Social-Media-Recht · Reputationsschutz · Markenrecht
Fake-Werbung mit Ihrem Gesicht: Wer löscht, wer zahlt?
Eine Fake-Anzeige auf Facebook oder Instagram, eine Scam-Ad, wirbt mit Ihrem Gesicht oder Logo? Das Landgericht Frankfurt a.M. lässt Meta selbst haften, nicht rechtskräftig. So melden Sie und erreichen ein Verbot.
Auf einen Blick: Was Sie jetzt tun
- Ist die Anzeige gefälscht? Ja, wenn sie vortäuscht, Sie würben selbst oder empfählen das Angebot. Ihr Bildnis darf grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden, Ausnahmen regelt § 23 KUG.§ 22 Satz 1, § 23 Abs. 2 KUG
- Wie bekomme ich sie weg? Melden Sie jede Anzeige einzeln bei Meta, begründet und mit Link (URL) oder Anzeigen-ID. Die Meldung verschafft Meta Kenntnis, wenn der Verstoß ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennbar ist.Art. 16 Abs. 2 und 3 DSA
- Muss Meta haften? Nach dem Landgericht Frankfurt a.M. ja, weil ihr Algorithmus über Ausspielung und Rangfolge entscheidet, hilfsweise, wenn sie nach einer Meldung nicht zügig löscht. Das Urteil vom 16. September 2026 ist nicht rechtskräftig.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. und 3.
- Was tue ich heute? Anzeige mit Link, Datum und Uhrzeit sichern, melden, Eingangsbestätigung aufbewahren, Kunden oder Patienten warnen. Langes Zuwarten nach Kenntnis kann die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung widerlegen.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 18 f.
Oder direkt anrufen: +49 211 737 547-70. Unsere Leistungen: Reputationsschutz für Personen und Unternehmen.
Erstveröffentlicht am Rechtsstand: Änderungen anzeigen
Was dieser Beitrag praktisch liefert
Vier Ausgangslagen, vier Einstiege direkt zur passenden Stelle.
Die Antwort in fünf Sätzen
Wer eine Fake-Anzeige mit seinem Gesicht, Namen oder Logo entdeckt, sichert sie mit Anzeigen-ID und meldet sie Meta begründet, das verschafft Meta Kenntnis (Art. 16 Abs. 2 und 3 DSA). Das Landgericht Frankfurt a.M. hat Meta am 16.9.2026 als Täterin verurteilt, Fake-Profile und Fake-Inhalte zu unterlassen, bei einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro je Zuwiderhandlung (2-06 O 234/25). Hilfsweise haftet Meta nach einer Meldung als mittelbare Störerin, wenn sie nicht zügig löscht, 14 oder 20 Tage waren der Kammer zu lang. Als Täterin schuldet Meta zudem Auskunft, auch über Einnahmen, sowie dem Grunde nach Schadensersatz und Geldentschädigung, beziffert sind nur 3.568,81 Euro Abmahnkosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, für ein schnelles Verbot dient eine bald nach Kenntnis beantragte einstweilige Verfügung, wie sie das Oberlandesgericht München bestätigt hat (18 U 2360/25, Rn. 15, 18 f.).
Worum es geht
Kriminelle schalten auf Facebook und Instagram Anzeigen mit Gesicht und Logo bekannter Personen und Unternehmen, die in Chatgruppen mit angeblichen Anlagetipps führen. Dagegen klagten das Finanzbildungsportal Finanzfluss und sein Mitgründer Thomas Kehl vor dem Landgericht Frankfurt a.M., wie beck-aktuell und Mimikama berichten.beck-aktuell, 17.9.2026 Mimikama, mimikama.org, September 2026 Gegenstand waren vor allem Fake-Profile und Beiträge, dazu eine Anzeige mit Deepfake-Video. Meta Platforms Ireland wurde zur Unterlassung, Auskunft und dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tenor 1. bis 5.
Fall HalstenbergStation 1 von 6Eine Praxis wirbt für ein Anlagesystem≡›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung: Die Kieferorthopädin Mira Halstenberg führt in Münster die Praxis „Lächelwerk“. Seit dem 14. September 2026 laufen auf Instagram und Facebook Anzeigen mit ihrem Gesicht, Namen und Praxislogo: „Halstenberg verrät ihr Anlagesystem“. Eine Variante ist ein KI-Video mit ihrer Stimme, alle führen in eine WhatsApp-Gruppe. Am 22. September 2026 ruft eine Patientin an, die dort 4.000 Euro überwiesen hat.
¶Fake-Anzeige entdeckt: So sichern Sie heute die Beweise
Vier Schritte gelten für jeden Betroffenen, vertieft in Abschnitt 2, 3 und 7.
Meta führt als sehr große Plattform ein öffentliches Archiv ihrer Anzeigen mit Inhalt, Auftraggeber, Zahler und Laufzeit, die Werbebibliothek.Art. 39 Abs. 1 und 2 DSA Entfernt Meta die Anzeige als rechtswidrig, darf das Archiv Inhalt und Auftraggeber nicht mehr zeigen.Art. 39 Abs. 3 DSA Sichern Sie Anzeigen-ID, Seitenname und Laufzeit deshalb vor der Meldung.
Fotografieren Sie Anzeige, Zielseite und Einladungslink zur Chatgruppe mit Datum, Uhrzeit und Link, Videos als Bildschirmaufnahme mit Ton. Notieren Sie den Tag der Kenntnis, ab ihm zählt die Dringlichkeit für ein Eilverfahren.
Melden Sie jede Anzeige einzeln, begründet und mit Link (URL) oder Anzeigen-ID. Meta muss den Eingang bestätigen und ihre Entscheidung mitteilen.Art. 16 Abs. 4 und 5 DSA Bewahren Sie Bestätigung, Meldenummer und Datum auf, wie die Kläger im Frankfurter Fall.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 3. a.
Ein Hinweis auf Website und eigenem Kanal warnt Dritte und belegt, dass die Anzeigen nicht von Ihnen stammen. Wer schon überwiesen hat, geht sofort zu Bank und Polizei.
Nicht mitspielen, nicht selbst ermitteln
Empfehlung des Verfassers Treten Sie der Chatgruppe nicht bei und überweisen Sie nichts, um die Masche zu belegen. Anzeige, Zielseite und Einladungslink genügen als Nachweis. Antworten Sie auf eigenen Kanälen, nicht unter der Anzeige.
Fall HalstenbergStation 2 von 6Der erste Tag‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung: Eine Mitarbeiterin entdeckt die erste Anzeige am 14. September 2026 um 9:40 Uhr. Die Praxis findet in der Werbebibliothek sieben Anzeigen von drei Seiten und sichert IDs, Laufzeiten, Bildschirmfotos und Video. Nachmittags warnt sie auf Website und Instagram.
Belege ordnet unser Legal Evidence Builder, die ersten Tage das Reputationskrisen-Board, den Einzelfall die Erstberatung und den ganzen Ablauf der Prüfweg in Abschnitt 11.
Welche Lage dieser Beitrag behandelt
Erfasst ist die Fake-Anzeige auf Facebook und Instagram mit fremdem Gesicht, Namen oder Kennzeichen.
- Sichern und melden
- Verletzte Rechte
- Haftung, Löschfrist, Varianten
- Eilverfahren, Zuständigkeit, Kosten, Folgeansprüche, gekaperte Werbekonten
Nicht erfasst und eigens behandelt sind:
- Geld zurück für geschädigte Anleger. Hilfe bei Schäden im Onlinebanking.
- Fake-Profile ohne Werbung. Haftung für Fake-Profile.
- Deepfakes, Stimme und Datenschutz. Deepfakes und Persönlichkeitsrecht.
- Anonyme Konten aufdecken. Verfasser einer anonymen Äußerung ermitteln.
- Strafverfahren gegen die Täter. Zuständig sind Polizei und Staatsanwaltschaft.
¶Wie melde ich eine Fake-Anzeige bei Facebook und Instagram?
Meta muss ein leicht zugängliches elektronisches Meldeverfahren anbieten.Art. 16 Abs. 1 DSA Es gibt fünf Wege, wer früh mehrere nutzt, belegt die Kenntnis von Meta besser.
| Weg | Wofür | Was Sie brauchen | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Meldung direkt an der Anzeige | schneller Hinweis, auch durch Dritte | die Anzeige im eigenen Feed | nur zusätzlich, ohne Begründung schwer zu belegen |
| „Als rechtswidrig melden“ in der Werbebibliothek | Personen, deren Gesicht, Name oder Stimme genutzt wird | Link oder Anzeigen-ID und die Angaben nach Art. 16 Abs. 2 DSA | jede Form der Kenntnis löst die Löschpflicht aus |
| Markenformular und Markenschutzwerkzeug | Inhaber von Marken und Unternehmenskennzeichen | Marke oder Unternehmensbezeichnung, Referenzbilder | so meldeten die Kläger rund 256 Verstöße, das genügte der Kammer |
| Gesichtserkennung von Meta | Abgleich neuer Anzeigen mit Ihrem Gesicht | Einwilligung gegenüber Meta | im Fall folgten weiter fast täglich neue Inhalte |
| Anwaltliches Schreiben mit Abmahnung | Unterlassung, Kosten, Pflichten für künftige Fälle | Anzeigen, Merkmale künftiger Fälschungen, Frist | die Merkmale ließen Meta weitere Fälle automatisiert erkennen |
Fallangaben nach dem Urteil.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand, Gründe B. II. 3. a. und b. Den Inhalt einer Meldung regelt der Digital Services Act.
(2) Mit den in Absatz 1 genannten Verfahren muss das Übermitteln hinreichend genauer und angemessen begründeter Meldungen erleichtert werden. Dazu ergreifen die Hostingdiensteanbieter die erforderlichen Maßnahmen, um die Übermittlung von Meldungen zu ermöglichen und zu erleichtern, die alle folgenden Elemente enthalten:
a) eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die betreffende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;
b) eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hostingdienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;
c) den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung, […];
d) eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
(3) Die im vorliegenden Artikel genannten Meldungen bewirken, dass für die Zwecke des Artikels 6 von einer tatsächlichen Kenntnis oder einem Bewusstsein in Bezug auf die betreffende Einzelinformation ausgegangen wird, wenn sie es einem sorgfältig handelnden Anbieter von Hostingdiensten ermöglichen, ohne eingehende rechtliche Prüfung festzustellen, dass die einschlägige Tätigkeit oder Information rechtswidrig ist.
Eine vollständige Meldung gilt als Kenntnis, wenn der Verstoß ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennbar ist. Für die Löschpflicht genügt nach der Kammer jede Form der Kenntnis.
