöhe für Musik in einem TikTok-Werbevideo. Nach der Kammer ist dazu „bisher wenig Rechtsprechung ergangen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f bb, S. 8 Es verwirft eine Rechenweise, nennt aber keinen angemessenen Betrag (Abschnitt 8).
| Frage | Stand | Lesart des Verfassers | Was heute zu tun ist |
|---|---|---|---|
| Welche Vergütung ist für ein Unternehmensvideo angemessen? | Die Größenordnung blieb offen. Bei Tagessätzen wäre nach der Kammer „ein ganz erheblicher Rabatt“ vereinbart worden. Es „spricht auch aus Sicht der Kammer einiges für einen pauschalen Lizenzsatz“ (Gründe 1 f cc (3), S. 10 f.). Das sind Erwägungen, keine Feststellungen. | Das Urteil begründet keinen allgemein verbindlichen Tarif. Eine Forderung muss anhand geeigneter Vergleichswerte oder anderer nachprüfbarer Umstände nachvollziehbar hergeleitet werden. Welche Berechnungsweise passt, hängt vom Einzelfall ab. | Verlangen Sie die Herleitung der Forderung. Sichern Sie Dauer, Aufrufe und Art des Videos (Abschnitt 8). |
| Hält das Urteil in der Berufung? | Die Entscheidung ist anfechtbar, ein Berufungsstand ist nicht bekannt. Das Oberlandesgericht wäre an die Schätzung der Vorinstanz nicht gebunden (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG, OLG Köln, Dombilder, Rn. 86). | Ob die dargelegten Umstände für eine Schätzung genügt hätten, kann das Oberlandesgericht anders beurteilen als die Kammer. | Zitieren Sie das Urteil als Entscheidung eines Landgerichts, nicht als Tarif (Abschnitt 7). |
| Wie weit hilft § 6 UrhDaG Nutzern mit geringen Einnahmen? | Die Erlaubnis der Plattform wirkt für den Nutzer, „sofern dieser nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt“ (§ 6 Abs. 1 UrhDaG). Welche Lizenzen TikTok hält, ist nicht öffentlich. Das Urteil erwähnt die Vorschrift nicht. | Nutzerbedingungen, Plattformlizenzen und gesetzliche Erstreckung sind drei Ebenen. § 6 lässt sich vertraglich nicht abbedingen (§ 22 UrhDaG). Er betrifft die öffentliche Wiedergabe, nicht die Verbindung von Musik und Werbevideo. | Unternehmen nutzen die kommerzielle Bibliothek oder eine eigene Lizenz. Creator dokumentieren Kooperationen und Einnahmen (Abschnitt 2). |
| Seit wann kennt die Agentur die Nutzung? | Die Beklagte behauptete frühe Kenntnis aus der Überwachung. Ihr bedingter Vorlageantrag „war hiernach nicht mehr zu bescheiden“ (Gründe 1 e, S. 6). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres der Kenntnis (§ 102 Satz 1 UrhG, § 199 Abs. 1 BGB). | Das ist eine Tatsachenfrage. Aus einem allgemeinen Monitoring folgt noch kein belegtes Kenntnisdatum für Ihr Video. | Fragen Sie schriftlich nach dem Datum der ersten Erfassung und lassen Sie bei älteren Videos die Verjährung prüfen (Abschnitt 6). |
| Bindet ein Portalpreis, wenn kein Schreiben widerspricht? | Ein Angebot über die Webseite hielt die Kammer für „durchaus möglich“. Der Vertragsschluss „scheidet im Streitfall jedoch von vornherein aus“, weil das Schreiben mehr verlangte (Gründe 1 e, S. 6). | Ob ein Portalpreis bindet, hängt von Inhalt, Umständen und Ablauf ab. Günstig zahlen und den Fall vollständig erledigen sind zwei Ziele. | Sichern Sie Betrag, Datum und Bedingungen. Klären Sie vor einer Annahme, was die Zahlung erledigt (Abschnitt 9). |
Was das Landgericht Frankfurt a.M. nicht entschieden hat
Die Kammer hat keinen Betrag genannt, der als Untergrenze oder Tarif taugt. Über Unterlassung hat sie nicht entschieden, weil die Klage nur Zahlung verlangte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand (Antrag), S. 4 Zur Verjährung und zu § 6 UrhDaG äußert sich das Urteil nicht. Ob die Agentur ihre Portalangabe wirksam anfechten konnte, ließ die Kammer offen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6
Der Fall Ilgner in sechs Stationen
Ein fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg. Jeder Eintrag führt zur Station.
