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TikTok-Musik-Abmahnung: Was tun? Kosten und Urteil

Fachanwalt Medienrecht Urheberrecht IT-Recht Bohne

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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Urheberrecht · Musikrecht · Abwehr von Abmahnungen

Fast 100.000 Euro für 14 Sekunden TikTok-Musik?

Ihr Unternehmen hat wegen Musik in einem TikTok- oder Instagram-Video eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung erhalten? Zahlen Sie nicht vorschnell, aber lassen Sie die Frist nicht verstreichen. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies eine Klage über 95.750 Euro für 14 Sekunden Musik ab.

Was Sie jetzt zuerst tun

  • Fristen notieren. Eingangstag, Zahlungsfrist und, falls verlangt, die Frist für eine Unterlassungserklärung in den Kalender. Eine Bitte um Verlängerung hält die Frist erst an, wenn der Absender sie bestätigt.
  • Absender prüfen. Klären Sie über Impressum und Handelsregister, wer für wen unter welcher Case ID schreibt, nicht über die Links im Schreiben. Antworten Sie schriftlich.
  • Belege sichern. Video mit Datum und Statistik, Herkunft des Titels, Schreiben mit Anlagen und die Portalseite mit Betrag und Datum.
  • Nutzung beenden. Nach der Sicherung das Video offline nehmen, auch auf anderen Kanälen.
  • Nichts ungeprüft zahlen, annehmen oder unterschreiben. Das gilt für die Summe, den Portalpreis und jede vorformulierte Erklärung.

Erstveröffentlicht am Rechtsstand: Änderungen anzeigen

Musik aus der allgemeinen TikTok-Bibliothek ist für Unternehmensvideos nicht freigegeben, doch wer Geld verlangt, muss seine Rechte und die Höhe belegen, sonst kann die Forderung vor Gericht scheitern.

Worum es geht

Wer fremde Musik mit einem eigenen Video verbindet und online stellt, braucht dafür Rechte.§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 16, § 19a, § 85 Abs. 1 UrhG Die allgemeine Musikbibliothek von TikTok gibt ihre Titel nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke frei.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 und 4, abgerufen am 24.9.2026 Rechteagenturen und Kanzleien suchen die Plattformen nach Unternehmensvideos ab und verlangen eine Lizenzgebühr als Schadensersatz, teils auch Unterlassung.§ 97 Abs. 1 und 2, § 97a UrhG In unserer Beratung wird meist über die Rechte des Absenders und über die Höhe gestritten.

Fall IlgnerStation 1 von 6Ein Schreiben mit Case ID≡›

Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Mara Ilgner führt in Krefeld die Ilgner Küchenwerk GmbH mit sechs Beschäftigten. Mitte Mai 2026 zeigt sie auf dem Firmenkonto zwölf Sekunden Küchenmontage im Zeitraffer, mit Logo und dem Titel „Night Runner“ der Band „Velvet Circuit“ aus der allgemeinen Bibliothek, 7.400 Aufrufe. Im September verlangt die Tonwacht Rechte GmbH per „Berechtigungsanfrage“ 18.600 Euro, 150 Euro je Tag für 124 Tage, zahlbar in vierzehn Tagen. Ihr Portal nennt zur Case ID 2.900 Euro, eine Unterlassungserklärung verlangt das Schreiben nicht.

Die Antwort in fünf Sätzen

Titel der allgemeinen TikTok-Bibliothek sind nach den Plattformbedingungen nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke freigegeben, für Werbung brauchen Unternehmen die kommerzielle Bibliothek oder eigene Rechte (TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 und 4). Das Gesetz erstreckt nur Erlaubnisse, die die Plattform tatsächlich hat, und nur auf Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen (§ 6 Abs. 1 UrhDaG). Wer als Unternehmen einen Titel der allgemeinen Bibliothek für Werbung nutzt und sich auf das Angebot der Plattform verlässt, handelt nach dem Landgericht Frankfurt a.M. fahrlässig (2-06 O 424/25, Gründe 1 d). Die Höhe muss der Absender mit eigener Lizenzpraxis, üblichen Sätzen oder belastbaren Umständen nachvollziehbar herleiten, sonst scheidet eine Schätzung aus (§ 287 ZPO, 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, anfechtbar). Einen Portalpreis sichern Sie sofort und prüfen vor jeder Zahlung, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Ansprüche damit erledigt sind (2-06 O 424/25, Gründe 1 e).

§§ 15, 16, 19a, 85, 97, 97a, 102 UrhG · §§ 6, 10, 22 UrhDaG · §§ 145, 147, 150, 286 BGB · §§ 91, 287, 322 ZPO · §§ 23, 71 GVG · LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25 · BGH, marions-kochbuch.de, Foto eines Sportwagens, Deltamethrin II · OLG Köln, Dombilder · LG Köln, Jingle, 14 O 113/26 · OLG Frankfurt a.M., 11 UH 25/26 · Sofortteil ca. 10 Minuten · Lesezeit ca. 84 Minuten

95.750 €verlangt für ein Video von 14 Sekunden, 250 Euro je Tag für 383 Tage, Klage abgewiesen, LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, anfechtbar abgewiesentrotz Verletzung und Fahrlässigkeit, weil die Höhe nicht dargelegt war, eine Vergütung sah die Kammer dem Grunde nach als geschuldet an, LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc 4.200 €Portalpreis zur Case ID, kein vom Gericht festgesetzter Preis, nach der Kammer möglicherweise ein Angebot, im entschiedenen Fall aber kein Vertrag, LG Frankfurt a.M., Gründe 1 e 3 Jahreregelmäßige Verjährung ab Schluss des Jahres der Kenntnis, bei erlangtem Vorteil Restanspruch auf das Erlangte bis zehn Jahre, § 102 UrhG, §§ 195, 199, 852 BGB 1.000 €Gegenstandswert der Anwaltsgebühren einer Abmahnung nur bei natürlichen Personen außerhalb gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit, nicht bei Unbilligkeit, § 97a Abs. 3 Satz 2 und 4 UrhG

Berechtigungsanfrage erhalten: So prüfen Sie das Schreiben

Eine Berechtigungsanfrage bittet Sie, binnen kurzer Frist eine Lizenz für die Musik in Ihrem Video nachzuweisen. Können Sie das nicht, folgt die Zahlungsforderung, oft gerechnet als Tagessatz über die Dauer der Veröffentlichung, oder eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Verlangt das Schreiben nur Geld und keine Unterlassung, ist es nach unserer Lesart keine Abmahnung im Sinne des Gesetzes, die Prüfung bleibt dieselbe.§ 97a Abs. 1 und 2 UrhG Drei Dinge prüfen Sie, bevor Sie antworten.

Wer schreibt, mit welchem Recht

Das Schreiben muss erkennen lassen, für wen es kommt und welches Recht verletzt sein soll. Dazu gehören Werk, Aufnahme oder beides, Version und Zeitraum. Mahnt eine Kanzlei ab, muss sie den Verletzten nennen, und auch bei einer bloßen Zahlungsforderung fragen Sie nach dem Auftraggeber.§ 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG Wie Sie gefälschte Schreiben erkennen, zeigt unser Beitrag zu Fake-Abmahnungen. Mehr in Abschnitt 4.

Was Sie veröffentlicht haben

Klären Sie, aus welcher Bibliothek der Titel stammt und ob das Konto oder das Video einen Bezug zu Ihrem Unternehmen zeigt. Unternehmenskonto, Logo und Produkt sind Indizien für eine kommerzielle Nutzung, die TikTok nur mit der kommerziellen Bibliothek oder eigenen Rechten erlaubt.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 5 c, abgerufen am 24.9.2026

Wie die Summe berechnet ist

Die Agentur muss ihre Zahl nachvollziehbar herleiten, mit eigenen Lizenzverträgen, üblichen Sätzen oder belastbaren Umständen. Ein Tagessatz für drei Tage, linear auf vierzehn Monate hochgerechnet, reichte dem Landgericht Frankfurt a.M. für keine Schätzung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2 und Gründe 1 f cc, S. 9 f. Mehr in Abschnitt 7.

Belegliste für die ersten Tage
BereichWas Sie sichernWofür
VeröffentlichungURL oder Video-ID, Konto und Kontoart, Datum der Veröffentlichung, Zeitraum bis zur LöschungDauer und Umfang der Nutzung
MusikTitel, Aufnahme oder Version, Sound-ID, Bibliothek (allgemein oder kommerziell) als Bildschirmfoto mit DatumGestattung durch die Plattform
BerechtigungLizenzen, Rechnungen, Verträge mit Agentur, Creator oder Musikanbietereigene Rechte, Rückgriff
Nutzungorganischer Beitrag oder bezahlte Anzeige, Aufrufe, Follower, Auftrag an eine AgenturUmstände für die Höhe
ForderungSchreiben mit Anlagen und Umschlag, Case ID, Portalseite mit Betrag, Datum und Bedingungen, alle FristenFrist, Angebot, Rechtekette

Fall IlgnerStation 2 von 6Die ersten drei Tage‹›

Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Mara Ilgner notiert Eingangstag und Zahlungsfrist und fotografiert die Portalseite mit den 2.900 Euro samt Datum und Bedingungen. Aus der Statistik speichert sie Veröffentlichungsdatum, 7.400 Aufrufe und die Herkunft des Titels aus der allgemeinen Bibliothek, dann entfernt sie das Video. Sie hält fest, dass dem Schreiben weder ein Rechtenachweis noch eine Ermächtigung beiliegt, und plant ihre Antwort vor Fristablauf.

Drei Fragen, die schon am ersten Tag entscheiden

Prüfen Sie erstens, ob etwas für ein kommerzielles Video spricht. Kontoart, Logo und Produkt sind Indizien, keine feste Regel (Abschnitt 3).

Zweitens klären Sie, ob der Titel aus allgemeiner oder kommerzieller Bibliothek oder eigener Lizenz stammt (Abschnitt 2).

Drittens prüfen Sie, ob das Schreiben Unterlassung oder nur Geld verlangt (Abschnitt 6).

Was vor der Klärung unterbleibt

Erfahrung der Kanzlei Zahlen Sie nicht, bevor Rechte und Rechenweg geprüft sind, denn eine Zahlung lässt sich kaum zurückholen. Rufen Sie nicht spontan an, weil sich Angaben am Telefon später kaum korrigieren lassen. Löschen Sie nichts ohne Sicherung, sonst können Sie nicht mehr belegen, wie kurz die Nutzung war.

Die erste Antwort an die Agentur ist nach unserer Erfahrung am besten kurz und sachlich. Sie bestätigt den Eingang und fragt, welches Recht an welchem Werk oder welcher Aufnahme geltend gemacht wird, für welche Nutzung und Zeit, und auf welcher Grundlage. Verlangen Sie einen aussagekräftigen Nachweis, machen Sie den ungeschwärzten Lizenzvertrag aber nicht zur Bedingung jeder weiteren Antwort. Hält die Agentur nur ein einfaches Nutzungsrecht, fragen Sie auch nach der Ermächtigung des Rechteinhabers.

Angaben zu Reichweite, Kampagne und Dauer macht die erste Antwort noch nicht. Ob Sie Auskünfte zur Berechnung schulden, klären Sie vorher, belegte Zahlen, die Ihre Nutzung klein zeigen, bringen Sie später ein (Abschnitt 8). Die Kammer hält solche Umstände für Anhaltspunkte der Höhe.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 9 f.

Formulieren Sie eine Nachfrage statt einer endgültigen Ablehnung, denn eine ernsthafte und endgültige Verweigerung kann bei berechtigter Forderung selbst Verzug auslösen.§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB Wie wir solche Fälle mit Mandat führen, beschreibt unsere Seite Abmahnung abwehren.

Welche Lage dieser Beitrag behandelt

Erfasst ist die Forderung einer Rechteagentur oder Kanzlei gegen ein Unternehmen wegen Musik in einem eigenen Video auf TikTok oder Instagram.

  • Wann die Musikbibliothek ein Video deckt und wann ein Video kommerziell ist
  • Welche Rechte der Absender belegen muss und wie das Landgericht Frankfurt a.M. die Höhe geprüft hat
  • Berechtigungsanfrage und Abmahnung, Portalpreis, Kostenrisiko und zuständiges Gericht
  • Wer solche Schreiben versendet und wie Sie Musik künftig richtig nutzen

Nicht erfasst sind diese Fragen, zu ihnen gibt es eigene Beiträge:

Deckt die TikTok-Bibliothek Musik im Firmenvideo?

In der Regel nicht. Die allgemeine Musikbibliothek von TikTok ist nach den Nutzerbedingungen nur für Videos zur persönlichen Unterhaltung freigegeben. Wer als Unternehmen wirbt, braucht einen Titel aus der kommerziellen Bibliothek oder eigene Rechte.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 und 4

„Die Sounds werden den einzelnen Nutzern zur Verfügung gestellt, damit Sie sie in Ihre Videos einbinden können, solange die Videos nur der persönlichen Unterhaltung und nicht kommerziellen Zwecken dienen. Sie sollten eine Musikaufnahme von Sounds nicht für kommerzielle Zwecke verwenden – auch nicht, um die Musik mit einer Marke oder einem Unternehmen in Verbindung zu bringen oder für sie zu werben –, es sei denn, Sie haben die erforderlichen Rechte für die Verwendung der Musik auf diese Weise erworben.“TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik (EWR), Ziff. 3, Stand Juli 2025, abgerufen am 24.9.2026, ebenso zitiert in LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 2

Ob die Plattform Sie trotzdem schützt, hängt von drei Ebenen ab.

Was TikTok Ihnen erlaubt

Die Nutzerbedingungen regeln Ihr Verhältnis zur Plattform. Kommerzielle Nutzer verweisen sie auf die kommerziellen Sounds oder auf eigene Rechte.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 5 c

Was TikTok selbst lizenziert hat

Die Plattform muss bestmögliche Anstrengungen unternehmen, Rechte für die öffentliche Wiedergabe zu erwerben, etwa über repräsentative Rechtsinhaber oder Verwertungsgesellschaften. Welche Verträge TikTok geschlossen hat, legt es nicht offen.§ 4 Abs. 1 UrhDaG

Was das Gesetz auf Sie erstreckt

Eine bestehende Erlaubnis der Plattform kann kraft Gesetzes auch für Sie wirken. Erstreckt wird nur, was TikTok tatsächlich erlaubt ist, und nur die öffentliche Wiedergabe.§ 6 Abs. 1 UrhDaG

§ 6 Abs. 1 UrhDaGStand: geändert durch Art. 22 G v. 6.5.2024, Auszug

Ist dem Diensteanbieter die öffentliche Wiedergabe eines Werkes erlaubt, so wirkt diese Erlaubnis auch zugunsten des Nutzers, sofern dieser nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt.

Darf TikTok einen Titel öffentlich wiedergeben, profitieren Sie davon, wenn Sie nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Nach dem Wortlaut genügt eine der beiden Bedingungen. Ein werbendes Unternehmen fällt also nicht von vornherein heraus. Das Urteil erwähnt § 6 UrhDaG nicht.

§ 22 UrhDaGStand: geändert durch Art. 22 G v. 6.5.2024, Auszug

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

TikToks Bedingungen können eine Erstreckung nach § 6 UrhDaG nicht ausschließen. Umgekehrt entstehen so keine Rechte, die TikTok nicht hat.§ 6 Abs. 1, § 22 UrhDaG

Lesart des Verfassers Ob § 6 UrhDaG hilft, hängt von den Rechten der Plattform, der Art der Nutzung und Ihren Einnahmen ab, eine pauschale Freigabe für Werbevideos ist er nicht. Wer Musik mit einem Werbevideo verbindet, braucht zusätzlich das Recht zu dieser Verbindung, also zur Vervielfältigung von Werk und Aufnahme. Über § 21 UrhDaG erfasst die Erstreckung zwar auch die Aufnahme, aber nur ihre öffentliche Wiedergabe.§ 16, § 85 Abs. 1 UrhG Ob TikTok solche Rechte für Werbung hält, lässt sich aus den Nutzerbedingungen allein nicht abschließend beurteilen.

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat den Einwand der Gestattung knapp beantwortet.