So melden Sie eine Anzeige in der Werbebibliothek
Stand der Seiten von Meta am 4.10.2026 Suchen Sie in der Werbebibliothek, ohne Anmeldung, unter Deutschland nach Ihrem Namen oder dem der Seite. Jede Anzeige zeigt Bibliotheks-ID, Laufzeit und Plattformen.Meta, Werbebibliothek, abgerufen am 4.10.2026 Über die drei Punkte wählen Sie „Als rechtswidrig melden“ oder kopieren den Link.
Im Formular wählen Sie Deutschland und für Gesicht oder Namen „Der Inhalt verstößt meiner Meinung nach gegen ein Gesetz, das oben nicht erwähnt wird“. Die folgende Liste nennt § 22 KUG, für ein Logo wählen Sie „Geistiges Eigentum (Beispiel: Urheberrecht, Marke)“.Meta, Formular zu Rechtsverstößen, abgerufen am 4.10.2026 Dann folgen Begründung, Anlagen, Name und E-Mail-Adresse.
Muster für das Begründungsfeld
„Die Anzeige mit der Bibliotheks-ID [Nummer] der Seite [Name] zeigt mein Bildnis und meinen Namen ohne meine Einwilligung. Ich habe diese Werbung weder beauftragt noch erlaubt. Sie täuscht eine Empfehlung durch mich vor und wirbt für [Angebot].“
„Das verletzt mein Recht am eigenen Bild und mein Namensrecht. [Für Unternehmen: Das Logo verletzt unser Unternehmenskennzeichen.] Bitte entfernen Sie die Anzeige unverzüglich und sperren Sie identische und kerngleiche Anzeigen mit meinem Bildnis. Ich bin in gutem Glauben davon überzeugt, dass die Angaben in dieser Meldung richtig und vollständig sind.“
Grundlage sind KUG, BGB und MarkenG, der letzte Satz ist die Erklärung nach dem Digital Services Act.§§ 22, 23 KUG § 12 BGB § 15 MarkenG Art. 16 Abs. 2 Buchst. d DSA Fügen Sie Link oder ID jeder Anzeige ein, Bildschirmfotos als Anlage.
Fehlende Links ließ die Kammer offen, weil Meta die Inhalte gefunden und gelöscht hatte.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 3. b. Empfehlung des Verfassers Melden Sie trotzdem vollständig nach Art. 16 Abs. 2 DSA.
Lehnt Meta ab, steht sechs Monate lang das interne Beschwerdesystem offen, daneben eine Streitbeilegungsstelle ohne bindenden Spruch und der Weg zu Gericht.Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 21 Abs. 1 und 2 DSA
Fall HalstenbergStation 3 von 6Die Meldungen am ersten Tag‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung: Mira Halstenberg meldet die sieben Anzeigen in der Werbebibliothek mit Anzeigen-ID, das Praxislogo über das Markenformular, und speichert die Eingangsbestätigungen. Eine Woche später sind vier gelöscht, drei laufen weiter, dazu kommt eine neue Variante.
Fake-Profile ohne Werbung behandelt unsere Übersicht zur Haftung für Fake-Profile, die Pflichten der Plattformen der Beitrag zum Digital Services Act. Wie die Meldung die Haftung von Meta auslöst, steht in Abschnitt 4.
¶Welche Rechte verletzt die Fake-Anzeige?
Eine Fake-Anzeige trifft die Person in Bild und Namen, das Unternehmen in Persönlichkeitsrecht und Kennzeichen. Das Landgericht Frankfurt a.M. prüfte jedes Recht einzeln, mit unterschiedlichem Ergebnis.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. I. bis V. Gegen unbefugten Namensgebrauch gibt es Unterlassung.§ 12 BGB
| Recht | Wer es geltend macht | Im Frankfurter Urteil |
|---|---|---|
| Recht am eigenen Bild, § 22, § 23 KUG, mit § 823, § 1004 BGB | die abgebildete Person | verletzt, keine Einwilligung, Gründe B. IV. |
| Namensrecht, § 12 BGB | die genannte Person | verletzt, die Profile wirken wie eigene der Person, Gründe B. V. |
| Unternehmenspersönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 1, § 1004 BGB mit Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG | das Unternehmen | verletzt durch Bild des Gründers mit Kennzeichen, Gründe B. II. 1. |
| Unternehmenskennzeichen, § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4 MarkenG | Unternehmen, Praxis oder Kanzlei mit eigener Bezeichnung | verletzt, Verwechslungsgefahr bei identischen Dienstleistungen, Gründe B. III. |
| Marke, § 14 MarkenG | der Inhaber der eingetragenen Marke | offen gelassen, Gründe B. III. |
| Urheberrecht an den Fotos, § 97 UrhG | Urheber oder Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte | abgewiesen, ausschließliche Rechte nicht bewiesen, Gründe B. I. |
| Datenschutz | die betroffene Person | Art. 17 DSGVO keine Grundlage für Unterlassung, Gründe B. V. 6. |
| Lauterkeitsrecht§ 8 Abs. 1 und 3 UWG | Mitbewerber, Verbände und Kammern | nicht geltend gemacht |
Für die Person zählt zuerst das Recht am eigenen Bild:
Ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte war die Fake-Werbung nach der Kammer nicht.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. IV. Lesart des Verfassers Selbst bei Bekannten scheitert die Ausnahme, weil ein Anlageschwindel unter ihrem Gesicht berechtigte Interessen verletzt.§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 KUG Die Kammer sah die Verletzung als schwerwiegend, weil Dritte im Vertrauen auf die Person hohe Summen verloren.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. IX.
Praxen und Kanzleien schützt zusätzlich ihre Bezeichnung, ein Logo, wenn der Verkehr es als Zeichen des Betriebs kennt.§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 MarkenG Nötig ist Verwechslungsgefahr, in Frankfurt warb die Fälschung für dieselben Finanzthemen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. III. Bei Anlagewerbung mit dem Logo einer Zahnarztpraxis ist das fraglich.
Ihre Fotos gehören rechtlich vielleicht nicht Ihnen
Das Unternehmen verlor beim Urheberrecht, weil es ausschließliche Nutzungsrechte nicht beweisen konnte. Eine Rechnung über „Übertragung von Nutzungsrechten“ genügte nicht.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. I. Im Zweifel ist nur eingeräumt, was der Vertragszweck verlangt, und das kann ein einfaches Recht sein.§ 31 Abs. 5 UrhG Empfehlung des Verfassers Lassen Sie sich ausschließliche Rechte schriftlich einräumen.
Fall HalstenbergStation 4 von 6Bild, Name und Praxisbezeichnung‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung: Für Mira Halstenberg greifen Bild- und Namensrecht. Ob die Bezeichnung „Lächelwerk“ gegen Anlagewerbung hilft, ist wegen der fremden Branche fraglich. Die Rechnung des Fotografen lautet nur „inklusive Nutzungsrechte“. Ihr Anwalt stützt sich deshalb auf Bild und Name.
LG Frankfurt a.M. 2-06 O 234/25Station 1 von 5Das Urheberrecht scheitert an der Rechtekette≡›
Die Fotos stammten von Mitarbeitern und einem Fotografen, den Inhalt der Arbeitsverträge kannte der Zeuge nicht. Die Kammer ging von einfachen Nutzungsrechten aus, die nicht gegen Dritte schützen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. I.
Weiter: Deepfakes und Persönlichkeitsrecht, Verfasser einer anonymen Äußerung, Bild- und Fotorecht, Markenrecht und Folgeansprüche in Abschnitt 9.
¶Haftet Meta selbst oder erst nach einer Meldung?
Bisher galt: Meta haftet für fremde Inhalte erst, wenn sie davon weiß und nicht zügig handelt.Art. 6 Abs. 1 DSA Dann haftet Meta nach Beanstandung als mittelbare Störerin nur auf Unterlassung, so das Oberlandesgericht München für Fake-Profile, ausdrücklich nicht als Täterin.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 6 f. Das Landgericht Frankfurt a.M. geht einen Schritt weiter.
(1) Bei der Durchführung eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung der von einem Nutzer bereitgestellten Informationen besteht, haftet der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen, sofern er
a) keine tatsächliche Kenntnis von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder rechtswidrigen Inhalten hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder rechtswidrige Inhalte offensichtlich hervorgeht, oder
b) sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt, zügig tätig wird, um den Zugang zu den rechtswidrigen Inhalten zu sperren oder diese zu entfernen.
[…]
(4) Dieser Artikel lässt die Möglichkeit unberührt, dass eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde nach dem Rechtssystem eines Mitgliedstaats vom Diensteanbieter verlangt, eine Zuwiderhandlung abzustellen oder zu verhindern.
Nach der Kammer kann sich Meta auf das Privileg gar nicht berufen. Wer die Inhalte kontrolliert, ist kein neutraler Hostingdienst, auch ohne Wissen vom einzelnen Inhalt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. Meta haftet dann als Täterin.
Der Wegfall des Privilegs begründet die Haftung aber nicht selbst. Ob und wofür Meta haftet, folgt aus nationalem Recht, hier aus Bild-, Namens- und Kennzeichenrecht, Schadensersatz zusätzlich nur bei Verschulden.Erwägungsgrund 17 DSA
Webgroup und Coyote: das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Nach dem Europäischen Gerichtshof vom 16. Juni 2026 verliert ein Hostingdienst die Haftungsbefreiung der E-Commerce-Richtlinie bei Kenntnis oder bei Kontrolle, jede für sich.EuGH, C-188/24 und C-190/24, nach PM 87/26 Die Pressemitteilung:
Die Kammer überträgt das auf Art. 6 DSA als Nachfolgenorm und beruft sich auf Mantz.Mantz, NJW 2026, 2535, wiedergegeben nach LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25 Ob die Obergerichte folgen, ist offen.
Bei Anzeigen liegt die Kontrolle nach der Kammer in der Auktion:
Im Feed liegt sie im Ranking-Algorithmus. Rein chronologische Feeds und Spamfilter begründen nach der Kammer wohl keine Kontrolle.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. Erwägungsgrund 22 DSA betrifft nach der Kammer nur die Kenntnis, nicht die Kontrolle.
Kontrolle schließt das Haftungsprivileg aus. Kenntnis schließt es nur aus, wenn die Plattform danach nicht zügig sperrt oder entfernt.
LG Frankfurt a.M. 2-06 O 234/25Station 2 von 5Kontrolle durch Auktion und Feed‹›
Meta erklärte selbst, eine automatisierte Auktion mit Qualitätswert entscheide über Rangfolge und Zeitpunkt der Anzeigen. Wer die Plätze so verteilt, bestimmt nach der Kammer die Bedingungen der Verbreitung.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2.
Die Störerlinie (Haftung für Fake-Profile) bleibt zweite Stütze, falls die Berufungsinstanz der Kontrolle-These nicht folgt, dazu Abschnitt 5.