- Ein Schreiben mit Case ID Montagevideo mit Logo und „Night Runner“ aus der allgemeinen Bibliothek, Forderung 18.600 Euro, Portal 2.900 Euro
- Die ersten drei Tage Frist notiert, Schreiben, Portalseite und Statistik gesichert, Video entfernt, noch keine Angaben zur Sache
- Ein Montagevideo ist Werbung Konto und Logo als Indizien für kommerzielle Nutzung, die allgemeine Bibliothek deckt sie nicht, § 6 UrhDaG gesondert zu prüfen
- Was sie von der Agentur verlangt Welches Recht für welche Aufnahme auf welcher Grundlage, Bitte um Fristverlängerung, bis zur Bestätigung gilt die alte Frist
- Die 2.900 Euro des Portals Betrag, Datum und Bedingungen gesichert, Verbindlichkeit und Umfang der Erledigung geprüft
- Ihr Weg durch die Stationen Berechtigung offen, Höhe nicht hergeleitet, deshalb Vergleichsvorschlag mit eindeutiger Abgeltung, zahlbar nach Nachweis der Rechte
Der Fall des Landgerichts Frankfurt a.M. in fünf Stationen
Nach Tatbestand und Gründen des Urteils vom 9. September 2026, 2-06 O 424/25.
- Das Video und die Bibliothek Werbevideo einer Abnehm-App, 14 Sekunden „Freed from Desire“ aus der allgemeinen Bibliothek, Rechteerwerb der Agentur erst später
- Was die Klägerin vorbrachte Keine Lizenzpraxis, keine branchenüblichen Sätze, 250 Euro je Tag für 383 Tage, Abrufzahlen ausgeklammert
- Wie die Kammer rechnete Keine lineare Hochrechnung, erheblicher Rabatt, eher eine Pauschale, Größenordnung offen, Signature Sound verneint
- Portalpreis und Vertrag 4.200 Euro im Portal, 95.750 Euro im Schreiben, kein Vertrag wegen des Widerspruchs, Annahme zu spät, Anfechtung offen
- Ausgang und Kosten Klage mangels dargelegter Schadenshöhe abgewiesen, Kosten bei der Klägerin, Streitwert 95.750 Euro, anfechtbar
¶Häufige Fragen
Diese zehn Fragen stellen uns Unternehmen nach einem Schreiben wegen TikTok-Musik besonders oft.
Ich habe eine Berechtigungsanfrage wegen TikTok-Musik bekommen. Muss ich zahlen?
Nicht ohne Weiteres. Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung eines Rechts voraus, das der Absender geltend machen darf. Zusätzlich muss er die Höhe nachvollziehbar begründen. Lassen Sie Berechtigung, Nutzungsbefugnis, Verschulden und Betrag prüfen. Die Frist gilt bis zu einer bestätigten Verlängerung weiter (Abschnitt 1).
Darf mein Unternehmen Musik aus der TikTok-Bibliothek verwenden?
Aus der allgemeinen Bibliothek nicht, denn nach Ziff. 4 der TikTok-Musikbedingungen darf diese Musik „nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden“. Das LG Frankfurt a.M. hat einer werbenden App deshalb die Berufung auf eine Gestattung durch TikTok versagt (2-06 O 424/25). Unternehmen nutzen die kommerzielle Musikbibliothek oder klären die Rechte selbst. Das Gesetz erstreckt nach § 6 UrhDaG nur die öffentliche Wiedergabe. Ob das hilft, ergibt sich nicht aus den Nutzerbedingungen allein (Abschnitt 2).
Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung?
Eine Abmahnung fordert nach § 97a Abs. 1 UrhG zur Unterlassung auf und bietet an, den Streit mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Eine Berechtigungsanfrage verlangt meist nur Geld für die vergangene Nutzung. Ohne Abmahnung entfällt der Kostenersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG. Kosten können aber etwa wegen Verzugs entstehen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB, Abschnitt 6).
Wie hoch ist der Schadensersatz für Musik in einem TikTok-Video?