„Insoweit kann sich die Beklagte nicht auf eine Gestattung durch TikTok berufen. Denn nach den AGB von TikTok war die Nutzung des streitgegenständlichen Werks ausdrücklich nicht für kommerzielle Zwecke – wie hier – gestattet.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6

Mehr sagt das Urteil dazu nicht, auch nicht zu Creatorn, Vereinen oder Mitarbeiterkonten (dazu Abschnitt 3). Auch Instagram verbietet nach den Richtlinien von Meta Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ohne Lizenz.Meta, Musik-Richtlinien, Inkrafttreten 26.3.2024

LG Frankfurt a.M.Station 1 von 5Das Video und die Bibliothek≡›

Die Beklagte vertreibt eine international angebotene Abnehm- und Ernährungsapp und wirbt dafür auch auf TikTok. Auf ihrem Konto unterlegte sie ein Video von 14 Sekunden mit „Freed from Desire“ in der Version der Künstlerin Gala. Es war mindestens von Mai 2024 bis Juni 2025 abrufbar. Der Titel stand in der allgemeinen Bibliothek, nicht unter den kommerziellen Sounds. Die Klägerin, eine 2024 gegründete Rechteagentur, erwarb die Rechte erst im November 2024.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1 f.

Die allgemeine Bibliothek ist nach TikToks Bedingungen nicht für kommerzielle Videos freigegeben. Auf diese Gestattung kann sich ein werbendes Unternehmen nicht berufen.

LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar

Fünf Fragen zur Gestattung durch die PlattformSchematische Folge von fünf Fragen untereinander. Frage 1: Spricht etwas für einen kommerziellen Zweck? Indizien sind eine Verbindung der Musik mit Marke oder Produkt, ein Logo oder ein Unternehmenskonto. Bei Nein: nach den Bedingungen von TikTok ist die allgemeine Bibliothek freigegeben, Ausgang. Frage 2: Stammt der Titel aus der kommerziellen Bibliothek und sind deren Einschränkungen eingehalten? Bei Ja: gestattet, Ausgang. Frage 3: Liegt eine eigene Lizenz für Werk und Aufnahme vor, soweit erforderlich? Bei Ja: gestattet, Ausgang. Frage 4: Greift die gesetzliche Erstreckung nach Paragraf 6 Absatz 1 Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz? Nur soweit der Plattform die öffentliche Wiedergabe erlaubt ist und für Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen, vertraglich nicht abdingbar nach Paragraf 22. Die Verbindung der Musik mit dem Werbevideo und die Nutzung der Aufnahme sind gesondert zu prüfen. Frage 5: Ohne Gestattung ist eine Verletzung möglich, Streit um die Rechte des Absenders und die Höhe. Nach den Plattformbedingungen und dem Gesetz, Lesart des Verfassers, schematische Darstellung.Deckt die Plattform die Musik inIhrem Video?Je Video gesondert prüfen. NachTikTok-Musikbedingungen Ziff. 3 und 4 und §§6, 22 UrhDaG, Lesart des Verfassers.1 · Spricht etwas für einenkommerziellen Zweck?Indizien: Verbindung der Musik mit Marke oderProdukt, Logo, UnternehmenskontoNein: allgemeine Bibliothek nach TikToksBedingungen freigegeben, AusgangJa: weiter zu Frage 22 · Stammt der Titel aus derkommerziellen Bibliothek?Commercial Sounds in der App oder CommercialMusic Library, Einschränkungen des TitelseingehaltenJa: Nutzung gestattet, AusgangNein: weiter zu Frage 33 · Liegt eine eigene Lizenz vor?Rechte an Werk und Aufnahme, soweiterforderlich, Nutzungsart Werbevideo gedecktJa: Nutzung gestattet, AusgangNein: weiter zu Frage 44 · Greift § 6 Abs. 1 UrhDaG?Nur soweit TikTok die öffentliche Wiedergabeerlaubt ist, für Nutzer, die nichtkommerziell handeln oder keine erheblichenEinnahmen erzielen, vertraglich nichtabdingbar (§ 22 UrhDaG)Verbindung mit dem Werbevideo und Nutzungder Aufnahme gesondert prüfenNein oder nicht belegt: weiter zu Frage 55 · Ohne Gestattung: VerletzungmöglichWerbevideo eines Unternehmens: Streit umRechte des Absenders und HöheLG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c,anfechtbarSchematische Darstellung. Creator ohneKooperation, Vereine und Mitarbeiterkontensind nicht entschieden.
Abbildung 1: Fünf Fragen zur Gestattung: Zweck des Videos, Herkunft des Titels, eigene Lizenz, gesetzliche Erstreckung und erst dann die Verletzung. Bei den ersten drei Fragen kann die Prüfung enden, § 6 UrhDaG deckt nur die öffentliche Wiedergabe. Nach den Plattformbedingungen und §§ 6, 22 UrhDaG, Lesart des Verfassers. Schematisch.

So nutzen Sie Musik auf TikTok künftig richtig

In unserer Beratung sehen wir oft, dass jemand im Team den Song in der App wählt und niemand die Bibliothek prüft.

Für geschäftliche Konten gibt TikTok zwei Wege vor.

„Wenn Sie Ihr TikTok-Konto für einen geschäftlichen Zweck nutzen, müssen Sie entweder die In-App-Seite ‚Commercial Sounds‘ oder die webbasierte TikTok Commercial Music Library verwenden oder alle Musikrechte an den geschäftlichen Inhalten vorab klären.“TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung (EWR), Ziff. 5 c, Stand Juli 2025, abgerufen am 24.9.2026
  • Kommerzielle Sounds wählen. Nehmen Sie für Unternehmensvideos Commercial Sounds und prüfen Sie beim Titel, für welche Regionen und Platzierungen er freigegeben ist.TikTok, Nutzungsbedingungen für die kommerzielle Musikbibliothek
  • Auf TikTok bleiben. Kommerzielle Sounds gelten nur innerhalb der Plattform. Für dasselbe Video auf Instagram oder Ihrer Website brauchen Sie eigene Rechte.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 5
  • Fremde Original Sounds meiden. Als kommerzieller Nutzer „sollten“ Sie nach den Musikbedingungen „keine Original Sounds verwenden, die von einem anderen Nutzer hochgeladen wurden“.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 Mit nachweislich geklärten Rechten aller Rechteinhaber ist die Nutzung nicht verboten, ohne diesen Nachweis ist der Verzicht der sichere Weg.
  • Eigene Lizenz schriftlich fassen. Für einen bestimmten Song lizenzieren Sie das Werk beim Verlag und die Aufnahme beim Label, mit Nutzungsart, Kanälen, Region und Zeitraum.§ 31 Abs. 1, § 85 Abs. 2 UrhG
  • Nachweis sichern. Speichern Sie die Sound-Seite mit Datum als Bildschirmfoto und legen Sie es mit Lizenz und Rechnung zum Video ab. Das Bildschirmfoto belegt, was TikTok angeboten hat, eine Lizenz ersetzt es nicht. Verliert TikTok die Rechte an einem kommerziellen Sound, kann es das Video stummschalten oder entfernen.TikTok, Nutzungsbedingungen für die kommerzielle Musikbibliothek
  • Agenturen und Creator vertraglich binden. Vereinbaren Sie eine Rechtegarantie für die Musik und eine Freistellung von Ansprüchen Dritter.

Nach unserer Erfahrung lohnt es sich, die passende Lizenz vor dem Dreh zu klären, Näheres auf unserer Seite zum Musikrecht.

Im Fall Ilgner lief das Montagevideo mit Logo über die allgemeine Bibliothek. Ob TikTok eine Erlaubnis zur öffentlichen Wiedergabe hat, die § 6 UrhDaG auf die GmbH erstrecken könnte, ist offen, die Verbindung der Musik mit dem Video deckt die Vorschrift ohnehin nicht.

Wann ist ein TikTok-Video Werbung?

Früher, als viele Unternehmen annehmen. Nach TikToks Bedingungen genügt jede Verbindung zwischen Musik und Marke. Kaufaufruf, Preis, Link oder Rabattcode sind dafür nicht nötig.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 4, abgerufen 24. September 2026

„Sofern Sie nicht einen Sound aus unserer Liste Kommerzieller Sounds ausgewählt haben, darf die Musik nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Jegliche andere Verwendung von Musik zum Sponsoring, zur Förderung, zum Co-Branding oder zur Werbung oder in einer Weise, die eine Verbindung zwischen der Musik und einer Marke, einem Produkt, einer Ware oder einer Dienstleistung herstellt, ist untersagt, es sei denn, Sie haben separate Genehmigungen und alle erforderlichen Rechte eingeholt.“TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik (EWR), Ziff. 4, Stand Juli 2025, abgerufen am 24.9.2026

Ähnlich weit fassen die Bedingungen für die geschäftliche Nutzung den Kreis der Betroffenen. Sie gelten für alle, die die Plattform zu Zwecken nutzen, „die im Rahmen Ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen“. Dazu zählt die Verwaltung des eigenen Geschäfts über das Konto.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 1

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat den kommerziellen Zweck nicht näher geprüft. Ihm genügten die zwei Worte „wie hier“. Die Beklagte hatte auf ihrem eigenen Konto für ihre App geworben.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6 Zu Creatorn, Vereinen oder Mitarbeiterkonten sagt das Urteil nichts.

Lesart des Verfassers Für alle anderen Fälle arbeiten wir mit Indizien, nicht mit festen Regeln. Unternehmenskonto, Logo und Produkt im Bild sprechen für eine geschäftliche Nutzung. Ein eigenes Werbevideo wiegt aber schwerer als ein Logo, das nur beiläufig durchs Bild läuft. Umgekehrt beweist ein privates Konto noch keine private Nutzung.

Kontoart und Inhalt: Risikoeinordnung, Lesart des Verfassers, keine Rechtsregel
KonstellationIndizien für kommerziellWas dagegen sprechen kannEinordnung
Unternehmenskonto zeigt Produkt, Leistung oder LogoKonto des Unternehmens, Marke im Bild, Verbindung von Musik und Angebotkaum etwashohes Risiko, entspricht dem entschiedenen Fall
Mitarbeiterin zeigt auf ihrem privaten Konto den BetriebLogo, Arbeitskleidung, Auftrag oder Anregung des Arbeitgeberseigene Initiative, Betrieb nur beiläufig zu sehenoffen, hängt von Auftrag und Bildinhalt ab
Creator mit bezahlter Kooperation oder Affiliate-LinkZahlung oder Provision, Werbung für eine fremde Markewenig, allenfalls Beiträge ohne Bezug zur Kooperationhohes Risiko
Verein oder BehördeSponsor im Bild, Werbung für Veranstaltungen, Einnahmenkein Produkt, keine Marke, keine Einnahmenoffen, nicht entschieden
Privatkonto ohne Bezug zu einem Unternehmenkeine erkennbarpersönliche Unterhaltung im Sinne der Musikbedingungengeringes Risiko

In unserer Beratung klären wir deshalb zuerst, wer das Video veranlasst hat, auf welchem Konto es erschien und was darauf zu sehen ist. Handelt eine Mitarbeiterin für den Betrieb, richten sich Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche auch gegen den Inhaber des Unternehmens.§ 97 Abs. 1, § 99 UrhG

Nach § 6 Abs. 1 UrhDaG entfällt die gesetzliche Erstreckung erst, wenn Sie kommerziell handeln und zugleich erhebliche Einnahmen erzielen.§ 6 Abs. 1 UrhDaG Auch kurze Ausschnitte bis 15 Sekunden gelten nur dann als geringfügig, wenn sie „nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen“.§ 10 Nr. 2 UrhDaG Selbst dann schützt das Gesetz den Nutzer nur unter weiteren Bedingungen und nur bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens.§ 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3 UrhDaG Warum das keine Erlaubnis ist, erklärt Abschnitt 14.

Die Kontoart ersetzt keine Rechteprüfung

Wer sein Konto „in erster Linie für geschäftliche Zwecke“ nutzt, muss nach TikToks Bedingungen ein Geschäftskonto führen.TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Ziff. 6 Diese Einstellung ist eine technische Entscheidung in der App. Sie macht ein Werbevideo auf einem persönlichen Konto nicht privat. Es kommt darauf an, was das einzelne Video zeigt und wofür es wirbt.

Fall IlgnerStation 3 von 6Ein Montagevideo ist Werbung‹›

Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Das Video der Ilgner Küchenwerk GmbH nennt keinen Preis und ruft nicht zum Kauf auf. Es zeigt zwölf Sekunden lang eine Küchenmontage im Zeitraffer, auf dem Unternehmenskonto und mit Logo. Konto, Logo und gezeigte Leistung weisen als Indizien in dieselbe Richtung. Mara Ilgner verzichtet deshalb auf das Argument mit der Bibliothek und prüft Rechtekette und Höhe.

Welche Rechte muss die Agentur belegen?

Das Recht, auf das sie ihre Forderung stützt, und zwar für den Zeitraum Ihrer Nutzung. Sie muss nicht alle Rechte an dem Song halten. Sie muss aber sagen, welches Recht sie geltend macht und woher sie es hat.§ 97 Abs. 1 und 2 UrhG

Das Werk

Komposition und Text gehören dem Komponisten und dem Textdichter, die ihre Rechte meist einem Musikverlag einräumen.§ 2 Abs. 1, § 31 Abs. 1 UrhG Das Recht, ein Werk für Werbung mit Bildern zu verbinden, vergibt nach eigener Auskunft nicht die GEMA, sondern der Urheber oder sein Verlag.GEMA, Das Herstellungsrecht für Werbung auf Social Media

Die Aufnahme

Die Aufnahme gehört dem Tonträgerhersteller, meist dem Label. Er darf sie vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen und kann anderen Nutzungsrechte daran einräumen.§ 85 Abs. 1 und 2 UrhG Daneben stehen die Rechte der Musiker und Sänger.§ 73 UrhG

Welche Art von Recht die Klägerin im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. hielt, beschreibt der Tatbestand so.

„Bei der im Jahr 2024 gegründeten Klägerin handelt es sich um eine Rechteagentur im Bereich der Verwertung von Tonaufnahmen und Musikwerken. […] Die Klägerin erwarb mit Vertrag vom 06./07.11.2024 für das Musikwerk […] die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Vergabe von Synchronisationsrechten (Anlage K2) und wurde ermächtigt, auch Rechte betreffend Verletzungshandlungen vor dem Erwerb geltend zu machen.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1

Ob damit Rechte am Werk, an der Aufnahme oder an beidem gemeint waren, sagt das Urteil nicht. Die Berechtigung der Klägerin war unstreitig, die Kammer hat sie deshalb nicht weiter geprüft.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 a, S. 6 Für andere Agenturen und andere Titel belegt das Urteil die Berechtigung deshalb nicht. Fragen Sie in Ihrem Fall nach.

  • Welches Recht? Das Recht am Werk, an der Aufnahme oder das Recht, Musik mit dem Video zu verbinden (Synchronisation).
  • Welche Aufnahme? Titel, Interpret und Version, denn ein Song kann in vielen Fassungen vorliegen.
  • Welche Nutzungsart? Ob das Recht Werbung in sozialen Medien deckt oder nur andere Verwertungen.
  • Welche Region und welcher Zeitraum? Nutzungsrechte können räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt sein.§ 31 Abs. 1 UrhG
  • Auf welcher Grundlage? Rechteerwerb mit Datum und, für die Zeit davor, eine Ermächtigung der früheren Inhaberin.

Auch eine Agentur mit einem einfachen Nutzungsrecht kann vorgehen, wenn der Rechteinhaber sie ermächtigt hat, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.OLG Köln, Dombilder, Rn. 69 und 73 Dann gehört auch die Ermächtigung zu den Belegen.

Lesart des Verfassers Einen ungeschwärzten Lizenzvertrag müssen Sie nicht als Bedingung jeder weiteren Antwort verlangen. Ein aussagekräftiger Nachweis oder ein Vertragsauszug, der Inhaber, Umfang und Datum erkennen lässt, reicht in der Regel als Ausgangspunkt. Fehlt eine Anlage, ist die Berechtigung damit noch nicht widerlegt.