Für die Praxis Lächelwerk heißt das: Nach der Frankfurter Linie haftet Meta schon wegen der Ausspielung. Die Meldungen zählen trotzdem, für die Störerlinie und als Beleg des Verschuldens.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. VIII. und IX.
¶Wie schnell muss Meta löschen?
Das Gesetz nennt keine Tage, ein Hostingdienst muss nach Kenntnis „zügig“ sperren oder entfernen.Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSA Das Landgericht Frankfurt a.M. prüfte hilfsweise die einzelnen Löschdauern.
| Inhalt | Gemeldet | Gelöscht nach | Bewertung der Kammer |
|---|---|---|---|
| Profil mit Bild und Marke, K28 | 5. Juni 2025 | am selben Tag | nicht einzeln bewertet |
| Profil mit Bild und Marke, K24 | 4. Juni 2025 | 4 Tagen | nicht einzeln bewertet |
| Profil mit Name und Bild, K26 | 5. Juni 2025 | 14 Tagen | nicht zügig, Gründe B. V. 5. |
| Profil mit Bild und Marke, K29 | 5. Juni 2025 | 14 Tagen | nicht zügig, Gründe B. II. 3. c. |
| Profil mit Name, Bild, Kennzeichen, K22 | 30. Mai 2025 | 20 Tagen | nicht zügig, Gründe B. II. 3. c. |
| Anzeige mit Deepfake-Video, Anlage K30, nach Meta von mehr als 5.000 Nutzern gesehen | 5. Juni 2025 | 62 Tagen nach den Klägern | nicht zügig, Gründe B. IV. |
Die Daten stehen im Tatbestand, die Plattform nennt das anonymisierte Urteil nicht.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand Meta selbst gab 0 bis 20 Tage an.
„Eine Löschdauer von 14 oder 20 Tagen bei derartigen eindeutigen Verstößen stellt kein zügiges Handeln mehr dar.“
Wichtiger ist die Beweislast: Wer sich auf das Privileg beruft, muss nach der Kammer Kenntniszeitpunkt und Reaktion beweisen, was Meta nicht tat.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 3. b. Kenntnis bestand schon durch die Meldungen von 2024 und das Anwaltsschreiben vom 1. Oktober 2024.
Die Oberlandesgerichte sehen es ähnlich. In München wusste Meta seit dem 11. April 2025 von den Fake-Profilen und entfernte sie erst zwischen dem 30. April und dem 6. Mai 2025, nach Zustellung der einstweiligen Verfügung, also nicht zügig.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 15 Das OLG Frankfurt a.M. sah die Prüfpflicht verletzt, weil Meta nach einem gemeldeten Deepfake-Video nicht unverzüglich nach gleichen Videos suchte.OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Gründe II. 2. c)
Im Fall Halstenberg liefen drei der sieben gemeldeten Anzeigen nach einer Woche weiter. Ob das zu lang ist, ist offen, eine Untergrenze gibt es nicht.
Empfehlung des Verfassers Setzen Sie in Meldung oder Anwaltsschreiben eine kurze Frist und fassen Sie nach, wenn die Anzeige nach wenigen Tagen noch läuft.
LG Frankfurt a.M. 2-06 O 234/25Station 3 von 514, 20 und 62 Tage‹›
Die Kläger hatten 2024 Referenzbilder hinterlegt, rund 256 Verstöße gemeldet und Meta abgemahnt. Die Kammer hielt Meta schon deshalb für säumig, selbst bei Blick auf die einzelnen Meldungen wären 14, 20 und 62 Tage zu lang gewesen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 3. a. bis c., B. IV.
¶Muss Meta auch neue, ähnliche Fake-Anzeigen sperren?
Gelöschte Fake-Anzeigen kommen wieder, mit neuem Seitennamen oder anderem Bildausschnitt. Eine allgemeine Pflicht, alle Inhalte zu überwachen, besteht aber nicht.
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
Nach einer hinreichenden Beanstandung muss Meta gegebenenfalls auch identische und kerngleiche neue Fake-Konten sperren. Eine erneute Meldung braucht es dafür nicht.
OLG München, 18 U 2360/25, Leitsatz 4, Rn. 22, zu Art. 6 Abs. 1 und 4 DSA, rechtskräftig
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat diese Linie übernommen: Das Verbot erfasst auch sinngleiche, also kerngleiche Verletzungsformen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. VI. Beim Kennzeichen gilt es „wörtlich oder in abgewandelter Schreibweise“.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe A. II. 5. Die Grenze zieht der Europäische Gerichtshof: Meta muss anhand genau benannter Merkmale automatisiert suchen können, ohne selbst rechtlich zu bewerten.EuGH, C-18/18, Glawischnig-Piesczek, wiedergegeben nach OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25
Wie eng das ist, zeigt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.: Sinngleich sind Inhalte mit gleichem Bild und Text, die sich nur in Zuschnitt, Filter, Tippfehlern oder Überschrift unterscheiden. Frühere Anzeigen mit anderem Text und Bild waren es nicht, auch wenn sie denselben Eindruck erweckten.OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Gründe II. 2. b) (c)
Bei Mira Halstenberg zeigt die neue Variante dasselbe Gesicht und denselben Text mit anderem Bildausschnitt. Sie ist danach sinngleich und von der Prüfpflicht aus ihrer Meldung erfasst.
Abstrakte Verbote scheitern am Antrag
Ein Verbot aller „Aufnahmen, auf denen der Kläger abgebildet ist“, war der Kammer zu unbestimmt, sie verbot nur die konkreten Verletzungsformen aus den Anlagen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe A. II. 3. Ob ein allgemeines Verbot künftiger Fake-Profile möglich ist, hält das Oberlandesgericht München für fraglich.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 26 f. Empfehlung des Verfassers Beschreiben Sie jede Anzeige konkret mit den Merkmalen, an denen Meta neue Fälle erkennt.
Kerngleiche Falschzitate und den Fall Künast behandelt unser Beitrag zu Fake News vor dem Bundesgerichtshof, die Luxemburger Grundlage der zum EuGH-Urteil zu Facebook-Inhalten, die Störerlinie die Übersicht Haftung für Fake-Profile. Wann ein Eilantrag noch rechtzeitig ist, steht in Abschnitt 7.
¶Eilrechtsschutz verlangt rasches Handeln nach Kenntnis
Schneller als eine Klage wirkt eine einstweilige Verfügung, und drei Entscheidungen zeigen, dass sie gegen Meta zu haben ist. Das Landgericht Bonn untersagte Meta 2023 Werbeanzeigen mit dem Bildnis des Antragstellers für medizinische Produkte.LG Bonn, 9 O 130/23, Beschluss vom 5.7.2023 Das Oberlandesgericht München bestätigte 2026 eine Verfügung gegen Fake-Profile.OLG München, 18 U 2360/25, Tenor, Rn. 2 f. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. erließ 2025 eine gegen ein Deepfake-Video.OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Tenor I.
Einstweilige Verfügung
Sie setzt Dringlichkeit voraus. Anspruch und Eilgrund werden nur glaubhaft gemacht, etwa durch eidesstattliche Versicherung.§ 294 Abs. 1, § 920 Abs. 2, § 935, § 936 ZPO Sie bringt das Verbot, Schadensersatz nicht. Auskunft gibt es nur bei offensichtlicher Kennzeichenverletzung und nur über Herkunft und Vertriebsweg.§ 19 Abs. 7 MarkenG
Klage in der Hauptsache
Sie braucht keine Dringlichkeit, verlangt aber den vollen Beweis. Nur sie bringt Auskunft über Abrufe und Einnahmen, Schadensersatz und Geldentschädigung. In Frankfurt lagen zwischen Zustellung der Klage im Juli 2025 und Urteil rund 14 Monate.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand, Tenor 3. und 4.
Eine feste Frist für die Dringlichkeit nennt das Gesetz nicht. Das Oberlandesgericht München wendet die Wertung des Presserechts auf Fake-Konten an: Der Eilgrund entfällt, wenn der Betroffene ihn durch Zuwarten selbst widerlegt.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 18 f. Löscht Meta die gemeldeten Inhalte während des Verfahrens, bleibt die Dringlichkeit, solange neue kerngleiche Fälle drohen.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 21, 23 Bei einer Kontosperre schadeten knapp sechs Wochen bis zum Antrag nicht, weil Meta das Konto zwischendurch freigeschaltet und neu gesperrt hatte.OLG Frankfurt a.M., 11 W 12/26 (Kart), Gründe II. 2. b) bb)
Für Ansprüche aus dem Markengesetz kann die Verfügung ohne Darlegung und Glaubhaftmachung des Eilgrunds ergehen.§ 140 Abs. 3 MarkenG Lesart des Verfassers Auch das schützt nicht, wer nach Kenntnis lange wartet. Unternehmen, deren Logo in der eigenen Branche missbraucht wird, stützen den Antrag deshalb auf Kennzeichen und Persönlichkeitsrecht zugleich.
Empfehlung des Verfassers Stellen Sie den Antrag binnen weniger Wochen nach Kenntnis und dokumentieren Sie jeden Schritt. Mahnen Sie Meta vorher mit kurzer Frist ab. Ohne Abmahnung droht Ihnen die Kostenlast, wenn Meta sofort anerkennt und keinen Anlass zum Antrag gegeben hat.§ 93 ZPO Ob frühere Meldungen ohne Abhilfe diesen Anlass schon begründen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Fall HalstenbergStation 5 von 6Noch rechtzeitig für das Eilverfahren?‹›
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung: Die Praxis erfuhr am 14. September 2026 von den Anzeigen und meldete sie sofort. Der Anwalt mahnt Meta am 23. September mit Frist bis zum 26. September ab. Als zwei Anzeigen weiterlaufen, beantragt er am 29. September die Verfügung, gestützt auf Bild und Name. Zwischen Kenntnis und Antrag liegen gut zwei Wochen, jede davon ist belegt.
Ablauf und Kosten beschreibt unsere Seite Einstweilige Verfügung, den Bonner Fall von 2023 der Beitrag zu Fake-Werbeanzeigen auf Facebook, das Äußerungsrecht der Beitrag zu Abmahnung und einstweiliger Verfügung. Welches Gericht zuständig ist, steht in Abschnitt 8.
¶Darf ein deutsches Gericht über Meta Ireland entscheiden?