Einen festen Tarif gibt es nicht. Nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG zählt, was als angemessene Vergütung für eine Erlaubnis zu zahlen gewesen wäre. Das LG Frankfurt a.M. ließ offen, ob der Wert im hohen dreistelligen, niedrigen oder mittleren vierstelligen Bereich oder bei knapp 100.000 Euro liegt. Verlangt ist eine nachvollziehbare Herleitung. Ob eine Pauschale oder eine zeitbezogene Vergütung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab (Abschnitt 8).
Was hat das Landgericht Frankfurt a.M. zu 95.750 Euro entschieden?
Mit Urteil vom 9. September 2026 (2-06 O 424/25) wies die Kammer die Klage einer Rechteagentur über 95.750 Euro ab. Rechtsverletzung und Fahrlässigkeit bejahte sie. Die Schadenshöhe war aber nicht schlüssig dargelegt, und einen Tagessatz von 250 Euro durfte die Agentur nicht linear hochrechnen. Daraus folgt nicht, dass solche Nutzungen kostenlos wären. Das Urteil ist anfechtbar (Abschnitt 7).
Soll ich den Preis auf dem Portal der Agentur zahlen?
Sichern Sie zuerst den Portalinhalt mit Betrag, Datum und Bedingungen. Das LG Frankfurt a.M. hielt ein Angebot über das Portal für „durchaus möglich“. Ein Vertrag scheiterte dort aber, weil das Schreiben mehr verlangte (2-06 O 424/25). Prüfen Sie vor einer Zahlung, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Videos, Zeiträume, Rechte und Ansprüche damit erledigt sind (Abschnitt 9).
Abmahnung von IPPC LAW oder der Mathé Law Firm: Was tun?
Gehen Sie vor wie bei jedem anderen Schreiben: Frist notieren, Belege sichern, nichts ungeprüft zahlen oder unterschreiben. Mahnt ein Vertreter ab, muss er nach § 97a Abs. 2 UrhG den Verletzten nennen und die Rechtsverletzung genau bezeichnen. Ob der Auftraggeber das geltend gemachte Recht hält, ist im Einzelfall zu belegen. Was über diese Absender bekannt ist, steht in Abschnitt 13.
Hilft es, das Video zu löschen?
Löschen oder Stummschalten beendet die weitere Nutzung und begrenzt die Dauer, die für die Höhe zählt. Den Schadensersatz für die Vergangenheit nach § 97 Abs. 2 UrhG beseitigt es nicht. Auch die Wiederholungsgefahr nach § 97 Abs. 1 UrhG entfällt dadurch nicht ohne Weiteres. Sichern Sie vorher Datum, Aufrufe und Herkunft des Titels (Abschnitt 1).
Gilt das auch für Instagram-Reels?
Die Fragen sind dieselben. Die Musik-Richtlinien von Meta sagen: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt“. Ansprüche des Rechteinhabers richten sich wie bei TikTok nach § 97 UrhG. Näheres in Abschnitt 2.
Wann verjähren die Ansprüche?
Nach § 102 Satz 1 UrhG mit §§ 195, 199 Abs. 1 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Rechteinhaber Verletzung und Verletzer kannte oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen musste. Wann das war, ist eine Tatsachenfrage, denn ein allgemeines Monitoring belegt noch kein Kenntnisdatum für Ihr Video. Hat der Verletzer auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, etwa eine ersparte Lizenzgebühr, bleibt ein Restanspruch nach § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB. Er verjährt in zehn Jahren ab seiner Entstehung und erfasst nur das Erlangte, keine weiteren Schadenspositionen oder Anwaltskosten (Abschnitt 6).
Was noch nicht bekannt ist
Ob gegen das Urteil des LG Frankfurt a.M. Berufung eingelegt wurde, ist nicht bekannt (Stand 25. September 2026). Eine zweite veröffentlichte Entscheidung zur Schadenshöhe kennen wir bisher nicht, nach dem Urteil sind bei derselben Kammer aber weitere Verfahren anhängig.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (2) und (3), S. 9 f. Die Musikbedingungen von TikTok und Meta können sich ändern, zitiert ist der Stand vom 24. September 2026.
Nicht vertieft sind die Plattformhaftung nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, Tarife der Verwertungsgesellschaften für Livestreams, Sampling und Remix sowie das Eilverfahren. Mehr dazu unter „Mehr zum Thema“ und auf der Seite Einstweilige Verfügung.