Der Zeitpunkt des Erwerbs wirkt auch auf die Höhe. Im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. hatte die Agentur die Rechte erst nach Beginn der Nutzung erworben. Die Kammer gab der Beklagten recht, dass es „maßgeblich auf die Lizenzpraxis der Lizenzgeberin der Klägerin zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung ankäme“. Dazu hatte die Klägerin nichts dargelegt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 9

Umgekehrt gilt dieselbe Sorgfalt für Sie, wenn Sie Musik einkaufen. Wer eine Lizenz erwirbt, muss prüfen, woher der Lizenzgeber seine Rechte hat.

„Da ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten im Urheberrecht ausscheidet, schließt dies eine Überprüfung der Rechtekette mit ein, von dem der Lizenzgeber seine behauptete Rechtsposition ableitet (vgl. BGH, GRUR 1988, 373). Auf die bloße Zusicherung des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer jedenfalls nicht vertrauen (Dreier a.a.O., § 97 Rn. 57).“LG Köln, Schlussurteil vom 31.7.2013, 28 O 128/08, Rn. 25

Die Agentur muss das Recht belegen, auf das sie ihre Forderung stützt. Erwarb sie es erst nach der Nutzung, zählt für die Höhe die Lizenzpraxis der früheren Inhaberin.

LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 a und 1 f cc, S. 6 und 9, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar

Fall IlgnerStation 4 von 6Was sie von der Agentur verlangt‹›

Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Mara Ilgner antwortet der Tonwacht Rechte GmbH schriftlich innerhalb der Frist, ohne zu zahlen und zunächst ohne Zahlen zur Nutzung. Sie fragt, welches Recht die Agentur für welche Aufnahme von „Night Runner“ geltend macht, seit wann und auf welcher Grundlage. Zugleich bittet sie um Fristverlängerung bis zur Antwort. Solange die Agentur die Verlängerung nicht bestätigt, rechnet sie weiter mit der ursprünglichen Frist.

Der Briefkopf sagt nichts über die Berechtigung. Welche Absender solche Schreiben versenden, steht in Abschnitt 13.

Haften Sie, obwohl TikTok den Song angeboten hat?

In aller Regel ja. Wer einen Titel aus TikToks allgemeiner Bibliothek in ein Unternehmensvideo einbindet, handelt nach dem Landgericht Frankfurt a.M. fahrlässig. Dass die Plattform den Song zur Auswahl anbot, entlastet nicht.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6 Die beklagte App-Anbieterin hatte eingewandt, für sie sei nicht erkennbar gewesen, dass die angebotene Tonspur Rechte Dritter verletzen könnte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 5 Die Kammer ließ das nicht gelten.

„Im Urheberrecht gelten – wie generell im Immaterialgüterrecht – hohe Sorgfaltsanforderungen. Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen … Sie durfte sich gerade nicht darauf verlassen, dass die Werke, die TikTok zur Untermalung anbietet, von ihr frei genutzt werden dürfen.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6
§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhGStand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026, Auszug

Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Schadensersatz schulden Sie also nur, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben. Fahrlässigkeit genügt, und die Messlatte liegt hoch, denn der Bundesgerichtshof verlangt von jedem Nutzer, selbst zu klären, ob er ein fremdes Werk verwenden darf.BGH, marions-kochbuch.de, Rn. 40 Die Kammer hat diesen Satz wörtlich übernommen. Für die Unterlassung kommt es auf Verschulden gar nicht an. Dafür reichen eine widerrechtliche Verletzung und Wiederholungsgefahr.§ 97 Abs. 1 UrhG

Auch TikTok selbst schiebt die Verantwortung dem Nutzer zu. Wer Musik außerhalb der lizenzierten Bibliothek verwendet, bestätigt nach den Musikbedingungen, dass er „über alle Rechte und Genehmigungen“ verfügt. Im Übrigen werden ihm danach keine Rechte an der Musik lizenziert, soweit die Bedingungen nichts anderes regeln.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 2 Nach den Regeln zum geistigen Eigentum sind Nutzer für ihre veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich.TikTok, Regeln zum geistigen Eigentum Ob die gesetzliche Erstreckung nach § 6 UrhDaG trotzdem hilft, ist eine eigene Frage (mehr dazu in Abschnitt 2).

Wer fremde Musik nutzt, muss selbst prüfen, ob er es darf. Dass TikTok den Titel zur Auswahl anbietet, ersetzt diese Prüfung nicht.

LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar

Und wenn die Agentur oder ein Mitarbeiter das Video gemacht hat?

In unserer Beratung hören wir oft, das Video habe eine Werbeagentur, ein Freelancer oder eine Werkstudentin produziert. Gegenüber dem Rechteinhaber ändert das nach unserer Erfahrung wenig, denn erscheint das Video auf dem eigenen Konto, ist das Unternehmen in der Regel selbst Verletzer. Für Unterlassung und Beseitigung haftet es zudem für Arbeitnehmer und Beauftragte, für Schadensersatz kommt es auf Verschulden und Zurechnung an.§ 97 Abs. 1 und 2, § 99 UrhG Ob Sie sich das Geld beim Dienstleister zurückholen, hängt vom Vertrag ab, vor allem von der Pflicht zur Rechteklärung und der Haftung. Bei eigenen Mitarbeitern setzt das Arbeitsrecht dem Rückgriff enge Grenzen.

Holen Sie den Produktionsvertrag deshalb früh hervor. Informieren Sie den Dienstleister, bevor Sie zahlen oder sich vergleichen, und lassen Sie sich seine Lizenznachweise geben. Gegen den Grund des Anspruchs hilft der Hinweis auf das Angebot der Plattform kaum weiter. Die Verteidigung verlagert sich auf die Rechte der Agentur und auf die Höhe (Abschnitt 7).

Im Fall Ilgner entlastet es die GmbH nicht, dass TikTok den Titel angeboten hat. Am Verschulden scheitert die Forderung also nicht.

Geld, Unterlassung, Kosten: Was steht der Agentur zu?

Das Schreiben nennt meist nur eine Gesamtsumme. Rechtlich stecken dahinter bis zu drei Ansprüche mit eigenen Voraussetzungen. Prüfen Sie jeden getrennt, denn danach richtet sich Ihre Antwort.

Unterlassung

Setzt kein Verschulden voraus, nur eine widerrechtliche Verletzung und Wiederholungsgefahr.§ 97 Abs. 1 UrhG Nach unserer Erfahrung verlangen Rechteinhaber dafür eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, das Löschen des Videos allein genügt ihnen nicht.

Schadensersatz

Setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Die Agentur berechnet ihn in der Regel als fiktive Lizenzgebühr und muss deren Höhe nachvollziehbar herleiten (Abschnitt 7).§ 97 Abs. 2 Satz 1 und 3 UrhG

Kosten

Anwaltskosten einer Abmahnung sind zu ersetzen, soweit sie berechtigt ist und die Formvorgaben erfüllt. Dazu gehören der Name des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt, und die genaue Bezeichnung der Verletzung. Hinzu kommen aufgeschlüsselte Zahlungsansprüche und die Angabe, ob die Erklärung erheblich zu weit geht.§ 97a Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 UrhG

§ 97a Abs. 1 UrhGStand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026, Auszug

Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

Eine Abmahnung im Sinne des Gesetzes ist also die Aufforderung, künftig zu unterlassen und das mit einer Vertragsstrafe abzusichern. Mahnt die Agentur in diesem Sinne berechtigt und formgerecht ab, kann sie die dafür erforderlichen Anwaltskosten verlangen.

Berechtigungsanfrage oder Abmahnung?

Viele Schreiben heißen Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsangebot. Sie verlangen Geld, setzen eine Frist und kündigen weitere Schritte an. Wir halten ein Schreiben, das nur Zahlung verlangt und keine Unterlassungserklärung, nicht für eine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG kann der Absender dafür nicht verlangen.

Kostenfrei bleiben Sie damit aber nicht unbedingt. Kommen Sie mit einer berechtigten Forderung in Verzug, kann der Gläubiger den Verzögerungsschaden ersetzt verlangen, dazu können Anwaltskosten gehören.§ 280 Abs. 2, § 286 Abs. 1 BGB Im Fall „Foto eines Sportwagens“ hatte das Berufungsgericht Anwaltskosten für eine erneute Zahlungsaufforderung zugesprochen, weil der Beklagte mit den Abmahnkosten schon in Verzug war. Der Bundesgerichtshof sah darin keinen Rechtsfehler.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 30

Verweigern Sie die Zahlung, beseitigt das einen bestehenden Verzug nicht. Eine ernsthafte und endgültige Weigerung kann ihn auch erst auslösen.§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB Nach unserer Lesart sind die Kosten des ersten Schreibens, das den Verzug erst auslöst, in der Regel kein Verzugsschaden. Beim Bundesgerichtshof ging es um eine erneute Aufforderung.

Eine Vertragsstrafe droht nur, wenn Sie bereits vertraglich zur Unterlassung verpflichtet sind, etwa aus einer früheren Erklärung, und dagegen verstoßen. Einen Gegenstandswert von 1.000 Euro für die Anwaltsgebühren einer Abmahnung sieht das Gesetz nur bei natürlichen Personen vor, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden. Auch dann gilt er nicht, wenn sie schon zur Unterlassung verpflichtet sind oder der Wert im Einzelfall unbillig ist.§ 97a Abs. 3 Satz 2 und 4 UrhG Für Ihr Unternehmenskonto gilt diese Grenze nicht, und für die Lizenzforderung selbst gilt sie ohnehin nicht. Ist eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, können Sie umgekehrt Ihre Verteidigungskosten ersetzt verlangen, es sei denn, der Abmahnende konnte bei ihrem Versand nicht erkennen, dass sie unberechtigt war.§ 97a Abs. 4 UrhG

Berechtigungsanfrage und Abmahnung im VergleichZwei Felder untereinander mit je sechs Zeilen. Feld Berechtigungsanfrage: verlangt keine Unterlassung, der Anspruch bleibt aber bestehen, verlangt Schadensersatz als Lizenzzahlung, kein Abmahnkostenersatz nach Paragraf 97a Absatz 3, Verzugskosten nach Paragraf 280 und 286 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Zahlungsfrist, Portalpreis kann verfallen, keine Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe nur bei bestehender vertraglicher Unterlassungspflicht, bei Schweigen Klage auf Zahlung möglich. Feld Abmahnung: verlangt Unterlassung mit strafbewehrter Erklärung, verlangt Schadensersatz, Kostenersatz bei berechtigter und formgerechter Abmahnung, Deckel nur für natürliche Personen außerhalb gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit, Frist aus dem Schreiben, strafbewehrte Unterlassungserklärung, bei Schweigen einstweilige Verfügung oder Klage auf Unterlassung. Die Einordnung des Zahlungsverlangens ist Lesart des Verfassers, schematische Darstellung.Was das Schreiben verlangt und wasnichtBerechtigungsanfrage,NachlizenzierungsangebotUnterlassung: nicht verlangt, der Anspruchbleibt aber bestehenSchadensersatz: verlangt, als Lizenzzahlungnach § 97 Abs. 2 UrhGKosten: kein Abmahnkostenersatz nach §97a Abs. 3 UrhG, Verzugskosten möglich(§§ 280, 286 BGB)Frist: Zahlungsfrist, Verzug möglich,Portalpreis kann verfallenErklärung: keine Unterlassungserklärung,Vertragsstrafe nur bei bestehenderUnterlassungspflichtBei Schweigen: Klage auf Zahlung möglichderselbe Anspruch, andere FormAbmahnung nach § 97a UrhGUnterlassung: verlangt, mit strafbewehrterErklärungSchadensersatz: verlangt, aufgeschlüsseltnach § 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhGKostenersatz: bei berechtigter undformgerechter Abmahnung, § 97a Abs. 3UrhG, Deckel nur für natürliche Personenaußerhalb gewerblicher oder selbständigerberuflicher TätigkeitFrist: aus dem Schreiben, ernst nehmenErklärung: strafbewehrteUnterlassungserklärung, WiederholungsgefahrentfälltBei Schweigen: einstweilige Verfügungoder Klage auf UnterlassungNach § 97 Abs. 1 und 2, § 97a Abs. 1 bis 3UrhG, §§ 280, 286 BGB. Die Einordnung desZahlungsverlangens ist Lesart des Verfassers.Schematische Darstellung.
Abbildung 2: Berechtigungsanfrage und Abmahnung im Vergleich, in sechs Zeilen: Unterlassung, Schadensersatz, Kostenersatz, Frist, Erklärung und Folge bei Schweigen. Nach § 97 und § 97a UrhG, die Einordnung des Zahlungsverlangens ist Lesart des Verfassers. Schematisch.

Ein bloßes Zahlungsverlangen ist nicht ohne Weiteres eine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Ob Kosten auf anderer Grundlage geschuldet sind, etwa wegen Verzugs, ist getrennt zu prüfen.

§ 97a Abs. 1 und 3 UrhG

Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten?

  • Empfehlung des Verfassers Nehmen Sie die Frist ernst. Eine Bitte um Verlängerung setzt sie nicht von selbst außer Kraft. Bis zur Bestätigung gilt die bisherige Frist.
  • Unterschreiben Sie die vorformulierte Erklärung nicht ungeprüft. Sie bindet als Vertrag, in der Regel ohne zeitliche Grenze. Nach unserer Erfahrung geht sie häufig weiter als nötig.
  • In vielen Fällen ist eine modifizierte Erklärung der bessere Weg. Wie das funktioniert, zeigen wir am Beispiel der Filesharing-Abmahnung.
  • Reagieren Sie nicht, kann der Rechteinhaber schnell gerichtlich vorgehen, auch per einstweiliger Verfügung.

Wann verjähren die Ansprüche?

§ 102 UrhGStand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026, Auszug

Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Für die Verjährung gelten die allgemeinen Regeln des BGB.§ 102 Satz 1 UrhG Die Frist dauert drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und vom Schuldner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.§ 195, § 199 Abs. 1 BGB Danach bleibt ein Restanspruch nach § 852 BGB, wenn der Verpflichtete „durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt“ hat.§ 102 Satz 2 UrhG Er ist auf die Herausgabe des Erlangten beschränkt, nach unserer Lesart meist die ersparte Lizenzgebühr, erfasst weitere Schäden und Anwaltskosten nicht und verjährt erst zehn Jahre nach seiner Entstehung.§ 852 BGB

Wann die Agentur von Ihrem Video wusste, ist eine Tatsachenfrage, allgemeines Monitoring belegt noch kein Kenntnisdatum (Abschnitt 12).

Im fiktiven Fall Ilgner verlangt die Tonwacht Rechte GmbH nur Geld. Eine Frist für eine Unterlassungserklärung läuft deshalb nicht, und eine Vertragsstrafe steht nicht im Raum. Offen bleiben der Unterlassungsanspruch, den die Agentur noch geltend machen kann, und der Streit über die Höhe.

Das Landgericht Frankfurt a.M. wies 95.750 Euro ab

Eine Rechteagentur hatte im November 2024 die ausschließlichen Rechte zur Vergabe von Synchronisationsrechten an „Freed from Desire“ in der Version von Gala erworben. Sie war auch für frühere Verletzungen ermächtigt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1 Die Anbieterin einer Abnehm-App hatte den Titel mit einem Video von 14 Sekunden verbunden, das mindestens vom 28. Mai 2024 bis Juni 2025 auf ihrem TikTok-Konto abrufbar war.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 2 Die Agentur verlangte 250 Euro je Tag für 383 Nutzungstage, zusammen 95.750 Euro.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 3

Die Rechte der Klägerin waren unstreitig, Verletzung und Fahrlässigkeit bejahte die Kammer. Trotzdem wies sie die Klage ab, weil die Klägerin ihren Schaden „nicht schlüssig dargelegt“ hatte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tenor, S. 1, Gründe 1 a bis f, S. 5 bis 7

§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhGStand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026, Auszug

Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.

Das Gesetz kennt drei Arten, den Schaden zu berechnen: den konkreten Schaden, den Verletzergewinn und die Lizenzanalogie. Die Agentur darf also wählen und verlangen, was eine Lizenz gekostet hätte. Maßstab ist nach dem Urteil, was vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten. Ob Sie selbst so viel gezahlt hätten, ist unerheblich.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 7

§ 287 Abs. 1 Satz 1 ZPOStand: zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.5.2026, Auszug

Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung.