Facebook und Instagram betreibt in der Europäischen Union die Meta Platforms Ireland Limited mit Sitz in Dublin. Wer in Deutschland gegen sie vorgeht, braucht ein international, örtlich und sachlich zuständiges Gericht. Die internationale Zuständigkeit regelt die Brüssel-Ia-Verordnung.Art. 7 Nr. 2, Art. 26 Abs. 1, Art. 35 Brüssel-Ia-VO
| Frage | Grundlage | Im Frankfurter Fall |
|---|---|---|
| International zuständig wegen der Verletzung | Ort des schädigenden Ereignisses, Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO | für die örtliche Zuständigkeit herangezogen, Gründe A. I. |
| International zuständig durch Einlassung | Einlassung ohne Rüge, Art. 26 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO | so geschehen, Gründe A. I. |
| Eilverfahren in Deutschland | Eilmaßnahmen auch bei Hauptsachezuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats, Art. 35 Brüssel-Ia-VO | nicht betroffen, Hauptsacheklage. Im Eilstreit um eine Kontosperre genügte sie dem Oberlandesgericht, daneben lag der Erfolgsort in Deutschland, 11 W 12/26 (Kart), Gründe II. 2. a) aa) und bb) |
| Örtlich zuständig | Ort der unerlaubten Handlung, § 32 ZPO | Frankfurt a.M., Verletzung über das Internet schlüssig dargelegt, Gründe A. I. |
| Sachlich zuständig | Landgericht, für Ansprüche aus dem Markengesetz ohne Rücksicht auf den Streitwert, § 140 Abs. 1 MarkenG | Landgericht, Streitwert 300.000 Euro, Gründe B. XV. |
Im Frankfurter Fall genügte die rügelose Einlassung von Meta. Wer selbst klagt, muss die Zuständigkeit deutscher Gerichte eigens begründen.
LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe A. I., zu Art. 7 Nr. 2 und Art. 26 Brüssel-Ia-VO
Für Fake-Profile hat ein Obergericht sie geprüft: Das Oberlandesgericht München hielt die deutschen Gerichte von Amts wegen für zuständig und wandte deutsches Recht an, das Art. 6 DSA nicht verdrängt.OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 4
Für die Praxis Lächelwerk heißt das: Ihr Anwalt begründet die Zuständigkeit mit dem Ort, an dem die Anzeigen ihre Patienten erreichen sollten, nicht mit dem Sitz der Praxis. Bei einem Kennzeichen prüft er zusätzlich, welchem Landgericht das Land Kennzeichenstreitsachen zugewiesen hat.§ 140 Abs. 1 und 2 MarkenG
Meta Platforms Ireland als Gegnerin
Eine einstweilige Verfügung durch Beschluss muss der Antragsteller selbst zustellen lassen.§ 922 Abs. 2, § 936 ZPO Vollzogen werden muss sie binnen eines Monats, sonst ist die Vollziehung unstatthaft.§ 929 Abs. 2, § 936 ZPO
Nach Irland geht die Zustellung über die Europäische Zustellungsverordnung. Fehlt eine Übersetzung in eine Sprache, die Meta versteht, oder in eine Amtssprache Irlands, kann Meta die Annahme binnen zwei Wochen verweigern.Art. 12 Abs. 1 und 3 EuZVO Eine Heilung durch Zustellung mit Übersetzung ist möglich, dann zählt für den Antragsteller der Tag der ersten Zustellung. Ob das die Vollziehungsfrist wahrt, ist offen.Art. 12 Abs. 5 EuZVO
Empfehlung des Verfassers Lassen Sie Beschluss und Antragsschrift vorsorglich ins Englische übersetzen und stellen Sie früh zu, damit die Monatsfrist auch bei einer Annahmeverweigerung hält. Mehr dazu in den Beiträgen Facebook kann Deutsch, zum fliegenden Gerichtsstand und zum Verfasser einer anonymen Äußerung.
¶Haftet Meta als Täterin, kann sie Schadensersatz schulden
Ein mittelbarer Störer schuldet nur Unterlassung. Weil Meta als Täterin haftet, schloss die Kammer Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung nicht aus.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. VIII. und IX.
| Anspruch | Inhalt | Grundlage nach der Kammer |
|---|---|---|
| Unterlassung, Tenor 1. und 2. | Verbot der konkreten Fake-Inhalte und kerngleicher Formen, Ordnungsgeld bis 250.000 Euro je Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft | § 823, § 1004 BGB, § 22, § 23 KUG, § 12 BGB, § 15 MarkenG, Androhung nach § 890 ZPO, Gründe B. II. bis VII. |
| Auskunft, Tenor 3. | Verbreitung nach Adresse, Abrufen und Einnahmen von Meta, auch für sinngleiche Inhalte, ohne zeitliche Grenze | § 242 BGB, § 19 MarkenG, Gründe B. X. |
| Schadensersatz, Tenor 4. a. | Feststellung dem Grunde nach, auch für Schäden aus Weiterverbreitung durch Dritte | § 823 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 5 MarkenG, Meta handelte zumindest fahrlässig, Gründe B. VIII. |
| Geldentschädigung, Tenor 4. b. | Feststellung dem Grunde nach für den Gründer, Höhe im Ermessen des Gerichts | § 823 Abs. 1 BGB mit Art. 1 und 2 GG, § 22, § 23 KUG, schwerwiegende Verletzung, Gründe B. IX. |
| Abmahnkosten, Tenor 5. | 3.568,81 Euro nebst Zinsen | Geschäftsführung ohne Auftrag, § 14 Abs. 6 MarkenG, Gründe B. XI. |
Die Geldentschädigung stützt die Kammer auf die Schwere des Eingriffs: Anlageangebote unter Bild und Namen des Gründers, hohe Verluste Dritter, Reichweite, Bekanntheit, Wiederholung und Vorsatz der Täter.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. IX. Zur Bemessung siehe unseren Beitrag zur Geldentschädigung für Babyfotos.
Die Auskunft erleichtert die Bezifferung, weil Abrufe und Einnahmen den Umfang der Verletzung zeigen. Einen Schaden, den Sie anders belegen können, etwa Kosten der Richtigstellung, können Sie auch ohne Auskunft verlangen, die Höhe darf das Gericht schätzen.§ 287 Abs. 1 ZPO Die Einnahmen von Meta sind nicht ohne Weiteres Ihr Schaden.
Lesart des Verfassers Daneben gibt der Digital Services Act Nutzern Schadensersatz bei Pflichtverstößen der Plattform.Art. 54 DSA Eine Entscheidung, ob er Betroffenen einer Fake-Anzeige zusteht, ist uns nicht bekannt (Stand 4. Oktober 2026).
250.000 Euro je Anzeige? Das steht nicht im Urteil
Überschriften meldeten nach dem Urteil eine Strafe von 250.000 Euro für jede gefälschte Anzeige.Überschriften borncity.com und ppc.land, September 2026 Tatsächlich sind die 250.000 Euro die gesetzliche Höchstgrenze eines Ordnungsgelds für jeden Fall der Zuwiderhandlung.§ 890 Abs. 1 ZPO Festgesetzt wird es erst nach einem Verstoß auf Antrag durch das Gericht erster Instanz. Schadensersatz ist es nicht.
LG Frankfurt a.M. 2-06 O 234/25Station 4 von 5Auskunft, Ersatz und Entschädigung dem Grunde nach‹›
Meta wies die Pflicht zum Schadensersatz zurück, weil ein Störer nur auf Unterlassung hafte. Die Kammer folgte dem nicht. Beziffert hat sie allein die Abmahnkosten von 3.568,81 Euro.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tenor 3. bis 5., Gründe B. VIII. bis XI.
Mira Halstenberg könnte danach Geldentschädigung verlangen, deren Höhe erst eine Klage klärt. Lesart des Verfassers Entscheidend wären Bekanntheit, Dauer und Wiederholung, der Schaden einer einzelnen Patientin allein dürfte nicht genügen.
Weitere Ansprüche bei Deepfakes, etwa aus Datenschutzrecht, beschreibt unser Beitrag zu Deepfakes und Persönlichkeitsrecht, die Grundlagen der Ansprüche stehen in Abschnitt 3.
¶Was kostet der Weg zum Verbot?
Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Wer verliert, zahlt die Kosten beider Seiten, wer teilweise gewinnt, einen Anteil.§ 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO Vor dem Landgericht muss sich jede Partei anwaltlich vertreten lassen, nur den Eilantrag selbst kann man zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären.§ 78 Abs. 1 und 3, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO
| Posten | In den Entscheidungen | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Streitwert der Hauptsache | 300.000 Euro, davon 50.000 Euro je Unterlassungsantrag, 10.000 Euro für die Auskunft und je 20.000 Euro für die beiden Feststellungen, LG Frankfurt a.M., Gründe B. XV. | Die Kammer hob den Wert wegen der Zahl der Verstöße und der Bekanntheit der Kläger an, bei weniger bekannten Betroffenen kann er niedriger liegen. |
| Streitwert im Eilverfahren | 5.000 bis 15.000 Euro je Äußerung, Medium und Antragsteller, bei Prominenten mehr, im Eilverfahren ein Drittel Abschlag, im Fall 20.000 Euro, OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Gründe V. | Ein Eilantrag gegen wenige Anzeigen bleibt deutlich darunter. |
| Kostenquote | Das Unternehmen zahlt 10 Prozent der Gerichtskosten und der Kosten von Meta und 15 Prozent seiner eigenen. Es unterlag unter anderem beim Urheberrecht, mit abstrakten Antragsteilen und einem unzulässigen Antrag, LG Frankfurt a.M., Tenor 7., Gründe A. II. 3., A. IV., B. I. | Jeder abgewiesene Antrag kostet anteilig, auch bei einem Sieg in der Sache. |
| Abmahnkosten | 3.568,81 Euro zugesprochen, LG Frankfurt a.M., Tenor 5. | Ersatz nach Geschäftsführung ohne Auftrag und Markengesetz, Gründe B. XI. |
| Sicherheitsleistung | je Unterlassungsantrag 50.000 Euro, LG Frankfurt a.M., Tenor 8. | Vor Rechtskraft vollstreckt der Kläger erst, wenn er die Sicherheit stellt. |
| Übersetzung und Zustellung | nicht beziffert | Eigene Auslagen je nach Umfang der Schriftstücke, dazu Abschnitt 8. |
Die Zahlen stammen aus Tenor und Gründen der beiden Entscheidungen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tenor 5. bis 8., Gründe B. XV. OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Gründe V.
Lesart des Verfassers Für die Praxis Lächelwerk dürfte der Wert deutlich unter dem Frankfurter Fall liegen, weil es um sieben Anzeigen und eine regional bekannte Praxis geht.
Empfehlung des Verfassers Stellen Sie nur Anträge, die Sie belegen können. Das Urheberrecht gehört nur in den Antrag, wenn die Rechtekette an den Fotos lückenlos schriftlich vorliegt. Klären Sie vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt, dazu unsere Seite Rechtsschutzversicherung.