- Videorechte auf TikTok: Lizenz und Plattformhaftung
- Filesharing-Abmahnung erhalten: Frist, Erklärung, sekundäre Darlegungslast
- Abmahnung per E-Mail erhalten: echt oder gefälscht?
- Creative-Commons-Lizenzen: Lizenzanalogie bei kostenlosen Bildern
- Restschadensersatz im Urheberrecht: zehn Jahre ab Entstehung
- Werbekennzeichnung für Influencer und Creator
- Musikrecht: Werk, Aufnahme, Lizenz
- Social-Media-Recht: Konto, Inhalte, Kennzeichnung
Begriffe
- Berechtigungsanfrage
- Schreiben einer Rechteagentur oder Kanzlei, das um den Nachweis einer Lizenz für Musik in einem Video bittet und bei fehlendem Nachweis eine Zahlung verlangt. Solange keine Unterlassung gefordert wird, nach unserer Lesart keine Abmahnung im Sinne des § 97a Abs. 1 UrhG. Kein Begriff des Gesetzes.
- Synchronisationsrecht
- Das Recht, ein Musikwerk oder eine Aufnahme mit bewegten Bildern zu verbinden. Es ist Teil des Vervielfältigungsrechts, für das Werk nach § 16 UrhG, für die Aufnahme nach § 85 Abs. 1 UrhG. Die anschließende Veröffentlichung im Netz ist ein eigenes Recht nach § 19a UrhG. Kein Begriff des Gesetzes, Umschreibung nach der Vertragspraxis.
- Lizenzanalogie
- Berechnung des Schadensersatzes nach dem Betrag, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis eingeholt hätte. § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG.
- Anknüpfungstatsachen
- Tatsachen, aus denen das Gericht eine Schätzung nach § 287 ZPO ableitet. Bei der Lizenzanalogie zählen eigene Lizenzverträge, übliche Sätze, Tarife oder Umstände wie Bekanntheit, Reichweite und Dauer. Fehlen sie, würde die Schätzung nach dem Landgericht Frankfurt a.M. „in der Luft hängen“.
- Kommerzielle Musikbibliothek
- Sammlung von Titeln, die TikTok für Unternehmen und andere kommerzielle Nutzer bereitstellt und die für Werbung verwendet werden dürfen, nach den Bedingungen nur innerhalb der Plattform. Die allgemeine Bibliothek ist nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke freigegeben. TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 bis 5.
- Erstreckung von Erlaubnissen
- Hat eine Plattform eine Erlaubnis zur öffentlichen Wiedergabe, wirkt sie auch für Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Vertraglich nicht abdingbar, ersetzt aber keine Rechte, die die Plattform nicht hat. § 6 Abs. 1, § 22 UrhDaG.
- Tonträgerhersteller
- Wer eine Aufnahme herstellt, in der Regel das Label. Er hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht ist übertragbar. § 85 Abs. 1 und 2 UrhG.
- Ausschließliches Nutzungsrecht
- Das Recht, ein Werk unter Ausschluss anderer auf die erlaubte Art zu nutzen und Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Sein Inhaber kann aus eigenem Recht Unterlassung und Schadensersatz verlangen, der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts nicht. Dieser kann aber ermächtigt werden, die Ansprüche des Rechteinhabers im eigenen Namen geltend zu machen. § 31 Abs. 2 und 3, § 97 UrhG, OLG Köln, Dombilder, Rn. 73.
- Case ID
- Kennung, unter der eine Rechteagentur einen Fall führt und über die der Empfänger auf einem Portal Angaben abrufen kann, im Fall des Landgerichts Frankfurt a.M. auch einen Preis. Die Kammer hielt es für „durchaus möglich“, dass darin ein Angebot auf einen Lizenzvertrag liegt.
- Prüfungs- und Erkundigungspflicht
- Die Pflicht, sich vor der Nutzung eines fremden Werks Gewissheit über die eigene Befugnis zu verschaffen, einschließlich der Rechtekette. Ihre Verletzung begründet Fahrlässigkeit. BGH, marions-kochbuch.de, Rn. 40, LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d.
- Signature Sound
- Begriff der Klägerin im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. für einen Titel, der als musikalische Visitenkarte eines Unternehmens dient und eine höhere Lizenz rechtfertigen soll. Nach den Erwägungen der Kammer setzt das etwa das „zentrale“, offensiv beworbene Video und eine Nutzung in vielen Videos voraus. Kein Begriff des Gesetzes.