Das Gericht darf die Höhe also schätzen, braucht dafür aber Tatsachen, an die es anknüpfen kann. Fehlen sie, scheidet eine Schätzung aus, weil sie „mangels greifbarer Anhaltspunkte in der Luft hängen“ würde.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 7

Der Bundesgerichtshof zieht diese Grenze eng. An die Anknüpfungstatsachen sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen, nur ohne jede Grundlage bleibt es bei der Beweislast des Klägers.BGH, Deltamethrin II, Rn. 26 Fehlen Tarife, genügen nach ihm geringe Anforderungen an die Schätzgrundlagen, und der Tatrichter hat einen großen Spielraum.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 24 Dass die Kammer dennoch nicht geschätzt hat, dürfte eine Berufung vor allem angreifen (Abschnitt 15).

Vier Stufen, auf keiner ein Anhaltspunkt

„Bei dieser Berechnung ist grundsätzlich die Lizenzpraxis des Verletzten vorrangig zu berücksichtigen. Liegt eine solche nicht vor, können in der Regel branchenübliche Sätze als Grundlage für die Schätzung dienen … Gilt aber kein unmittelbar anwendbarer Tarif, so ist von derjenigen Vergütung auszugehen, die nach Art und Umfang der Verwertung am nächsten liegt … Existiert auch hiernach kein marktüblicher Lizenzsatz, sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der wirtschaftliche Wert des verletzten Immaterialguts und die Art sowie Intensität der Verletzung maßgeblich …“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 8

Die Kammer folgt damit der Stufenfolge des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Köln.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 19 Es kommt auf den Zeitpunkt des Eingriffs an. Erst wenn sich keine üblichen Honorare ermitteln lassen, wird nach den Umständen des Einzelfalls geschätzt.OLG Köln, Dombilder, Rn. 87, 88 und 95 Fehlende Vergleichsverträge allein bringen eine Forderung deshalb nicht zu Fall. Einen Tarif, der nicht unmittelbar passt, übernimmt das Gericht aber auch nicht ungeprüft.OLG Köln, Dombilder, Rn. 95

Vier Stufen der Schätzung nach dem Landgericht Frankfurt a.M.Senkrechte Stufenfolge in vier Feldern, aufbereitet aus den drei Prüfschritten des Urteils. Stufe 1: eigene Lizenzpraxis des Verletzten, im Verfahren nicht vorhanden, die Klägerin berief sich selbst auf das Fehlen einer Praxis und hatte die Rechte erst nach Beginn der Nutzung erworben. Stufe 2: branchenübliche Vergütungssätze und Tarife, im Verfahren verwarf die Klägerin die Erfahrungsregeln des Musikverleger-Verbands selbst. Stufe 3: nächstliegender Tarif oder Marktangebot, die Klägerin erklärte Marktangebote aus anderen Verfahren selbst für nicht anwendbar. Stufe 4: Umstände des Einzelfalls mit Anknüpfungstatsachen, Aufruf- und Followerzahlen blieben außen vor, die Größenordnung blieb für die Kammer offen. Ergebnis: keine Schätzung, Klage abgewiesen. Lesart des Verfassers zur Gegenlinie: geringe Anforderungen an die Schätzgrundlagen nach dem Bundesgerichtshof. Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar, schematische Darstellung.Woran die Schätzung vor dem LGFrankfurt a.M. scheiterteLizenzanalogie, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG,Schätzung nach § 287 ZPO. Stufen nach BGH,Foto eines Sportwagens, Rn. 19, OLG Köln,Dombilder, Rn. 88 und 95.Stufe 1 · Eigene LizenzpraxisVerträge des Verletzten für vergleichbareNutzungenIm Verfahren: keine, die Klägerin beriefsich selbst auf das Fehlen, Rechte erstab November 2024fehlt, weiterStufe 2 · Branchenübliche Sätze undTarifeÜbung, die sich im Nutzungszeitraumherausgebildet hatIm Verfahren: Erfahrungsregeln desMusikverleger-Verbands von der Klägerinselbst verworfenfehlt, weiterStufe 3 · Nächstliegender Tarif,MarktangeboteVergleichbare Tarife oder Angebote alsAnhaltspunktIm Verfahren: Marktangebote aus anderenVerfahren von der Klägerin selbst fürnicht anwendbar erklärtfehlt, weiterStufe 4 · Umstände des EinzelfallsAnknüpfungstatsachen: Bekanntheit,Reichweite, Dauer, Aufrufe,VertragsgestaltungIm Verfahren: Aufruf- und Followerzahlenaußen vor, Größenordnung blieb für dieKammer offenErgebnis: keine Schätzung, 95.750 Euroabgewiesen (Gründe 1 f cc, S. 8 bis 11)Lesart des Verfassers, Gegenlinie:geringe Anforderungen anSchätzgrundlagen, BGH, Foto einesSportwagens, Rn. 24, BGH, DeltamethrinII, Rn. 26.Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar.Schematische Darstellung.
Abbildung 3: Vier Stufen der Schätzung, aufbereitet aus den drei Prüfschritten des Landgerichts Frankfurt a.M.: eigene Lizenzpraxis, branchenübliche Sätze, nächstliegender Tarif, Umstände des Einzelfalls. Fehlen auf allen vier Stufen die Anknüpfungstatsachen, gibt es keine Schätzung. Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar. Schematisch.

LG Frankfurt a.M.Station 2 von 5Was die Klägerin vorbrachte‹›

Die Klägerin sagte selbst, es gebe keine branchenübliche Praxis für Synchronisationsrechte in sozialen Medien, Rechte würden nur individuell verhandelt. Ihren Preis bestimme sie nach Bekanntheit des Titels, gewerblicher Nutzung, Dauer und Bezug des Songs zur Abnehm-App. Ein Marketingchef hätte für drei Tage 250 Euro je Tag akzeptiert, das gelte für alle 383 Tage.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 3

Auf der ersten Stufe fehlte jeder Beleg, kein Lizenzvertrag, keine Sätze von Wettbewerbern. Zur Praxis der Lizenzgeberin zur Zeit der Verletzung, auf die es nach der Kammer ankam, legte die Klägerin ebenfalls nichts dar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (1), S. 8 f.

Auf der zweiten und dritten Stufe versperrte sich die Klägerin selbst den Weg. Zu den Erfahrungsregeln des Deutschen Musikverleger-Verbands erklärte sie ausdrücklich, „dass diese keine Anwendung finden sollten“, ihr eigener Gutachter kritisierte sie. Marktangebote aus anderen Verfahren der Kammer hielt sie ebenfalls für nicht anwendbar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (2), S. 9

Blieb die vierte Stufe, die Umstände des Einzelfalls. Die Kammer hielt Bekanntheit, Reichweite der Plattform und Dauer als Anhaltspunkte „nicht für abwegig“. Offen blieb für sie aber schon die grobe Größenordnung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f. Der Gutachter der Klägerin schloss Tagessätze aus, Aufruf- und Followerzahlen blieben außen vor, höhere Anfragen belegte die Klägerin nicht. Warum der Tagessatz nicht ausreichte, erklärt Abschnitt 8.

„Aus dem Umstand, dass es weder eine Lizenzpraxis noch anwendbare Lizenzsätze gibt, kann nicht gefolgert werden, dass der Rechtsinhaber unter Bezugnahme auf eine ‚individuelle Preisaushandlung‘ nach Belieben einen Wert für den lizenzanalogen Schadensersatz festlegen kann.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Leitsatz 2

Fehlen Lizenzpraxis und anwendbare Sätze, darf der Rechteinhaber den Wert nicht nach Belieben festlegen.

LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar

Welche Nachweise braucht die Agentur für die Schadenshöhe?

Aus den Gründen ergeben sich vor allem diese Belege:LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 8 bis 10

  • eigene Lizenzverträge für vergleichbare Nutzungen, bei späterem Rechteerwerb auch die der Lizenzgeberin
  • Lizenzsätze von Wettbewerbern oder anderen Rechteinhabern
  • passende Branchensätze, etwa Erfahrungsregeln eines Verbands, oder vergleichbare Marktangebote
  • Umstände des Einzelfalls: Bekanntheit des Titels, Reichweite, Dauer, Aufruf- und Followerzahlen
  • belegte Anfragen und Angebote zu höheren Preisen

Zwei Vergleichsfälle mit demselben Maßstab

LG Köln, Jingle: Schätzung mit Anhaltspunkt

Ein Werbejingle lief 21 Monate auf drei Websites, die Rechte waren nur für das Fernsehen eingeräumt. Die Kammer schätzte trotzdem und nahm die Erfahrungsregeln des Musikverleger-Verbands als Ausgangspunkt, 125 Euro je Monat und Website. Sie korrigierte um die geringe Schöpfungshöhe, den Annexcharakter zur Fernsehwerbung und die Bündelung der Websites. Statt der verlangten Verdreifachung gewährte sie einen Aufschlag von 50 Prozent, also 3.937,50 Euro statt 15.750 Euro.LG Köln, 28 O 128/08, Rn. 30 bis 36

LG Frankfurt a.M. 2018, Foto unter freier Lizenz: keine Schätzung

Ein Fotograf hatte sein Bild kostenlos unter einer Creative-Commons-Lizenz angeboten, der Verwender nutzte es ohne Bildtitel und Lizenzlink. Die 3. Zivilkammer wandte die Tabelle der Berufsfotografen nicht an, weil das Bild auch kostenlos zu haben war. Für eine Schätzung fand sie keinen Anhaltspunkt, weil der Anspruchsteller sich nur auf diese Tabelle stützte. Der Lizenzsatz hätte in der Luft gehangen.LG Frankfurt a.M., 2-03 O 32/17, Leitsatz 2 und 3, Gründe 2 d, S. 9 bis 11

Die Klage scheiterte an der Darlegung der Schadenshöhe. Daraus folgt nicht, dass vergleichbare Nutzungen kostenlos wären. Die Kammer hielt fest, dass „irgendeine Form von Vergütung zu leisten wäre“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 Das Urteil ist anfechtbar, seine Rechtskraft ist nicht bekannt.

Im fiktiven Fall Ilgner rechnet die Tonwacht Rechte GmbH ebenfalls mit Tagessätzen, 150 Euro je Tag für 124 Tage.

Ist ein Tagessatz von 250 Euro angemessen?

Die Agentur im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. verlangte 95.750 Euro, also 250 Euro je Tag für 383 Tage, abgeleitet aus einem angenommenen Preis für drei Tage Werbemusik. Die Kammer ließ offen, ob dieser Preis realistisch ist. Sie fragte, welchen Betrag ein lizenzwilliger Nutzer und die Klägerin für den tatsächlich streitigen Zeitraum von 14 Monaten vereinbart hätten. Einen Satz für drei Tage darf man darauf nicht linear hochrechnen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f.

Selbst wenn man Tagessätze zugrunde legt, wäre nach Ansicht der Kammer für eine so lange Nutzung „ein ganz erheblicher Rabatt“ vereinbart worden. Das Parteigutachten der Klägerin ging selbst davon aus, dass Rechteinhaber pauschale Sätze annehmen und sich auf tages- oder monatsbasierte Abrechnung nicht einlassen. Im entschiedenen Fall schied die Rechnung mit einem Tagessatz deshalb schon nach den eigenen Angaben der Klägerin aus.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f.

Hinzu kommt die Ausspielung auf TikTok. Videos laufen nach relativ kurzer Zeit seltener, und viele werden nur Sekunden angezeigt. Dieses Argument der Beklagten wäre nach der Kammer „nicht von der Hand zu weisen“. Falls überhaupt zeitabhängig abgerechnet würde, würde nach ihren Erwägungen ein Satz vereinbart, der die ersten Tage stark gewichtet und später niedrig ausläuft. Weil das kompliziert ist, „spricht auch aus Sicht der Kammer einiges für einen pauschalen Lizenzsatz“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 11

„Auch wenn man unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien hier auf eine Lizenz für einen Zeitraum von rund einem Jahr abstellte, bleibt letztlich unklar, ob der zu schätzende Wert im hohen dreistelligen, niedrigen oder mittleren vierstelligen Bereich oder - wie von der Klägerin verlangt – bei knapp 100.000,00 EUR oder mehr anzusetzen wäre.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 10

Das alles sind Erwägungen der Kammer. Einen Betrag hat sie nicht geschätzt, die Klage scheiterte an der Darlegung der Höhe. Auch die 4.200 Euro des Portals sind kein vom Gericht festgesetzter Preis, und die Abweisung setzt den Wert der Nutzung nicht auf null.

LG Frankfurt a.M.Station 3 von 5Wie die Kammer rechnete‹›

Die Kammer sah sich das Video von 14 Sekunden selbst an. Den Text „Freed from Desire“ könne man auf eine Abnehm-App beziehen, offensichtlich sei das aber nicht, zumal im Video auch Süßigkeiten zu sehen sind. Einen „Signature Sound“, der eine Vervielfachung des Satzes rechtfertigen sollte, sah sie in einem Video unter vielen auf dem Kanal der Beklagten nicht. Dafür hätte es etwa das offensiv beworbene Hauptvideo der App sein und der Titel in vielen Videos laufen müssen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 10 f.

Das Urteil begründet keinen allgemein verbindlichen Tarif. Eine Schadensforderung muss anhand geeigneter Vergleichswerte oder anderer belastbarer Umstände nachvollziehbar hergeleitet werden. Ob Pauschale, zeitbezogene Vergütung oder andere Berechnung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.

LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, Gründe 1 f cc (3), S. 9 bis 11, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar

Drei Zahlen für ein Video von 14 SekundenDrei Felder untereinander. Feld 1: 95.750 Euro, die Forderung der Agentur im Schreiben vom 16. Juni 2025, gerechnet als 250 Euro je Tag für 383 Tage, nach den Erwägungen der Kammer keine lineare Hochrechnung, eher eine Pauschale. Feld 2: 4.200 Euro, der Preis des Portals der Agentur zur Case ID, gerechnet als 300 Euro je Monat für 14 Monate, von der Kammer als mögliches Angebot angesehen, ein Vertrag kam im entschiedenen Fall nicht zustande. Feld 3: Spanne offen, die Kammer hat nicht entschieden, ob der Wert im hohen dreistelligen, im niedrigen oder mittleren vierstelligen Bereich oder bei knapp 100.000 Euro liegt, Betrag nicht geschätzt, Klage abgewiesen. Kein allgemeiner Tarif, die Berechnungsweise hängt vom Einzelfall ab. Zahlen des entschiedenen Falls, keine Regelwerte, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar, schematische Darstellung.Forderung, Portalpreis und offeneSpanne95.750 Euro · die ForderungSchreiben vom 16. Juni 2025 mit Frist bis zum4. Juli 2025Rechnung: 250 Euro je Tag für 383 TageAbrufbarkeitKammer erwägt: keine lineareHochrechnung, eher Pauschale (Gründe 1 fcc (3), S. 9 bis 11)dieselbe Agentur, derselbe Fall4.200 Euro · der PortalpreisAngabe zur Case ID auf dem Portal derAgentur, gelöscht am 9. Juli 2025Rechnung: 300 Euro je Monat für 14 MonateKammer: Angebot möglich, Vertragscheiterte an Widerspruch des Schreibensund verspäteter Annahme (Gründe 1 e)was die Kammer offenließSpanne offen · keine Zahl im UrteilHoher dreistelliger, niedriger oder mittlerervierstelliger Bereich oder knapp 100.000Euro, offenBetrag nicht geschätzt, Klage abgewiesen(Tenor und Gründe 1 f cc (3), S. 10)Kein allgemeiner Tarif, die Berechnungsweisehängt vom Einzelfall abZahlen des entschiedenen Falls, keineRegelwerte. LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25,anfechtbar. Schematische Darstellung.
Abbildung 4: Drei Zahlen für ein Video von 14 Sekunden: die Forderung der Agentur, der Preis ihres Portals zur Case ID und die Spanne, die die Kammer offengelassen hat. Zahlen des entschiedenen Falls, keine Regelwerte. Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar. Schematisch.