¶In sieben Schritten von der Anzeige zum Verbot
Empfehlung des Verfassers Die Fragen 1 und 2 klären den Anspruch, 3 bis 5 die Haftung von Meta, 6 und 7 das Verfahren.
| Frage | Bei Ja | Bei Nein bleibt |
|---|---|---|
| 1. Zeigt die Anzeige Ihr Gesicht, Ihren Namen, Ihre Stimme oder Ihr Kennzeichen? | weiter zu 2 | kein eigener Anspruch, nur die Meldung als Nutzer |
| 2. Geschieht das ohne Ihre Einwilligung, § 22 KUG, § 12 BGB, § 15 MarkenG? | weiter zu 3 | Anspruch nur, wenn die Nutzung die Erlaubnis überschreitet |
| 3. Ist die Anzeige mit Anzeigen-ID, Link, Datum und Zielseite gesichert? | weiter zu 4 | zuerst sichern, Abschnitt 1 |
| 4. Haben Sie begründet gemeldet und die Bestätigung aufbewahrt, Art. 16 Abs. 2 DSA? | weiter zu 5 | melden, sonst fehlt der sichere Beleg der Kenntnis, Abschnitt 2 |
| 5. Lief die Anzeige nach der Meldung weiter oder kam sie in neuer Form wieder? | Störerhaftung möglich, wenn Meta nach einer ausreichenden Meldung nicht zügig löschte oder eine identische oder kerngleiche Variante erschien, weiter zu 6 | nur die Frankfurter Linie zur Verbreitung, höheres Prozessrisiko |
| 6. Liegt Ihre Kenntnis erst wenige Wochen zurück? | Abmahnung mit kurzer Frist, dann einstweilige Verfügung, Abschnitt 7 | Klage in der Hauptsache |
| 7. Wollen Sie Auskunft, Schadensersatz oder Geldentschädigung? | Hauptsacheklage, gestützt auf die Haftung als Täterin, Abschnitt 9 | Eilverbot genügt, Meta zur Abschlusserklärung auffordern |
Die Fragen 4 und 5 bilden die Störerlinie ab, die auch hilft, wenn eine höhere Instanz die Täterhaftung verwirft.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. und 3. Anzeigen müssen den Werbetreibenden und einen abweichenden Zahler ausweisen.Art. 26 Abs. 1 DSA Auch falsche Angaben gehören in die Beweissicherung.
Der Plan für die ersten zwei Wochen
Empfehlung des Verfassers Die Tagesangaben sind interne Zielwerte, keine gesetzlichen Fristen. Gesetzlich gelten nur die Vollziehungsfrist von einem Monat und die Frist von zwei Wochen, in der Meta die Annahme einer Zustellung ohne Übersetzung verweigern kann.§ 929 Abs. 2, § 936 ZPO Art. 12 Abs. 3 EuZVO
- Sichern, Tag 1Anzeigen-IDs, Seitennamen, Laufzeiten, Bildschirmfotos, Videos und Zielseiten aus der Werbebibliothek festhalten, Tag der Kenntnis notieren.
- Melden, Tag 1Jede Anzeige über „Als rechtswidrig melden“ melden, Kennzeichen zusätzlich über das Markenformular, Bestätigungen speichern.
- Warnen, Tag 1 bis 2Warnhinweis auf Website und Kanälen, Geschädigte an Bank und Polizei verweisen.
- Nachfassen, Tag 3 bis 5Laufende Anzeigen und neue Varianten sichern, gemeinsame Merkmale künftiger Fälschungen aufschreiben.
- Abmahnen, bis Tag 10Anwaltsschreiben an Meta mit Anzeigen, Merkmalen und kurzer Frist.
- Antrag stellen, bis Tag 14Einstweilige Verfügung beim Landgericht mit eidesstattlicher Versicherung, Übersetzung ins Englische vorbereiten.
- Zustellen und überwachenBeschluss binnen der Monatsfrist in Irland zustellen, bei Verstößen ein Ordnungsgeld beantragen, die Hauptsache prüfen. Ohne Abschlusserklärung kann Meta eine Frist zur Klage setzen lassen, § 926 Abs. 1, § 936 ZPO.
Fall HalstenbergStation 6 von 6Prüfweg und Ausgang‹≡
Fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung: Die Praxis beantwortet alle sieben Fragen mit Ja. Das Landgericht erlässt die Verfügung ohne mündliche Verhandlung, die Zustellung mit Übersetzung gelingt in der Monatsfrist. Meta entfernt die Anzeigen und eine Variante mit anderem Bildausschnitt. Über eine Klage auf Auskunft und Schadensersatz entscheidet die Praxis, wenn feststeht, ob das Frankfurter Urteil Bestand hat.
¶Aus Sicht von Meta entscheidet der Werbetreibende
Die Einwände, die Meta im Frankfurter Prozess vorgebracht hat, können in der Berufung durchdringen.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand
Was Meta vorbringt
- Meta stelle nur Technik bereit, über Inhalt, Zielgruppe und Platzierung entscheide der Nutzer.
- Auktion und Qualitätswert seien formale Prüfungen, keine Bewertung des Inhalts.
- Eine allgemeine Überwachungspflicht bestehe nicht, sinngleiche Inhalte seien technisch nicht erkennbar.
- Den Meldungen hätten Links, Werkangaben und Erklärungen gefehlt.
- Als Störerin schulde Meta allenfalls Unterlassung, keinen Schadensersatz.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand
Was die Kammer entgegnet
- Wer Anzeigenplätze nach eigenen Regeln versteigert und Feeds ordnet, kontrolliert die Inhalte.
- Der Werbetreibende wählt die Zielgruppe, ob und bei wem die Anzeige erscheint, entscheidet der Algorithmus von Meta.
- Die Merkmale der Fälschungen waren automatisiert erkennbar beschrieben.
- Meta fand und löschte die gemeldeten Inhalte, sie hatte also Kenntnis.
- Bei eindeutigen Verstößen sind 14 oder 20 Tage für die Prüfung zu lang.
- Als Täterin haftet Meta auch auf Schadensersatz.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. und 3., B. VIII.
Zugestanden hat die Kammer Meta zwei Punkte: Rein chronologische Feeds und Spamfilter begründen wohl keine Kontrolle, ein Verbot ohne Bezug auf konkrete Anzeigen war zu unbestimmt.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe A. II. 3., B. II. 2. Meta lehnt das Urteil nach Angaben eines Sprechers ab und prüft weitere Schritte.beck-aktuell, 17.9.2026
Lesart des Verfassers Die Haftung von Meta tritt neben die der Werbetreibenden, die die Anzeigen bezahlt haben. Ein Verbot gegen Meta stoppt die Verbreitung, ein Titel gegen einen Werbetreibenden mit Tarnnamen nützt wenig, wenn die nächste Anzeige unter neuem Namen erscheint. Für Betroffene ist Meta deshalb die Gegnerin, die sie tatsächlich erreichen.
Im Fall Halstenberg würde Meta einwenden, die Zielgruppe in Münster habe der unbekannte Werbetreibende gewählt. Nach der Kammer ändert das nichts, weil Meta entscheidet, wem die Anzeige erscheint.
¶Wird Ihr Werbekonto gekapert, kann die Haftung Sie treffen
Im Frankfurter Fall liefen Beiträge zum Teil über ein Werbekonto unbekannter Inhaberschaft.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand Lesart des Verfassers Wer ein Werbekonto führt, kann selbst haften, wenn Fremde es kapern und damit werben.
| Frage | Was gilt | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Hafte ich für Anzeigen Fremder über mein Konto? | für Werbekonten nicht entschieden, nach dem BGH haftet wie ein Täter, wer Zugangsdaten nicht hinreichend sichert | Zwei-Faktor-Anmeldung für alle mit Zugriff, Rollen im Konto prüfen |
| Was tue ich bei bemerktem Zugriff? | bei schlechter Sicherung wird schon die erste Verletzung zugerechnet | Meta sofort melden, Passwörter ändern, fremde Anzeigen sichern, Zeitpunkt festhalten |
| Wer zahlt die Anzeigen? | abgebucht wird vom hinterlegten Zahlungsmittel | Zahlungsmittel sperren lassen |
| Meta sperrt mein Konto, was nun? | Begründungspflicht, Beschwerde, Streitbeilegung und Gericht | Beschwerde einlegen, fremden Zugriff belegen, Eilrechtsschutz prüfen |
Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem DSA bleibt die Beschwerde beim Koordinator für digitale Dienste.Art. 17 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 DSA Art. 53 DSA
Wer nach dem Bundesgerichtshof die Zugangsdaten seines Kontos nicht hinreichend vor fremdem Zugriff sichert, muss sich so behandeln lassen, als hätte er selbst gehandelt.BGH, I ZR 114/06, Halzband, Leitsatz, Rn. 16 Grund ist die Unklarheit, wer unter dem Konto gehandelt hat.BGH, I ZR 114/06, Rn. 18 Schadensersatz setzt Verschulden voraus, im Regelfall nur, wenn der Inhaber mit der fremden Nutzung rechnen musste.BGH, I ZR 114/06, Rn. 20 Der Fall betraf ein Konto bei eBay, dessen Passwort der Inhaber in einem auch seiner Ehefrau zugänglichen Schreibtisch aufbewahrte.BGH, I ZR 114/06, Rn. 2, 20
Lesart des Verfassers Auch ein Werbekonto bei Meta dient dem Auftritt unter einem bestimmten Namen, die Übertragung liegt deshalb nahe. Wem das gut gesicherte Konto gestohlen wird, den trifft die Zurechnung nach dem Leitsatz nicht. Eine Entscheidung zu Werbekonten bei Meta ist uns nicht bekannt (Stand 4. Oktober 2026), mehr im Beitrag zur Entscheidung Halzband.
Für die Praxis Lächelwerk heißt das: Hätte sie ein eigenes Werbekonto, sollte sie es nach dem ersten Fund sofort prüfen.
Gegen eine Sperre gibt es einen Eilweg: Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. untersagte Meta im Juli 2026 per einstweiliger Verfügung, den Kanal der Antragstellerin mit 823.000 Followern zu deaktivieren.OLG Frankfurt a.M., 11 W 12/26 (Kart), Tenor, Gründe I. Die Sperre ohne konkreten Grund hielt er für willkürlich, die Antragstellerin wegen ihrer Follower für abhängig.OLG Frankfurt a.M., 11 W 12/26 (Kart), Gründe II. 2. b) aa) Mehr unter Account gesperrt, Händlerkonto gesperrt und Account-Sperrung in sozialen Medien.
¶Überzeugt die Frankfurter Linie zur Plattformhaftung?