- SoundGuardian GmbH
- Rechteagentur, die nach Berichten anderer Kanzleien Berechtigungsanfragen und Nachlizenzierungsangebote wegen Musik in TikTok- und Instagram-Videos versendet.
- Instanzentscheidung
- Entscheidung eines Land- oder Oberlandesgerichts, die andere Gerichte nicht bindet und mit Berufung oder, wenn zugelassen, mit Revision angegriffen werden kann. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. ist anfechtbar. Seine Sätze gelten für diesen Fall und als Anhaltspunkt für ähnliche.
Quellen
- LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9. September 2026 – 2-06 O 424/25, 6. Zivilkammer, ECLI:DE:LGFFM:2026:0909.2.06O424.25.00, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, Dokument LARE260001105, elf Seiten ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt und Seite, anfechtbar, abgerufen am 25.9.2026.
- Urheberrechtsgesetz (UrhG), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/urhg, abgerufen am 24.9.2026.
- Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 6.5.2024, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/urhdag, abgerufen am 24.9.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23.7.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/bgb, abgerufen am 24.9.2026.
- Zivilprozessordnung (ZPO), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/zpo, abgerufen am 24.9.2026.
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 9.1.2026, Änderungen vom 2.7.2026 berücksichtigt, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/gvg, abgerufen am 24.9.2026.
- TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Fassung für den Europäischen Wirtschaftsraum, Datum des Inkrafttretens Juli 2025, tiktok.com/legal/page/global/music-terms-eea/de, abgerufen am 24.9.2026.
- TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Fassung für den Europäischen Wirtschaftsraum, letzte Aktualisierung Juli 2025, tiktok.com/legal/page/global/business-terms-eea/de, abgerufen am 24.9.2026.
- TikTok, Nutzungsbedingungen für die kommerzielle Musikbibliothek, tiktok.com/legal/page/global/commercial-music-library-user-terms/de, abgerufen am 24.9.2026.
- Meta, Musik-Richtlinien, Datum des Inkrafttretens 26. März 2024, facebook.com/legal/music_guidelines, abgerufen am 24.9.2026.
- BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07 – marions-kochbuch.de, GRUR 2010, 616, Vorinstanzen LG Hamburg 308 O 814/05 und OLG Hamburg 5 U 165/06, Randnummern nach dem Volltext.
- BGH, Urteil vom 13. September 2018 – I ZR 187/17 – Foto eines Sportwagens, GRUR 2019, 292, ECLI:DE:BGH:2018:130918UIZR187.17.0, Vorinstanzen AG Leipzig 108 C 6092/16 und LG Leipzig 5 S 47/17, Randnummern nach dem Volltext.
- BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 – I ZR 90/14 – Deltamethrin II, GRUR 2016, 860, ECLI:DE:BGH:2016:210116UIZR90.14.0, Vorinstanzen LG Nürnberg-Fürth 4 HKO 3915/12 und OLG Nürnberg 3 U 1138/13, Randnummern nach dem Volltext.
- OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2025 – 6 U 61/24 – Dombilder, GRUR 2025, 985, ECLI:DE:OLGK:2025:0523.6U61.24.00, Vorinstanz LG Köln 14 O 13/23, Randnummern nach der Zählung der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Revision nicht zugelassen, nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 25.9.2026.
- LG Köln, Schlussurteil vom 31. Juli 2013 – 28 O 128/08, ZUM 2013, 973, ECLI:DE:LGK:2013:0731.28O128.08.00, Randnummern nach der Zählung der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 25.9.2026.
- LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. August 2018 – 2-03 O 32/17, MMR 2019, 407, ECLI:DE:LGFFM:2018:0816.2.03O32.17.00, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, zwölf Seiten ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt und Seite, abgerufen am 25.9.2026.
- GEMA, Hilfeseite „Das Herstellungsrecht für Werbung auf Social Media“, Selbstauskunft der Verwertungsgesellschaft, gema.de, abgerufen am 24.9.2026.