Wovon die Höhe abhängt

Umstände, die das Landgericht Frankfurt a.M. für die Lizenz an Musik in einem Unternehmensvideo erwogen hat
UmstandWas die Kammer erwogen hat
Bekanntheit des Titelsals Anhaltspunkt „nicht für abwegig“ gehalten, von der Klägerin angeführt (S. 9)
Reichweite der Plattformebenso, möglicherweise ergänzt um Besonderheiten der Plattform (S. 9)
Dauer der NutzungAnhaltspunkt, aber keine lineare Hochrechnung eines Satzes für drei Tage (S. 9 f.)
Abrufzahl und Followerzahlnach Erfahrung der Kammer bei anderen Nutzungen nicht selten einbezogen (S. 10)
Signature Soundsetzt etwa den Einsatz als Hauptwerbung und die Nutzung in vielen Videos voraus (S. 10 f.)

Was Sie in einer Verhandlung anführen können

Nach unserer Erfahrung gehen Agenturen auf belegte Umstände eher ein als auf allgemeine Kritik an ihrer Rechnung. Legen Sie deshalb mit Belegen dar, was Ihre Nutzung klein macht:

  • kurze Laufzeit, etwa durch sofortiges Löschen oder Stummschalten
  • geringe Reichweite, belegt durch die Statistik zu Aufrufen und Ausspielung
  • ein einzelnes Video, kein wiederkehrender Einsatz des Titels
  • kein Einsatz als Hauptwerbung, keine bezahlte Anzeige, keine Kampagne
  • Musik als Hintergrund, ohne erkennbaren Bezug zum Produkt

Im Fall Ilgner rechnet auch die Tonwacht Rechte GmbH einen Tagessatz auf 124 Tage hoch. Sie muss erklären, warum ein Unternehmen das für zwölf Sekunden Montagevideo gezahlt hätte.

Den Portalpreis zahlen oder verhandeln?

Zur Case ID im Schreiben nennt die Webseite der Agentur manchmal einen viel niedrigeren Betrag. Vor dem Landgericht Frankfurt a.M. ging es um ein Schreiben vom 16. Juni 2025, das 95.750 Euro bis zum 4. Juli verlangte. Das Portal nannte zur selben Case ID eine Lizenzzahlung von 300 Euro je Monat, insgesamt 4.200 Euro. Am 9. Juli 2025 löschte die Agentur die Angabe und erklärte sie zum Irrtum eines Praktikanten.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 2 f.

Am 14. August 2025 bot die Beklagte schriftlich an, „zur vollumfänglichen Erledigung“ eine pauschale Lizenzgebühr von 4.200 Euro zu zahlen. Am 20. August 2025 erklärte die Agentur die Anfechtung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 3

Der Fall des LG Frankfurt a.M. in acht StationenSenkrechte Datenfolge mit acht Stationen nach dem Tatbestand des Urteils. 28. Mai 2024: Video von 14 Sekunden mit dem Titel Freed from Desire mindestens ab diesem Tag abrufbar, abrufbar bis Juni 2025. 6. und 7. November 2024: die Rechteagentur erwirbt die ausschließlichen Synchronisationsrechte mit Ermächtigung für frühere Verletzungen. 16. Juni 2025: Schreiben mit Case ID, Forderung 95.750 Euro, Frist bis 4. Juli 2025. Portal zur Case ID, Zeitpunkt nicht festgestellt: 300 Euro je Monat, zusammen 4.200 Euro. 9. Juli 2025: die Agentur löscht die Portalangabe und erklärt sie zum Irrtum eines Praktikanten. 14. August 2025: die Beklagte bietet die Zahlung von 4.200 Euro als Pauschale an. 20. August 2025: die Agentur erklärt die Anfechtung. 9. September 2026: Urteil der 6. Zivilkammer, Klage abgewiesen, Streitwert 95.750 Euro, anfechtbar. Schematische Darstellung.Vom Video zum Urteil28.05.2024 · Video mindestens abdiesem Tag abrufbar14 Sekunden, Titel „Freed from Desire“ ausder allgemeinen Bibliothek, Werbung für eineAbnehm-AppAbrufbar bis Juni 2025 (Tatbestand, S. 2)06./07.11.2024 · Rechteerwerb derAgenturAusschließliche Synchronisationsrechte mitErmächtigung für frühere Verletzungen(Tatbestand, S. 1)16.06.2025 · Schreiben mit Case IDForderung 95.750 Euro, Frist bis zum04.07.2025Rechnung 250 Euro je Tag für 383 TagePortal, Zeitpunkt nicht festgestelltPortal zur Case ID · 4.200 Euro300 Euro je Monat, zusammen 4.200 Euro,als Lizenzzahlung angegeben (Anlage B1)09.07.2025 · Agentur löscht diePortalangabeErklärung: irrtümliche Angabe einesPraktikanten14.08.2025 · Beklagte bietet 4.200Euro anPauschale Lizenzgebühr zur Erledigung, gutacht Wochen nach dem SchreibenKammer: nach der Frist bis zum 04.07.2025zu spät, § 147 Abs. 2 BGB20.08.2025 · Agentur erklärt dieAnfechtungOb sie wirksam war, ließ die Kammer offen(Gründe 1 e)09.09.2026 · Urteil der 6. ZivilkammerKlage über 95.750 Euro abgewiesen, Kostenbei der Klägerin, Streitwert 95.750 EuroVerletzung und Fahrlässigkeit bejaht, Höhenicht dargelegt, anfechtbarSachverhalt nach dem Tatbestand des Urteils,LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25.Schematische Darstellung.
Abbildung 5: Der Fall des Landgerichts Frankfurt a.M. in acht Stationen, vom Mai 2024, dem ersten festgestellten Tag der Abrufbarkeit, bis zum Urteil im September 2026. Sachverhalt nach dem Tatbestand des Urteils. Schematisch.
„Insoweit hält die Kammer es für durchaus möglich, dass die Klägerin über ihre auf eine bestimmte Case ID bezogenen Angaben auf ihrer Webseite ein Angebot über den Abschluss eines Lizenzvertrags zu den dort genannten Konditionen anbieten kann. Ein Vertragsschluss auf dieser Basis scheidet im Streitfall jedoch von vornherein aus.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6

LG Frankfurt a.M.Station 4 von 5Portalpreis und Vertrag‹›

Einen Vertrag über 4.200 Euro verneinte die Kammer aus vier Gründen. Das Schreiben verlangte ausdrücklich 95.750 Euro und widersprach damit dem Portal, eine eindeutige Erklärung der Agentur fehlte. Das Portalangebot wäre zudem durch das Schreiben überholt gewesen. Die Annahme im August kam nach der Frist zu spät. Schließlich hatte die Agentur erklärt, an die Portalangabe nicht mehr gebunden sein zu wollen (im Urteil heißt es „die Beklagte“, nach dem Zusammenhang ist wohl die Klägerin gemeint).LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6

Ob die Agentur ihre Portalangabe wirksam angefochten hatte, ließ die Kammer offen, darauf kam es nicht mehr an.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6

§ 150 Abs. 2 BGBStand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026, Auszug

Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, sofern er das nicht ausgeschlossen hat.§ 145 BGB Annehmen lässt es sich nur rechtzeitig, also innerhalb einer gesetzten Frist oder solange der Anbieter eine Antwort erwarten darf.§ 147 Abs. 2, § 148 BGB Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot. Wer mit Zusätzen annimmt, etwa „zahlbar nach Nachweis der Rechte“, lehnt ab und macht selbst ein neues Angebot.§ 150 Abs. 1 und 2 BGB Ob ein Portalpreis ein verbindliches Angebot ist, hängt deshalb von Inhalt, Umständen und zeitlichem Ablauf ab.

Sichern Sie den Portalinhalt einschließlich Betrag, Datum und Bedingungen. Prüfen Sie vor einer Annahme, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Ansprüche mit der Zahlung tatsächlich erledigt werden.

§ 145, § 147, § 150 BGB, dazu LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6

Lesart des Verfassers Dass ein höheres Schreiben das Portalangebot verdrängt, lesen wir nicht als allgemeine Regel. Ein bindendes Angebot oder ein geschlossener Vertrag entfällt dadurch nicht ohne Weiteres.

Was ein Vergleich regeln sollte

Einigen Sie sich mit der Agentur auf einen Betrag, ist das meist ein Vergleich, der Streit oder Ungewissheit „im Wege gegenseitigen Nachgebens“ beseitigt.§ 779 Abs. 1 BGB Günstiger zahlen und den Fall abschließend erledigen sind zwei verschiedene Ziele. Klären Sie vor der Zahlung schriftlich:

  • Videos und Zeiträume: welche Videos, auf welchen Konten, von wann bis wann
  • Rechte: Musikwerk, Aufnahme oder beides
  • Vergangene und künftige Nutzung: nur Abgeltung der Vergangenheit oder auch Erlaubnis für die Zukunft
  • Unterlassung: ob und mit welcher Vertragsstrafe Sie Unterlassung erklären
  • Kosten: ob Anwaltskosten der Agentur abgegolten sind
  • Umfang der Erledigung: eine Abgeltungsklausel für alle Ansprüche aus der beschriebenen Nutzung
  • Weitere Rechteinhaber: ob die Agentur für Werk und Aufnahme handeln darf, denn Ansprüche anderer Rechteinhaber erledigt die Abgeltung nicht

Fall IlgnerStation 5 von 6Die 2.900 Euro des Portals‹›

Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Das Portal der Tonwacht Rechte GmbH nennt zur Case ID 2.900 Euro, das Schreiben 18.600 Euro. Mara Ilgner sichert die Portalseite mit Betrag, Datum und Bedingungen. Ob die Angabe bindet, ist offen, weil das Schreiben mehr verlangt, und eine Annahme mit Zusätzen gälte ohnehin als neues Angebot. Innerhalb der Frist bietet sie deshalb in Textform selbst 2.900 Euro an, zahlbar nach Nachweis der Rechte. Das Angebot erfasst das Montagevideo bis zur Löschung, Werk und Aufnahme sowie die Kosten und enthält eine Abgeltungsklausel.

Nicht ohne Erklärung zahlen

In unserer Beratung sehen wir Zahlungen des Portalpreises ohne Angabe ihres Zwecks. Nach einer Anfechtung ist eine solche Zahlung schwer einzuordnen, Unterlassung und Kosten bleiben ungeregelt. Zahlen Sie erst, wenn schriftlich feststeht, was erledigt ist.

Was kostet eine Klage?

Zahlen Sie nicht, kann die Agentur klagen. Dann entscheidet das Gericht über die Forderung und darüber, wer die Kosten des Verfahrens zahlt.

§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPOStand: zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.5.2026, Auszug

Die unterliegende Partei hat […] insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite. Bei Anwälten sind das die gesetzlichen Gebühren und Auslagen.§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO Ein vereinbartes Honorar, das darüber hinausgeht, bekommt auch die Seite nicht erstattet, die gewinnt. Das Risiko trifft beide Seiten. Verlieren Sie, zahlen Sie neben dem zugesprochenen Betrag auch die Kosten der Agentur.

Wer verliert, zahlt die Kosten des Rechtsstreits. Erstattet werden die notwendigen Kosten, bei Anwälten die gesetzlichen Gebühren, kein vereinbartes Honorar darüber hinaus.

§ 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO

Amtsgericht oder Landgericht?

Bis einschließlich 10.000 Euro Streitwert ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht.§ 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1 GVG Ansprüche aus Veröffentlichungen „im Internet“ weist das Gesetz zwar dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zu.§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG Für Urheberrechtsstreitsachen gilt das nach dem Landgericht Köln aber nicht.

„§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG eröffnet keine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts für Urheberrechtsstreitsachen.“LG Köln, Beschluss vom 29.4.2026, 14 O 113/26, Leitsatz

Die Zuständigkeit für urheberrechtliche Ansprüche ist danach weiter „nach §§ 23, 71 Abs. 1 GVG streitwertabhängig zu bewerten“.LG Köln, 14 O 113/26, Gründe Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat diese Abgrenzung bestätigt und einen Streit über rund 5.300 Euro beim Amtsgericht belassen.OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2.7.2026, 11 UH 25/26 Viele Länder bündeln Urheberrechtsstreitsachen zudem bei einzelnen Gerichten.§ 105 Abs. 1 und 2 UrhG

Eine Zahlungsklage wegen Musik im Unternehmensvideo gehört bis 10.000 Euro grundsätzlich vor das Amtsgericht, darüber vor das Landgericht. Dass das Video im Internet lief, ändert daran nach dem Landgericht Köln nichts.

LG Köln, 14 O 113/26, Leitsatz, Entscheidung eines Landgerichts

Örtlich kann die Agentur Ihr Unternehmen an seinem Sitz verklagen oder, weil eine Urheberrechtsverletzung eine unerlaubte Handlung ist, am Ort der Handlung, und sie hat die Wahl.§ 12, § 17 Abs. 1, § 32, § 35 ZPO Nur an ihrem Wohnsitz verklagt werden können Privatpersonen, die die Musik nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden.§ 104a Abs. 1 Satz 1 UrhG Wie weit der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Internet reicht, erklären wir im Beitrag zum fliegenden Gerichtsstand.

Vor dem Landgericht müssen sich beide Seiten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.§ 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO Den Streitwert setzt das Gericht nach freiem Ermessen fest, bei einer Zahlungsklage richtet er sich in der Regel nach der eingeklagten Summe.§ 3 ZPO Nach diesem Wert bemessen sich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

Wenn die Agentur nur einen Teil bekommt

Gewinnt jede Seite teilweise, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben oder im Verhältnis geteilt.§ 92 Abs. 1 ZPO Verlangt eine Agentur einen hohen Betrag und erhält sie nur einen kleinen Teil, muss sie danach den größeren Teil der Kosten zahlen. Für die Lizenzanalogie gibt es eine Ausnahme, nach der das Gericht einer Seite alle Kosten auferlegen kann, wenn der Betrag „von der Festsetzung durch richterliches Ermessen“ abhing.§ 92 Abs. 2 Nr. 2, § 287 Abs. 1 ZPO Ob das Gericht davon bei einer weit überhöhten Forderung Gebrauch macht, entscheidet es im Einzelfall.

LG Frankfurt a.M.Station 5 von 5Ausgang und Kosten‹≡

Die Klage über 95.750 Euro wurde abgewiesen. Die Klägerin muss als voll unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zahlen, der Streitwert wurde auf 95.750 Euro festgesetzt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent vorläufig vollstreckbar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tenor, Gründe 2 bis 4, S. 1 und 11 Einen weiteren Schriftsatznachlass für die Klägerin lehnte die Kammer ab. Den bedingten Antrag der Beklagten auf Vorlage der Überwachungsprotokolle nach § 142 ZPO musste sie nicht bescheiden.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e und 5, S. 6 f. und 11

Die Entscheidung ist anfechtbar, die Berufung ginge zum Oberlandesgericht.§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Anmerkung, S. 1

Nach unserer Erfahrung zählt vor Gericht, was früh und belegt auf dem Tisch liegt. Eine gut begründete Antwort auf das erste Schreiben wird im Prozess zum Gerüst der Klageerwiderung. Wie Sie diese Antwort aufbauen, steht in Abschnitt 11.

Im Fall Ilgner übersteigt eine Klage der Tonwacht Rechte GmbH über 18.600 Euro die Grenze von 10.000 Euro und gehört vor das Landgericht. Verlangte die Agentur nur 2.900 Euro, wäre das Amtsgericht zuständig, auch wenn das Video auf TikTok lief.

In sieben Schritten zur Antwort an die Agentur

Erfahrung der Kanzlei Wer mit der Höhe beginnt, verhandelt über eine Zahl, bevor feststeht, ob der Absender überhaupt fordern darf. Gehen Sie die Fragen deshalb in dieser Reihenfolge durch. Den Einzelfall ersetzt der Prüfweg nicht.

Schritt 1: Nennt der Absender, welches Recht er geltend macht?