Die Tabelle zeigt, was die wichtigsten Stimmen zum Urteil sagen und wo sie darüber hinausgehen.
| Stimme | Sagt | Trifft zu | Geht zu weit oder fehlt |
|---|---|---|---|
| Plutte, 23.9.2026 | Kontrolle durch den Algorithmus, nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht möglich | ja, Gründe B. II. 2. | kein Rat, was Betroffene jetzt tun |
| WBS | Meta haftet als Täterin, rät zu Bildschirmfotos, Meldenummer, Abmahnung und Eilverfahren | ja, Tenor und Gründe | nichts zu Werbearchiv, Zuständigkeit und Zustellung |
| Dr. Web, 18.9.2026 | kein Haftungsprivileg für algorithmisch ausgespielte Anzeigen | als Lesart der Kammer | als allgemeine Rechtslage formuliert |
| Mantz, NJW 2026, 2535 | das Urteil Webgroup und Coyote sei auf Art. 6 DSA übertragbar | die Kammer folgt dem | obergerichtlich nicht bestätigt |
| Überschriften borncity.com und ppc.land | 250.000 Euro Strafe für jede gefälschte Anzeige | nein | Höchstgrenze eines Ordnungsgelds je Zuwiderhandlung, Abschnitt 9 |
Die Stimmen sind einzeln belegt.Plutte, ra-plutte.de, 23.9.2026 WBS, wbs.legal Dr. Web, drweb.de, 18.9.2026 Mantz, NJW 2026, 2535, wiedergegeben nach LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25 Meta lehnt die Entscheidung nach Angaben eines Sprechers ab und verweist auf über 159 Millionen entfernte Scam-Anzeigen im Vorjahr, 92 Prozent davon vor einer Meldung.beck-aktuell, 17.9.2026 Lesart des Verfassers Die Zahlen sind nicht überprüfbar und sagen nichts über die Pflicht im einzelnen gemeldeten Fall.
Die überzeugendste Lesart
Lesart des Verfassers Für bezahlte Anzeigen überzeugt die Frankfurter Linie. Meta verkauft den Platz, verteilt ihn nach eigenen Regeln und verdient an jeder Ausspielung. Darauf stellt der Europäische Gerichtshof mit Weise und Rangfolge der Verbreitung ab.EuGH, C-188/24 und C-190/24, nach PM 87/26
Schwächer ist die Übertragung auf jeden Beitrag im algorithmisch geordneten Feed, dort liefe das Haftungsprivileg weitgehend leer. Die Kammer nimmt chronologische Feeds und Spamfilter selbst aus.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. Ob die Berufungsinstanz dem folgt, ist offen. Für Betroffene wie die Praxis Lächelwerk zählt das weniger, solange sie die Störerlinie zusätzlich belegen.
¶Was offen bleibt und was Betroffene bis dahin tun
Das Frankfurter Urteil ist nicht rechtskräftig, die amtliche Veröffentlichung vermerkt es als anfechtbar.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tenor, Veröffentlichungsvermerk Die Berufung führt zum Oberlandesgericht Frankfurt a.M.Plutte, ra-plutte.de, 23.9.2026 Ob sie eingelegt ist, ist uns nicht bekannt (Stand 4. Oktober 2026). Die Frist läuft einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils.§ 517 ZPO Bis dahin bleiben fünf Fragen offen.
| Frage | Stand | Lesart des Verfassers | Was heute zu tun ist |
|---|---|---|---|
| Hält die Haftung als Täterin in der Berufung? | Nur das Landgericht, gestützt auf den EuGH. Das Oberlandesgericht München sah Meta zuvor als mittelbare Störerin. | Für bezahlte Anzeigen überzeugend, für den gesamten Feed offen. | Zusätzlich die Störerlinie belegen. |
| Wann ist Löschen noch zügig? | 14 und 20 Tage nicht mehr nach dem Landgericht, 19 bis 25 Tage ab Kenntnis nicht mehr nach dem Oberlandesgericht München, eine Untergrenze fehlt. | Bei eindeutigen Fake-Anzeigen eher Tage als Wochen. | Kurze Frist setzen, nachfassen. |
| Muss die Meldung alle Angaben des Art. 16 Abs. 2 DSA enthalten? | Vom Landgericht offen gelassen, vom Oberlandesgericht München für andere Wege als das Formular. | Für die Kenntnis nicht, für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis ja. | Vollständig melden. |
| Wie hoch fallen Schadensersatz und Geldentschädigung aus? | Nur dem Grunde nach festgestellt, sonst Schätzung nach § 287 ZPO. | Schaden nach belegten eigenen Einbußen, die Abrufe zeigen den Umfang, Entschädigung nach Schwere und Dauer. | Aufwand dokumentieren, Auskunft verlangen. |
| Haftet Meta auch nach Datenschutzrecht? | Von der Kammer nicht entschieden. Meta hält EuGH C-492/23 vom 2. Dezember 2025 für nicht übertragbar. | Ergänzung, keine Hauptstütze. | Nachrangig geltend machen. |
Fundstellen der Tabelle.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2. und 3., B. V. 6., B. VIII. bis X., Tatbestand OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 6, 14, 15, 26
Was das Landgericht nicht entschieden hat
Nicht entschieden hat die Kammer, ob deutsche Gerichte für alle Ansprüche ohne Einlassung international zuständig gewesen wären und ob eine Meldung alle Angaben des Art. 16 Abs. 2 DSA braucht. Offen blieben die Marken, das Datenschutzrecht und die Kontrolle bei chronologischen Feeds. Empfehlung des Verfassers Der Beitrag wird überarbeitet, sobald ein Berufungsaktenzeichen oder eine Entscheidung des Oberlandesgerichts bekannt wird.
LG Frankfurt a.M. 2-06 O 234/25Station 5 von 5Anfechtbar, Ausgang offen‹≡
Die Kammer gab der Klage weitgehend statt und wies sie beim Urheberrecht und bei abstrakt gefassten Verboten ab. Vorläufig vollstreckbar ist das Urteil für die Kläger nur gegen Sicherheit.LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tenor 6. bis 8., Gründe A. II. 3., B. I.
Die Entscheidungen im Überblick
| Entscheidung | Frage | Ergebnis | Stand |
|---|---|---|---|
| LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.9.2026, 2-06 O 234/25 | Fake-Profile, Beiträge und Anzeigen mit Bild und Kennzeichen | Täterin wegen Kontrolle, hilfsweise Störerin, Folgeansprüche dem Grunde nach | nicht rechtskräftig |
| EuGH, Urteil vom 16.6.2026, C-188/24 und C-190/24, Webgroup und Coyote | Haftungsbefreiung bei algorithmischer Steuerung | Kontrolle schließt sie aus, Kenntnis nur ohne zügiges Handeln | Vorabentscheidung, nach Pressemitteilung |
| OLG München, Endurteil vom 20.1.2026, 18 U 2360/25 Pre e | Fake-Profile mit Name und Bild im Eilverfahren | mittelbare Störerin, kerngleiche Konten ohne neue Meldung | rechtskräftig |
| OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4.3.2025, 16 W 10/25 | Deepfake-Video mit Name, Stimme und Bild | Verbot für sinngleiche Videos | unanfechtbar, Eilverfahren |
| OLG Frankfurt a.M., 1. Kartellsenat, Beschluss vom 14.7.2026, 11 W 12/26 (Kart) | Sperre eines Instagram-Kanals im Eilverfahren | Verfügung erlassen, zuständig nach Art. 35 und Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO | unanfechtbar, Widerspruch beim Landgericht möglich |
| BGH, Urteil vom 11.3.2009, I ZR 114/06, Halzband | fremde Nutzung eines Kontos bei eBay | Haftung wie ein Täter bei ungesicherten Zugangsdaten | rechtskräftig |
| LG Bonn, Beschluss vom 5.7.2023, 9 O 130/23 | Werbeanzeigen mit fremdem Bildnis | einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung | Eilverfahren |
| EuGH, Urteil vom 3.10.2019, C-18/18, Glawischnig-Piesczek | Entfernung sinngleicher Inhalte | zulässig, wenn automatisiert erkennbar | Vorabentscheidung |
Fundstellen der Übersicht im Quellenverzeichnis.EuGH, C-188/24 und C-190/24, nach PM 87/26 OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Tenor, Gründe II. 2. OLG Frankfurt a.M., 11 W 12/26 (Kart), Leitsatz 2, Gründe II. 2. a) BGH, I ZR 114/06, Leitsatz LG Bonn, 9 O 130/23 EuGH, C-18/18, nach OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25
Der Fall Halstenberg in sechs Stationen
Ein fiktives Beispiel, keine Gerichtsentscheidung.
- Eine Praxis wirbt für ein Anlagesystem Anzeigen mit Gesicht, Name und Logo, eine Patientin verliert 4.000 Euro
- Der erste Tag Sieben Anzeigen gesichert, Warnhinweis
- Die Meldungen am ersten Tag vier Anzeigen nach einer Woche gelöscht, eine neue Variante
- Bild, Name und Praxisbezeichnung Ansprüche auf Bild und Name gestützt
- Noch rechtzeitig für das Eilverfahren? Antrag gut zwei Wochen nach Kenntnis
- Prüfweg und Ausgang Verfügung erlassen, auch die Variante gelöscht
Der Fall des Landgerichts in fünf Stationen
Nach dem Urteil vom 16. September 2026, 2-06 O 234/25.
- Das Urheberrecht scheitert an der Rechtekette Keine ausschließlichen Nutzungsrechte bewiesen
- Kontrolle durch Auktion und Feed Meta haftet als Täterin
- 14, 20 und 62 Tage Löschdauern nicht zügig
- Auskunft, Ersatz und Entschädigung dem Grunde nach beziffert nur 3.568,81 Euro
- Anfechtbar, Ausgang offen vollstreckbar gegen Sicherheit, Meta lehnt ab
¶Häufige Fragen
Diese zwölf Fragen beantworten wir kurz, die Abschnitte des Beitrags vertiefen sie.
Was ist Fake-Werbung oder eine Scam-Ad?
Eine Anzeige, die ohne Einwilligung Gesicht, Namen, Stimme oder Logo einer bekannten Person oder eines Unternehmens nutzt, um Vertrauen zu erschleichen. Im Frankfurter Fall führten die Anzeigen zu angeblichen Anlagetipps in Chatgruppen (LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Tatbestand). Verletzt sind das Recht am eigenen Bild und das Unternehmenskennzeichen.
Wie melde ich eine Fake-Anzeige bei Facebook oder Instagram?
Über „Als rechtswidrig melden“ an jeder Anzeige in der Werbebibliothek, auch ohne Facebook-Konto (Stand 4.10.2026). Mit Link (URL) oder Anzeigen-ID, Begründung, Name, E-Mail-Adresse und Erklärung zur Richtigkeit hat Meta Kenntnis (Art. 16 Abs. 2 und 3 DSA). Sichern Sie vorher, denn nach der Löschung zeigt das Archiv den Inhalt nicht mehr (Art. 39 Abs. 3 DSA).