- Plutte, LG Frankfurt: Kein Schadensersatz bei TikTok-Abmahnung, ra-plutte.de, 23.9.2026, ra-plutte.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Bachmann, Fast 100.000 Euro für TikTok-Musik? Gericht weist Riesenforderung ab, Onlinehändler-News des Händlerbunds, 24.9.2026, ohn.haendlerbund.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Barth, TikTok und Instagram: Was tun mit den „SoundGuardian-Abmahnungen“?, IT-Recht Kanzlei, 30.10.2025, it-recht-kanzlei.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Kanzlei Dr. Newerla, SoundGuardian Berechtigungsanfrage oder Abmahnung wegen Verwendung von Musik in Reels, drnewerla.de, 1.9.2026, aktualisiert 23.9.2026, drnewerla.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Solmecke, Musiknutzung auf Instagram: Frommer.Legal mahnt Unternehmen ab, wbs.legal, 23.4.2025, aktualisiert 2.3.2026, wbs.legal, abgerufen am 25.9.2026.
- TikTok, Regeln zum geistigen Eigentum, veröffentlicht 27. März 2025, gültig ab 26. April 2025, tiktok.com/legal/page/global/copyright-policy/de, abgerufen am 24.9.2026.
- Sievers und Kollegen, IPPC LAW Abmahnung: Musik auf Instagram und TikTok, sievers-kollegen.de, 7.9.2026, geändert 13.9.2026, sievers-kollegen.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Meibers, Abmahnungen wegen Musiknutzung in Social-Media-Reels (TikTok, Instagram) durch IPPC Law, getlaw.de, 7.6.2024, aktualisiert 17.4.2025, getlaw.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Bockslaff, Abmahnung durch die Mathé Law Firm: Urheberrechtsrisiko bei Musiknutzung auf TikTok und Instagram, nimrod-rechtsanwaelte.de, 9.6.2025, geändert 4.8.2025, nimrod-rechtsanwaelte.de, abgerufen am 25.9.2026.
- Op den Camp, Mathé Law Firm: Berechtigungsanfragen und Abmahnungen zu Musiknutzung richtig verstehen, odclegal.de, 28.7.2026, odclegal.de, abgerufen am 25.9.2026.
- LG Köln, Beschluss vom 29. April 2026 – 14 O 113/26, 14. Zivilkammer, ECLI:DE:LGK:2026:0429.14O113.26.00, zitiert nach Leitsatz und Gründen, nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 25.9.2026.
- OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. Juli 2026 – 11 UH 25/26, 11. Zivilsenat, ECLI:DE:OLGHE:2026:0702.11UH25.26.00, wiedergegeben nach beck-aktuell, „Zuständigkeitsreform: Urheberstreit bleibt beim Amtsgericht“, 28.7.2026, beck-aktuell.de, abgerufen am 25.9.2026.
Zur Quellenlage
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 9. September 2026 ist in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen veröffentlicht. Es hat keine Randnummern, deshalb zitieren wir nach Gliederungspunkt und Seite. Die Parteien sind anonymisiert. Wir nennen die Klägerin nicht und ordnen das Urteil keinem Absender zu. Da kein Berufungsverfahren bekannt ist, behandeln wir das Urteil als anfechtbare Entscheidung eines Landgerichts.
Für die Entscheidung Dombilder zitieren wir die Zählung der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, die von der Zählung der Zeitschrift abweicht. Das Urteil aus Frankfurt a.M. schreibt diese Entscheidung an zwei Stellen dem Bundesgerichtshof zu. Sie stammt vom Oberlandesgericht Köln.
Die Bedingungen von TikTok und Meta ändern sich laufend und sind mit Datum des Inkrafttretens und Abrufdatum angegeben. Berichte anderer Kanzleien belegen keine Rechtsaussage. Sie zeigen, wer welche Schreiben versendet und wie das Urteil aufgenommen wurde. Der Fall Ilgner ist erfunden. Erfahrungen und Einschätzungen der Kanzlei sind gekennzeichnet oder als solche formuliert.
Zum Verfasser
Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM ist Rechtsanwalt und Mediator sowie Partner der ITMR Rechtsanwälte PartGmbB in Düsseldorf. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und vertritt Unternehmen, Agenturen und Rechteinhaber in Abmahn-, Lizenz- und Eilverfahren rund um Musik, Bild und Video.
Zitiervorschlag: Bohne, TikTok-Musik-Abmahnung: Was tun? Kosten und Urteil, ITMR Rechtsanwälte, 25. September 2026, itmr-legal.de/blog/tiktok-musik-abmahnung.
Änderungsprotokoll
- : Erstveröffentlichung, Rechtsstand 25. September 2026, Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 9. September 2026 als anfechtbare Entscheidung eines Landgerichts.