Nein: Prüfen Sie den Absender über Impressum und Handelsregister, nicht über Links im Schreiben. Lassen Sie sich darlegen, welches Recht betroffen ist (Werk, Aufnahme, Synchronisation), für welche Version, welchen Zeitraum und auf welcher Grundlage.§ 31 Abs. 1, § 97 Abs. 1 UrhG Ja: weiter zu Schritt 2 (Abschnitt 4).

Schritt 2: Diente das Video einem Unternehmen?

Nein, ein privater Beitrag ohne Bezug zu Produkt oder Unternehmen: Dann kommen die Freigabe der allgemeinen Bibliothek und die gesetzliche Erstreckung der Plattformerlaubnis in Betracht.§ 6 Abs. 1 UrhDaG Ja: Unternehmenskonto, Logo oder Produkt im Bild sind Indizien dafür. Ob eine Plattformerlaubnis nach § 6 UrhDaG für Sie wirkt, prüfen Sie gesondert, die Verbindung von Musik und Video deckt sie nicht. Weiter zu Schritt 3 (Abschnitt 3).

Schritt 3: Deckt eine nachweisbare Erlaubnis die beanstandete Nutzung?

Prüfen Sie Aufnahme oder Version, Plattform, Nutzungsart, Gebiet und Zeitraum. Ja: Weisen Sie die Forderung mit geeigneten Nachweisen zurück. Die bloße Existenz einer Lizenz oder die heutige Verfügbarkeit eines Titels in der kommerziellen Bibliothek genügt dafür nicht. Nein: Nach dem Landgericht Frankfurt a.M. muss sich, wer ein fremdes Werk nutzt, „sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d, S. 6 Weiter zu Schritt 4 (Abschnitt 5).

Schritt 4: Verlangt das Schreiben Unterlassung oder nur Geld?

Nur Geld: Eine Vertragsstrafe droht erst, wenn Sie sich vertraglich zur Unterlassung verpflichtet haben. Ob Kosten auf anderer Grundlage anfallen, etwa wegen Verzugs, ist gesondert zu prüfen. Unterlassung: Die vorformulierte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben.§ 97 Abs. 1, § 97a Abs. 1 UrhG In beiden Fällen den Ton stummschalten. Weiter zu Schritt 5 (Abschnitt 6).

Schritt 5: Leitet die Agentur die Höhe nachvollziehbar her?

Nein, nur Tagessatz mal Tage: Weisen Sie die Rechenweise zurück und fragen Sie nach Verträgen, Vergleichswerten oder anderen belastbaren Umständen. Kostenlos war die Nutzung deshalb nicht. Ja: Verhandeln Sie über den Betrag und legen Sie Dauer, Aufrufe und Ausspielung dar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Leitsatz 2, Gründe 1 f cc, S. 8 bis 11 Weiter zu Schritt 6 (Abschnitt 7).

Schritt 6: Nennt ein Portal einen niedrigeren Preis?

Ja: Sichern Sie den Portalinhalt mit Betrag, Datum und Bedingungen. Ein Angebot über das Portal hält die Kammer für „durchaus möglich“, im entschiedenen Fall schied ein Vertrag aber „von vornherein aus“, weil das Schreiben mehr verlangte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6 Nein: Ein eigenes, begründetes Angebot bleibt möglich. Weiter zu Schritt 7 (Abschnitt 9).

Schritt 7: Zahlen, verhandeln oder abwarten?

Entscheiden Sie nach Prüfung von Berechtigung, Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Kostenrisiko, ob Sie zahlen, verhandeln oder die Forderung zurückweisen. Soll eine Zahlung einen streitigen Fall abschließend erledigen, halten Sie den Umfang der Einigung vorher eindeutig fest.§ 779 Abs. 1 BGB Ansprüche anderer Rechteinhaber erledigt sie nur, wenn die Agentur auch für diese handeln darf. Wer nicht zahlt, beseitigt damit keinen Verzug, falls die Forderung berechtigt ist.§ 286 Abs. 1 BGB Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, zum Kostenrisiko siehe Abschnitt 10.§ 78 Abs. 1 ZPO

Fall IlgnerStation 6 von 6Ihr Weg durch die Stationen‹≡

Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung und kein Marktpreisbeleg: Für die Ilgner Küchenwerk GmbH endet der Weg nicht an Schritt 2 oder 3. Das Montagevideo warb für das Unternehmen, „Night Runner“ stammte aus der allgemeinen Bibliothek. Offen bleibt, welches Recht die Tonwacht Rechte GmbH hält, und ihre 150 Euro mal 124 Tage sind nicht hergeleitet. Mara Ilgner hat den Portalpreis von 2.900 Euro mit Bedingungen gesichert. Vor Fristablauf erkennt sie den Tagessatz nicht an und bietet 2.900 Euro zur Erledigung aller Ansprüche aus dem Video, zahlbar nach Nachweis der Berechtigung.

Der Umsetzungsplan bis zum Fristablauf

Nach unserer Erfahrung passen die Schritte für ein Unternehmen, das wegen eines eigenen Videos angeschrieben wurde. Mehrere Videos oder eine Kampagne mit Creatorn verlangen mehr.

  1. Frist notieren und Berechtigung erfragenEingang und Frist festhalten, dann schriftlich um Darlegung des Rechts bitten. Zur Fristverlängerung siehe Ersthilfe.
  2. Zweck und Herkunft dokumentierenKonto, Videoinhalt, Bibliothek, Sound-ID, Aufrufe und Ausspielung mit Datum sichern.
  3. Schreiben einordnenPrüfen, ob Unterlassung verlangt wird oder nur Zahlung, und die Antwort danach planen.
  4. Portalinhalt sichern und Angebot prüfenBetrag, Datum und Bedingungen festhalten. Vor einer Annahme klären, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Ansprüche die Zahlung tatsächlich erledigt.
  5. Antwort absenden und Zugang sichernZurückweisung, Nachfrage oder Gegenangebot so senden, dass der Zugang vor Fristablauf nachweisbar ist.
  6. Musik künftig richtig einsetzenFür neue Videos die kommerzielle Bibliothek oder eine dokumentierte Lizenz vorschreiben und Dienstleister vertraglich zum Rechtenachweis verpflichten (mehr unter Musik künftig richtig nutzen).

Wir raten, die Rechteprüfung nicht durch Verhandlungen über den Betrag zu ersetzen. Ein Vergleich bei noch ungeklärter Berechtigung braucht eine bewusste Entscheidung und eindeutige Bedingungen. Ohne Dokumentation fehlen Ihre Gegenargumente. Der letzte Schritt kostet wenig und verhindert das nächste Schreiben.

Legt die Agentur Lizenzen vor, sieht es anders aus

Die Klägerin im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. verlor, weil sie ihre Zahl nicht nachvollziehbar hergeleitet hatte. Für eine Schätzung nach § 287 ZPO fehlten der Kammer die Anhaltspunkte:§ 287 Abs. 1 ZPO

„Die Klägerin hat keinen einzigen Lizenzvertrag vorgelegt, auch nicht Lizenzsätze von Wettbewerbern bzw. anderen Inhabern von Nutzungsrechten.“LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9.9.2026, 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (1), S. 8

Lesart des Verfassers Eine gut vorbereitete Agentur kann mehr vorlegen. Dann hilft Ihnen das Urteil kaum noch, denn es betrifft die fehlende Herleitung, nicht die Frage, ob eine Vergütung geschuldet ist.

Was eine vorbereitete Agentur vorlegen kann

Eigene Lizenzverträge und Preislisten

Verträge über vergleichbare Videos in sozialen Medien, mit Datum, Dauer, Reichweite und Preis. Die Lizenzpraxis des Verletzten ist nach der Kammer „vorrangig zu berücksichtigen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa, S. 8

Vergleichslizenzen

Fehlt eine eigene Praxis, zählen branchenübliche Sätze oder die Vergütung, die der Nutzung am nächsten liegt, etwa Erfahrungsregeln eines Verbands. Hat die Agentur die Rechte erst später erworben, kommt es auf die Praxis ihrer Lizenzgeberin zur Zeit der Verletzung an.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f aa und cc (1), S. 8 f.

Nutzungsumfang

Dauer, Aufrufe, Ausspielung und die Bekanntheit des Titels. Diese Anhaltspunkte hält die Kammer „nicht für abwegig“, ergänzt um Besonderheiten der Plattform.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9

Zur Verwendung von Musik in der Werbung ist nach der Kammer „bisher wenig Rechtsprechung ergangen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f bb, S. 8 Mit besseren Unterlagen kann ein Rechteinhaber in einem anderen Verfahren zu einer Schätzung kommen, etwa wegen eines anderen Videos, einen rechtskräftig abgewiesenen Anspruch aber nicht erneut einklagen.§ 322 Abs. 1 ZPO In der Berufung prüft das Oberlandesgericht die Schätzung neu, neue Tatsachen sind dort aber nur eingeschränkt zulässig. Das Urteil ist anfechtbar.

Die Abweisung ist kein Freibrief

Die Abweisung betrifft nur den eingeklagten Zahlungsanspruch, Rechtskraft erfasst nur den Anspruch, über den entschieden ist.§ 322 Abs. 1 ZPO Kostenlos werden vergleichbare Nutzungen dadurch nicht (Abschnitt 7).

Unterlassung war nicht eingeklagt, dieser Anspruch setzt kein Verschulden voraus.§ 97 Abs. 1 UrhG

Wann wusste die Agentur von Ihrem Video?

Die Beklagte machte geltend, die Klägerin überwache ihre Titel und habe die Nutzung lange vor der Forderung gekannt. Sie beantragte deshalb, die Monitoring-Protokolle vorlegen zu lassen. Über diesen Antrag musste die Kammer nicht entscheiden.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 4, Gründe 1 e, S. 6 f. Der Zeitpunkt der Kenntnis zählt für den Beginn der Verjährung.§ 199 Abs. 1 BGB Die Beklagte stützte darauf außerdem den Einwand, die Klägerin habe ihre Schadensminderungspflicht verletzt, darüber hat die Kammer nicht entschieden.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 5

Die bloße Überwachung durch eine Agentur belegt nach unserer Lesart noch kein Kenntnisdatum für Ihr Video. Das ist eine Tatsachenfrage. Fragen Sie deshalb nach, seit wann die Nutzung bekannt war.

Das Urteil hilft, solange die Agentur ihre Zahl nicht herleitet. Legt sie Verträge oder Vergleichswerte vor, geht der Streit um die Höhe.

LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc, S. 8 bis 11, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar

Wir raten Rechteinhabern, Lizenzpraxis und Nutzungsumfang von Anfang an zu dokumentieren. Die Sicht der fordernden Seite beschreibt unsere Seite Abmahnung versenden.

Im Fall Ilgner verbessert die Tonwacht Rechte GmbH ihre Grundlage für die Höhe, wenn sie geeignete Vergleichsverträge vorlegt. Ob sie das geltend gemachte Recht hält und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt gesondert zu prüfen.

Abmahnung von IPPC LAW, Mathé oder SoundGuardian?

In unserer Beratung kommen zwei Arten von Absendern vor: Rechteagenturen, die selbst Nachlizenzierungen anbieten, und Kanzleien, die im Auftrag von Labels und Verlagen abmahnen. Beide berufen sich auf Rechte an Musik, die in Unternehmensvideos auf TikTok oder Instagram lief. Wer im Namen eines anderen abmahnt, muss diesen benennen:

§ 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhGStand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026, Auszug

Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise 1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,

Schreibt eine Kanzlei, muss also erkennbar sein, für wen. Fehlt der Name, ist die Abmahnung unwirksam. Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt.§ 97a Abs. 2 Satz 2 UrhG

Absender von Schreiben wegen Musik in Social-Media-Videos, nach veröffentlichten Berichten. Beträge sind berichtete Forderungen, keine Lizenzwerte
AbsenderFür wen (nach veröffentlichten Berichten)Typisches SchreibenWorauf Sie achtenQuelle
IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, BerlinUnter anderem B1 Recordings GmbH, B.D.B. Media GmbH, Embassy of Music GmbH, Mach I Records GmbH & Co. KG, voodoo music GmbH, The Other Songs Records Limited, Defend Music, Inc.Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, Löschung, Auskunft, Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Anwalts- und Ermittlungskosten. Forderungen, die „häufig den mittleren vierstelligen Bereich erreichen“ (nach getlaw.de), Titel wie „Pretty (Sped Up)“ von MEYY oder „Prada“ von cassö x RAYE x D-Block EuropeDie Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, sie bindet auf Dauer. Fragen, für welche Aufnahme das Label die Rechte hältsievers-kollegen.de, 7.9.2026, geändert 13.9.2026 getlaw.de, 7.6.2024, aktualisiert 17.4.2025
Mathé Law Firm, Hamburg, Rechtsanwalt Stephan MathéROBA Music Verlag, Universal Music Publishing, Sony Music Publishing, EMI Music Publishing, daneben Essex Musikvertrieb GmbH, Filmkunst Musikverlag GmbH, Intersong Musikverlag GmbHZuerst eine Berechtigungsanfrage mit der Bitte um Lizenznachweis, noch „keine Unterlassungsaufforderung oder Kostenrechnung“. Ohne Nachweis folgt die Abmahnung. Fristen häufig „etwa 7 bis 14 Tage“, Beträge „oft im vier- bis fünfstelligen Bereich“ (nach nimrod-rechtsanwaelte.de), Titel wie „Pieces“ von AvaionMusikverlage halten in der Regel Rechte am Werk, nicht an der Aufnahme. Klären Sie, welches Recht der Verlag geltend machtnimrod-rechtsanwaelte.de, 9.6.2025, geändert 4.8.2025 odclegal.de, 28.7.2026
SoundGuardian GmbHLabels, genannt wird Kontor RecordsBerechtigungsanfrage oder Angebot zur Nachlizenzierung wegen Musik in TikTok- und Instagram-VideosFragen Sie, für welches Label und welche Aufnahme die Agentur Rechte hält und seit wann.it-recht-kanzlei.de, 30.10.2025 drnewerla.de, Stand 23.9.2026
Frommer LegalEin Musikproduzent und sein Studio, Titel „Elfe“ von Dario LessingAbmahnung von Unternehmen wegen Musik aus der Instagram-Bibliothek, mit Unterlassungserklärung, Schadensersatz und AnwaltskostenAuch Meta erlaubt die Musik nicht für gewerbliche Zwecke ohne eigene Lizenz, es gilt dieselbe Prüfung wie bei TikTokwbs.legal, 23.4.2025 Meta, Musik-Richtlinien, abgerufen 24. September 2026

Wer in der Tabelle steht, ist damit weder im Recht noch im Unrecht. Ob ein Absender im Einzelfall berechtigt ist, ergibt sich aus der Rechtekette (Abschnitt 4).

Was die Schreiben gemeinsam haben

Nach unserer Erfahrung enthalten die Schreiben meist Folgendes:

  • eine Case ID oder ein Aktenzeichen zu jedem Video
  • Bildschirmfotos des Beitrags mit Datum
  • eine kurze Frist zur Zahlung oder Antwort
  • eine Berechnung nach Lizenzanalogie, teils als Tagessatz
  • ein Portal oder ein Zahlungslink
  • bei Kanzleien häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung

Die ersten Schritte stehen in der Ersthilfe, den Weg bis zur Antwort finden Sie in Abschnitt 11.

Wie andere das Urteil lesen

Zwei Stimmen zum Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M., geprüft am Urteil und am Gesetz
Was die Stimme sagtWas daran zutrifftWas daran überzieht
„Kein Schadensersatz bei TikTok-Abmahnung“, so die Überschrift eines Kanzleiberichtsra-plutte.de, 23.9.2026Die Klage über 95.750 Euro ist abgewiesen. Eine Schätzung braucht greifbare AnhaltspunkteDie Kammer bejaht die Verletzung und sieht, dass „irgendeine Form von Vergütung zu leisten wäre“ (Gründe 1 f cc (3), S. 9). Eingeklagt war nur Zahlung, über Unterlassung hat die Kammer nicht entschieden
Überhöhte Forderungen ließen sich vor Gericht erfolgreich abwehren, Rechteinhaber müssten marktübliche Vergleichsverträge nachweisenohn.haendlerbund.de, 24.9.2026Ein Tagessatz für drei Tage lässt sich nach der Kammer nicht linear auf 14 Monate hochrechnen (Gründe 1 f cc (3), S. 10)Vergleichsverträge sind ein möglicher Beleg unter mehreren. Geeignet sind auch Tarife der nächstliegenden Nutzung und andere nachprüfbare Umstände. Das Urteil ist anfechtbar

Die überzeugendste Lesart

Wir halten das Urteil als Entscheidung über die Darlegung für gut begründet. Selbst der Privatgutachter der Klägerin hielt Tagessätze für ausgeschlossen, und Abrufzahlen ließ sie außen vor.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (3), S. 9 f. Ob die Abweisung in voller Höhe Bestand hat, ist offen. Der Bundesgerichtshof stellt bei fehlenden Tarifen an die Schätzgrundlagen „nur geringe Anforderungen“.BGH, Foto eines Sportwagens, Rn. 24

Rechnen Sie in Ihrer Antwort damit, dass über eine Vergütung gestritten wird. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Das Urteil begründet keinen allgemein verbindlichen Tarif, es verlangt eine nachvollziehbare Herleitung.