Haftet Meta für Fake-Werbung mit meinem Gesicht?
Nach dem Landgericht Frankfurt a.M. ja, als Täterin, weil ihr Algorithmus über Ausspielung und Rangfolge entscheidet (2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2.). Hilfsweise haftet sie als mittelbare Störerin, wenn sie nach einer Meldung nicht zügig löscht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München sah Meta bisher nur als Störerin.
Wie schnell muss Meta eine gemeldete Fake-Anzeige löschen?
Das Gesetz verlangt „zügig“ ohne Tageszahl (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSA). Das Landgericht Frankfurt a.M. hielt 14 und 20 Tage bei eindeutigen Verstößen für zu lang, dazu Abschnitt 5. Das Oberlandesgericht München sah 19 bis 25 Tage ab Kenntnis ebenso (18 U 2360/25, Rn. 15). Meta muss beweisen, dass sie zügig handelte.
Muss Meta auch neue Varianten sperren, ohne dass ich sie melde?
Ja, wenn sie identisch oder kerngleich sind: Nach einer ausreichenden Beanstandung gilt die Pflicht ohne erneute Meldung (OLG München, 18 U 2360/25, Leitsatz 4). Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht (Art. 8 DSA). Anzeigen mit anderem Text und Bild sind laut Oberlandesgericht Frankfurt a.M. nicht sinngleich und brauchen eine eigene Meldung.
Kann ich eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragen?
Ja, das Oberlandesgericht München hat 2026 eine solche Verfügung bestätigt (18 U 2360/25, Rn. 2 f.), das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. 2025 eine erlassen. Langes Zuwarten nach Kenntnis kostet die Dringlichkeit, beantragen Sie deshalb binnen weniger Wochen nach Kenntnis und mahnen Sie vorher mit kurzer Frist ab. Auskunft über Abrufe und Einnahmen und Schadensersatz gibt es nur in der Klage.
Bekomme ich Schadensersatz von Meta?
Das Landgericht Frankfurt a.M. stellte Schadensersatz und Geldentschädigung nur dem Grunde nach fest, weil es Meta als Täterin ansah (2-06 O 234/25, Tenor 4.). Beziffert sind nur 3.568,81 Euro Abmahnkosten, dazu Abschnitt 9. Die Auskunft erleichtert das Beziffern, einen anders belegten Schaden kann das Gericht schätzen (§ 287 Abs. 1 ZPO).
Was bedeuten die 250.000 Euro im Urteil?
Sie sind die gesetzliche Höchstgrenze eines Ordnungsgelds für jeden Verstoß gegen das Verbot (§ 890 Abs. 1 ZPO). Festgesetzt wird es erst auf Antrag nach einem Verstoß, in angemessener Höhe, dazu Abschnitt 9. Es ist keine Strafe von 250.000 Euro je Anzeige, wie Überschriften meldeten, und kein Schadensersatz für Betroffene.
Welches Gericht ist zuständig, obwohl Meta in Irland sitzt?
Für Verletzungen im Internet können deutsche Gerichte am Ort des Schadens zuständig sein (Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO). Im Frankfurter Fall genügte, dass Meta sich rügelos eingelassen hat (Art. 26 Brüssel-Ia-VO, LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe A. I.). Zugestellt wird in Irland, mit Übersetzung.
Was kostet ein Verfahren gegen Meta?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, im Frankfurter Fall 300.000 Euro, davon 50.000 Euro je Unterlassungsantrag (2-06 O 234/25, Gründe B. XV.). Wer verliert, zahlt beide Seiten (§ 91 Abs. 1 ZPO), dazu Abschnitt 10. Vor dem Landgericht ist ein Anwalt Pflicht, außer für den Eilantrag selbst (§ 78 Abs. 1 und 3 ZPO).
Hilft mir das Urheberrecht an meinen Fotos?
Ja, wenn Sie das Foto selbst gemacht haben, denn dann sind Sie Urheber (§ 7 UrhG). Fotos von Mitarbeitern oder Fotografen setzen ausschließliche Nutzungsrechte voraus, daran scheiterte das Unternehmen in Frankfurt. Für soziale Medien genügten nach dem Vertragszweck einfache Rechte (2-06 O 234/25, Gründe B. I., § 31 Abs. 5 UrhG).
Was tue ich, wenn über mein Werbekonto Fake-Anzeigen laufen?
Melden Sie den Zugriff sofort, ändern Sie Passwörter, aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Anmeldung und lassen Sie das Zahlungsmittel sperren. Zu Werbekonten ist uns keine Entscheidung bekannt. Wer seine Zugangsdaten nicht hinreichend sichert, haftet aber nach dem Bundesgerichtshof wie ein Täter (I ZR 114/06, Halzband, Leitsatz), dazu Abschnitt 13. Gegen eine Kontosperre steht die Beschwerde offen (Art. 20 Abs. 1 DSA).
Was noch nicht bekannt ist
Ob Berufung eingelegt wurde, ist nicht bekannt (Stand 4. Oktober 2026). Webgroup und Coyote kennen wir aus der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs und den Zitaten des Landgerichts.EuGH, C-188/24 und C-190/24, nach PM 87/26 Den Bonner Beschluss kennen wir aus der amtlichen Zusammenfassung.
Nicht vertieft sind Strafverfahren, Anlegerschäden, Stimme, Datenschutz und die Aufsicht der Europäischen Kommission, dazu Social-Media-Recht.
- Haftung für Fake-Profile und kerngleiche Konten
- Fake-Werbeanzeigen: die einstweilige Verfügung von 2023
- Deepfakes und Persönlichkeitsrecht
- Anonyme Äußerung: Verfasser ermitteln
- Fake News und kerngleiche Varianten
- Account gesperrt: Rechte gegen Plattformen
- Die eigene Stimme und KI
- Reputationsschutz für Personen, Praxen und Unternehmen
Begriffe
- Fake-Werbung
- Anzeige oder Beitrag, der ohne Erlaubnis Gesicht, Namen oder Kennzeichen einer Person oder eines Unternehmens für ein fremdes Angebot nutzt. § 22 KUG, § 12 BGB, § 15 MarkenG.
- Werbebibliothek
- Öffentliches Archiv der Anzeigen sehr großer Plattformen mit Inhalt, Auftraggeber, Zahler und Laufzeit, durchsuchbar bis ein Jahr nach der letzten Anzeige. Als rechtswidrig entfernte Anzeigen zeigt es ohne Inhalt und Auftraggeber. Art. 39 Abs. 1 bis 3 DSA.
- Hostingdienst
- Dienst, der Informationen von Nutzern in deren Auftrag speichert, etwa ein soziales Netzwerk. Ohne Kenntnis oder bei zügigem Handeln nach Kenntnis haftet er für fremde Inhalte nicht. Art. 6 Abs. 1 DSA.
- Kontrolle
- Steuerung gespeicherter Informationen, die das Haftungsprivileg unabhängig von Kenntnis ausschließt, etwa wenn ein Algorithmus bestimmt, unter welchen Bedingungen, auf welche Weise und in welcher Rangfolge Inhalte verbreitet werden. EuGH, C-188/24 und C-190/24, LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2.
- Täterin oder Täter
- Wer eine Rechtsverletzung selbst begeht, haftet auf Unterlassung, Auskunft und, bei Verschulden, Schadensersatz. Nach dem Landgericht Frankfurt a.M. ist Meta wegen ihrer Kontrolle über Anzeigen und Feeds Täterin. Gründe B. II. 2., B. VIII.
- Mittelbarer Störer
- Wer ohne eigene Tat willentlich und adäquat ursächlich an einer Rechtsverletzung mitwirkt und eine Prüfpflicht verletzt, haftet nur auf Unterlassung und erst nach hinreichender Beanstandung. OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 7.
- Zügig
- Maßstab für die Reaktion nach Kenntnis, ohne gesetzliche Tageszahl. Das Landgericht Frankfurt a.M. hielt 14 und 20 Tage bei eindeutigen Verstößen für zu lang. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSA, Gründe B. II. 3. c.
- Kerngleich und sinngleich
- Inhalte, die vom verbotenen nur unwesentlich abweichen und denselben rechtsverletzenden Eindruck vermitteln. Das Verbot erfasst sie ohne neue Meldung. OLG München, 18 U 2360/25, Leitsatz 4, OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Gründe II. 2. b).
- Einstweilige Verfügung
- Vorläufiges gerichtliches Verbot bei Dringlichkeit, auf Glaubhaftmachung hin und in dringenden Fällen ohne mündliche Verhandlung. Es muss binnen eines Monats vollzogen werden. § 935, § 937 Abs. 2, § 929 Abs. 2, § 936 ZPO.
- Rügelose Einlassung
- Der Beklagte verhandelt zur Sache, ohne die Zuständigkeit zu rügen, und begründet so die internationale Zuständigkeit, wie vor dem Landgericht Frankfurt a.M. Art. 26 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO, Gründe A. I.
- Ordnungsgeld
- Zwangsmittel bei Verstößen gegen ein gerichtliches Verbot, auf Antrag vom Gericht erster Instanz festgesetzt. Das einzelne Ordnungsgeld darf 250.000 Euro nicht übersteigen. § 890 Abs. 1 ZPO.
- Unternehmenskennzeichen
- Name oder besondere Bezeichnung eines Unternehmens, einer Praxis oder Kanzlei im geschäftlichen Verkehr, geschützt gegen verwechslungsfähige Benutzung. § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4 MarkenG.
Quellen
- LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. September 2026 – 2-06 O 234/25, 6. Zivilkammer, ECLI:DE:LGFFM:2026:0916.2.06O234.25.00, amtliche Veröffentlichung des Landes Hessen, ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt der Gründe, nicht rechtskräftig, Volltext liegt der Kanzlei vor.
- Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act), ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, eur-lex.europa.eu, CELEX 32022R2065, abgerufen am 3.10.2026.
- Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz, KUG), zuletzt geändert durch Art. 3 § 31 des Gesetzes vom 16.2.2001, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/kunsturhg, abgerufen am 4.10.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23.7.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/bgb, abgerufen am 4.10.2026.
- Markengesetz (MarkenG), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 20.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/markeng, abgerufen am 4.10.2026.
- Zivilprozessordnung (ZPO), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/zpo, abgerufen am 4.10.2026.
- Urheberrechtsgesetz (UrhG), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/urhg, abgerufen am 4.10.2026.
- Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-Ia-VO), ABl. L 351 vom 20.12.2012, S. 1, eur-lex.europa.eu, CELEX 32012R1215, abgerufen am 4.10.2026.
- Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (EuZVO), ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40, eur-lex.europa.eu, CELEX 32020R1784, abgerufen am 4.10.2026.