Inhalt
- Was Sie jetzt zuerst tun
- Worum es geht
- Die Antwort in fünf Sätzen
- Was dieser Beitrag praktisch liefert
- Berechtigungsanfrage erhalten: So prüfen Sie das Schreiben
- Welche Lage dieser Beitrag behandelt
- Deckt die TikTok-Bibliothek Musik im Firmenvideo?
- Abbildung 1: Fünf Fragen zur Gestattung
- Wann ist ein TikTok-Video Werbung?
- Welche Rechte muss die Agentur belegen?
- Haften Sie, obwohl TikTok den Song angeboten hat?
- Geld, Unterlassung, Kosten: Was steht der Agentur zu?
- Abbildung 2: Anfrage und Abmahnung im Vergleich
- Das Landgericht Frankfurt a.M. wies 95.750 Euro ab
- Abbildung 3: Vier Stufen der Schätzung
- Ist ein Tagessatz von 250 Euro angemessen?
- Abbildung 4: Drei Zahlen für ein Video
- Den Portalpreis zahlen oder verhandeln?
- Abbildung 5: Der Fall in acht Stationen
- Was kostet eine Klage?
- In sieben Schritten zur Antwort an die Agentur
- Legt die Agentur Lizenzen vor, sieht es anders aus
- Abmahnung von IPPC LAW, Mathé oder SoundGuardian?
- Zehn Irrtümer über Musik in TikTok-Videos
- Was das Urteil offenlässt und was Sie heute tun
- Der Fall Ilgner in sechs Stationen
- Der Fall des Landgerichts Frankfurt a.M. in fünf Stationen
- Häufige Fragen
- Was noch nicht bekannt ist
- Begriffe
- Quellen
- Änderungsprotokoll
- Verfasser und Zuständigkeit
Rechtsstand: . Die Darstellung gibt die Rechtslage zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Das Urteil aus Frankfurt a.M. ist anfechtbar. Plattformbedingungen ändern sich. Offene Fragen sind als solche gekennzeichnet.
Wie ITMR solche Fälle führt
Vier Ausgangslagen, die in unserer Beratung wiederkehren, und was in jeder zuerst geschieht.
Zuerst sichern wir Video, Statistik und Portalseite und prüfen die Rechte des Absenders. Danach prüfen wir die Höhe. In der Antwort fragen wir nach dem geltend gemachten Recht und seiner Grundlage. Gezahlt wird erst, wenn beides geklärt ist, außer der Mandant entscheidet sich bewusst für einen Vergleich.
Wir prüfen Frist, Berechtigung und die Reichweite der vorformulierten Erklärung. In der Regel geben wir eine modifizierte Erklärung ab und behandeln die Kostenforderung getrennt, gemessen am Gegenstandswert.
Wir prüfen den Produktionsvertrag und die Zusicherungen zur Rechteklärung. Gegenüber dem Absender wehren wir den Anspruch ab und bereiten mit denselben Belegen den Rückgriff gegen die Agentur vor.
Wir prüfen die Rechtekette und die eigene Lizenzpraxis, denn ohne sie oder andere Anknüpfungstatsachen droht die Höhe vor Gericht zu scheitern. Die Forderung leiten wir nachvollziehbar aus Vergleichswerten her.
Erst die Rechte, dann der Zweck, dann die Zahl
Zuerst klären wir, ob der Absender fordern darf. Dann prüfen wir, ob das Video kommerziell war und woher der Titel stammt. Erst danach verhandeln wir über die Höhe. Jede Erklärung fassen wir so, dass sie einem späteren Verfahren nicht schadet.
Wer den Titel nachweislich aus der kommerziellen Bibliothek gewählt hat oder eine passende Lizenz von Verlag und Label besitzt, kann das Schreiben auch ohne Anwalt mit diesem Nachweis beantworten. Kommt es zur Klage vor dem Landgericht, muss er sich anwaltlich vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Zum Leistungsumfang siehe die Leistungsseite zur Abmahnungsabwehr. Der Einstieg für die Fristsache ist der Abmahnungs-Notfallmodus.
Dieser Beitrag im Netz: itmr-legal.de/blog/tiktok-musik-abmahnung. Die gedruckte Fassung gibt den Rechtsstand vom 25. September 2026 wieder, die Onlinefassung wird fortgeschrieben und führt das Änderungsprotokoll.