Im Fall Ilgner ist der Absender zwar erfunden, geprüft wird er aber nach derselben Liste wie jedes Schreiben aus der Tabelle.

Zehn Irrtümer über Musik in TikTok-Videos

Diese zehn Annahmen hören wir in unserer Beratung oft nach einem Schreiben wegen Musik im Unternehmensvideo. Jede klingt plausibel und kann Sie Zeit oder Geld kosten.

Zehn verbreitete Annahmen zu Musik in TikTok-Videos und was stattdessen gilt
AnnahmeWas giltFolge für Sie
Der Titel stand in der TikTok-Bibliothek, also durfte mein Unternehmen ihn nutzenMusik aus der allgemeinen Bibliothek darf „nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden“.TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 4 Eine Gestattung durch TikTok verneinte das LG Frankfurt a.M. für ein Werbevideo.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 c, S. 6Logo, Unternehmenskonto oder Produkt im Bild sind Indizien für kommerzielle Nutzung. Dann sind Berechtigung und Höhe zu prüfen (Abschnitt 2).
TikTok hat Lizenzverträge, damit ist die Musik bezahltZu trennen sind TikToks Nutzerbedingungen, die tatsächlichen Lizenzen der Plattform und die gesetzliche Erstreckung. Diese wirkt nur, soweit TikTok die Wiedergabe erlaubt ist, und nur für einen Nutzer, der „nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt“.§ 6 Abs. 1 UrhDaGDie Rechte, Musik mit einem Werbevideo zu verbinden und die Aufnahme zu verwenden, sind gesondert zu prüfen (Abschnitt 2).
Bis 15 Sekunden ist Musik freiKurze Nutzungen gelten nur als geringfügig, „sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen“ (§ 10 UrhDaG). Hinzu kommen weitere Bedingungen, etwa weniger als die Hälfte des Werkes und die Kombination mit anderem Inhalt (§ 9 Abs. 2 UrhDaG). Dann ist der Nutzer bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens nicht verantwortlich (§ 12 Abs. 3 UrhDaG), eine Erlaubnis ist das nicht.Ein Werbevideo mit 14 Sekunden Musik ist nicht frei. So lang war das Video im Fall des Landgerichts (Abschnitt 3).
TikTok erlaubt Musik bis zu einer MinuteDer Satz „im Allgemeinen ist die Verwendung von Musik bis zu einer Minute Länge erlaubt“ steht unter der nicht kommerziellen Nutzung (Musikbedingungen, Ziff. 4).Für Unternehmensvideos gilt er nicht. Nutzen Sie die kommerzielle Bibliothek oder eine eigene Lizenz (Abschnitt 2).
Die Agentur hat die Rechte, weil sie es schreibtAnsprüche hat der Verletzte (§ 97 Abs. 1 UrhG). Im Fall des Landgerichts erwarb die Agentur die Rechte im November 2024 und war für die Zeit davor ermächtigt (2-06 O 424/25, Tatbestand, S. 1).Fragen Sie, welches Recht für welche Aufnahme, Nutzungsart, Region und Zeit auf welcher Grundlage besteht. Ein aussagekräftiger Nachweis genügt (Abschnitt 4).
Ohne Vorsatz kein SchadensersatzEs haftet, wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ handelt (§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG). Auf das Angebot von TikTok durfte sich die Werbende nicht verlassen (LG Frankfurt a.M., Gründe 1 d, S. 6, BGH, marions-kochbuch.de, Rn. 40).Unkenntnis entlastet nicht. Verteidigen Sie sich bei Berechtigung und Höhe (Abschnitt 5).
Keine Abmahnung, also keine KostenOhne Abmahnung entfällt der Kostenersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG. Kosten können aber aus Verzug entstehen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB). Eine Vertragsstrafe setzt eine vertragliche Unterlassungspflicht voraus.Nehmen Sie die Frist ernst. Geklagt werden kann auch ohne Abmahnung (Abschnitt 6).
Nach dem Löschen ist die Sache erledigtLöschen beendet die Nutzung. Schadensersatz für die Vergangenheit bleibt (§ 97 Abs. 2 UrhG), die Wiederholungsgefahr für die Unterlassung entfällt nicht ohne Weiteres (§ 97 Abs. 1 UrhG).Sichern Sie zuerst Datum, Aufrufe und Herkunft des Titels, dann schalten Sie stumm (Abschnitt 1).
Wer den Portalpreis zahlt, hat alles erledigtEin Angebot über das Portal hielt die Kammer für „durchaus möglich“. Ein Vertrag scheiterte, weil das Schreiben mehr verlangte (LG Frankfurt a.M., Gründe 1 e, S. 6). Was eine Zahlung erledigt, folgt erst aus der Vereinbarung.Sichern Sie Betrag, Datum und Bedingungen. Klären Sie vorher, welche Videos, Rechte und Ansprüche erledigt sind (Abschnitt 9).
Nach dem Urteil sind solche Nutzungen kostenlosDie Klage scheiterte an der Darlegung der Schadenshöhe. „Die Kammer verkennt auch nicht, dass hierfür irgendeine Form von Vergütung zu leisten wäre“ (LG Frankfurt a.M., Gründe 1 f cc (3), S. 9, Entscheidung eines Landgerichts, anfechtbar).Rechnen Sie mit einer Vergütung dem Grunde nach. Gestritten wird über Berechtigung und Herleitung (Abschnitt 7).

Was das Urteil offenlässt und was Sie heute tun

Das Urteil des LG Frankfurt a.M. ist die erste uns bekannte veröffentlichte Entscheidung zur Schadenshöhe für Musik in einem TikTok-Werbevideo. Nach der Kammer ist dazu „bisher wenig Rechtsprechung ergangen“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f bb, S. 8 Es verwirft eine Rechenweise, nennt aber keinen angemessenen Betrag (Abschnitt 8).

Fünf offene Fragen nach dem Urteil mit Stand, Lesart und Empfehlung
FrageStandLesart des VerfassersWas heute zu tun ist
Welche Vergütung ist für ein Unternehmensvideo angemessen?Die Größenordnung blieb offen. Bei Tagessätzen wäre nach der Kammer „ein ganz erheblicher Rabatt“ vereinbart worden. Es „spricht auch aus Sicht der Kammer einiges für einen pauschalen Lizenzsatz“ (Gründe 1 f cc (3), S. 10 f.). Das sind Erwägungen, keine Feststellungen.Das Urteil begründet keinen allgemein verbindlichen Tarif. Eine Forderung muss anhand geeigneter Vergleichswerte oder anderer nachprüfbarer Umstände nachvollziehbar hergeleitet werden. Welche Berechnungsweise passt, hängt vom Einzelfall ab.Verlangen Sie die Herleitung der Forderung. Sichern Sie Dauer, Aufrufe und Art des Videos (Abschnitt 8).
Hält das Urteil in der Berufung?Die Entscheidung ist anfechtbar, ein Berufungsstand ist nicht bekannt. Das Oberlandesgericht wäre an die Schätzung der Vorinstanz nicht gebunden (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG, OLG Köln, Dombilder, Rn. 86).Ob die dargelegten Umstände für eine Schätzung genügt hätten, kann das Oberlandesgericht anders beurteilen als die Kammer.Zitieren Sie das Urteil als Entscheidung eines Landgerichts, nicht als Tarif (Abschnitt 7).
Wie weit hilft § 6 UrhDaG Nutzern mit geringen Einnahmen?Die Erlaubnis der Plattform wirkt für den Nutzer, „sofern dieser nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt“ (§ 6 Abs. 1 UrhDaG). Welche Lizenzen TikTok hält, ist nicht öffentlich. Das Urteil erwähnt die Vorschrift nicht.Nutzerbedingungen, Plattformlizenzen und gesetzliche Erstreckung sind drei Ebenen. § 6 lässt sich vertraglich nicht abbedingen (§ 22 UrhDaG). Er betrifft die öffentliche Wiedergabe, nicht die Verbindung von Musik und Werbevideo.Unternehmen nutzen die kommerzielle Bibliothek oder eine eigene Lizenz. Creator dokumentieren Kooperationen und Einnahmen (Abschnitt 2).
Seit wann kennt die Agentur die Nutzung?Die Beklagte behauptete frühe Kenntnis aus der Überwachung. Ihr bedingter Vorlageantrag „war hiernach nicht mehr zu bescheiden“ (Gründe 1 e, S. 6). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres der Kenntnis (§ 102 Satz 1 UrhG, § 199 Abs. 1 BGB).Das ist eine Tatsachenfrage. Aus einem allgemeinen Monitoring folgt noch kein belegtes Kenntnisdatum für Ihr Video.Fragen Sie schriftlich nach dem Datum der ersten Erfassung und lassen Sie bei älteren Videos die Verjährung prüfen (Abschnitt 6).
Bindet ein Portalpreis, wenn kein Schreiben widerspricht?Ein Angebot über die Webseite hielt die Kammer für „durchaus möglich“. Der Vertragsschluss „scheidet im Streitfall jedoch von vornherein aus“, weil das Schreiben mehr verlangte (Gründe 1 e, S. 6).Ob ein Portalpreis bindet, hängt von Inhalt, Umständen und Ablauf ab. Günstig zahlen und den Fall vollständig erledigen sind zwei Ziele.Sichern Sie Betrag, Datum und Bedingungen. Klären Sie vor einer Annahme, was die Zahlung erledigt (Abschnitt 9).

Was das Landgericht Frankfurt a.M. nicht entschieden hat

Die Kammer hat keinen Betrag genannt, der als Untergrenze oder Tarif taugt. Über Unterlassung hat sie nicht entschieden, weil die Klage nur Zahlung verlangte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Tatbestand (Antrag), S. 4 Zur Verjährung und zu § 6 UrhDaG äußert sich das Urteil nicht. Ob die Agentur ihre Portalangabe wirksam anfechten konnte, ließ die Kammer offen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 e, S. 6

Häufige Fragen

Diese zehn Fragen stellen uns Unternehmen nach einem Schreiben wegen TikTok-Musik besonders oft.

Ich habe eine Berechtigungsanfrage wegen TikTok-Musik bekommen. Muss ich zahlen?

Nicht ohne Weiteres. Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung eines Rechts voraus, das der Absender geltend machen darf. Zusätzlich muss er die Höhe nachvollziehbar begründen. Lassen Sie Berechtigung, Nutzungsbefugnis, Verschulden und Betrag prüfen. Die Frist gilt bis zu einer bestätigten Verlängerung weiter (Abschnitt 1).

Darf mein Unternehmen Musik aus der TikTok-Bibliothek verwenden?

Aus der allgemeinen Bibliothek nicht, denn nach Ziff. 4 der TikTok-Musikbedingungen darf diese Musik „nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden“. Das LG Frankfurt a.M. hat einer werbenden App deshalb die Berufung auf eine Gestattung durch TikTok versagt (2-06 O 424/25). Unternehmen nutzen die kommerzielle Musikbibliothek oder klären die Rechte selbst. Das Gesetz erstreckt nach § 6 UrhDaG nur die öffentliche Wiedergabe. Ob das hilft, ergibt sich nicht aus den Nutzerbedingungen allein (Abschnitt 2).

Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung?

Eine Abmahnung fordert nach § 97a Abs. 1 UrhG zur Unterlassung auf und bietet an, den Streit mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Eine Berechtigungsanfrage verlangt meist nur Geld für die vergangene Nutzung. Ohne Abmahnung entfällt der Kostenersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG. Kosten können aber etwa wegen Verzugs entstehen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB, Abschnitt 6).

Wie hoch ist der Schadensersatz für Musik in einem TikTok-Video?

Einen festen Tarif gibt es nicht. Nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG zählt, was als angemessene Vergütung für eine Erlaubnis zu zahlen gewesen wäre. Das LG Frankfurt a.M. ließ offen, ob der Wert im hohen dreistelligen, niedrigen oder mittleren vierstelligen Bereich oder bei knapp 100.000 Euro liegt. Verlangt ist eine nachvollziehbare Herleitung. Ob eine Pauschale oder eine zeitbezogene Vergütung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab (Abschnitt 8).

Was hat das Landgericht Frankfurt a.M. zu 95.750 Euro entschieden?

Mit Urteil vom 9. September 2026 (2-06 O 424/25) wies die Kammer die Klage einer Rechteagentur über 95.750 Euro ab. Rechtsverletzung und Fahrlässigkeit bejahte sie. Die Schadenshöhe war aber nicht schlüssig dargelegt, und einen Tagessatz von 250 Euro durfte die Agentur nicht linear hochrechnen. Daraus folgt nicht, dass solche Nutzungen kostenlos wären. Das Urteil ist anfechtbar (Abschnitt 7).

Soll ich den Preis auf dem Portal der Agentur zahlen?

Sichern Sie zuerst den Portalinhalt mit Betrag, Datum und Bedingungen. Das LG Frankfurt a.M. hielt ein Angebot über das Portal für „durchaus möglich“. Ein Vertrag scheiterte dort aber, weil das Schreiben mehr verlangte (2-06 O 424/25). Prüfen Sie vor einer Zahlung, ob ein verbindliches Angebot vorliegt und welche Videos, Zeiträume, Rechte und Ansprüche damit erledigt sind (Abschnitt 9).

Abmahnung von IPPC LAW oder der Mathé Law Firm: Was tun?

Gehen Sie vor wie bei jedem anderen Schreiben: Frist notieren, Belege sichern, nichts ungeprüft zahlen oder unterschreiben. Mahnt ein Vertreter ab, muss er nach § 97a Abs. 2 UrhG den Verletzten nennen und die Rechtsverletzung genau bezeichnen. Ob der Auftraggeber das geltend gemachte Recht hält, ist im Einzelfall zu belegen. Was über diese Absender bekannt ist, steht in Abschnitt 13.

Hilft es, das Video zu löschen?

Löschen oder Stummschalten beendet die weitere Nutzung und begrenzt die Dauer, die für die Höhe zählt. Den Schadensersatz für die Vergangenheit nach § 97 Abs. 2 UrhG beseitigt es nicht. Auch die Wiederholungsgefahr nach § 97 Abs. 1 UrhG entfällt dadurch nicht ohne Weiteres. Sichern Sie vorher Datum, Aufrufe und Herkunft des Titels (Abschnitt 1).

Gilt das auch für Instagram-Reels?

Die Fragen sind dieselben. Die Musik-Richtlinien von Meta sagen: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt“. Ansprüche des Rechteinhabers richten sich wie bei TikTok nach § 97 UrhG. Näheres in Abschnitt 2.

Wann verjähren die Ansprüche?

Nach § 102 Satz 1 UrhG mit §§ 195, 199 Abs. 1 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Rechteinhaber Verletzung und Verletzer kannte oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen musste. Wann das war, ist eine Tatsachenfrage, denn ein allgemeines Monitoring belegt noch kein Kenntnisdatum für Ihr Video. Hat der Verletzer auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, etwa eine ersparte Lizenzgebühr, bleibt ein Restanspruch nach § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB. Er verjährt in zehn Jahren ab seiner Entstehung und erfasst nur das Erlangte, keine weiteren Schadenspositionen oder Anwaltskosten (Abschnitt 6).