- EuGH, Pressemitteilung Nr. 87/26 vom 16. Juni 2026 zum Urteil in den Rechtssachen C-188/24 und C-190/24, Webgroup Czech Republic und NKL Associates sowie Coyote System, Große Kammer, Vorlage des Conseil d'État, curia.europa.eu, abgerufen am 3.10.2026. Die Randnummern 109 bis 112 des Urteils sind wiedergegeben nach LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2.
- OLG München, Endurteil vom 20. Januar 2026 – 18 U 2360/25 Pre e, 18. Zivilsenat, Leitsätze 1 bis 4, Randnummern 1 bis 31, ZUM 2026, 395, AfP 2026, 65, K&R 2026, 256, Vorinstanz LG München I, Urteil vom 26.6.2025 – 26 O 4746/25, rechtskräftig mit Verkündung, Volltext liegt der Kanzlei vor.
- OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4. März 2025 – 16 W 10/25, 16. Zivilsenat, ECLI:DE:OLGHE:2025:0304.16W10.25.00, MMR 2025, 898, GRUR-RS 2025, 3551, Vorinstanz LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2024 – 2-03 O 393/24, nicht anfechtbar, ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt, Volltext liegt der Kanzlei vor.
- LG Bonn, Beschluss vom 5. Juli 2023 – 9 O 130/23, 9. Zivilkammer, einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung, wiedergegeben nach der amtlichen Veröffentlichung des Landes Nordrhein-Westfalen, justiz.nrw.de, abgerufen am 4.10.2026.
- OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Juli 2026 – 11 W 12/26 (Kart), 1. Kartellsenat, ECLI:DE:OLGHE:2026:0714.11W12.26KART.00, Vorinstanz LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2026 – 2-06 O 200/26, unanfechtbar, ohne Randnummern, zitiert nach Gliederungspunkt, Volltext liegt der Kanzlei vor.
- EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019 – C-18/18 – Glawischnig-Piesczek, GRUR 2019, 1208, wiedergegeben nach OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25, Gründe II. 2. b) (c), und OLG München, 18 U 2360/25, Rn. 22.
- beck-aktuell, Meta haftet selbst für Fake-Werbeanzeigen, 17.9.2026, beck-aktuell.de, abgerufen am 3.10.2026.
- Plutte, LG Frankfurt: Fake-Werbung bei Instagram und Facebook, ra-plutte.de, aktualisiert am 23.9.2026, ra-plutte.de, abgerufen am 3.10.2026.
- WBS, Fake-Accounts und Scam-Werbung mit fremdem Gesicht: LG Frankfurt verurteilt Meta zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, wbs.legal, abgerufen am 3.10.2026.
- Dr. Web, Beitrag zur Plattformhaftung von Meta für Scam-Anzeigen nach dem Frankfurter Urteil, 18.9.2026, drweb.de, abgerufen am 3.10.2026.
- Mimikama, Urteil in Frankfurt: Meta haftet für Fake-Werbung mit Finanzfluss, mimikama.org, abgerufen am 3.10.2026.
- Überschriften „Frankfurt-Urteil gegen Meta: 250.000 Euro Strafe pro betrügerische Anzeige“, borncity.com, und „Meta faces up to 250,000 euro fine per fake Finanzfluss ad after court loss“, ppc.land, September 2026, borncity.com, ppc.land, abgerufen am 3.10.2026.
- Mantz, NJW 2026, 2535, Rn. 20, wiedergegeben nach LG Frankfurt a.M., 2-06 O 234/25, Gründe B. II. 2.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12.5.2026, amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/uwg_2004, abgerufen am 4.10.2026.
- BGH, Urteil vom 11. März 2009 – I ZR 114/06 – Halzband, I. Zivilsenat, BGHZ 180, 134, Leitsatz und Randnummern 1 bis 24, Vorinstanzen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.5.2006 – 11 U 45/05, und LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.7.2005 – 2/3 O 15/04, Aufhebung und Zurückverweisung, Volltext liegt der Kanzlei vor.
- Meta, Werbebibliothek, Suche für Deutschland, Kategorie „Alle Werbeanzeigen“, Anzeigenkarte und Menü, facebook.com/ads/library, abgerufen am 4.10.2026, ohne Anmeldung.
- Meta, Antrag auf Entfernen von Inhalten aufgrund von Rechtsverstößen, Formular im Hilfebereich, erreichbar über „Als rechtswidrig melden“ in der Werbebibliothek, facebook.com/help/contact/319149701968527, abgerufen am 4.10.2026.
Zur Quellenlage
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 16. September 2026 liegt der Kanzlei im Volltext vor und wird mangels Randnummern nach Gliederungspunkten der Gründe zitiert. Es ist anonymisiert, die Namen der Kläger geben wir nach beck-aktuell und Mimikama wieder.
Das Urteil enthält Unstimmigkeiten. Der Tenor nennt als Zinsbeginn der Abmahnkosten ein Datum im Juli 2026, obwohl Zinsen ab Rechtshängigkeit beantragt waren und die Klage spätestens im Juli 2025 zugestellt war, deshalb nennen wir keinen. Zweimal steht Klägerin statt Beklagte, diese Stellen zitieren wir nicht wörtlich.
Im Volltext liegen auch OLG München, 18 U 2360/25, OLG Frankfurt a.M., 16 W 10/25 und 11 W 12/26 (Kart), sowie Halzband vor. In 11 W 12/26 (Kart) steht beim Eilgrund „Verfügungsanspruch“ und „Einreichung des Widerspruchs“, gemeint sind Verfügungsgrund und Eilantrag. Den Europäischen Gerichtshof geben wir nach Pressemitteilung und Landgericht wieder, Mantz nach dem Urteil. Der Beschluss 11 W 12/26 (Kart) und der Bonner Beschluss nennen die Gegnerin nicht beim Namen, gemeint ist jeweils Meta, wie im Text gekennzeichnet.
Gesetze zitieren wir nach dem amtlichen Text, Verordnungen der Europäischen Union nach dem Amtsblatt. Presse- und Kanzleiberichte belegen keine Rechtsaussage, sie zeigen die Aufnahme des Urteils. Der Fall Halstenberg ist erfunden, Einschätzungen des Verfassers sind als Lesart oder Empfehlung gekennzeichnet.
Zum Verfasser
Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM ist Rechtsanwalt, Mediator und Partner der ITMR Rechtsanwälte PartGmbB in Düsseldorf. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er berät Personen, Praxen und Unternehmen im Social-Media-, Persönlichkeits- und Markenrecht bis zur Klage gegen Plattformen.
Zitiervorschlag: Bohne, Fake-Werbung mit Ihrem Gesicht: Was tun gegen Meta?, ITMR Rechtsanwälte, 4. Oktober 2026, itmr-legal.de/blog/fake-werbung-meta-haftung.
Änderungsprotokoll
- : Erstveröffentlichung, Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 16. September 2026 nicht rechtskräftig. Wiedervorlage bei Berufungsaktenzeichen oder Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.
Inhalt
- Auf einen Blick: Was Sie jetzt tun
- Was dieser Beitrag praktisch liefert
- Die Antwort in fünf Sätzen
- Worum es geht
- Fake-Anzeige entdeckt: So sichern Sie heute die Beweise
- Abbildung 1: Fake-Anzeige entdeckt, die ersten 48 Stunden
- Welche Lage dieser Beitrag behandelt
- Wie melde ich eine Fake-Anzeige bei Facebook und Instagram?
- Welche Rechte verletzt die Fake-Anzeige?
- Haftet Meta selbst oder erst nach einer Meldung?
- Abbildung 2: Zwei Wege zur Haftung der Plattform
- Webgroup und Coyote: das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
- Wie schnell muss Meta löschen?
- Abbildung 3: Wie lange Meta im Frankfurter Fall brauchte
- Muss Meta auch neue, ähnliche Fake-Anzeigen sperren?
- Eilrechtsschutz verlangt rasches Handeln nach Kenntnis
- Darf ein deutsches Gericht über Meta Ireland entscheiden?
- Abbildung 4: Vom Antrag zur Zustellung in Dublin
- Meta Platforms Ireland als Gegnerin
- Haftet Meta als Täterin, kann sie Schadensersatz schulden
- Abbildung 5: Was das Urteil zuspricht und was offen bleibt
- Was kostet der Weg zum Verbot?
- In sieben Schritten von der Anzeige zum Verbot
- Aus Sicht von Meta entscheidet der Werbetreibende
- Wird Ihr Werbekonto gekapert, kann die Haftung Sie treffen
- Überzeugt die Frankfurter Linie zur Plattformhaftung?
- Was offen bleibt und was Betroffene bis dahin tun
- Die Entscheidungen im Überblick
- Der Fall Halstenberg in sechs Stationen
- Der Fall des Landgerichts in fünf Stationen
- Häufige Fragen
- Was noch nicht bekannt ist
- Begriffe
- Quellen
- Änderungsprotokoll
- Verfasser und Zuständigkeit
Rechtsstand: . Die Darstellung ersetzt keine Einzelfallberatung. Das Urteil des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Ein Oberlandesgericht, das Meta als Täterin haften lässt, ist uns nicht bekannt (Stand 4. Oktober 2026).
Wie ITMR solche Fälle führt
Vier Ausgangslagen und was wir in jeder zuerst tun.
Wir sichern die Anzeigen, melden sie vollständig und prüfen am Tag der Kenntnis einen Eilantrag aus Bild, Name und Persönlichkeitsrecht.
Wir prüfen Unternehmenskennzeichen und Marken, melden über die passenden Formulare und beschreiben künftige Fälschungen so, dass Meta sie automatisiert erkennen kann.
Wir stimmen den Hinweis an Patienten oder Mandanten ab und dokumentieren Anfragen und Schäden für Auskunft und Schadensersatz.
Wir sichern den fremden Zugriff, melden ihn, begleiten Beschwerde und Streitbeilegung bei einer Sperre und prüfen das eigene Haftungsrisiko.
Erst sichern, dann melden, dann das Gericht
Erst sichern wir, was Meta löschen könnte, dann melden wir so, dass die Kenntnis feststeht, danach wählen wir zwischen Abmahnung, Eilantrag und Klage. Jede Erklärung dient Störer- und Täterlinie zugleich.
Eine einzelne Anzeige können Sie selbst melden. Für eine Klage gegen Meta vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, nur den Eilantrag selbst kann man zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären (§ 78 Abs. 1 und 3, § 920 Abs. 3 ZPO).
Mehr zum Leistungsumfang: Schutz vor Fake-Profilen und Rufschädigung, Einstweilige Verfügung und Markenrecht.
Dieser Beitrag im Netz: itmr-legal.de/blog/fake-werbung-meta-haftung. Die Druckfassung gibt den Rechtsstand vom 4. Oktober 2026 wieder, die Onlinefassung wird fortgeschrieben.