Was noch nicht bekannt ist

Ob gegen das Urteil des LG Frankfurt a.M. Berufung eingelegt wurde, ist nicht bekannt (Stand 25. September 2026). Eine zweite veröffentlichte Entscheidung zur Schadenshöhe kennen wir bisher nicht, nach dem Urteil sind bei derselben Kammer aber weitere Verfahren anhängig.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 f cc (2) und (3), S. 9 f. Die Musikbedingungen von TikTok und Meta können sich ändern, zitiert ist der Stand vom 24. September 2026.

Nicht vertieft sind die Plattformhaftung nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, Tarife der Verwertungsgesellschaften für Livestreams, Sampling und Remix sowie das Eilverfahren. Mehr dazu unter „Mehr zum Thema“ und auf der Seite Einstweilige Verfügung.

Begriffe

Berechtigungsanfrage
Schreiben einer Rechteagentur oder Kanzlei, das um den Nachweis einer Lizenz für Musik in einem Video bittet und bei fehlendem Nachweis eine Zahlung verlangt. Solange keine Unterlassung gefordert wird, nach unserer Lesart keine Abmahnung im Sinne des § 97a Abs. 1 UrhG. Kein Begriff des Gesetzes.
Synchronisationsrecht
Das Recht, ein Musikwerk oder eine Aufnahme mit bewegten Bildern zu verbinden. Es ist Teil des Vervielfältigungsrechts, für das Werk nach § 16 UrhG, für die Aufnahme nach § 85 Abs. 1 UrhG. Die anschließende Veröffentlichung im Netz ist ein eigenes Recht nach § 19a UrhG. Kein Begriff des Gesetzes, Umschreibung nach der Vertragspraxis.
Lizenzanalogie
Berechnung des Schadensersatzes nach dem Betrag, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis eingeholt hätte. § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG.
Anknüpfungstatsachen
Tatsachen, aus denen das Gericht eine Schätzung nach § 287 ZPO ableitet. Bei der Lizenzanalogie zählen eigene Lizenzverträge, übliche Sätze, Tarife oder Umstände wie Bekanntheit, Reichweite und Dauer. Fehlen sie, würde die Schätzung nach dem Landgericht Frankfurt a.M. „in der Luft hängen“.
Kommerzielle Musikbibliothek
Sammlung von Titeln, die TikTok für Unternehmen und andere kommerzielle Nutzer bereitstellt und die für Werbung verwendet werden dürfen, nach den Bedingungen nur innerhalb der Plattform. Die allgemeine Bibliothek ist nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke freigegeben. TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Ziff. 3 bis 5.
Erstreckung von Erlaubnissen
Hat eine Plattform eine Erlaubnis zur öffentlichen Wiedergabe, wirkt sie auch für Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Vertraglich nicht abdingbar, ersetzt aber keine Rechte, die die Plattform nicht hat. § 6 Abs. 1, § 22 UrhDaG.
Tonträgerhersteller
Wer eine Aufnahme herstellt, in der Regel das Label. Er hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht ist übertragbar. § 85 Abs. 1 und 2 UrhG.
Ausschließliches Nutzungsrecht
Das Recht, ein Werk unter Ausschluss anderer auf die erlaubte Art zu nutzen und Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Sein Inhaber kann aus eigenem Recht Unterlassung und Schadensersatz verlangen, der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts nicht. Dieser kann aber ermächtigt werden, die Ansprüche des Rechteinhabers im eigenen Namen geltend zu machen. § 31 Abs. 2 und 3, § 97 UrhG, OLG Köln, Dombilder, Rn. 73.
Case ID
Kennung, unter der eine Rechteagentur einen Fall führt und über die der Empfänger auf einem Portal Angaben abrufen kann, im Fall des Landgerichts Frankfurt a.M. auch einen Preis. Die Kammer hielt es für „durchaus möglich“, dass darin ein Angebot auf einen Lizenzvertrag liegt.
Prüfungs- und Erkundigungspflicht
Die Pflicht, sich vor der Nutzung eines fremden Werks Gewissheit über die eigene Befugnis zu verschaffen, einschließlich der Rechtekette. Ihre Verletzung begründet Fahrlässigkeit. BGH, marions-kochbuch.de, Rn. 40, LG Frankfurt a.M., 2-06 O 424/25, Gründe 1 d.
Signature Sound
Begriff der Klägerin im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. für einen Titel, der als musikalische Visitenkarte eines Unternehmens dient und eine höhere Lizenz rechtfertigen soll. Nach den Erwägungen der Kammer setzt das etwa das „zentrale“, offensiv beworbene Video und eine Nutzung in vielen Videos voraus. Kein Begriff des Gesetzes.
SoundGuardian GmbH
Rechteagentur, die nach Berichten anderer Kanzleien Berechtigungsanfragen und Nachlizenzierungsangebote wegen Musik in TikTok- und Instagram-Videos versendet.
Instanzentscheidung
Entscheidung eines Land- oder Oberlandesgerichts, die andere Gerichte nicht bindet und mit Berufung oder, wenn zugelassen, mit Revision angegriffen werden kann. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. ist anfechtbar. Seine Sätze gelten für diesen Fall und als Anhaltspunkt für ähnliche.

Quellen

  1. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 9. September 2026 – 2-06 O 424/25, 6. Zivilkammer, ECLI:DE:LGFFM:2026:0909.2.06O424.25.00, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, Dokument LARE260001105, elf Seiten ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt und Seite, anfechtbar, abgerufen am 25.9.2026.
  2. Urheberrechtsgesetz (UrhG), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/urhg, abgerufen am 24.9.2026.
  3. Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 6.5.2024, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/urhdag, abgerufen am 24.9.2026.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23.7.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/bgb, abgerufen am 24.9.2026.
  5. Zivilprozessordnung (ZPO), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/zpo, abgerufen am 24.9.2026.
  6. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 9.1.2026, Änderungen vom 2.7.2026 berücksichtigt, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/gvg, abgerufen am 24.9.2026.
  7. TikTok, Nutzungsbedingungen für Musik, Fassung für den Europäischen Wirtschaftsraum, Datum des Inkrafttretens Juli 2025, tiktok.com/legal/page/global/music-terms-eea/de, abgerufen am 24.9.2026.
  8. TikTok, Bedingungen für die geschäftliche oder kommerzielle Nutzung, Fassung für den Europäischen Wirtschaftsraum, letzte Aktualisierung Juli 2025, tiktok.com/legal/page/global/business-terms-eea/de, abgerufen am 24.9.2026.
  9. TikTok, Nutzungsbedingungen für die kommerzielle Musikbibliothek, tiktok.com/legal/page/global/commercial-music-library-user-terms/de, abgerufen am 24.9.2026.
  10. Meta, Musik-Richtlinien, Datum des Inkrafttretens 26. März 2024, facebook.com/legal/music_guidelines, abgerufen am 24.9.2026.
  11. BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07 – marions-kochbuch.de, GRUR 2010, 616, Vorinstanzen LG Hamburg 308 O 814/05 und OLG Hamburg 5 U 165/06, Randnummern nach dem Volltext.
  12. BGH, Urteil vom 13. September 2018 – I ZR 187/17 – Foto eines Sportwagens, GRUR 2019, 292, ECLI:DE:BGH:2018:130918UIZR187.17.0, Vorinstanzen AG Leipzig 108 C 6092/16 und LG Leipzig 5 S 47/17, Randnummern nach dem Volltext.
  13. BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 – I ZR 90/14 – Deltamethrin II, GRUR 2016, 860, ECLI:DE:BGH:2016:210116UIZR90.14.0, Vorinstanzen LG Nürnberg-Fürth 4 HKO 3915/12 und OLG Nürnberg 3 U 1138/13, Randnummern nach dem Volltext.
  14. OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2025 – 6 U 61/24 – Dombilder, GRUR 2025, 985, ECLI:DE:OLGK:2025:0523.6U61.24.00, Vorinstanz LG Köln 14 O 13/23, Randnummern nach der Zählung der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Revision nicht zugelassen, nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 25.9.2026.
  15. LG Köln, Schlussurteil vom 31. Juli 2013 – 28 O 128/08, ZUM 2013, 973, ECLI:DE:LGK:2013:0731.28O128.08.00, Randnummern nach der Zählung der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 25.9.2026.
  16. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. August 2018 – 2-03 O 32/17, MMR 2019, 407, ECLI:DE:LGFFM:2018:0816.2.03O32.17.00, Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, zwölf Seiten ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt und Seite, abgerufen am 25.9.2026.
  17. GEMA, Hilfeseite „Das Herstellungsrecht für Werbung auf Social Media“, Selbstauskunft der Verwertungsgesellschaft, gema.de, abgerufen am 24.9.2026.
  18. Plutte, LG Frankfurt: Kein Schadensersatz bei TikTok-Abmahnung, ra-plutte.de, 23.9.2026, ra-plutte.de, abgerufen am 25.9.2026.
  19. Bachmann, Fast 100.000 Euro für TikTok-Musik? Gericht weist Riesenforderung ab, Onlinehändler-News des Händlerbunds, 24.9.2026, ohn.haendlerbund.de, abgerufen am 25.9.2026.
  20. Barth, TikTok und Instagram: Was tun mit den „SoundGuardian-Abmahnungen“?, IT-Recht Kanzlei, 30.10.2025, it-recht-kanzlei.de, abgerufen am 25.9.2026.
  21. Kanzlei Dr. Newerla, SoundGuardian Berechtigungsanfrage oder Abmahnung wegen Verwendung von Musik in Reels, drnewerla.de, 1.9.2026, aktualisiert 23.9.2026, drnewerla.de, abgerufen am 25.9.2026.
  22. Solmecke, Musiknutzung auf Instagram: Frommer.Legal mahnt Unternehmen ab, wbs.legal, 23.4.2025, aktualisiert 2.3.2026, wbs.legal, abgerufen am 25.9.2026.
  23. TikTok, Regeln zum geistigen Eigentum, veröffentlicht 27. März 2025, gültig ab 26. April 2025, tiktok.com/legal/page/global/copyright-policy/de, abgerufen am 24.9.2026.
  24. Sievers und Kollegen, IPPC LAW Abmahnung: Musik auf Instagram und TikTok, sievers-kollegen.de, 7.9.2026, geändert 13.9.2026, sievers-kollegen.de, abgerufen am 25.9.2026.
  25. Meibers, Abmahnungen wegen Musiknutzung in Social-Media-Reels (TikTok, Instagram) durch IPPC Law, getlaw.de, 7.6.2024, aktualisiert 17.4.2025, getlaw.de, abgerufen am 25.9.2026.
  26. Bockslaff, Abmahnung durch die Mathé Law Firm: Urheberrechtsrisiko bei Musiknutzung auf TikTok und Instagram, nimrod-rechtsanwaelte.de, 9.6.2025, geändert 4.8.2025, nimrod-rechtsanwaelte.de, abgerufen am 25.9.2026.
  27. Op den Camp, Mathé Law Firm: Berechtigungsanfragen und Abmahnungen zu Musiknutzung richtig verstehen, odclegal.de, 28.7.2026, odclegal.de, abgerufen am 25.9.2026.
  28. LG Köln, Beschluss vom 29. April 2026 – 14 O 113/26, 14. Zivilkammer, ECLI:DE:LGK:2026:0429.14O113.26.00, zitiert nach Leitsatz und Gründen, nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen am 25.9.2026.
  29. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. Juli 2026 – 11 UH 25/26, 11. Zivilsenat, ECLI:DE:OLGHE:2026:0702.11UH25.26.00, wiedergegeben nach beck-aktuell, „Zuständigkeitsreform: Urheberstreit bleibt beim Amtsgericht“, 28.7.2026, beck-aktuell.de, abgerufen am 25.9.2026.

Zur Quellenlage

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 9. September 2026 ist in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen veröffentlicht. Es hat keine Randnummern, deshalb zitieren wir nach Gliederungspunkt und Seite. Die Parteien sind anonymisiert. Wir nennen die Klägerin nicht und ordnen das Urteil keinem Absender zu. Da kein Berufungsverfahren bekannt ist, behandeln wir das Urteil als anfechtbare Entscheidung eines Landgerichts.

Für die Entscheidung Dombilder zitieren wir die Zählung der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, die von der Zählung der Zeitschrift abweicht. Das Urteil aus Frankfurt a.M. schreibt diese Entscheidung an zwei Stellen dem Bundesgerichtshof zu. Sie stammt vom Oberlandesgericht Köln.

Die Bedingungen von TikTok und Meta ändern sich laufend und sind mit Datum des Inkrafttretens und Abrufdatum angegeben. Berichte anderer Kanzleien belegen keine Rechtsaussage. Sie zeigen, wer welche Schreiben versendet und wie das Urteil aufgenommen wurde. Der Fall Ilgner ist erfunden. Erfahrungen und Einschätzungen der Kanzlei sind gekennzeichnet oder als solche formuliert.

Zum Verfasser

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM ist Rechtsanwalt und Mediator sowie Partner der ITMR Rechtsanwälte PartGmbB in Düsseldorf. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und vertritt Unternehmen, Agenturen und Rechteinhaber in Abmahn-, Lizenz- und Eilverfahren rund um Musik, Bild und Video.

Zitiervorschlag: Bohne, TikTok-Musik-Abmahnung: Was tun? Kosten und Urteil, ITMR Rechtsanwälte, 25. September 2026, itmr-legal.de/blog/tiktok-musik-abmahnung.

Änderungsprotokoll

  • : Erstveröffentlichung, Rechtsstand 25. September 2026, Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 9. September 2026 als anfechtbare Entscheidung eines Landgerichts.
Inhalt

Rechtsstand: . Die Darstellung gibt die Rechtslage zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Das Urteil aus Frankfurt a.M. ist anfechtbar. Plattformbedingungen ändern sich. Offene Fragen sind als solche gekennzeichnet.

Wie ITMR solche Fälle führt

Vier Ausgangslagen, die in unserer Beratung wiederkehren, und was in jeder zuerst geschieht.

Ein Unternehmen erhält eine Berechtigungsanfrage wegen eines eigenen Videos

Zuerst sichern wir Video, Statistik und Portalseite und prüfen die Rechte des Absenders. Danach prüfen wir die Höhe. In der Antwort fragen wir nach dem geltend gemachten Recht und seiner Grundlage. Gezahlt wird erst, wenn beides geklärt ist, außer der Mandant entscheidet sich bewusst für einen Vergleich.

Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung wegen Musik in Reels

Wir prüfen Frist, Berechtigung und die Reichweite der vorformulierten Erklärung. In der Regel geben wir eine modifizierte Erklärung ab und behandeln die Kostenforderung getrennt, gemessen am Gegenstandswert.

Eine Agentur hat ein Video produziert, der Kunde wird angeschrieben

Wir prüfen den Produktionsvertrag und die Zusicherungen zur Rechteklärung. Gegenüber dem Absender wehren wir den Anspruch ab und bereiten mit denselben Belegen den Rückgriff gegen die Agentur vor.

Ein Rechteinhaber will Nutzungen seiner Musik in Werbevideos verfolgen

Wir prüfen die Rechtekette und die eigene Lizenzpraxis, denn ohne sie oder andere Anknüpfungstatsachen droht die Höhe vor Gericht zu scheitern. Die Forderung leiten wir nachvollziehbar aus Vergleichswerten her.

Erst die Rechte, dann der Zweck, dann die Zahl

Zuerst klären wir, ob der Absender fordern darf. Dann prüfen wir, ob das Video kommerziell war und woher der Titel stammt. Erst danach verhandeln wir über die Höhe. Jede Erklärung fassen wir so, dass sie einem späteren Verfahren nicht schadet.

Wer den Titel nachweislich aus der kommerziellen Bibliothek gewählt hat oder eine passende Lizenz von Verlag und Label besitzt, kann das Schreiben auch ohne Anwalt mit diesem Nachweis beantworten. Kommt es zur Klage vor dem Landgericht, muss er sich anwaltlich vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Forderung einordnen lassenErste Einschätzung zu Rechten, Zweck, Höhe und Portalpreis

Zum Leistungsumfang siehe die Leistungsseite zur Abmahnungsabwehr. Der Einstieg für die Fristsache ist der Abmahnungs-Notfallmodus.

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